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Beseler, Georg: Volksrecht und Juristenrecht. Leipzig, 1843.

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Vorrede.


Es war ursprünglich meine Absicht, den Inhalt dieser
Schrift, welche jetzt ein zusammenhängendes Ganzes
bildet, in einer Reihe einzelner Abhandlungen zu bear-
beiten, und zwar nach der Beschaffenheit des Gegen-
standes theils in der Form einer freien wissenschaftli-
chen Erörterung, theils als ausführliche, mit dem voll-
ständigen gelehrten Apparat ausgestattete Monogra-
phien. Ich weiß nun freilich sehr wohl, daß ich, in-
dem ich von diesem Plane abging und die gegenwär-
tige Form des Werkes wählte, den wichtigen Vortheil
aus der Hand gab, auch die einzelnen darin behandel-
ten Lehren so, wie es die unbefangene Darlegung ei-
ner genauen Forschung allein vermag, zu begründen.
Indessen schien es mir doch vor Allem darauf anzu-
kommen, die leitenden Gedanken, um deren Ausführung
es mir zunächst zu thun war, zur gehörigen Klarheit

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Vorrede.


Es war urſprünglich meine Abſicht, den Inhalt dieſer
Schrift, welche jetzt ein zuſammenhaͤngendes Ganzes
bildet, in einer Reihe einzelner Abhandlungen zu bear-
beiten, und zwar nach der Beſchaffenheit des Gegen-
ſtandes theils in der Form einer freien wiſſenſchaftli-
chen Erörterung, theils als ausführliche, mit dem voll-
ſtaͤndigen gelehrten Apparat ausgeſtattete Monogra-
phien. Ich weiß nun freilich ſehr wohl, daß ich, in-
dem ich von dieſem Plane abging und die gegenwär-
tige Form des Werkes wählte, den wichtigen Vortheil
aus der Hand gab, auch die einzelnen darin behandel-
ten Lehren ſo, wie es die unbefangene Darlegung ei-
ner genauen Forſchung allein vermag, zu begründen.
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kommen, die leitenden Gedanken, um deren Ausfuͤhrung
es mir zunaͤchſt zu thun war, zur gehoͤrigen Klarheit

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[[III]/0009] Vorrede. Es war urſprünglich meine Abſicht, den Inhalt dieſer Schrift, welche jetzt ein zuſammenhaͤngendes Ganzes bildet, in einer Reihe einzelner Abhandlungen zu bear- beiten, und zwar nach der Beſchaffenheit des Gegen- ſtandes theils in der Form einer freien wiſſenſchaftli- chen Erörterung, theils als ausführliche, mit dem voll- ſtaͤndigen gelehrten Apparat ausgeſtattete Monogra- phien. Ich weiß nun freilich ſehr wohl, daß ich, in- dem ich von dieſem Plane abging und die gegenwär- tige Form des Werkes wählte, den wichtigen Vortheil aus der Hand gab, auch die einzelnen darin behandel- ten Lehren ſo, wie es die unbefangene Darlegung ei- ner genauen Forſchung allein vermag, zu begründen. Indeſſen ſchien es mir doch vor Allem darauf anzu- kommen, die leitenden Gedanken, um deren Ausfuͤhrung es mir zunaͤchſt zu thun war, zur gehoͤrigen Klarheit *

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Zitationshilfe: Beseler, Georg: Volksrecht und Juristenrecht. Leipzig, 1843, S. [III]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beseler_volksrecht_1843/9>, abgerufen am 19.04.2024.