Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung. Nr. 29. Augsburg, 29. Januar 1840.

Bild:
<< vorherige Seite


durchdrungen ist, mit Frankreich in gutem Einvernehmen zu bleiben - ihn bestimmt haben, sich über neue Vorschläge mit dem Pariser Cabinet zu verständigen, um so die aufgenommenen Conferenzen in Gang zu erhalten. Bestätigt sich dieß alles, so hätte allerdings Hr. v. Brunnow einen verfehlten Schritt gethan, der jedoch wieder gut gemacht werden kann, wenn das russische Cabinet bei seinen mäßigen Gesinnungen beharrt, keine Empfindlichkeit zeigt, und fortfährt, an den Berathungen Theil zu nehmen, welche das englische Cabinet beibehalten und nur auf einer andern Basis geführt wünscht.

Belgien.

Der erste Ball am Hofe wird, wie es scheint, am 28 d. M. gegeben werden, und der Prinz Albert von Sachsen-Coburg, künftiger Gemahl der Königin Victoria, an diesem Tage hier seyn und dem Feste beiwohnen.

Italien.

Prinz Heinrich von Oranien hat am letzten Mittwoch die Anker gelichtet und kam mit einem sehr günstigen Nordwind nach einer Fahrt von 36 Stunden glücklich in Messina an. - Die Gräfin d'Oultremont, bekannt durch ihr Verhältniß zum König von Holland, hält sich noch immer hier auf und hatte während des Hierseyns des Prinzen verschiedene Unterredungen mit ihm. - Man spricht hier viel von einer angeblich projectirten Reise Sr. Maj. unseres Königs nach Wien. - Der Herzog von Bordeaux lebt hier sehr zurückgezogen und läßt sich wenig sehen; es hat sich, wahrscheinlich ihm zu lieb, eine große Anzahl französischer Carlisten hier vereinigt; unter andern auch Hr. v. Walsh, früherer Redacteur des Journals la Mode; er geht mit einem Stern auf der Brust geziert, Geschenk des Don Carlos. Hr. Casimir Perier, in Abwesenheit des schon lange vergebens erwarteten Gesandten Herzog v. Montebello, französischer Charge d'Affaires, vermeidet alle Gesellschaften, wo er mit dem Bourbon'schen Prinzen zusammentreffen könnte.

Deutschland.

Das Kreis- und Stadtgericht München hat gestern dem Kammerherrn Frhrn. v. Closen das oberappellationsgerichtliche Erkenntniß publicirt, das ihn (in seiner seit 1832 anhängigen Untersuchungssache wegen angeblicher Verbreitung eines Gedichtes von einem gewissen Große, das am Tage der feierlichen Schlußsitzung 1831 in der Ständeversammlung vertheilt wurde) von dem angeschuldigten Majestätsverbrechen gänzlich frei spricht. Wegen dieser Sache konnte Hr. v. Closen 1834, wiewohl damals Abgeordneter, an den Berathungen der zweiten Kammer nicht Theil nehmen, und war bei den Wahlen von 1836 und 1839 sein Name in den Listen der Passivwahlfähigen nicht aufgeführt worden. - Geheimrath v. Schelling hat heute im frohen Kreise seiner Familie und zahlreichen Freunde und Verehrer seinen 65sten Geburtstag begangen. - Ein Orkan, wie man sich hier keines heftigern erinnert, hat diesen Morgen nach 3 Uhr den obern Theil des Kirchthurms von Schwabing (bei München) zertrümmert und mehrere Häuser beschädigt. Der schnelle Temperaturwechsel, den wir in den letzten Wochen erfahren haben (von 16 Graden unter 0 zu 10 bis 12 Graden über 0), mußte natürlich ungünstig auf die Gesundheit einwirken; die herrschende Krankheitsform ist das Schleimfieber, es verläuft jedoch fast immer glücklich, und die Sterblichkeit ist nur gering.

Der Herzog Alexander von Würtemberg bleibt noch längere Zeit bei seinen köngl. Schwiegereltern in Paris. Derselbe bezieht, wie man vernimmt, aus der französischen Civilliste jährlich eine namhafte Apanage, ebenso dessen Kind, und befindet sich um so angenehmer in jener Hauptstadt. An eine Rückkehr nach Rußland, dessen Militärdienste als Generalmajor der Herzog vor mehreren Jahren verlassen hat, wird wohl nicht mehr gedacht. Von dem Herzog Ernst, Bruder desselben, welcher als kaiserl. russischer Generalmajor und Commandeur einer Brigade Kürassire unter dem Großfürsten Michael als Commandeur en Chef der kaiserl. Garden stand, hieß es vor einiger Zeit, es sey allerhöchsten Ortes dessen Rückkehr gewünscht worden; der Herzog scheint aber diesen Wünschen nicht geneigt gewesen zu seyn, da er förmlich seinen Abschied genommen hat. - Der verstorbene Herzog Alexander von Würtemberg, Vater beider Prinzen, Generalinspector aller Straßen, Brücken etc. in Rußland, hatte neben einem sehr großen Diensteinkommen vom Kaiser Alexander, der ihm und seiner Gemahlin sehr gewogen war, beträchtliche Renten aus Krongütern lebenslänglich geschenkt erhalten. Nach seinem und seiner Gemahlin Tode blieben deren Nachkommen, die Herzoge Alexander und Ernst, und deren durchl. Schwester, die regierende Herzogin von Sachsen-Coburg-Gotha, im Bezug derselben; auch Kaiser Nikolaus beließ sie ihnen, obwohl sie, wie gesagt, nur für die Lebensdauer des herzogl. Vaters bestimmt waren. Erst in neuerer oder neuester Zeit, nachdem beide Herzoge den russischen Dienst- und Staatsverband gänzlich verlassen, und sich im Ausland etablirt hatten, trat der Rückzug jener Renten ein, welche jedoch die Herzogin für ihren Theil fortwährend empfängt. (Fränk. Merk.)

Die Jubelfeier des Buchdruckerfestes findet hier in Weimar keinerlei Behinderung, vielmehr allerseits die regste Theilnahme, und auch von oben her Begünstigung und Unterstützung. Das beabsichtigte Weimarische Jubelalbum wird durch mancherlei sehr werthvolle litterarische Beiträge aus der älteren classischen Epoche Weimars das allgemeinste Interesse erregen. Unter Anderm wird ein Manuscript des berühmten Malers Lukas Cranach, welcher in Weimar starb und begraben liegt, zum Drucke kommen; auch einige Originalnotizen zur italienischen Reise der Herzogin Anna Amalia, Mutter des großen Karl August; ferner Beiträge zur Geschichte des ältern Theaters von Weimar, besonders aus den Tagen der classisch-berühmten Theaterzeit zu Tiefurt, Ettersburg und Belvedere. (Frankf. Bl.)

Ein interessantes Actenstück in Bezug auf den Wirkungskreis der gegenwärtig versammelten Stände ist am heutigen Tage durch den Druck der Oeffentlichkeit übergeben worden - das k. Decret an die Stände, die Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels betreffend, nebst dazu gehörigem Gesetzesentwurfe. Der letztere besteht aus 39 Paragraphen. Nach §. 1 sollen der Censur von nun an nur solche im Inlande erscheinende Schriften unterworfen seyn, welche in Form täglicher Blätter oder heftweise ausgegeben werden, ingleichen diejenigen, welche nicht über zwanzig Bogen im Drucke stark sind. Bei Schriften, welche, vermöge ihrer Form oder ihres Umfangs, der Censur nach §. 1 nicht unterliegen, soll dieselbe von nun an nur dann stattfinden, wenn es von denjenigen, für deren Rechnung sie gedruckt werden, gewünscht wird. Zu dieser Bestimmung im §. 2 bemerken unter andern die Motive, daß der unbedingte Wegfall der Censur der Schriften über 20 Bogen wahrscheinlich einem großen Theile der sächsischen Buchhändler keine willkommene Veränderung seyn, und sie nicht unbedeutenden Gefahren und Verlusten aussetzen dürfte, da für ihre uncensirten Verlagsartikel, wenn sich deren Hinwegnahme vor Ertheilung einer ausdrücklichen Vertriebserlaubniß als erforderlich darstellt, in keinem Falle eine Entschädigung eintreten kann. Der 3te


durchdrungen ist, mit Frankreich in gutem Einvernehmen zu bleiben – ihn bestimmt haben, sich über neue Vorschläge mit dem Pariser Cabinet zu verständigen, um so die aufgenommenen Conferenzen in Gang zu erhalten. Bestätigt sich dieß alles, so hätte allerdings Hr. v. Brunnow einen verfehlten Schritt gethan, der jedoch wieder gut gemacht werden kann, wenn das russische Cabinet bei seinen mäßigen Gesinnungen beharrt, keine Empfindlichkeit zeigt, und fortfährt, an den Berathungen Theil zu nehmen, welche das englische Cabinet beibehalten und nur auf einer andern Basis geführt wünscht.

Belgien.

Der erste Ball am Hofe wird, wie es scheint, am 28 d. M. gegeben werden, und der Prinz Albert von Sachsen-Coburg, künftiger Gemahl der Königin Victoria, an diesem Tage hier seyn und dem Feste beiwohnen.

Italien.

Prinz Heinrich von Oranien hat am letzten Mittwoch die Anker gelichtet und kam mit einem sehr günstigen Nordwind nach einer Fahrt von 36 Stunden glücklich in Messina an. – Die Gräfin d'Oultremont, bekannt durch ihr Verhältniß zum König von Holland, hält sich noch immer hier auf und hatte während des Hierseyns des Prinzen verschiedene Unterredungen mit ihm. – Man spricht hier viel von einer angeblich projectirten Reise Sr. Maj. unseres Königs nach Wien. – Der Herzog von Bordeaux lebt hier sehr zurückgezogen und läßt sich wenig sehen; es hat sich, wahrscheinlich ihm zu lieb, eine große Anzahl französischer Carlisten hier vereinigt; unter andern auch Hr. v. Walsh, früherer Redacteur des Journals la Mode; er geht mit einem Stern auf der Brust geziert, Geschenk des Don Carlos. Hr. Casimir Perier, in Abwesenheit des schon lange vergebens erwarteten Gesandten Herzog v. Montebello, französischer Chargé d'Affaires, vermeidet alle Gesellschaften, wo er mit dem Bourbon'schen Prinzen zusammentreffen könnte.

Deutschland.

Das Kreis- und Stadtgericht München hat gestern dem Kammerherrn Frhrn. v. Closen das oberappellationsgerichtliche Erkenntniß publicirt, das ihn (in seiner seit 1832 anhängigen Untersuchungssache wegen angeblicher Verbreitung eines Gedichtes von einem gewissen Große, das am Tage der feierlichen Schlußsitzung 1831 in der Ständeversammlung vertheilt wurde) von dem angeschuldigten Majestätsverbrechen gänzlich frei spricht. Wegen dieser Sache konnte Hr. v. Closen 1834, wiewohl damals Abgeordneter, an den Berathungen der zweiten Kammer nicht Theil nehmen, und war bei den Wahlen von 1836 und 1839 sein Name in den Listen der Passivwahlfähigen nicht aufgeführt worden. – Geheimrath v. Schelling hat heute im frohen Kreise seiner Familie und zahlreichen Freunde und Verehrer seinen 65sten Geburtstag begangen. – Ein Orkan, wie man sich hier keines heftigern erinnert, hat diesen Morgen nach 3 Uhr den obern Theil des Kirchthurms von Schwabing (bei München) zertrümmert und mehrere Häuser beschädigt. Der schnelle Temperaturwechsel, den wir in den letzten Wochen erfahren haben (von 16 Graden unter 0 zu 10 bis 12 Graden über 0), mußte natürlich ungünstig auf die Gesundheit einwirken; die herrschende Krankheitsform ist das Schleimfieber, es verläuft jedoch fast immer glücklich, und die Sterblichkeit ist nur gering.

Der Herzog Alexander von Würtemberg bleibt noch längere Zeit bei seinen köngl. Schwiegereltern in Paris. Derselbe bezieht, wie man vernimmt, aus der französischen Civilliste jährlich eine namhafte Apanage, ebenso dessen Kind, und befindet sich um so angenehmer in jener Hauptstadt. An eine Rückkehr nach Rußland, dessen Militärdienste als Generalmajor der Herzog vor mehreren Jahren verlassen hat, wird wohl nicht mehr gedacht. Von dem Herzog Ernst, Bruder desselben, welcher als kaiserl. russischer Generalmajor und Commandeur einer Brigade Kürassire unter dem Großfürsten Michael als Commandeur en Chef der kaiserl. Garden stand, hieß es vor einiger Zeit, es sey allerhöchsten Ortes dessen Rückkehr gewünscht worden; der Herzog scheint aber diesen Wünschen nicht geneigt gewesen zu seyn, da er förmlich seinen Abschied genommen hat. – Der verstorbene Herzog Alexander von Würtemberg, Vater beider Prinzen, Generalinspector aller Straßen, Brücken etc. in Rußland, hatte neben einem sehr großen Diensteinkommen vom Kaiser Alexander, der ihm und seiner Gemahlin sehr gewogen war, beträchtliche Renten aus Krongütern lebenslänglich geschenkt erhalten. Nach seinem und seiner Gemahlin Tode blieben deren Nachkommen, die Herzoge Alexander und Ernst, und deren durchl. Schwester, die regierende Herzogin von Sachsen-Coburg-Gotha, im Bezug derselben; auch Kaiser Nikolaus beließ sie ihnen, obwohl sie, wie gesagt, nur für die Lebensdauer des herzogl. Vaters bestimmt waren. Erst in neuerer oder neuester Zeit, nachdem beide Herzoge den russischen Dienst- und Staatsverband gänzlich verlassen, und sich im Ausland etablirt hatten, trat der Rückzug jener Renten ein, welche jedoch die Herzogin für ihren Theil fortwährend empfängt. (Fränk. Merk.)

Die Jubelfeier des Buchdruckerfestes findet hier in Weimar keinerlei Behinderung, vielmehr allerseits die regste Theilnahme, und auch von oben her Begünstigung und Unterstützung. Das beabsichtigte Weimarische Jubelalbum wird durch mancherlei sehr werthvolle litterarische Beiträge aus der älteren classischen Epoche Weimars das allgemeinste Interesse erregen. Unter Anderm wird ein Manuscript des berühmten Malers Lukas Cranach, welcher in Weimar starb und begraben liegt, zum Drucke kommen; auch einige Originalnotizen zur italienischen Reise der Herzogin Anna Amalia, Mutter des großen Karl August; ferner Beiträge zur Geschichte des ältern Theaters von Weimar, besonders aus den Tagen der classisch-berühmten Theaterzeit zu Tiefurt, Ettersburg und Belvedere. (Frankf. Bl.)

Ein interessantes Actenstück in Bezug auf den Wirkungskreis der gegenwärtig versammelten Stände ist am heutigen Tage durch den Druck der Oeffentlichkeit übergeben worden – das k. Decret an die Stände, die Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels betreffend, nebst dazu gehörigem Gesetzesentwurfe. Der letztere besteht aus 39 Paragraphen. Nach §. 1 sollen der Censur von nun an nur solche im Inlande erscheinende Schriften unterworfen seyn, welche in Form täglicher Blätter oder heftweise ausgegeben werden, ingleichen diejenigen, welche nicht über zwanzig Bogen im Drucke stark sind. Bei Schriften, welche, vermöge ihrer Form oder ihres Umfangs, der Censur nach §. 1 nicht unterliegen, soll dieselbe von nun an nur dann stattfinden, wenn es von denjenigen, für deren Rechnung sie gedruckt werden, gewünscht wird. Zu dieser Bestimmung im §. 2 bemerken unter andern die Motive, daß der unbedingte Wegfall der Censur der Schriften über 20 Bogen wahrscheinlich einem großen Theile der sächsischen Buchhändler keine willkommene Veränderung seyn, und sie nicht unbedeutenden Gefahren und Verlusten aussetzen dürfte, da für ihre uncensirten Verlagsartikel, wenn sich deren Hinwegnahme vor Ertheilung einer ausdrücklichen Vertriebserlaubniß als erforderlich darstellt, in keinem Falle eine Entschädigung eintreten kann. Der 3te

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="jArticle" n="2">
          <p><pb facs="#f0005" n="0229"/><lb/>
durchdrungen ist, mit Frankreich in gutem Einvernehmen zu bleiben &#x2013; ihn bestimmt haben, sich über neue Vorschläge mit dem Pariser Cabinet zu verständigen, um so die aufgenommenen Conferenzen in Gang zu erhalten. Bestätigt sich dieß alles, so hätte allerdings Hr. v. Brunnow einen verfehlten Schritt gethan, der jedoch wieder gut gemacht werden kann, wenn das russische Cabinet bei seinen mäßigen Gesinnungen beharrt, keine Empfindlichkeit zeigt, und fortfährt, an den Berathungen Theil zu nehmen, welche das englische Cabinet beibehalten und nur auf einer andern Basis geführt wünscht.</p>
        </div>
      </div><lb/>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#b">Belgien.</hi> </head><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <dateline><hi rendition="#b">Brüssel,</hi> 21 Jan.</dateline>
          <p> Der erste Ball am Hofe wird, wie es scheint, am 28 d. M. gegeben werden, und der Prinz Albert von Sachsen-Coburg, künftiger Gemahl der Königin Victoria, an diesem Tage hier seyn und dem Feste beiwohnen.</p><lb/>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#b">Italien.</hi> </head><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <byline>*</byline>
          <dateline><hi rendition="#b">Neapel,</hi> 18 Jan.</dateline>
          <p> Prinz Heinrich von Oranien hat am letzten Mittwoch die Anker gelichtet und kam mit einem sehr günstigen Nordwind nach einer Fahrt von 36 Stunden glücklich in Messina an. &#x2013; Die Gräfin d'Oultremont, bekannt durch ihr Verhältniß zum König von Holland, hält sich noch immer hier auf und hatte während des Hierseyns des Prinzen verschiedene Unterredungen mit ihm. &#x2013; Man spricht hier viel von einer angeblich projectirten Reise Sr. Maj. unseres Königs nach Wien. &#x2013; Der Herzog von Bordeaux lebt hier sehr zurückgezogen und läßt sich wenig sehen; es hat sich, wahrscheinlich ihm zu lieb, eine große Anzahl französischer Carlisten hier vereinigt; unter andern auch Hr. v. Walsh, früherer Redacteur des Journals la Mode; er geht mit einem Stern auf der Brust geziert, Geschenk des Don Carlos. Hr. Casimir Perier, in Abwesenheit des schon lange vergebens erwarteten Gesandten Herzog v. Montebello, französischer Chargé d'Affaires, vermeidet alle Gesellschaften, wo er mit dem Bourbon'schen Prinzen zusammentreffen könnte.</p><lb/>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#b">Deutschland.</hi> </head><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <byline>**</byline>
          <dateline><hi rendition="#b">München,</hi> 27 Jan.</dateline>
          <p> Das Kreis- und Stadtgericht München hat gestern dem Kammerherrn Frhrn. v. Closen das oberappellationsgerichtliche Erkenntniß publicirt, das ihn (in seiner seit 1832 anhängigen Untersuchungssache wegen angeblicher Verbreitung eines Gedichtes von einem gewissen Große, das am Tage der feierlichen Schlußsitzung 1831 in der Ständeversammlung vertheilt wurde) von dem angeschuldigten Majestätsverbrechen <hi rendition="#g">gänzlich</hi> frei spricht. Wegen dieser Sache konnte Hr. v. Closen 1834, wiewohl damals Abgeordneter, an den Berathungen der zweiten Kammer nicht Theil nehmen, und war bei den Wahlen von 1836 und 1839 sein Name in den Listen der Passivwahlfähigen nicht aufgeführt worden. &#x2013; Geheimrath v. Schelling hat heute im frohen Kreise seiner Familie und zahlreichen Freunde und Verehrer seinen 65sten Geburtstag begangen. &#x2013; Ein Orkan, wie man sich hier keines heftigern erinnert, hat diesen Morgen nach 3 Uhr den obern Theil des Kirchthurms von Schwabing (bei München) zertrümmert und mehrere Häuser beschädigt. Der schnelle Temperaturwechsel, den wir in den letzten Wochen erfahren haben (von 16 Graden unter 0 zu 10 bis 12 Graden über 0), mußte natürlich ungünstig auf die Gesundheit einwirken; die herrschende Krankheitsform ist das Schleimfieber, es verläuft jedoch fast immer glücklich, und die Sterblichkeit ist nur gering.</p>
        </div><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <dateline><hi rendition="#b">Coburg,</hi> 16 Jan.</dateline>
          <p> Der Herzog Alexander von Würtemberg bleibt noch längere Zeit bei seinen köngl. Schwiegereltern in Paris. Derselbe bezieht, wie man vernimmt, aus der französischen Civilliste jährlich eine namhafte Apanage, ebenso dessen Kind, und befindet sich um so angenehmer in jener Hauptstadt. An eine Rückkehr nach <hi rendition="#g">Rußland</hi>, dessen Militärdienste als Generalmajor der Herzog vor mehreren Jahren verlassen hat, wird wohl nicht mehr gedacht. Von dem Herzog Ernst, Bruder desselben, welcher als kaiserl. russischer Generalmajor und Commandeur einer Brigade Kürassire unter dem Großfürsten Michael als Commandeur en Chef der kaiserl. Garden stand, hieß es vor einiger Zeit, es sey allerhöchsten Ortes dessen Rückkehr gewünscht worden; der Herzog scheint aber diesen Wünschen nicht geneigt gewesen zu seyn, da er förmlich seinen Abschied genommen hat. &#x2013; Der verstorbene Herzog Alexander von Würtemberg, Vater beider Prinzen, Generalinspector aller Straßen, Brücken etc. in Rußland, hatte neben einem sehr großen Diensteinkommen vom Kaiser Alexander, der ihm und seiner Gemahlin sehr gewogen war, beträchtliche Renten aus Krongütern lebenslänglich geschenkt erhalten. Nach seinem und seiner Gemahlin Tode blieben deren Nachkommen, die Herzoge Alexander und Ernst, und deren durchl. Schwester, die regierende Herzogin von Sachsen-Coburg-Gotha, im Bezug derselben; auch Kaiser Nikolaus beließ sie ihnen, obwohl sie, wie gesagt, nur für die Lebensdauer des herzogl. Vaters bestimmt waren. Erst in neuerer oder neuester Zeit, nachdem beide Herzoge den russischen Dienst- und Staatsverband gänzlich verlassen, und sich im Ausland etablirt hatten, trat der Rückzug jener Renten ein, welche jedoch die Herzogin für ihren Theil fortwährend empfängt. (<hi rendition="#g">Fränk</hi>. <hi rendition="#g">Merk</hi>.)</p>
        </div><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <dateline><hi rendition="#b">Weimar,</hi> 17 Jan.</dateline>
          <p> Die Jubelfeier des Buchdruckerfestes findet hier in Weimar keinerlei Behinderung, vielmehr allerseits die regste Theilnahme, und auch von oben her Begünstigung und Unterstützung. Das beabsichtigte Weimarische Jubelalbum wird durch mancherlei sehr werthvolle litterarische Beiträge aus der älteren classischen Epoche Weimars das allgemeinste Interesse erregen. Unter Anderm wird ein Manuscript des berühmten Malers Lukas Cranach, welcher in Weimar starb und begraben liegt, zum Drucke kommen; auch einige Originalnotizen zur italienischen Reise der Herzogin Anna Amalia, Mutter des großen Karl August; ferner Beiträge zur Geschichte des ältern Theaters von Weimar, besonders aus den Tagen der classisch-berühmten Theaterzeit zu Tiefurt, Ettersburg und Belvedere. (<hi rendition="#g">Frankf</hi>. <hi rendition="#g">Bl</hi>.)</p>
        </div><lb/>
        <div type="jArticle" n="2">
          <dateline><hi rendition="#b">Dresden,</hi> 20 Jan.</dateline>
          <p> Ein interessantes Actenstück in Bezug auf den Wirkungskreis der gegenwärtig versammelten Stände ist am heutigen Tage durch den Druck der Oeffentlichkeit übergeben worden &#x2013; das k. Decret an die Stände, die <hi rendition="#g">Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels</hi> betreffend, nebst dazu gehörigem Gesetzesentwurfe. Der letztere besteht aus 39 Paragraphen. Nach §. 1 sollen der Censur von nun an nur solche im <hi rendition="#g">Inlande</hi> erscheinende Schriften unterworfen seyn, welche in Form täglicher Blätter oder heftweise ausgegeben werden, ingleichen diejenigen, welche nicht über <hi rendition="#g">zwanzig</hi> Bogen im Drucke stark sind. Bei Schriften, welche, vermöge ihrer Form oder ihres Umfangs, der Censur nach §. 1 nicht unterliegen, soll dieselbe von nun an nur dann stattfinden, wenn es von denjenigen, für deren Rechnung sie gedruckt werden, gewünscht wird. Zu dieser Bestimmung im §. 2 bemerken unter andern die Motive, daß der <hi rendition="#g">unbedingte</hi> Wegfall der Censur der Schriften über 20 Bogen wahrscheinlich einem großen Theile der sächsischen Buchhändler keine willkommene Veränderung seyn, und sie nicht unbedeutenden Gefahren und Verlusten aussetzen dürfte, da für ihre uncensirten Verlagsartikel, wenn sich deren Hinwegnahme vor Ertheilung einer ausdrücklichen Vertriebserlaubniß als erforderlich darstellt, in keinem Falle eine Entschädigung eintreten kann. Der 3te<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0229/0005] durchdrungen ist, mit Frankreich in gutem Einvernehmen zu bleiben – ihn bestimmt haben, sich über neue Vorschläge mit dem Pariser Cabinet zu verständigen, um so die aufgenommenen Conferenzen in Gang zu erhalten. Bestätigt sich dieß alles, so hätte allerdings Hr. v. Brunnow einen verfehlten Schritt gethan, der jedoch wieder gut gemacht werden kann, wenn das russische Cabinet bei seinen mäßigen Gesinnungen beharrt, keine Empfindlichkeit zeigt, und fortfährt, an den Berathungen Theil zu nehmen, welche das englische Cabinet beibehalten und nur auf einer andern Basis geführt wünscht. Belgien. Brüssel, 21 Jan. Der erste Ball am Hofe wird, wie es scheint, am 28 d. M. gegeben werden, und der Prinz Albert von Sachsen-Coburg, künftiger Gemahl der Königin Victoria, an diesem Tage hier seyn und dem Feste beiwohnen. Italien. *Neapel, 18 Jan. Prinz Heinrich von Oranien hat am letzten Mittwoch die Anker gelichtet und kam mit einem sehr günstigen Nordwind nach einer Fahrt von 36 Stunden glücklich in Messina an. – Die Gräfin d'Oultremont, bekannt durch ihr Verhältniß zum König von Holland, hält sich noch immer hier auf und hatte während des Hierseyns des Prinzen verschiedene Unterredungen mit ihm. – Man spricht hier viel von einer angeblich projectirten Reise Sr. Maj. unseres Königs nach Wien. – Der Herzog von Bordeaux lebt hier sehr zurückgezogen und läßt sich wenig sehen; es hat sich, wahrscheinlich ihm zu lieb, eine große Anzahl französischer Carlisten hier vereinigt; unter andern auch Hr. v. Walsh, früherer Redacteur des Journals la Mode; er geht mit einem Stern auf der Brust geziert, Geschenk des Don Carlos. Hr. Casimir Perier, in Abwesenheit des schon lange vergebens erwarteten Gesandten Herzog v. Montebello, französischer Chargé d'Affaires, vermeidet alle Gesellschaften, wo er mit dem Bourbon'schen Prinzen zusammentreffen könnte. Deutschland. **München, 27 Jan. Das Kreis- und Stadtgericht München hat gestern dem Kammerherrn Frhrn. v. Closen das oberappellationsgerichtliche Erkenntniß publicirt, das ihn (in seiner seit 1832 anhängigen Untersuchungssache wegen angeblicher Verbreitung eines Gedichtes von einem gewissen Große, das am Tage der feierlichen Schlußsitzung 1831 in der Ständeversammlung vertheilt wurde) von dem angeschuldigten Majestätsverbrechen gänzlich frei spricht. Wegen dieser Sache konnte Hr. v. Closen 1834, wiewohl damals Abgeordneter, an den Berathungen der zweiten Kammer nicht Theil nehmen, und war bei den Wahlen von 1836 und 1839 sein Name in den Listen der Passivwahlfähigen nicht aufgeführt worden. – Geheimrath v. Schelling hat heute im frohen Kreise seiner Familie und zahlreichen Freunde und Verehrer seinen 65sten Geburtstag begangen. – Ein Orkan, wie man sich hier keines heftigern erinnert, hat diesen Morgen nach 3 Uhr den obern Theil des Kirchthurms von Schwabing (bei München) zertrümmert und mehrere Häuser beschädigt. Der schnelle Temperaturwechsel, den wir in den letzten Wochen erfahren haben (von 16 Graden unter 0 zu 10 bis 12 Graden über 0), mußte natürlich ungünstig auf die Gesundheit einwirken; die herrschende Krankheitsform ist das Schleimfieber, es verläuft jedoch fast immer glücklich, und die Sterblichkeit ist nur gering. Coburg, 16 Jan. Der Herzog Alexander von Würtemberg bleibt noch längere Zeit bei seinen köngl. Schwiegereltern in Paris. Derselbe bezieht, wie man vernimmt, aus der französischen Civilliste jährlich eine namhafte Apanage, ebenso dessen Kind, und befindet sich um so angenehmer in jener Hauptstadt. An eine Rückkehr nach Rußland, dessen Militärdienste als Generalmajor der Herzog vor mehreren Jahren verlassen hat, wird wohl nicht mehr gedacht. Von dem Herzog Ernst, Bruder desselben, welcher als kaiserl. russischer Generalmajor und Commandeur einer Brigade Kürassire unter dem Großfürsten Michael als Commandeur en Chef der kaiserl. Garden stand, hieß es vor einiger Zeit, es sey allerhöchsten Ortes dessen Rückkehr gewünscht worden; der Herzog scheint aber diesen Wünschen nicht geneigt gewesen zu seyn, da er förmlich seinen Abschied genommen hat. – Der verstorbene Herzog Alexander von Würtemberg, Vater beider Prinzen, Generalinspector aller Straßen, Brücken etc. in Rußland, hatte neben einem sehr großen Diensteinkommen vom Kaiser Alexander, der ihm und seiner Gemahlin sehr gewogen war, beträchtliche Renten aus Krongütern lebenslänglich geschenkt erhalten. Nach seinem und seiner Gemahlin Tode blieben deren Nachkommen, die Herzoge Alexander und Ernst, und deren durchl. Schwester, die regierende Herzogin von Sachsen-Coburg-Gotha, im Bezug derselben; auch Kaiser Nikolaus beließ sie ihnen, obwohl sie, wie gesagt, nur für die Lebensdauer des herzogl. Vaters bestimmt waren. Erst in neuerer oder neuester Zeit, nachdem beide Herzoge den russischen Dienst- und Staatsverband gänzlich verlassen, und sich im Ausland etablirt hatten, trat der Rückzug jener Renten ein, welche jedoch die Herzogin für ihren Theil fortwährend empfängt. (Fränk. Merk.) Weimar, 17 Jan. Die Jubelfeier des Buchdruckerfestes findet hier in Weimar keinerlei Behinderung, vielmehr allerseits die regste Theilnahme, und auch von oben her Begünstigung und Unterstützung. Das beabsichtigte Weimarische Jubelalbum wird durch mancherlei sehr werthvolle litterarische Beiträge aus der älteren classischen Epoche Weimars das allgemeinste Interesse erregen. Unter Anderm wird ein Manuscript des berühmten Malers Lukas Cranach, welcher in Weimar starb und begraben liegt, zum Drucke kommen; auch einige Originalnotizen zur italienischen Reise der Herzogin Anna Amalia, Mutter des großen Karl August; ferner Beiträge zur Geschichte des ältern Theaters von Weimar, besonders aus den Tagen der classisch-berühmten Theaterzeit zu Tiefurt, Ettersburg und Belvedere. (Frankf. Bl.) Dresden, 20 Jan. Ein interessantes Actenstück in Bezug auf den Wirkungskreis der gegenwärtig versammelten Stände ist am heutigen Tage durch den Druck der Oeffentlichkeit übergeben worden – das k. Decret an die Stände, die Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels betreffend, nebst dazu gehörigem Gesetzesentwurfe. Der letztere besteht aus 39 Paragraphen. Nach §. 1 sollen der Censur von nun an nur solche im Inlande erscheinende Schriften unterworfen seyn, welche in Form täglicher Blätter oder heftweise ausgegeben werden, ingleichen diejenigen, welche nicht über zwanzig Bogen im Drucke stark sind. Bei Schriften, welche, vermöge ihrer Form oder ihres Umfangs, der Censur nach §. 1 nicht unterliegen, soll dieselbe von nun an nur dann stattfinden, wenn es von denjenigen, für deren Rechnung sie gedruckt werden, gewünscht wird. Zu dieser Bestimmung im §. 2 bemerken unter andern die Motive, daß der unbedingte Wegfall der Censur der Schriften über 20 Bogen wahrscheinlich einem großen Theile der sächsischen Buchhändler keine willkommene Veränderung seyn, und sie nicht unbedeutenden Gefahren und Verlusten aussetzen dürfte, da für ihre uncensirten Verlagsartikel, wenn sich deren Hinwegnahme vor Ertheilung einer ausdrücklichen Vertriebserlaubniß als erforderlich darstellt, in keinem Falle eine Entschädigung eintreten kann. Der 3te

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_029_18400129
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_029_18400129/5
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 29. Augsburg, 29. Januar 1840, S. 0229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_029_18400129/5>, abgerufen am 19.04.2024.