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Aston, Louise: Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung. Brüssel, 1846.

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Maßregel der Polizei, die mich in Folge jener öffentlichen Denunciationen aus Berlin verwies: alles das berechtigt, ja zwingt mich, mit einer Rechtfertigung vor dem Publikum aufzutreten, um meine Ehre zu retten, und von der öffentlichen Meinung den Schutz zu erbitten, den die Gewalten des Staates dem schutzlosen Weibe hartnäckig versagten.

Der Mann, der seine Ehre gekränkt glaubt, hat Mittel, sie zu rächen, Mittel, die zwar das Gesetz ächtet, die Meinung der Menschen aber anerkennt. Die Frau ist rathlos und hülflos, jeder Anfeindung ausgesetzt. Denn der ritterliche Schutz, den die rohe Zeit des Faustrechts den Frauen gewährte, mußte dem Lichte der Aufklärung, dem Geiste der fortschreitenden Welt, und dem sichern Schutze des Gesetzes weichen. Kein Ritter bricht mehr für die Ehre seiner Dame eine Lanze; und nur in den Don-Quixotiaden hoher und niederer Abentheurer feiert das Ritterthum seine Unsterblichkeit.

Wir Frauen aber, die wir das alte Recht verloren,

Maßregel der Polizei, die mich in Folge jener öffentlichen Denunciationen aus Berlin verwies: alles das berechtigt, ja zwingt mich, mit einer Rechtfertigung vor dem Publikum aufzutreten, um meine Ehre zu retten, und von der öffentlichen Meinung den Schutz zu erbitten, den die Gewalten des Staates dem schutzlosen Weibe hartnäckig versagten.

Der Mann, der seine Ehre gekränkt glaubt, hat Mittel, sie zu rächen, Mittel, die zwar das Gesetz ächtet, die Meinung der Menschen aber anerkennt. Die Frau ist rathlos und hülflos, jeder Anfeindung ausgesetzt. Denn der ritterliche Schutz, den die rohe Zeit des Faustrechts den Frauen gewährte, mußte dem Lichte der Aufklärung, dem Geiste der fortschreitenden Welt, und dem sichern Schutze des Gesetzes weichen. Kein Ritter bricht mehr für die Ehre seiner Dame eine Lanze; und nur in den Don-Quixotiaden hoher und niederer Abentheurer feiert das Ritterthum seine Unsterblichkeit.

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[6/0006] Maßregel der Polizei, die mich in Folge jener öffentlichen Denunciationen aus Berlin verwies: alles das berechtigt, ja zwingt mich, mit einer Rechtfertigung vor dem Publikum aufzutreten, um meine Ehre zu retten, und von der öffentlichen Meinung den Schutz zu erbitten, den die Gewalten des Staates dem schutzlosen Weibe hartnäckig versagten. Der Mann, der seine Ehre gekränkt glaubt, hat Mittel, sie zu rächen, Mittel, die zwar das Gesetz ächtet, die Meinung der Menschen aber anerkennt. Die Frau ist rathlos und hülflos, jeder Anfeindung ausgesetzt. Denn der ritterliche Schutz, den die rohe Zeit des Faustrechts den Frauen gewährte, mußte dem Lichte der Aufklärung, dem Geiste der fortschreitenden Welt, und dem sichern Schutze des Gesetzes weichen. Kein Ritter bricht mehr für die Ehre seiner Dame eine Lanze; und nur in den Don-Quixotiaden hoher und niederer Abentheurer feiert das Ritterthum seine Unsterblichkeit. Wir Frauen aber, die wir das alte Recht verloren,

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Zitationshilfe: Aston, Louise: Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung. Brüssel, 1846, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/aston_emancipation_1846/6>, abgerufen am 28.03.2024.