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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 3. Aufl. Göttingen, 1788.

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Zwölfter Abschnitt.
Von den Erden und Steinen.


§. 242.

Die erste und bey weiten ansehnlichste Classe
des unorganischen Naturreichs begreift die Erden
und Steine d. h. diejenigen trocknen Mineralien
die sich weder wie die Erdharze im Feuer verbren-
nen, noch wie die Erzte hämmern und breit schla-
gen, noch im Wasser so wie die Salze auflösen
lassen: aber mit diesen letztern in naher Ver-
wandschaft stehen: und deren specifike Schwere
des Wassers seine höchstens vier- bis fünfmal
übersteigt.

Anm. Die ältern Mineralogen haben die Erden und
Steine von einander abgesondert und in zwey be-
sondre Classen vertheilt. Allein der beständigen
Wiederholungen zu geschweigen die bey dieser un-
natürlichen Absonderung unvermeidlich sind, so
beruht überhaupt der ganze unterschied auf dem
so relativen, oft äußerst zufälligen Grad der Cohä-
sion, die wenn sie locker ist Erden, - und wenn
sie feste wird, Steine constituiren soll.

§. 243.

Es sind vorzüglich zwey Hülfsmittel deren
man sich zur Prüfung und Bestimmung der
Mineralien dieser und überhaupt auch der fol-

Zwölfter Abschnitt.
Von den Erden und Steinen.


§. 242.

Die erste und bey weiten ansehnlichste Classe
des unorganischen Naturreichs begreift die Erden
und Steine d. h. diejenigen trocknen Mineralien
die sich weder wie die Erdharze im Feuer verbren-
nen, noch wie die Erzte hämmern und breit schla-
gen, noch im Wasser so wie die Salze auflösen
lassen: aber mit diesen letztern in naher Ver-
wandschaft stehen: und deren specifike Schwere
des Wassers seine höchstens vier- bis fünfmal
übersteigt.

Anm. Die ältern Mineralogen haben die Erden und
Steine von einander abgesondert und in zwey be-
sondre Classen vertheilt. Allein der beständigen
Wiederholungen zu geschweigen die bey dieser un-
natürlichen Absonderung unvermeidlich sind, so
beruht überhaupt der ganze unterschied auf dem
so relativen, oft äußerst zufälligen Grad der Cohä-
sion, die wenn sie locker ist Erden, – und wenn
sie feste wird, Steine constituiren soll.

§. 243.

Es sind vorzüglich zwey Hülfsmittel deren
man sich zur Prüfung und Bestimmung der
Mineralien dieser und überhaupt auch der fol-

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[566/0586] Zwölfter Abschnitt. Von den Erden und Steinen. §. 242. Die erste und bey weiten ansehnlichste Classe des unorganischen Naturreichs begreift die Erden und Steine d. h. diejenigen trocknen Mineralien die sich weder wie die Erdharze im Feuer verbren- nen, noch wie die Erzte hämmern und breit schla- gen, noch im Wasser so wie die Salze auflösen lassen: aber mit diesen letztern in naher Ver- wandschaft stehen: und deren specifike Schwere des Wassers seine höchstens vier- bis fünfmal übersteigt. Anm. Die ältern Mineralogen haben die Erden und Steine von einander abgesondert und in zwey be- sondre Classen vertheilt. Allein der beständigen Wiederholungen zu geschweigen die bey dieser un- natürlichen Absonderung unvermeidlich sind, so beruht überhaupt der ganze unterschied auf dem so relativen, oft äußerst zufälligen Grad der Cohä- sion, die wenn sie locker ist Erden, – und wenn sie feste wird, Steine constituiren soll. §. 243. Es sind vorzüglich zwey Hülfsmittel deren man sich zur Prüfung und Bestimmung der Mineralien dieser und überhaupt auch der fol-

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 3. Aufl. Göttingen, 1788, S. 566. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1788/586>, abgerufen am 28.03.2024.