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Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875.

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Zweites Capitel. Die menschliche Statsidee. Das Weltreich.
befriedigt von der neuen Weltregierung; und das französische
Volk war nicht mächtig genug, jene sich dauernd unter-
zuordnen.

Inzwischen arbeitet die unbesiegbare Zeit selbst unablässig
fort, die Völker einander näher zu bringen, und das allge-
meine Bewusztsein der menschlichen Gemeinschaft zu wecken.
Das ist aber die natürliche Vorbereitung einer gemeinsamen
Weltordnung. Es ist nicht zufällig, dasz die modernen Ent-
deckungen und die zahlreichen neuen Verbindungsmittel durch-
weg diesem Ziele dienen, dasz die gesammte Wissenschaft der
neueren Zeit diesem Impulse folgt und voraus der Menschheit
-- erst in untergeordneter Beziehung den einzelnen Nationen
angehört, dasz eine Menge Hindernisse und Schranken, die
zwischen den Völkern lagen, wegfallen. Heute schon verspürt
die gesammte europäische Menschheit jede Störung, die einem
einzelnen State widerfährt, als ein Uebel, an dem sie mitzu-
leiden hat, und was an den äuszersten Grenzen des europäischen
Körpers begegnet, findet sofort allgemeines Interesse auch in
dem Innern desselben. Der europäische Geist wendet bereits
seine Blicke auf den Erdkreis und die arische Rasse fühlt sich
berufen, die Welt zu ordnen.

Wir sind noch nicht so weit. Es fehlt aber gegenwärtig
schon weniger an dem Willen und an der Macht als an der
geistigen Reife. Die Glieder der europäischen Völkerfamilie
kennen ihre Ueberlegenheit über die andern Völker gut genug,
aber sie sind unter sich und über sich selbst noch nicht ins
Klare gekommen. Ein endlicher Erfolg ist erst möglich, wenn
das lichtende Wort der Erkenntnisz darüber und über das
Wesen der Menschheit ausgesprochen sein wird, und die Völ-
ker bereit sind, es zu hören.

Bis dahin wird das Weltreich eine Idee sein, welcher
Viele nachstreben, welche keiner zu erfüllen im Stande ist.
Aber als Idee der Zukunft darf die Wissenschaft der allge-
meinen Statslehre sie nicht übersehen. Erst in dem Welt-

Bluntschli, allgemeine Statslehre. 3

Zweites Capitel. Die menschliche Statsidee. Das Weltreich.
befriedigt von der neuen Weltregierung; und das französische
Volk war nicht mächtig genug, jene sich dauernd unter-
zuordnen.

Inzwischen arbeitet die unbesiegbare Zeit selbst unablässig
fort, die Völker einander näher zu bringen, und das allge-
meine Bewusztsein der menschlichen Gemeinschaft zu wecken.
Das ist aber die natürliche Vorbereitung einer gemeinsamen
Weltordnung. Es ist nicht zufällig, dasz die modernen Ent-
deckungen und die zahlreichen neuen Verbindungsmittel durch-
weg diesem Ziele dienen, dasz die gesammte Wissenschaft der
neueren Zeit diesem Impulse folgt und voraus der Menschheit
— erst in untergeordneter Beziehung den einzelnen Nationen
angehört, dasz eine Menge Hindernisse und Schranken, die
zwischen den Völkern lagen, wegfallen. Heute schon verspürt
die gesammte europäische Menschheit jede Störung, die einem
einzelnen State widerfährt, als ein Uebel, an dem sie mitzu-
leiden hat, und was an den äuszersten Grenzen des europäischen
Körpers begegnet, findet sofort allgemeines Interesse auch in
dem Innern desselben. Der europäische Geist wendet bereits
seine Blicke auf den Erdkreis und die arische Rasse fühlt sich
berufen, die Welt zu ordnen.

Wir sind noch nicht so weit. Es fehlt aber gegenwärtig
schon weniger an dem Willen und an der Macht als an der
geistigen Reife. Die Glieder der europäischen Völkerfamilie
kennen ihre Ueberlegenheit über die andern Völker gut genug,
aber sie sind unter sich und über sich selbst noch nicht ins
Klare gekommen. Ein endlicher Erfolg ist erst möglich, wenn
das lichtende Wort der Erkenntnisz darüber und über das
Wesen der Menschheit ausgesprochen sein wird, und die Völ-
ker bereit sind, es zu hören.

Bis dahin wird das Weltreich eine Idee sein, welcher
Viele nachstreben, welche keiner zu erfüllen im Stande ist.
Aber als Idee der Zukunft darf die Wissenschaft der allge-
meinen Statslehre sie nicht übersehen. Erst in dem Welt-

Bluntschli, allgemeine Statslehre. 3
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[33/0051] Zweites Capitel. Die menschliche Statsidee. Das Weltreich. befriedigt von der neuen Weltregierung; und das französische Volk war nicht mächtig genug, jene sich dauernd unter- zuordnen. Inzwischen arbeitet die unbesiegbare Zeit selbst unablässig fort, die Völker einander näher zu bringen, und das allge- meine Bewusztsein der menschlichen Gemeinschaft zu wecken. Das ist aber die natürliche Vorbereitung einer gemeinsamen Weltordnung. Es ist nicht zufällig, dasz die modernen Ent- deckungen und die zahlreichen neuen Verbindungsmittel durch- weg diesem Ziele dienen, dasz die gesammte Wissenschaft der neueren Zeit diesem Impulse folgt und voraus der Menschheit — erst in untergeordneter Beziehung den einzelnen Nationen angehört, dasz eine Menge Hindernisse und Schranken, die zwischen den Völkern lagen, wegfallen. Heute schon verspürt die gesammte europäische Menschheit jede Störung, die einem einzelnen State widerfährt, als ein Uebel, an dem sie mitzu- leiden hat, und was an den äuszersten Grenzen des europäischen Körpers begegnet, findet sofort allgemeines Interesse auch in dem Innern desselben. Der europäische Geist wendet bereits seine Blicke auf den Erdkreis und die arische Rasse fühlt sich berufen, die Welt zu ordnen. Wir sind noch nicht so weit. Es fehlt aber gegenwärtig schon weniger an dem Willen und an der Macht als an der geistigen Reife. Die Glieder der europäischen Völkerfamilie kennen ihre Ueberlegenheit über die andern Völker gut genug, aber sie sind unter sich und über sich selbst noch nicht ins Klare gekommen. Ein endlicher Erfolg ist erst möglich, wenn das lichtende Wort der Erkenntnisz darüber und über das Wesen der Menschheit ausgesprochen sein wird, und die Völ- ker bereit sind, es zu hören. Bis dahin wird das Weltreich eine Idee sein, welcher Viele nachstreben, welche keiner zu erfüllen im Stande ist. Aber als Idee der Zukunft darf die Wissenschaft der allge- meinen Statslehre sie nicht übersehen. Erst in dem Welt- Bluntschli, allgemeine Statslehre. 3

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Zitationshilfe: Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/51>, abgerufen am 29.03.2024.