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Bach, Carl Philipp Emanuel: Versuch über die wahre Art das Clavier zu spielen. Bd. 2. Berlin, 1762.

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Vom Septimenaccord.
nehmste, worauf man bey der Einrichtung des Septimenaccordes
zu sehen hat, ist dieses: daß die vorbereitete Septime da,
wo sie ist, liegen bleiben, und in derselben Stimme auf-
gelöset
werden muß.

§. 8.

Die grosse Terz, wenn sie auch natürlich ist, wird
bey der kleinen Septime nicht verdoppelt.

§. 9.

Die Septime wird dann und wann über derselben
Grundnote, zuweilen aber auch über einer folgenden aufgelöset.
Beyde Fälle kommen einzeln, auch oft hinter einander vor.

§. 10.

Einzelne Noten mit 7 6 vertragen überhaupt
eher die doppelte Terz, oder die Octave, als die Quinte. Wenn
die letztere rein und nicht wider die Modulation ist, so kann
man sie allenfalls nehmen, nur muß man sich vor verbotenen
Quintenprogreßionen in acht nehmen. Man kann sogar die
übermäßige Quinte zuweilen, auch ohne Andeutung, zu dieser
7 6 greifen, wenn sie modulationsmäßig ist; besonders wenn sie
aus einer vorhergegangenen und noch nicht aufgelößten über-
mäßigen Quarte, gebunden herkommt. Die falsche Quinte fin-
det bey unserer 7 6 zuweilen auch statt, und man nimmt sie, auch
ohne Andeutung darzu, wenn sie in der Folge aufgelöset werden
kann. Exempel von allerley Art werden meine Meynung erklären.

§. 11.

Bey (a) kann man sowohl die Octave, als auch
die doppelte Terz nehmen. In jenem Falle gehet die rechte
Hand der linken mit der Terz entgegen. Die Lage, wobey zur
ersten Grundnote die Quinte oben liegt, ist die schlechteste, und
die, wo die Octave oben ist, die beste. Bey der Verdoppelung
der Terz mit der Octave verfahren beyde Hände in der geraden
Bewegung. Bey (b) ist, wegen der verbotenen Progreßionen
keine andere Begleitung, als die mit der doppelten Terz möglich.

Keines
P 2

Vom Septimenaccord.
nehmſte, worauf man bey der Einrichtung des Septimenaccordes
zu ſehen hat, iſt dieſes: daß die vorbereitete Septime da,
wo ſie iſt, liegen bleiben, und in derſelben Stimme auf-
gelöſet
werden muß.

§. 8.

Die groſſe Terz, wenn ſie auch natürlich iſt, wird
bey der kleinen Septime nicht verdoppelt.

§. 9.

Die Septime wird dann und wann über derſelben
Grundnote, zuweilen aber auch über einer folgenden aufgelöſet.
Beyde Fälle kommen einzeln, auch oft hinter einander vor.

§. 10.

Einzelne Noten mit 7 6 vertragen überhaupt
eher die doppelte Terz, oder die Octave, als die Quinte. Wenn
die letztere rein und nicht wider die Modulation iſt, ſo kann
man ſie allenfalls nehmen, nur muß man ſich vor verbotenen
Quintenprogreßionen in acht nehmen. Man kann ſogar die
übermäßige Quinte zuweilen, auch ohne Andeutung, zu dieſer
7 6 greifen, wenn ſie modulationsmäßig iſt; beſonders wenn ſie
aus einer vorhergegangenen und noch nicht aufgelößten über-
mäßigen Quarte, gebunden herkommt. Die falſche Quinte fin-
det bey unſerer 7 6 zuweilen auch ſtatt, und man nimmt ſie, auch
ohne Andeutung darzu, wenn ſie in der Folge aufgelöſet werden
kann. Exempel von allerley Art werden meine Meynung erklären.

§. 11.

Bey (a) kann man ſowohl die Octave, als auch
die doppelte Terz nehmen. In jenem Falle gehet die rechte
Hand der linken mit der Terz entgegen. Die Lage, wobey zur
erſten Grundnote die Quinte oben liegt, iſt die ſchlechteſte, und
die, wo die Octave oben iſt, die beſte. Bey der Verdoppelung
der Terz mit der Octave verfahren beyde Hände in der geraden
Bewegung. Bey (b) iſt, wegen der verbotenen Progreßionen
keine andere Begleitung, als die mit der doppelten Terz möglich.

Keines
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[115/0125] Vom Septimenaccord. nehmſte, worauf man bey der Einrichtung des Septimenaccordes zu ſehen hat, iſt dieſes: daß die vorbereitete Septime da, wo ſie iſt, liegen bleiben, und in derſelben Stimme auf- gelöſet werden muß. §. 8. Die groſſe Terz, wenn ſie auch natürlich iſt, wird bey der kleinen Septime nicht verdoppelt. §. 9. Die Septime wird dann und wann über derſelben Grundnote, zuweilen aber auch über einer folgenden aufgelöſet. Beyde Fälle kommen einzeln, auch oft hinter einander vor. §. 10. Einzelne Noten mit 7 6 vertragen überhaupt eher die doppelte Terz, oder die Octave, als die Quinte. Wenn die letztere rein und nicht wider die Modulation iſt, ſo kann man ſie allenfalls nehmen, nur muß man ſich vor verbotenen Quintenprogreßionen in acht nehmen. Man kann ſogar die übermäßige Quinte zuweilen, auch ohne Andeutung, zu dieſer 7 6 greifen, wenn ſie modulationsmäßig iſt; beſonders wenn ſie aus einer vorhergegangenen und noch nicht aufgelößten über- mäßigen Quarte, gebunden herkommt. Die falſche Quinte fin- det bey unſerer 7 6 zuweilen auch ſtatt, und man nimmt ſie, auch ohne Andeutung darzu, wenn ſie in der Folge aufgelöſet werden kann. Exempel von allerley Art werden meine Meynung erklären. §. 11. Bey (a) kann man ſowohl die Octave, als auch die doppelte Terz nehmen. In jenem Falle gehet die rechte Hand der linken mit der Terz entgegen. Die Lage, wobey zur erſten Grundnote die Quinte oben liegt, iſt die ſchlechteſte, und die, wo die Octave oben iſt, die beſte. Bey der Verdoppelung der Terz mit der Octave verfahren beyde Hände in der geraden Bewegung. Bey (b) iſt, wegen der verbotenen Progreßionen keine andere Begleitung, als die mit der doppelten Terz möglich. Keines P 2

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Zitationshilfe: Bach, Carl Philipp Emanuel: Versuch über die wahre Art das Clavier zu spielen. Bd. 2. Berlin, 1762, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bach_versuch02_1762/125>, abgerufen am 28.03.2024.