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Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].

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besonders in moralischen etc.
6) über seine Achtsamkeit oder Unachtsamkeit
auf Gesetze,
7) über seine Lohnwürdigkeit und Strafwür-
digkeit.

Der gemeinschädliche Jrthum und die gemein-
schädliche Unwissenheit
können als straffällig
zugerechnet werden, wenn die Strafe, sie aufs
künftige zu vermindern oder zu verhüten, geschickt
ist, oder wenn sie aus straffälliger Unachtsamkeit
entstehen und fortdauren.

Wenn in besondern Fällen die Begnadigung
eines Verbrechers oder die Linderung der Strafe,
ohne Schaden des gemeinen Bestens, geschehen
kann; so geschicht dieselbe nach der Einsicht eines
weisen Oberherrn.

§. 58.

Wir sind oft verbunden, nach Vermuthungen
zu handeln. Je öfter unsre Vermuthungen ein-
treffen, desto seltner verfehlen wir unsers Zwecks.
Es gibt aber gewisse Regeln, unser Vermögen zu
Vermuthungen zu verbessern. Diese wichtigen
Regeln will ich dir anzeigen.

Gleich-mögliche Fälle oder Erfolge sind,
davon irgend einer erfolgt, und von welchen allen
uns gleichviel und gleichwenig bekannt ist, indem,
wie in der Lotterie, die Entscheidung durch ganz
unbekannte Ursachen geschicht.

1) Wenn
J 5
beſonders in moraliſchen ꝛc.
6) uͤber ſeine Achtſamkeit oder Unachtſamkeit
auf Geſetze,
7) uͤber ſeine Lohnwuͤrdigkeit und Strafwuͤr-
digkeit.

Der gemeinſchaͤdliche Jrthum und die gemein-
ſchädliche Unwiſſenheit
koͤnnen als ſtraffaͤllig
zugerechnet werden, wenn die Strafe, ſie aufs
kuͤnftige zu vermindern oder zu verhuͤten, geſchickt
iſt, oder wenn ſie aus ſtraffaͤlliger Unachtſamkeit
entſtehen und fortdauren.

Wenn in beſondern Faͤllen die Begnadigung
eines Verbrechers oder die Linderung der Strafe,
ohne Schaden des gemeinen Beſtens, geſchehen
kann; ſo geſchicht dieſelbe nach der Einſicht eines
weiſen Oberherrn.

§. 58.

Wir ſind oft verbunden, nach Vermuthungen
zu handeln. Je oͤfter unſre Vermuthungen ein-
treffen, deſto ſeltner verfehlen wir unſers Zwecks.
Es gibt aber gewiſſe Regeln, unſer Vermoͤgen zu
Vermuthungen zu verbeſſern. Dieſe wichtigen
Regeln will ich dir anzeigen.

Gleich-mögliche Fälle oder Erfolge ſind,
davon irgend einer erfolgt, und von welchen allen
uns gleichviel und gleichwenig bekannt iſt, indem,
wie in der Lotterie, die Entſcheidung durch ganz
unbekannte Urſachen geſchicht.

1) Wenn
J 5
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[137/0161] beſonders in moraliſchen ꝛc. 6) uͤber ſeine Achtſamkeit oder Unachtſamkeit auf Geſetze, 7) uͤber ſeine Lohnwuͤrdigkeit und Strafwuͤr- digkeit. Der gemeinſchaͤdliche Jrthum und die gemein- ſchädliche Unwiſſenheit koͤnnen als ſtraffaͤllig zugerechnet werden, wenn die Strafe, ſie aufs kuͤnftige zu vermindern oder zu verhuͤten, geſchickt iſt, oder wenn ſie aus ſtraffaͤlliger Unachtſamkeit entſtehen und fortdauren. Wenn in beſondern Faͤllen die Begnadigung eines Verbrechers oder die Linderung der Strafe, ohne Schaden des gemeinen Beſtens, geſchehen kann; ſo geſchicht dieſelbe nach der Einſicht eines weiſen Oberherrn. §. 58. Wir ſind oft verbunden, nach Vermuthungen zu handeln. Je oͤfter unſre Vermuthungen ein- treffen, deſto ſeltner verfehlen wir unſers Zwecks. Es gibt aber gewiſſe Regeln, unſer Vermoͤgen zu Vermuthungen zu verbeſſern. Dieſe wichtigen Regeln will ich dir anzeigen. Gleich-mögliche Fälle oder Erfolge ſind, davon irgend einer erfolgt, und von welchen allen uns gleichviel und gleichwenig bekannt iſt, indem, wie in der Lotterie, die Entſcheidung durch ganz unbekannte Urſachen geſchicht. 1) Wenn J 5

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Zitationshilfe: Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768], S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/basedow_weisheit_1768/161>, abgerufen am 29.03.2024.