Großbritannien.
London, 14 Febr.
Aus den neulichen Oberhausdebatten über die Marine ist folgende Notiz nachzutragen. Als Lord Melbourne unter Anderm behauptete, der Herzog von Wellington habe im Jahr 1830, als er noch Premierminister war, Vorstellungen gegen
die französische Expedition nach Algier gemacht, dessenungeachtet aber sie diese Expedition, deren Folgen jetzt als so gefahrdrohend für England bezeichnet würden, gegen des Herzogs Erwartung unternommen worden, erklärte Lord Aberdeen, damaliger Minister der auswärtigen Angelegenheiten, dieß für ungegründet. Wohl aber, sagte er, habe der Herzog von der französischen Regierung ein feierliches Versprechen erhalten, Frankreich werde, im Falle des Erfolgs der Expedition, alle etwa daraus entspringenden Vortheile mit dem übrigen Europa theilen und keine Niederlassung ohne vorgängige Conferenz mit den Verbündeten begründen. Wie sey dieß Versprechen seitdem erfüllt worden? Wäre der edle Herzog noch an der Spitze der Regierung, so würden die Sachen anders stehen; jetzt aber wüßten die Franzosen, mit wem sie zu thun hätten.
In der Oberhaussitzung am 13 Febr. ward eine Bill zur Verbesserung der Gefängnißacte zum zweitenmal gelesen. Der Zweck dieser Bill ist, dafür zu sorgen, daß gefangene Verbrecher und gefangene Schuldner nicht eine und dieselbe Behandlung erfahren. Der Marquis v. Westminster beantragte die Ernennung einer Committee zur Untersuchung des dermaligen Standes der Eisenbahnen, namentlich um die Gefahren derselben zu beseitigen; ferner zur Untersuchung des Zustandes der Brunnen und der Wasserleitungen in der Hauptstadt. Man warf ein, daß diese zwei Gegenstände in keinem innern Zusammenhang unter einander stehen, und die Committee wurde zunächst nur für den letztern niedergesetzt. Der Bischof von Exeter brachte sein unerschöpfliches Thema, Owens Socialismus, wieder aufs Tapet, und machte auf eine neue Druckschrift, die „Socialistenbibel“ aufmerksam, deren Name schon eine Blasphemie sey. Das Haus vertagte sich dann.
Im Hause der Gemeinen führte am 13 Febr. Hr. Herries, conservatives Mitglied für Harwich, indem er die Vorlegung gewisser Papiere beantragte, eine Discussion über die Finanzlage des Landes herbei, welche als die Ausführung eines einzelnen Thema's aus den neulichen Debatten über die Buller'sche Motion betrachtet werden kann. Der neue Finanzminister, Hr. Baring, vertheidigte die Whigregierung gegen den Vorwurf, daß das Finanzdeficit durch ihre schlechte Verwaltung herbeigeführt worden sey, schob es vielmehr auf die Ungunst der Zeit. Der Vorlegung der verlangten auf Zoll und Accise bezüglichen Papiere widersetzte sich der Minister, indem er auf das später von ihm vorzulegende Budget verwies. Da jedoch Hr. Hume und andere Radicale eine solche „Verheimlichung“ tadelnswerth fanden und in der Abstimmung gegen das Ministerium votirten, so blieb dieses mit zehn Stimmen (182 gegen 172) in der Minorität – ein Resultat, das auf den Torybänken lauten Jubel erregte. – Auf eine Frage von Hrn. G. Palmer antwortete der Handelsminister Hr. Labouchere, die Regierung habe den Zollbehörden die Ausfertigung von Zollscheinen für Schiffe, die nach China segeln, zwar nicht verboten, die Regierung verwahre sich aber dabei gegen jede Verantwortlichkeit. Hr. Hume meinte, für den Handelsstand würde es von großem Interesse seyn, zu erfahren, welche Instructionen die Regierung nach Canton erlassen habe; aber Lord J. Russell lehnte Erörterungen darüber ab. Den nächsten Anlaß zu Hrn. Palmers Anfrage scheint der Umstand gegeben zu haben, daß das Linienschiff Blenheim, zu dem gegen China bestimmten Geschwader gehörig, eine ziemliche Fracht baaren Geldes zu Handelszwecken an Bord genommen hat.
General Sir L. Smith, der neuernannte Gouverneur von Mauritius, wird sich nächster Tage an Bord der Andromache, von 28 Kanonen, nach dem Orte seiner Bestimmung einschiffen. Die Abfahrt dieses Schiffes wird, glaubt man, darum beschleunigt, weil mit demselben auch John Frost und seine beiden Unglücksgenossen nach Neu-Südwales transportirt werden sollen.
Die Times läßt sich aus Dublin schreiben, der O'Connell-Tribut habe bis jetzt erst zwischen 6000 und 7000 Pf. St. eingetragen, und die katholische Geistlichkeit habe daher beschlossen, am 23 Febr. noch einen Einsammlungsversuch zu machen.
Die Nachrichten aus Canada reichen bis zum 22 Januar. Die von Sir George Arthur, dem Statthalter der obern Provinz angebotene Entlassung ist von Ihrer Maj. angenommen worden, und bis zur Ernennung seines Nachfolgers wird der Oberrichter Steuart an seiner Stelle functioniren. Der anglicanische Bischof von Ober-Canada hat sich gegen die Vereinigung beider Provinzen als eine nicht rathsame Maaßregel ausgesprochen; sein Amendement fiel jedoch im legislativen Rathe (dem provinciellen Oberhaus) durch, und derselbe entschied sich, wie die Assembly, für die Vereinigung der beiden Colonien. – Das (oben unter der Rubrik „Vereinigte Staaten“ erwähnte) Memorandum des Statthalters der Colonie Neu-Braunschweig, Generalmajors Sir J. Harvey, lautet wie folgt: „Ich wünsche den Bewohnern der Gränzbezirke dieser Provinz ans Herz zu legen, daß, falls es zu Feindseligkeiten mit den Vereinigten Staaten kommen sollte, es für beide Seiten – denn um wirksam zu seyn, müßte die Maaßregel gegenseitig befolgt werden – meines Erachtens das Klügste seyn würde, eine strenge Neutralität zu beobachten. Mögen die Gränzer bedenken, daß, wenn wir unglücklicherweise in einen Krieg gezogen werden sollten, ihre Theilnahme daran nichts nützen kann; allerdings könnten sie sich gegenseitig fortwährenden Beängstigungen aussetzen, sich großes Unheil, Leiden und Elend zufügen, aber ihre äußersten Anstrengungen wären doch nur wie ein Tropfen Wasser in den schwebenden großen Nationalfragen, welche anderwärts durch die maritimen und militärischen Kräfte der sich bekämpfenden großen Mächte entschieden werden müßten. Mögen die Einwohner dieser Provinz ihre Interessen ruhig dem mächtigen Schutze des Mutterlandes anvertrauen. Harvey.“ Der Montreal Herald bemerkt zu diesem wichtigen Erlaß, Sir J. Harvey möge dazu wohl zunächst durch die bedenklichen Aeußerungen veranlaßt worden seyn, welche Hr. Buchanan, der Vorsitzer der Staats-Committee im amerikanischen Congreß über auswärtige Verhältnisse einige Tage zuvor hatte fallen lassen. Auch glaubt das Journal, Sir J. Harvey dürfte wohl das, officiell noch nicht bekannt gemachte Ergebniß der durch die brittischen Commissarien HH. Featherstonhaugh und Mudge vollzogenen neuen Gränzaufnahme als ein für die Vereinigten Staaten ungünstiges kennen.
Zu Savannah-la-Mar auf Jamaica hat eine Feuersbrunst für 150,000 Pf. St. Werth zerstört. Neger sollen das Feuer angelegt haben.
Die englische Regierung hat beschlossen, daß künftig in der Stadt Mossul im türkischen Asien ein englischer Beamter sich aufhalten solle. Hr. Rassan, der jetzt an einer Expedition Theil nimmt, welche die Gesellschaft für christliche Belehrung und die königliche geographische Gesellschaft für religiöse und wissenschaftliche Zwecke machen läßt, ist dort zum Viceconsul ernannt. Man zweifelt nicht, daß diese Maaßregel einen bedeutenden Handelsverkehr mit Kurdistan und andern Theilen Mesopotamiens eröffnen werde.
Man hat berechnet, daß in Großbritannien jährlich gegen 50,000 Trunkenbolde sterben, und die Hälfte der Wahnsinnigen,
zwei Drittel der Verarmten und drei Viertel der Verbrecher zu dieser Classe gehören. Da sind Mäßigkeitsvereine allerdings ein Erforderniß.
Frankreich.
Paris, 16 Febr. (Sonntag.)
Der Courrier meldet, daß Marschall Grouchy gefährlich krank sey.
Hr. Amilhau schloß in der Sitzung der Deputirtenkammer am 15 Febr. seinen Bericht für den Dotationsentwurf des Herzogs von Nemours folgendermaßen: „Zu allen Zeiten wurden die französischen Prinzen von dem Staate dotirt. Der Kaiser schuf für jeden der von ihm zu ernennenden Fürsten drei Millionen Einkünfte. Ich muß noch zum Schlusse die Aeußerung eines Mannes anführen, dessen Familie mit ihrem Haupte das Recht bezahlt hatte, in diesen Mauern zu sprechen. Hr. v. Lameth sagte im Jahr 1832 in Betreff des Königs der Franzosen: „Ich kenne Ludwig Philipp seit 40 Jahren, und Sie dürfen überzeugt seyn, daß bei ihm nie ein Ueberfluß vorhanden seyn wird, so lange einem Unglücklichen das Nothwendigste fehlt.“ Wohlan! meine Herren, der Herzog von Nemours hat alle Tugenden seines Vaters. Die Commission schlägt mit der angegebenen Modification die Annahme des Gesetzesentwurfs vor.“
Der Temps sagt über diesen Bericht: „Die Wahl des Hrn. Amilhau bei einem solchen Anlaß war schon eine sehr ausdrucksvolle Manifestation des Geistes, der die mit Prüfung der Dotation für den Herzog von Nemours beauftragte Commission beseelte; wir müssen aber gestehen, daß dieser Deputirte Alles, was man von seinem chronisch gewordenen Ministerialismus erwarten oder fürchten konnte, übertroffen hat. Noch nie waren engherzigere, knechtisch gehorsamere Ideen in einer gemeinern Sprache ausgedrückt worden, und auch dießmal wird der Eifer eines ungeschickten Freundes der Frage schaden, die mehr der Gewandtheit, die man ihm zutraute, als seiner Ergebenheit, woran man nicht zweifelte, anvertraut war. Das Schweigen der Centren und das Murren der Opposition haben den Deputirten der obern Garonne mehr als einmal daran erinnert, daß es Schranken für die Wohldienerei gebe, und daß die Tribune kein Vorzimmer sey. Besonders als er die Geldforderung unter den Schutz des Hrn. Karl Lameth stellte, offenbarte sich das Gefühl öffentlicher Scham mit der größten Energie, wie wenn sie gegen jene Appellation an eine gesunkene Intelligenz zu Gunsten einer compromittirten Sache hätte protestiren wollen.
Anders urtheilt das Journal des Débats. „Die Kammer (sagt es) hat den Bericht des Hrn. Amilhau günstig aufgenommen. Wir für unsern Theil billigen vollkommen den Geist der Mäßigung und des Anstandes, womit er abgefaßt ist. Der Berichterstatter hat darin, obgleich Organ der Majorität, die Meinung der Minorität sehr unparteiisch dargelegt. Er hat die Hauptfrage von allen Sophismen, von allen Spitzfindigkeiten, womit der Parteigeist und der Geist der Chicane sie emsig verwirrt hatte, entledigt. Was verlangte die Opposition? Daß die Unzulänglichkeit der Privatdomäne constatirt werde. Wohlan! die Commission ist mit den Beweisstücken in der Hand vorgeschritten. Sie hat die Unzulänglichkeit der Privatdomäne anerkannt. Allerdings wollte die Commission nicht in eine kleinliche Detailprüfung der königlichen Einnahmen und Ausgaben eingehen. Sie wollte nicht mit der Krone eine Rechnung in Sous und Deniers machen. Sie beschränkte sich sonach auf eine allgemeine, und wie der ehrenwerthe Berichterstatter sagte, moralische Erwägung der ihrer Prüfung vorgelegten Documente. Die Opposition, die nun nichts mehr von der Commission hofft, appellirt jetzt an die Kammer, und scheint auf das Resultat der bevorstehenden Erörterung rechnen zu wollen. Die Voten aber, die in der heutigen Sitzung vorgekommen, sind nicht geeignet, ihr dieses Vertrauen zu geben. (Indem die Kammer den von der Opposition verlangten Druck der Documente verweigerte, und die Erörterung, welche die Opposition verschoben wissen wollte, schon auf die nächsten Tage ansetzte.)
Man versichert, sagt der Constitutionnel, daß die Minister in einem am 14 Febr. gehaltenen Cabinetsconseil beschlossen haben, aus dem Entwurf der Dotation eine Cabinetsfrage zu machen.
(Siècle.) Man hat heute (15) in der Deputirtenkammer die gleichzeitige Anwesenheit des Grafen Sebastiani, vormaligen Botschafters zu London, und des Hrn. Guizot, seines Nachfolgers, bemerkt. Der verlängerte Aufenthalt des letztern in Paris wird hauptsächlich dem von ihm gehegten Wunsche, an dem Votum des Dotationsgesetzes Theil zu nehmen, zugeschrieben. Dieß mag eine treffliche Berechnung seyn; wir erwarteten aber Hrn. Guizot eifriger in Erfüllung seiner ihm anvertrauten Mission zu sehen. Seine Anwesenheit in London ist bei den ernsten Verwicklungen der auswärtigen Politik nothwendig.
Die Presse kommt auf die Polemik wegen der von dem Grafen Medem gemachten Reclamationen zurück. Der Moniteur hatte, wie wir gestern gesehen, ihre ganze Darstellung der betreffenden Vorfälle unrichtig genannt; die Presse antwortet: aus den Geständnissen des officiellen Blattes selbst gehe die Wahrheit der von ihr (der Presse) gemachten Angaben hervor; denn wenn der Conseilpräsident wirklich, wie der Moniteur versichere, seine auf der Tribune in Betreff Polens geführte Sprache vollkommen „zugestanden und bestätigt habe,“ so müsse er doch zu dieser Erklärung aufgefordert worden seyn, und wenn die Presse, wie man ihr vorwerfe, von dem Schritte des Grafen Medem „in dem Augenblick, wo er erfolgt sey,“ Kenntniß gehabt habe, so sey doch wohl die einfachste Folgerung, daß eben jener Schritt wirklich geschehen sey. Uebrigens sey gewiß, daß bis zum gestrigen Tag noch keine Antwort der Art, wie sie der Moniteur bezeichne, von dem Conseilpräsidenten abgegeben worden; wäre diese erfolgt, so müßte sie erst heute erfolgt seyn. Wenn der Moniteur es der Presse überlasse, sich zu erklären, wie sie Kenntniß erlangt habe von den Schritten des russischen Repräsentanten in dem Augenblick, wo sie stattfanden, so möge ihr der Moniteur gestatten, von dieser Erlaubniß keinen Gebrauch zu machen.
Zwei Enkel Lafayette's, der Graf v. Laubespin, Capitän vom Generalstab und Oscar Lafayette, Artillerielieutenant, sind nach Algier abgereist, um an dem bevorstehenden Feldzug gegen Abd-El-Kader Theil zu nehmen. Auch Cäsar v. Maubourg, Sohn des französischen Gesandten in Rom, ist zu demselben Zweck als gemeiner Soldat ebendahin abgegangen.
Paris, 14 Febr. Der Grund, warum dem Grafen S. Aulaire der angesuchte Urlaub verweigert wurde, scheint darin gelegen zu haben, daß man einen Augenblick muthmaßte, die orientalische Frage werde eine neue Phase eingehen, bei welcher die Erörterungen wieder in Wien ihren Mittelpunkt finden könnten, wo dann die Anwesenheit unsers Botschafters in der österreichischen Hauptstadt sich als unumgänglich dargestellt hätte. Da seitdem jeder Grund zu solcher Vermuthung wegfiel, so wurde dem Grafen seine Bitte gewährt. Frhr. v. Langsdorff, des letztern Schwiegersohn, wird indessen die Leitung der Missionsgeschäfte in Wien übernehmen, und zu
diesem Ende schon morgen von hier abreisen. – Auch der Urlaub des französischen Gesandten am Berliner Hofe ist seinem Ende nahe, und Graf Bresson trifft bereits Anstalten, auf seinen Posten zurückzukehren. – Der König hatte den Wunsch geäußert, den Grafen Sebastiani zum Marschall von Frankreich zu erheben. Das Ministerconseil widersetzte sich, weil die Zahl der Marschälle bereits voll sey. (Maisons Tod macht einen Marschallstab vacant.) Man kann den Grafen Sebastiani als das zweite Opfer betrachten, das Frankreich der orientalischen Frage gebracht hat, einer Frage, die bis jetzt nur dem Admiral Lalande Anerkennung und Auszeichnung verschaffte, während der einstige Vertheidiger der Dardanellen wie der Sieger von Navarin ihr unterlagen.
Paris, 15 Febr. Ein philosophischer Beobachter würde ohne Zweifel in dem französischen Heerwesen viel zu tadeln finden. Die nationelle Leichtigkeit, die angeborne Unbesorgtheit, und die Abwesenheit erschöpfender Voraussicht werden hier so wenig, als in den übrigen Zweigen der öffentlichen Erziehung und des Unterrichts abzuläugnen seyn. Allein in der allgemeinen militärischen Zucht wie in dem Schul- und litterarischen Bildungswesen der untern Volksclassen verlassen die Franzosen sich gern auf jenes Selbstgefühl und die instinctive Wissenschaft, die ihnen wenigstens während der glorreichen Tage des Kaiserthums zum schützenden Vorwande dienen mochten. Indessen jene Zeiten und die ganze Beurtheilungsweise, die sich daran knüpfte, sind vorbei, und nichts gleicht sich weniger, als das kriegerische Europa, besonders Deutschland und Frankreich vom Jahr 1807, von 1812 und von 1840 Wir wissen alle, welche Fortschritte in dieser Beziehung in Deutschland gemacht worden sind. Auch Frankreich hat, abgesehen von seiner Artillerie und seinem Geniewesen, die von jeher mit der ausgezeichnetsten Sorgfalt gehegt wurden, der wissenschaftlichen und moralischen Bildung seines Heeres eine bessere, eine würdigere Aufmerksamkeit und Leitung gewidmet. Der letzte Act, der dafür zeugt, ist eine ganz neuerlichst gefaßte Entschließung des Kriegsministeriums, die mehrere wichtige Bücher für die Regimenter hervorruft und deren allgemeine Verbreitung unter den Truppen vorschreibt. Ich sage hervorruft, denn die Bücher sind noch nicht fertig, und der Minister, um sie zu erhalten, hat einen Concurs ausgeschrieben und einen Preis für die beste Leistung festgesetzt. „Pflichten des französischen Soldaten“, das soll das erste Bändchen werden, und den Soldaten über seine Obliegenheiten belehren, die er in allen denkbaren Fällen seiner Laufbahn zu erfüllen haben mag. Dieses Bändchen soll, meines Erachtens sehr weise, nicht mehr als hundert Seiten in Octav füllen. Die zweite Preisaufgabe ist: „Sammlung der merkwürdigsten Züge von Tapferkeit, Großmuth, Menschlichkeit, Vaterlandsliebe, Uneigennützigkeit und Heldenmuth, welche die französischen Krieger zu allen Zeiten der Geschichte ausgezeichnet haben“. Das dritte Werk endlich soll enthalten: „Biographische Notizen über die berühmtesten Krieger des französischen Heeres.“ Den beiden letzten Sammlungen wird, einer jeden insbesondere, ein Umfang von 4 - 500 Seiten gestattet. Indem das Ministerium diese Preisaufgaben stellt, die bis zum 1 Dec. 1840gelöst seyn sollen, und für das erste Büchelchen eine Belohnung von 500 Fr., für die zweite Sammlung 1500 Fr. und für die dritte 2000 Fr. bestimmt, empfiehlt es den Schriftstellern die größtmögliche Einfachheit und Klarheit, dadamit auch die Wenigstunterrichteten Nutzen davon ziehen, und Alle in gleichem Maaße Liebe zu ihrem Vaterlande, und muthige, edle Gesinnungen darin schöpfen können. Beurtheilen wir den französischen Charakter und die französische Darstellungsgabe richtig, so dürfen wir Arbeiten entgegensehen, welche die gestellte Aufgabe in vollem Maaße lösen werden. Das Talent der einfachen, ansprechenden Erzählung ist ihnen so eigen, so natürlich, daß sie hierdurch der populären Belehrung des Soldaten einen sehr charakteristischen Reiz verleihen werden. Zwar wird es einem Fremden, der diese Galerie liest, wahrscheinlich vorkommen, als ob die französische Eitelkeit die Farben des Selbstlobes ein wenig stark aufgetragen habe; indessen an diesen Krankheiten laboriren so ziemlich alle Nationen, die das Gefühl ihres Werthes haben, und das Unglück, in diesem besondern Falle, besteht eher in dem Zuwenig, als in dem Zuviel.
Deutschland.
Kassel. In der Sitzung der Stände vom 14 Febr. wurde ein Antrag, die hannover'sche Verfassungsangelegenheit betreffend, angekündigt. Der Landtagscommissär führte in einem umfassenderen Vortrage die Unzulässigkeit eines solchen Antrags auf die Tagesordnung aus, da derselbe außer dem Bereich der ständischen Wirksamkeit liege, und forderte den Präsidenten und die Ständeversammlung auf, die Begründung und weitere Entwickelung desselben nicht zuzulassen. Der Antragsteller entschloß sich, die Begründung des Antrags, bevor er auf die Tagesordnung komme, dem Präsidenten zur deßfallsigen Prüfung zu übergeben. (Kass. a. Z.)
Hannover, 7 Febr. I. An königl. Landdrostei. Bericht des allgemeinen Magistratscollegiums der königl. Residenzstadt, betreffend die Geschäftsverbindungen des Magistrats mit dem suspendirten Stadtdirector. Wenn gleich das von königl. Landdrostei am 27 v. M. anhero erlassene, die Geschäftsverbindung des Magistrats mit dem suspendirten Stadtdirector Rumann betreffende, als vertraulich bezeichnete Rescript nur an den verwaltenden Magistrat gerichtet ist, so liegt es doch in der Natur der Sache, daß auch das allgemeine Magistratscollegium von dem Inhalte desselben hat Kenntniß nehmen müssen. Bei der Wichtigkeit, welche die erlassene Verfügung nicht nur für den gesammten Magistrat, sondern auch für das Interesse der ganzen Stadt hat, ist darüber im allgemeinen Magistratscollegium berathen und beschlossen, der k. Landdrostei Folgendes gehorsamst zu erwiedern: Zuvörderst können wir nicht verschweigen, daß der Inhalt des gedachten Rescripts uns mit dem schmerzlichsten Erstaunen erfüllt hat, da auf eine unserer Ueberzeugung nach völlig falsche Voraussetzung eine Verfügung gegründet ist, durch welche die Rechte des Magistrats wesentlich gekränkt werden. Es ist uns eröffnet, wie Sr. Maj. dem König zur Kenntniß gekommen, daß fortwährend eine Einmischung des suspendirten Stadtdirectors in die städtischen Geschäftsangelegenheiten stattfinde. Welcher Art diese Geschäftseinmischung gewesen sey, oder bei welcher Gelegenheit sie stattgefunden habe, darüber sind wir in völliger Ungewißheit gelassen, so wie es denn auch der k. Landdrostei nicht gefällig gewesen ist, uns darüber näher zu unterrichten, was unter einer Einmischung, namentlich unter einer „indirecten“ Einmischung des Stadtdirectors in die städtischen Geschäfte etwa verstanden werde. Unserer Ansicht nach würde eine solche Einmischung nur dann stattgefunden haben, wenn der Stadtdirector an den Arbeiten des Magistrats nach wie vor einen thätigen Antheil genommen, wenn er in Beziehung auf städtische Angelegenheiten irgend Jemanden Anweisnngen ertheilt, wenn er Namens des Magistrats irgend eine Verfügung erlassen, irgend eine Anordnung getroffen hätte, kurz wenn irgend eine der dem Stadtdirector als solchem obliegenden Functionen von ihm während seiner Dienstsuspension noch wirklich ausgeübt wäre. Wir können indessen mit völliger Gewißheit versichern, daß seit dem traurigen Ereignisse des 16 Jul. v. J. nichts von dem Allem geschehen ist, und wenn wir nach der uns gemachten Eröffnung nicht anders annehmen können, als daß Sr. Maj. dennoch Anzeigen und Denunciationen gemacht seyen, welche dem Stadtdirector eine solche Geschäftseinmischung Schuld geben, so müssen wir diese Anzeige, von wem sie auch herrühren möge, geradezu für völlig unwahr erklären und auf das lebhafteste es beklagen, wenn denselben ohne vorgängige weitere Untersuchung, die unseres Wissens nicht angestellt ist, allerhöchsten Orts Glauben geschenkt seyn sollte. Allein selbst in dem Falle, wenn der Stadtdirector zu dem von Sr. Maj. ertheilten Befehle, daß Maaßregeln zur Verhütung jeder Geschäftseinmischung des Stadtdirectors zu treffen seyen, wirklich gegründete Veranlassung gegeben haben sollte, würde die von k. Landdrostei erlassene Verfügung doch wohl als eine zu weit gehende Maaßregel zu betrachten und wir dagegen zu protestiren genöthigt seyn, da durch diese Verfügung dem Magistrate zur Pflicht gemacht ist, sich jeder Geschäftsverbindung mit dem Stadtdirector während seiner Dienstsuspension gänzlich zu enthalten. Bei dem Mangel jeder weiteren erläuternden Erklärung wird diese Verfügung wenigstens auf eine Art und Weise ausgelegt und gedeutet werden können, durch welche die Rechte der Magistratsmitglieder gekränkt, und die Interessen der Stadt gefährdet werden. Der Stadtdirector besitzt nämlich, wie der k. Landdrostei hinreichend bekannt ist, eine so ausgezeichnete und umfassende Kenntniß aller städtischen Angelegenheiten, daß der Magistrat seine Pflicht verletzen würde, wenn er diesen Schatz von Kenntnissen und Erfahrungen nicht so viel als irgend möglich ist, bei Führung der städtischen Geschäfte benützen wollte. Die Mitglieder des Magistrats haben es daher nie vermeiden können, und auch nie vermeiden wollen, den Stadtdirector in vorkommenden Fällen um Auskunft und Rath in städtischen Geschäftsangelegenheiten zu ersuchen, und bei den freundschaftlichen Verhältnissen, in denen sie fortwährend zum Stadtdirector stehen, haben sie die erbetene Auskunft noch immer erhalten, auch eines guten Raths gewiß seyn können. Die Mitglieder des Magistrats haben es aber auch für ihre Pflicht gehalten, dem Stadtdirector über die vorgekommenen städtischen Geschäfte, wenigstens über die bedeutendern und wichtigern derselben, nachrichtliche Mittheilungen zu machen, damit er von dem Gange der städtischen Verwaltung soviel als möglich unterrichtet bleibe. Denn er ist ja weder abgesetzt noch abgegangen, sondern nur suspendirt, also nur auf eine Zeit lang vom Dienste entfernt; wir alle hoffen zuversichtlich, daß er recht bald seinem Wirkungskreise wieder werde zurückgegeben werden, und müssen es daher als dringend nothwendig ansehen, daß er den städtischen Angelegenheiten nicht entfremdet werde. Unter diesen Umständen ist eine Art von Geschäftsverbindung des Stadtdirectors mit den Mitgliedern des Magistrats eben so natürlich wie unvermeidlich. Unmöglich kann der Magistrat bei Wahrnehmung der städtischen Geschäfte weniger Rechte haben als jeder Privatmann, dem es frei steht über seine Angelegenheiten sich Rath zu holen, wo und bei wem er will. Er wird sich dieses Recht auch gewiß nicht nehmen lassen, daher auch fortfahren den Stadtdirector in allen Angelegenheiten der Stadt, wenn es nöthig scheint, im Interesse der Stadt – für welche die nachtheiligen Folgen der Suspension wahrlich schon fühlbar genug sind – um Auskunft und Rath zu ersuchen, und muß nochmals auf das entschiedenste dagegen protestiren, daß diese Verbindung als eine unzulässige Geschäftsverbindung angesehen und verboten werde könne. Uebrigens glauben wir nur noch darauf aufmerksam machen zu müssen, daß fast sämmtliche Mitglieder des allgemeinen Magistrats zugleich mit dem Stadtdirector in eine Criminaluntersuchung wegen der ihnen Schuld gegebenen Beleidigungen gegen die Regierung verwickelt und von Zeit zu Zeit genöthigt sind, sich
dieser Untersuchung wegen gemeinschaftlich zu berathen. Eine solche Berathung, an welcher der Stadtdirector natürlich lebhaften Antheil nimmt, hat auch am 26 v. M. in dem Hause des Stadtdirectors stattgefunden, und es wäre möglich, daß dieselbe von dem wachsamen Auge der Polizei-Officianten bemerkt worden, und so vielleicht Veranlassung zu der am Tage darauf erlassenen Verfügung gegeben haben könnte. Auf diesen Fall ertheilen wir jedoch die bestimmteste Versicherung, daß bei der am 26 v. M. im Hause des Stadtdirectors gehaltenen Zusammenkunft von nichts Anderem als von den in Beziehung auf jene Untersuchung zu ergreifenden Maaßregeln die Rede gewesen ist. – Ein in der Stadt vielfach verbreitetes Gerücht will freilich die Veranlassung zu der fraglichen Verfügung in Denunciationen finden, welche von einem, vor kurzem aus dem Dienste entfernten Stadtsoldaten herrühren sollen; wir sind indessen weit entfernt zu glauben, daß irgend Jemand im Stande wäre, auf gehässige Denunciationen eines rachsüchtigen, schlechten Menschen ein Gewicht zu legen, oder gar ihnen Glauben zu schenken. Schließlich wird es uns erlaubt seyn, in Beziehung auf das inzwischen eingegangene Rescript der königlichen Landdrostei vom 4 d. hier gehorsamst zu bemerken, daß die Auflage dieses Rescripts – die in der Stadtdirectorwohnung befindliche städtische Ordonnanz sofort zurückzuziehen – unserer Ansicht nach nothwendig auf einem Mißverständnisse beruhen muß. Es ist zwar allerdings richtig, daß der Magistrat den Befehl ertheilt hat, es solle der im Stadtdirectorhause angestellte Posten noch fortwährend besetzt bleiben, nachdem der Stadtdirector am Tage nach seiner Suspension dessen Entfernung veranlaßt hatte; allein darin kann denn doch unmöglich eine unerlaubte „dienstliche“ Beziehung des Magistrats zu dem Stadtdirector, vielmehr höchstens wohl nur eine Gefälligkeit des Magistrats gegen den Stadtdirector gefunden werden, da deren Erweisung gewiß nicht, und dann am allerwenigsten verboten werden kann, wenn sie, wie hier der Fall ist, der Stadt auch nicht die geringsten Kosten verursacht, da sämmtliche Stadtsoldaten darum gebeten haben, diesen Dienst unentgeltlich versehen zu dürfen. Uebrigens hat der Magistrat die Anstellung eines Stadtsoldatenpostens in der Stadtdirectorialwohnung aus dem Grunde für nothwendig gehalten, weil daselbst manche für den Magistrat bestimmte Eingaben abgegeben zu werden pflegen, auch manche den städtischen Dienst betreffende Anzeigen und Meldungen in diesem Hause gemacht werden, zu deren Weiterbeförderung durch eigene Domestiken der Stadtdirector nicht verpflichtet ist. Der Magistrat hat das Recht nach seinem Gutdünken über die Dienste der Stadtsoldaten zu disponiren und ist ohne Zweifel auch befugt, in dem Hause des Stadtdirectors, welches Eigenthum der Stadt ist, einen Posten anzustellen, sobald der Dienst der Stadt dieß erforderlich macht. Dieses Recht wird dem Magistrate durch eine Verfügung der königlichen Landdrostei ebenfalls nicht entzogen werden können, und sehen wir uns daher genöthigt auch gegen die Verfügung der königlichen Landdrostei vom 4 d. M. zu protestiren und deren Zurücknahme gehorsamst zu beantragen. Das allgemeine Magistratscollegium der königlichen Residenzstadt.
II. Auf den Bericht des allgemeinen Magistratscollegiums vom 7/11 d. M. sehen Wir uns veranlaßt, jeden officiellen Geschäftsverkehr des städtischen Magistratspersonals und der städtischen Officianten mit dem Stadtdirector Rumann während seiner Dienstsuspension wiederholt auf das ernstlichste zu untersagen und vor den Folgen der Uebertretung zu warnen. Mit Befremden haben Wir aus dem gedachten Berichte ersehen, daß das allgemeine Magistratscollegium sich weigert, die Einziehung des in der Wohnung des Stadtdirectors aufgestellten Stadtsoldaten vorgeschriebener Maaßen zu verfügen. Mag nun dieser tägliche Dienst eines Stadtsoldaten als ein aus Gefälligkeit des Magistrats dem Stadtdirector überwiesener Sicherheitsposten, oder als eine Ordonnanz zur Beförderung der an den Stadtdirector irrig abgegeben werdenden, für den Magistrat bestimmten Eingaben dargestellt werden, so findet jedenfalls doch eine unter den obwaltenden Verhältnissen und bei den ergangenen allerhöchsten gemessenen Verfügungen nicht zu duldende Beziehung eines städtischen Officianten zum Stadtdirector statt, indem jener Posten in dem ersteren Falle die Eigenschaft einer Ehrenwache, in dem anderen aber mehr oder minder zur Disposition des Stadtdirectors gestellt seyn würde. So wenig übrigens andere städtische Gebäude mit einem Stadtsoldaten zur Bewachung versehen sind, so wenig wird auch die Stadtdirectorwohnung, zumalen bei Tage, einer solchen bedürfen, in der sich ohnehin das Polizeibureau und eine Polizeiwache befindet. Für die Beförderung der daselbst in einzelnen Fällen abgegebenen Eingaben für den Magistrat wird aber sehr leicht auf andere Weise, nöthigenfalls durch die Beauftragung einer sonstigen sicheren Person, als durch die Bestellung eines uniformirten Stadtsoldaten gesorgt werden können. Indem Wir demnach die unstatthafte Protestation des Magistratscollegiums gegen die hierunter von uns getroffene Verfügung damit zurückweisen, machen Wir demselben bei Vermeidung einer Geldstrafe von fünfzig Thalern für den Fall einer ferneren Weigerung zur Pflicht, für die Einziehung des Stadtsoldatenpostens aus der Stadtdirectorwohnung fördersamst zu sorgen, auch den sämmtlichen Stadtsoldaten unter Hinweisung auf die ihnen in Gemäßheit Unseres Rescripts vom 27 Januar d. J. geschehene Mittheilung zu eröffnen, daß sie bei Vermeidung persönlich wider sie zu ergreifender Maaßregeln sich jener Dienstleistung, die sie freiwillig übernommen haben sollen, zu enthalten haben. Hannover, den 12 Febr. 1840 Königlich hannover'sche Landdrostei.
v. Dachenhausen.
Hamburg, 14 Febr. Das eiserne Dampfschiff Primus ist jetzt Eigenthum eines hiesigen Maschinenbauers, und macht täglich Fahrten nach dem Hoopt und Harburg. Es wurde ihm nicht erlaubt im Hafen der letztgenannten Stadt Passagiere aufzunehmen, bis er sich unter den Schutz eines Privilegirten begab. Die Reisen zwischen hier und Harburg werden in einer halben bis 3/4 Stunden zurückgelegt, während die andern Dampfschiffe 1 1/2 bis zwei Stunden und darüber brauchen. Am schlechtesten aber sind die Fahrzeuge der k. hannover'schen Post, die vom Wind abhängen, deren Ueberfahrt sich also gar nicht auf eine Stunde bestimmen läßt; sie sind offen und haben durchaus keine Bequemlichkeit oder Schutz gegen Wind und Wetter. Hier zeigt sich der Vortheil der Concurrenz über Monopol im vollen Lichte, und doch ist diese Concurrenz durchaus keine freie zu nennen, da sie, wie gesagt, durch Privilegien beschränkt wird, weßhalb auch mancher Reisende genöthigt ist, sich dieser antiken Post-Ever zu bedienen.
Eisenbahnen in Frankreich, Belgien und Preußen.
Paris, 14 Febr. Die Eisenbahncommission hält fortwährend Sitzungen; man glaubt aber allgemein, auch in diesem Jahr werde der Berg wiederum eine Maus gebären. Fast scheint es, als sey im Rath der Götter beschlossen, daß diese Regierung keine schaffende, sondern nur eine conservative seyn soll. Geräth auch etwas ohne ihr Bestreben, wie zum Beispiel die inländische Zuckerfabrication, so hält sie sich für berufen, dergleichen ungewöhnlichen Fortschritten auf Kosten des Budgets Einhalt zu thun. Bisher hat man geglaubt, die Eisenbahncommission werde fest darauf antragen, daß ein Minimum garantirt werde; die Kammer werde in diesen Vorschlag mit Beifall einstimmen, und im nächsten Frühjahr werde man nach allen Richtungen hin Hand ans Werk legen. Jetzt soll es sich wiederum hauptsächlich nur um die Herstellung der Linie von Paris nach Belgien handeln, und diesen Bau will man auf gute Art der Brücken- und Wegbaudirection zuwenden, die nun einmal ihren Kopf darauf gesetzt hat, die großen Eisenbahnen in Frankreich zu bauen. Der Operationsplan, um die Kammer nach und nach zur Einwilligung zu vermögen, ist der, daß man erst nur Autorisation verlangt, an beiden Enden der Linie (von Paris nach Creil und von Lille nach Valenciennes nach der Gränze) den Bau herzustellen, daß man alsdann diese fertigen Strecken derjenigen Compagnie, welche das große Mittelstück herzustellen sich offerirt, umsonst hingeben, und nur in dem Fall auf Kosten des Staats weiter bauen will, wenn sich kein Privatunternehmer finden sollte. Mit diesem Plan ist es wohl so gemeint, daß man glaubt und hofft (was auch unsere Ansicht ist), es werde sich für ein Unternehmen, das 100 Millionen Franken Capital erfordert, nicht sobald eine Privatcompagnie finden, und der Bau werde daher der Brücken- und Wegbaudirection verbleiben. Es ist zu bezweifeln, ob bei der Animosität, die in der Kammer gegen jene Direction herrscht, dieser Vorschlag durchgehen wird. Andern größeren Unternehmungen soll man ein Minimum zu garantiren geneigt seyn, nur nicht den bereits im Bau befindlichen Eisenbahnen von Paris nach Orleans und von Straßburg nach Basel, weil diesen bereits durch Privatsubscription die erforderlichen Mittel gesichert seyen. Wenn die Kammer dieser Ansicht beitritt, so wird bei den Unternehmern und Actionnären der letztern Bahn Heulen und Zähneklappern seyn, denn in der Aussicht auf diese Garantie sind in den verflossenen drei Wochen die Actien derselben, die schon um 200 unter pari gesunken waren, wieder um 60 gestiegen. Auch hat die Opposition dieser Compagnie, welche bereits Versammlungen gehalten und eine Broschüre hatte drucken lassen, um die Finanzstratageme der HH. Köchlin u. Comp. klagbar vor Gericht zu bringen, mit den Beklagten gleichsam einen Waffenstillstand geschlossen, in der Hoffnung, die Garantie des Minimums werde allen ihren Beschwerden abhelfen. Bestätigt nun aber die Kammer die Ansicht der Commission, so wird der intendirte Proceß Fortgang haben, so werden jene Actien tiefer als je fallen, und man wird dann sehen, was es mit der „einzigen gut dirigirten Eisenbahn in Frankreich“ für eine Bewandtniß hat. Wie man überhaupt allen Glauben an ein Fortschreiten und Besserwerden in Frankreich verloren hat, so glaubt auch Niemand, daß die bevorstehenden Verhandlungen über das französische Eisenbahnsystem irgend ein Resultat haben werden. Möchte Deutschland aus diesen Verhältnissen Nutzen ziehen! Möchten die deutschen Regierungen sich jetzt die zu Herstellung eines deutschen Eisenbahnsystems erforderlichen Mittel sichern! Hier ist eine herrliche Gelegenheit für Deutschland, mehr Energie und Einsicht an den Tag zu legen als Frankreich, und die Ueberlegenheit der deutschen Nation factisch darzuthun. Wartet man in Deutschland zu, bis man in Frankreich ernstlich Hand ans Werk legt, so würde ein großer Theil der deutschen Capitalien, die jetzt den deutschen Regierungen für ein deutsches Eisenbahnsystem zur Disposition stehen, nach Frankreich herüberwandern, um das französische Eisenbahnsystem herstellen zu helfen. Dieß könnte doch wohl nicht zu Ehre und Frommen der deutschen Nation gereichen.
Brüssel, 12 Febr. Die Regierung hat der Kammer der Repräsentanten kürzlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt, welcher bezweckt, die Convention, die sie mit der rheinischen Eisenbahngesellschaft für den Ankauf von 4000 Actien abgeschlossen, zu ratificiren. Diese Convention wurde vom Finanzminister, unter Vorbehalt der Zustimmung der Kammern vor dem 20 März, unterzeichnet. Vor dem Abschluß jener Convention hatte das Brüsseler Cabinet die Gewißheit erlangt, daß es der preußischen Regierung nicht mißfällig sey, wenn die belgische Regierung einer der stärksten Actionnäre jener Eisenbahn würde; von den 18,000 Actien, jede zu 250 Thaler, übernimmt Belgien 4000 Stück, also mehr als ein Fünftel. Folgende Motive haben zur Unterhandlung der rheinischen Eisenbahngesellschaft mit Belgien Anlaß gegeben. Seit dem Ende des Jahres 1837 sah diese Gesellschaft ein, daß das ursprüngliche Capital von 3 Millionen nicht zureichend sey. Sie wurde bevollmächtigt, dasselbe zu vermehren entweder durch Anleihen oder durch Emission von 6000 neuen Actien. Letztere Maaßregel wurde vorgezogen; drei Bankiers von Köln übernahmen jene 6000 Actien. Aber die Krisis trat ein, die Bankiers konnten die Actien weder verkaufen, noch die letzte Einlage, zu der sie sich verbindlich gemacht hatten, leisten. Die Administration der rheinischen Gesellschaft nahm ihnen daher die 6000 Actien wieder ab, und verkaufte davon 4000 Stück al pari an Belgien, wobei sie ihm die Interessen und Dividenden, welche Belgien dafür bis zum 30 Junius 1843 zu erhalten hat, escomptirt. Auf diese Art hat die belgische Regierung nur 837 Fr. 50 Cent. für jede Actie zu bezahlen, statt 937 Fr. 50 C.; im Ganzen eine Summe von 3,349,600 Fr. in vier Terminen bis zum 1 Januar 1842. Mittelst dieser Summe wird die rheinische Gesellschaft im Stande seyn, ihre Arbeiten bis zur belgischen Gränze fortzusetzen und dieselben bis gegen die Mitte des Jahres 1842 zu vollenden; bis dahin hoffen wir gleichfalls mit unserer Bahn bis zur deutschen Gränze vorgerückt zu seyn.
Die Direction der rheinischen Eisenbahngesellschaft macht sich auch verbindlich, von belgischen Fabriken das zum Bau der Bahn nöthige Material, insofern ihre Interessen dieß erlauben, von belgischen Fabriken zu beziehen. Aus einem zu Ende Decembers 1839 abgefaßten Bericht geht hervor, daß zwischen Köln und Aachen, deren Entfernung von einander 69,930 Mètres beträgt, eine Bahnstrecke von 43,690 Mètres bereits vollendet war; ebenso waren von 108 Brücken 77 bereits beendigt und 12 im Bau begriffen, so daß nur noch 19 zu bauen übrig bleiben, welche Ende 1840vollendet seyn müssen. – Ich zweifle keinen Augenblick an der Annahme jener Convention durch die Kammern. Es handelt sich hier wirklich nur von der vollständigen Ausführung des Gedankens, der gleich
bei dem ursprünglichen Entwurf der Eisenbahnen in Belgien vorwaltete – eines Gedankens, der, zugleich politischer und commercieller Natur, zwischen dem Meer und dem Rhein einen directen und wohlfeilen Verbindungsweg zu eröffnen sucht – einen Weg, der gegen alle Hemmnisse, welche die Verbindung mit der Schelde und den Binnengewässern Hollands unterbrechen können, gesichert ist.
Eine Uebersicht der Bewegung unserer Eisenbahn wird Ihre Leser interessiren. Vom 5 Mai 1835 bis 31 December 1839, also innerhalb eines Zeitraums von 4 1/2 Jahren, wurden 6,868,057 Reisende transportirt. Die Totaleinnahme betrug 9,858,771 Fr. Die Bewegung in den verschiedenen Jahren war folgende:
Brüssel lieferte hiezu den fünften Theil der Reisenden und das Viertheil der Einnahme. Eine solche Bewegung von 7 Millionen Reisenden innerhalb 4 1/2 Jahren setzt den Vortheil des Unternehmens außer Zweifel. Wie wird das Resultat erst ausfallen, wenn die Eisenbahn ganz vollendet, wenn die Schelde und das Meer mit dem deutschen Rhein verbunden sind und zwei Eisenbahnen zur französischen Gränze führen werden? Man schätzt die Ausgaben Belgiens für die Eisenbahnen auf 110 Millionen Franken, wovon 60 Mill. bereits verwendet sind.
Berlin, 14 Febr. Im Laufe dieser Woche sind unsere Eisenbahnactien, sowohl die der Berlin-Sächsischen als die der Berlin-Potsdamer Bahn, auffallend, um 6 bis 7 Procent, gestiegen. Die erstern steht jetzt Pari, die andere 112 1/2. Ein besonderes Ereigniß hat dieß nicht veranlaßt, sondern es ist wohl mehr die Folge eines im Allgemeinen zu diesen Unternehmungen zurückkehrenden Vertrauens, das sich, was die Potsdamer Bahn anlangt, auf den günstigen, Ihnen bereits mitgetheilten Jahresabschluß, was die Berlin-Sächsische betrifft, auf die Reihe vortheilhafter Entscheidungen und die regelmäßigen sichern Fortschritte stützt, die in letzter Zeit in Betreff dieses Unternehmens kund geworden sind, und nun erst anfangen, sich im Publicum auszubreiten. Auch kann man nicht läugnen, daß die Behörden jetzt den Eisenbahnunternehmungen ungleich theilnehmender und thätiger entgegenkommen. Alle Antworten und Entscheidungen sind in letzter Zeit so rasch, als es der Geschäftsgang nur irgend gestattete, erfolgt, und meist nur im wohlwollendsten Sinne. So wendet die Neigung ihre Begünstigung jetzt auch den andern beabsichtigten Unternehmungen dieser Art zu, von denen einige sich sehr lebhaft zu regen anfangen. Dahin gehört die Bahn von hier nach Frankfurt an der Oder (mit der entfernten Aussicht auf die Verlängerung nach Breslau und den Anschluß an die österreichischen Bahnlinien), die beim Finanzministerium sehr günstige Aufnahme gefunden haben soll. Dieselbe hat die Liste ihrer Actienzeichner eingereicht, welche eine Reihe achtungswerther und zahlungsfähiger Namen bildet. An der Spitze des Unternehmens steht der Baron N., ein Mann von geachteten ökonomischen und industriellen Kenntnissen und reger Thätigkeit. – Unsers Erachtens ist jedoch die Berlin-Stettiner Eisenbahn bei weitem wichtiger. Auch für diese dauert die Thätigkeit fort. Die Landstände Pommerns sehen ein, daß sie eine Lebensfrage für ihre Provinz bildet, und sollen daher jetzt den Beschluß gefaßt haben, den Actionnären auf eine Reihe von Jahren vier Procent Zinsen zu sichern. Wenn der Staat nun hinzuträte und die Bürgschaft vielleicht noch für eine fernere Reihe von Jahren übernähme, so würde das Unternehmen auf der Stelle ins Leben treten können. Sollte, was, wenn sich auch einige zweifelnde Stimmen dagegen erheben, doch so gut als gewiß ist, die neue Oberbürgermeisterwahl oder vielmehr die Wiederwahl des Hrn. Krausnik die königliche Bestätigung erhalten, so darf man auch nicht alle Hoffnung aufgeben, daß seitens der Stadt Berlin etwas für das auch auf diese so unverkennbar vortheilhaft rückwirkende Unternehmen geschehen würde. Denn, wie schon die Wiederwahl des Hrn. Krausnik beweist, der Geist und Sinn der Stadtverordneten hat sich durch die öffentlichen Besprechungen der städtischen Angelegenheiten sehr wesentlich geändert, und scheint ein viel klareres Bewußtseyn über das, was der Stadt frommt und ziemt, gewonnen zu haben, als vor Halbjahresfrist, wo einige Führer die Mehrzahl bestimmten, die ihnen mehr aus Gewohnheit und Bequemlichkeit, Andere denken und sorgen zu lassen, als aus Ueberzeugung gefolgt seyn mag. Mit der gewonnenen Erkenntniß wird sich aber auch das, und somit die Resultate der Wirksamkeit dieser städtischen Behörde, wohl wesentlich ändern. Unvermeidlich, wenn auch bedauerlich, ist es, daß, so wie solide Unternehmungen prosperiren, auch die schwindelnden sogleich daneben aufschießen. So projectirt man jetzt wieder eine neue Bahn von Potsdam über Brandenburg nach Magdeburg, und von dort einerseits nach Hamburg, andrerseits bis an den Rhein (wo möglich Tajo!) einzig in dem Grundmotiv, den alten Streit aufzufrischen und die darin erlittene Niederlage auszuwetzen, der sich erhob, als die Frage so stark schwankte, ob die Berlin-Sächsische Eisenbahn über Potsdam geführt werden sollte oder nicht. Abgesehen davon, daß die Regierung, wenn einmal die Communication mit Magdeburg über Köthen durch eine Eisenbahn besteht, schwerlich die Erlaubniß zu einer neuen Linie geben würde, die im günstigsten Fall der älteren die Lebenskräfte entziehen, im ungünstigeren, doch wahrscheinlicheren, aber beide tödten müßte: so ist das ganze Unternehmen in seinen ferneren Fortsetzungen und Folgen noch so im Nebel, daß gar kein anderes Gewicht darauf zu legen ist, als es als eine der in die Luft gebauten Tagesspeculationen zu bezeichnen. – In der vorgestern abgehaltenen Generalversammlung der Potsdamer Eisenbahn ist Alles mit größter Ruhe und Ordnung zugegangen, und die Direction hat ihre Wirksamkeit mit entschiedenstem Beifall anerkannt gesehen. Im März wird die Generalversammlung der Berlin-Sächsischen Eisenbahn berufen werden. Auch sie darf sich eines gleichen Resultats versichert halten.
Aegypten.
Alexandria, 25 Jan. Der Pascha hat Lust, Alles aufbieten zu wollen, um sich bis an die Zähne zu bewaffnen. Da es schwer, beinahe unmöglich ist, auf dem gewöhnlichen Wege der erzwungenen Conscription Truppen zu bekommen, so hat ihn Jemand auf den Einfall gebracht, eine Nationalgarde zu errichten, die aus allen waffenfähigen Leuten gebildet werden soll, wohin Alles gerechnet wird, was zum Handel und Verkehr unumgänglich nothwendig ist. Kaufleute, Lastträger, Eseltreiber, Bediente, Matrosen, Handlanger, Alles soll enrolirt werden, um diese Nationalgarde, an deren Spitze der reichste arabische Kaufmann Said el Gharbi steht, zu bilden. Der Pascha war von der Idee einer solchen allgemeinen Volksbewaffnung, die ihm nur ein sehr unverständiger Mensch eingeben konnte, so eingenommen, daß er sogleich befahl, in ganz Aegypten die Listen über die waffentragende Bevölkerung anzufertigen, um fürs erste das Vergnügen zu haben, auf dem Papier die Macht zu sehen, über die er zu gebieten habe. Jedoch bald sollte er sich eines Bessern überzeugen, denn kaum war dieser unsinnige Entschluß bekannt, so erklärte sich auch sogleich auf allen Punkten eine solche allgemeine Unzufriedenheit, man sprach sich überall so offen und ohne Rückhalt aus, daß man genöthigt war, zu erklären, es sey nur ein Project gewesen, das im Interesse des Landes, wie man wohl sehe, nicht ausführbar sey. Wenn es auch keineswegs unwahrscheinlich ist, daß im Fall eines Angriffs ein großer Theil der Bevölkerung zu den Waffen greifen würde, um fürs erste über die friedlichen in Aegypten wohnenden Franken herzufallen, woraus dann weitere Consequenzen folgen müßten, die Mehemed Ali unzweifelhaft benutzen wird, so ist es auf der andern Seite gewiß, daß jede Anordnung einer regelmäßigen Bewaffnung vor einem solchen Ereigniß zu Begebenheiten führen würde, die plötzlich die ganze alpschwere orientalische Frage auf einmal zerhauen dürften. Hätten die Bürger die Ueberzeugung, daß es nur auf ein mehrmaliges Exerciren abgesehen sey, und daß dann Jeder wieder nach wie vor seine bürgerlichen Beschäftigungen in der gewohnten Weise fortsetzen könnte, so würde man sich wohl fügen, allein man traut den süßen Worten des Pascha's nicht, und ist überzeugt, daß man, einmal als Nationalgardist eingereiht, sehr bald zum Linienmilitär übergehen, und nach Syrien oder Arabien in den Krieg geschickt werden wird. Damit sich die Regierung nicht eine förmliche Blöße gebe, werden die Listen noch einige Tage fort gesetzt, und dann wird das ganze unausführbare Project in Vergessenheit fallen, wie so viele andere Dinge, die mit gewaltigem Lärm und Geschrei angefangen wurden. Dessenungeachtet
vergißt der Pascha nicht, sich auf jede andere Weise in kampffertigen Zustand zu setzen. Nicht nur die Küste Alexandria's wird täglich mehr mit Kanonen auf hohen Walllaffetten bespickt, täglich gehen auch Schiffe mit Kanonen nach Syrien ab, um dort alle schwachen Punkte zu befestigen. In einigen Tagen erwartet man aus Europa 200 neue eiserne Geschütze, die für Alexandria bestimmt sind, und als ob dieser Aufwand von Kanonen noch nicht genug sey, hat der Pascha gesagt, er wolle, im Fall er die Gewißheit eines Angriffs von Seite Englands habe, die auf den Schiffen befindlichen 3500 Kanonen ausschiffen, und sie längs der Küste Alexandria's aufstellen lassen. Außerdem werden Truppen aus Syrien erwartet, von denen ein Theil bei Alexandria, ein anderer bei Kairo aufgestellt werden soll. Diese Anstalten reichen aber gegen einen wirklichen kräftigen Angriff, der nicht in einem bloßen unnützen Bombardement besteht, keineswegs hin. Ohne Vertheidigung der Küsten von Rosette und Damiatte und Aufstellung eines starken Truppencorps in der Mitte des Delta, damit es sich nach jedem bedrohten Punkte schnell begeben, oder das von tausend Canälen durchschnittene Delta selbst vertheidigen kann, sind die bis jetzt angeordneten Maaßregeln des Pascha's höchst unzulänglich, und bieten einem klugen, energischen Feinde noch sehr viele Chancen des Erfolgs dar. In der Umgebung des Pascha's findet sich auch nicht ein einziger Militär, dagegen eine Menge decorirter hochbetitelter Leute voll Arroganz und Unwissenheit, die nach dem Siege von Nisib fest überzeugt sind, daß keine Armee der Welt mehr der berühmten ägyptischen widerstehen könne. Der alte Pascha ist fast der einzige vernünftige Mann im Lande, und er fühlt sehr wohl, daß er den herannahenden Sturm nur mit Anstrengung aller seiner Kräfte beschwören könne. Inwiefern nun dieser Sturm mit der Rückkehr der englischen Flotte nach Malta zusammenhängt, sind wir hier außer Stand zu wissen; man glaubt jedoch, daß eine nähere Allianz Rußlands mit England die Entfernung der englischen Flotte von den Dardanellen bewirkt habe. Die französische liegt dagegen noch dort. Auch die englische ist bekanntlich zurückgekehrt. (A. d. R.)
Alexandria, 26 Jan. Die langen, beinahe abgebrochen gewesenen Unterhandlungen mit dem Pascha haben seit einigen Tagen wieder angefangen lebhafter zu werden. Sie wissen, daß durch österreichische Vermittlung den Wirren ein Ende gemacht werden soll, da aber die vorläufigen Propositionen von Mehemed Ali Opfer in Syrien verlangen, so können Sie überzeugt seyn, daß sich diese Unterhandlungen eben so zerschlagen werden wie alle frühern. Die Erhaltung der Integrität des osmanischen Reichs ist das Losungswort, obgleich man täglich sieht, wie die in Konstantinopel combinirte Regentschaft fortwährend Maaßregeln decretirt, die das unglückliche in jeder Beziehung aufgelöste Reich täglich mehr seinem Ende entgegen führen. Da arbeitet, gräbt und wühlt Alles, um nur schnell damit fertig zu werden; geschickte Feinde, dumme Freunde und Verräther arbeiten sich trefflich in die Hand; Jeder reißt ein, was er nur einreißen kann, was in Sicherheit zu bringen ist, wird auf die Seite geschafft; hundert Hunde benagen, zerbeißen und zerreißen den herrlichen Bissen, und Rußland schaut anscheinend ruhig zu, um sich, wenn Alles gehörig durchwühlt und zerrüttet ist, das Ganze sammt der Integrität in die Tasche zu schieben. Dieser Integrität zu lieb ist es denn, warum man durchaus Mehemed Ali die Flügel beschneiden will, oder warum man ihn vielmehr verhindern will, durch Gründung eines neuen Reichs Stabilität in diesem Theil des Orients einzuführen, damit entweder Frankreich oder England in dem nach seinem Tode unfehlbaren Wirrwarr gehörig fischen könne. Aegypten mit dem, was daran hängt, ist ein zu herrlicher, ein fetter Bissen für jeden, der die Kunst kennt, sich desselben ganz zu bemächtigen, so daß es wohl schon der Mühe werth ist, durch diplomatische Kunstgriffe den Frieden der Welt für einen Augenblick zu comprommittiren. Bis jetzt ist Mehemed Ali nur auf der Defensive geblieben, es ist auch unwahrscheinlich, daß er zu einem offenen Angriff übergehen, es ist nur gewiß, daß er auf keine Weise weichen wird. Die größte Verlegenheit, die man ihm bereiten könnte, wäre die, wenn man ihm das plötzlich gewährte, was er bis jetzt nur verlangte, nämlich die Erblichkeit über seine sämmtlichen factischen Besitzungen, denn da er das Verlangen nach Erblichkeit nur als Deckmantel gebraucht, darunter seine Begier nach Unabhängigkeit zu verstecken, und seine anderweitigen Intriguen zu verbergen, so würde man mit Einem Schlag der Sache für den Augenblick ein Ende machen, und die Ruhe liebenden Herren könnten sich auf einige Jahre wieder in Bezug auf den türkischen Orient in süßen Träumen wiegen. Es würde dann bloß noch die Frage der türkischen Flotte übrig bleiben, die Mehemed Ali jetzt bestimmt mit der seinigen verschmelzen wird. Aber auch diese Frage ist schon gewissermaßen in Konstantinopel von der Regierung selbst beantwortet, denn als vor einigen Tagen Said Pascha zum Kapudan Pascha ernannt ward, ohne den mit der Flotte in Alexandria befindlichen Kapudan Achmed Pascha abzusetzen, geschah dieß mit den Worten: daß, weil in Konstantinopel die Construction neuer Kriegsschiffe eifrig fortgesetzt wird, und Achmed Pascha immer noch in Alexandria, einem zu dem Reiche gehörigen Hafen, sey, dessen Aufenthalt daselbst übrigens nichts Inconvenantes habe, sobald die der Flotte angehörigen Officiere und Soldaten nur gut behandelt würden, so werde es nothwendig seyn, noch einen Kapudan Pascha zu ernennen, der die Aufsicht über die Arsenalarbeiten führe. Hiemit wäre ja so ziemlich die Frage über die Flotte gelöst, und wofern sich nicht eine europäische Macht unnütz hineinmischt, käme die Flotte „inschalla“ wieder nach Konstantinopel zurück, und wenn nicht, bleibt sie wenigstens im Reich, und Konstantinopel hat so gut einen Kapudan Pascha wie Alexandria. Ob die Flotte aber jemals zurückgehe, scheint mir nach dem, was seit fünf Tagen vorgegangen, sehr unwahrscheinlich. Es ist nämlich in diesen Tagen ein Theil der türkischen Matrosen mit den Aegyptiern vermischt worden, eben so hat man angefangen, die beiden hier befindlichen türkischen Landwehrregimenter aufzulösen und sie in Marinesoldaten zu verwandeln. Zwar ist gestern und heute ein Theil wieder auf türkischen Schiffen zurückgeschickt worden, allein Mehemed Ali hat den Anfang gemacht, und wird in wenigen Tagen die Vermischung gänzlich beenden. Zudem geht er mit dem Gedanken um, sämmtliche türkische Truppen auf seinen Namen schwören zu lassen – ein Gebrauch, den Ibrahim kurz vor der Schlacht von Nisib in der ägyptischen Armee einführte. Die Rede, die der Pascha neulich den türkischen Officieren hielt und von der ich Ihnen schrieb, war davon ein Vorläufer. Daß aber unter den Türken durchaus keine Zufriedenheit herrscht, und sich Alles nach der Heimath und zu den Familien zurücksehnt, ist begreiflich; die Stumpfheit, in der sie übrigens sind und die ihnen jeden kräftigen Entschluß raubt, verbunden mit dem mohammedanischen Gesetz, wird sie vielleicht bald dahin bringen, hier neue Verbindungen einzugehen, wozu die Officiere schon durch Ankauf von Sklavinnen den Anfang machen.
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Gasparo Spontini's Reise in den Jahren 1838-1839.
Berlin, im Februar 1840 Die hiesigen politischen Zeitungen brachten uns einen ausführlichen Bericht über die erfolgreiche Reise, welche Hr. Spontini durch Deutschland, Frankreich, England und Italien gemacht hatte; derselbe ist wohl auch fürs Ausland von einem so hohen Interesse, daß ihm eine Stelle in diesen Blättern angewiesen werden kann, und deßhalb möge der Bericht wörtlich hier folgen.
„Durch officielle Briefe aus Rom erfahren wir, daß sowohl der heilige Vater als die Erzbischöfe aller Diöcesen den von dem Ritter Spontini redigirten und dem Papst im Monat Januar überreichten Plan zur Reform der Kirchenmusik angenommen, und ihn in Ausführung zu bringen befohlen haben. Eben so meldet man uns aus Paris, daß die k. Akademie der Künste daselbst Spontini's Vorschläge zu einer neuen Anordnung für die Bewerbung um den großen Preis für musikalische Compositionen, welche ihm als Mitglied gedachter Akademie von einem Ausschusse derselben zu machen aufgetragen war, einstimmig und unter lauten Beifallsbezeugungen in Ausführung zu bringen beschlossen. – Indem wir diese beiden, für die Vervollkommnung der Musik so ungemein wichtig n Resultate der Reise unsers verdienten General-Musikdirectors dessen Kunstgenossen sowohl, als auch dem kunstsinnigen deutschen Publicum bekannt machen, können wir nicht umhin, einen Blick auf diese Reise selbst zu werfen, die, reich an Interesse, den großen Ruf Spontini's durch die glänzende Aufnahme, welche ihm überall im Auslande zu Theil ward, billig noch erhöhen und erweitern muß. Seiner Rückkehr verdanken wir jetzt schon die treffliche Ausführung mehrerer älteren und neueren classischen Werke, und sehen mit großer Freude deren Zuwachs unter seiner Leitung im Laufe dieses Winters entgegen. Wie dankbar unser Publicum dieses anerkennt, hat es ihm bei der zum hundertstenmal stattgefundenen Aufführung der Vestalin bewiesen. – Sämmtliche englische Blätter meldeten uns bereits im vorigen Jahre die ausgezeichnete Aufnahme, welcher sich Hr. Spontini in London von Ihrer Maj. der Königin und allen zu jener Zeit dort versammelten Notabilitäten zu erfreuen hatte. Er ward zum großen Lever und zum Handkuß zugelassen, welche den Krönungsfeierlichkeiten folgten, hatte das Glück, von der Königin angeredet zu werden, und ihr später einige, auf die festlichen Tage Bezug habende, von ihm componirte Gesänge überreichen zu dürfen. Bevor er London verließ, ward von einer Menge hoher Personen, berühmter Künstler, Gelehrten und Musikliebhaber in ihn gedrungen, die Direction einer für die nächste Saison zu organisirenden, deutschen großen Oper zu übernehmen, und ihm dafür die bedeutende Summe von 15,000 Rthlrn. angeboten. Er sollte als General-Director an der Spitze eines Vereins der ersten Talente Deutschlands stehen, für die Bildung eines ausgezeichneten Chors und Orchesters sorgen, und auf diese Weise die rein classische deutsche Musik, welche in London so viele Verehrer zählt, auf englischen Boden verpflanzen, um den Geschmack zu läutern und den jungen Künstlern zum Vorbilde zu dienen. Hr. Spontini würde auch das großartige Project realisirt haben, hätten ihn nicht der herannahende strenge Winter und die Ausarbeitung seines obenangeführten Planes zur Verbesserung der Kirchenmusik in Rom zurückgehalten. Hier war es, in der Mitte der weltberühmten, seit 300 Jahren bestehenden, Congregation und Akademie der hl. Cäcilia, welche dereinst den großen Meister Palestrina als Fürsten der Musik proclamirte; hier war es, wo Spontini – schon früher zu deren Mitglied ernannt – einstimmig zum Maestro examinatore und Chef der zu Beschaffung der mehrerwähnten Reform der Kirchenmusik niedergesetzten Commission erwählt ward. Den ihm ertheilten Auftrag erfüllte er sofort, und überreichte den verlangten Plan dem Cardinal Lambruschini, welcher mit der Prüfung und Ausführung desselben beauftragt war. Gleich nach dessen Annahme beantragte er die Ernennung von sechzig der vorzüglichsten Tonkünstler zu wirklichen und zu Ehrenmitgliedern der obengenannten berühmten Akademie – die römische Zeitung Il Diario machte bereits in Nr. 28 am 11 Julius v. J. deren Namen bekannt. – Zu gleicher Zeit ernannte auch die philharmonische Akademie in Rom, welcher der Cardinal Lambruschini gleichfalls als Präsident vorsteht, Hrn. Spontini zu ihrem Mitglied, und lud ihn ein, ihren Sitzungen beizuwohnen. Hr. Spontini hatte schon das Glück gehabt, dem Papste vorgestellt und von ihm mit besonderer Auszeichnung empfangen zu werden; als Beweis der Anerkennung seines ausgebreiteten Rufes und seiner Verdienste um die Kunst, wurde er von Sr. Heiligkeit zum Ritter des Civilordens von San Gregorio erhoben, und zwar um so mehr, als er in seiner Vaterstadt Jesi aus eigenen Mitteln ein Hospital und ein Leihhaus (Mont sacré de Piété) gestiftet hatte. – Spontini verließ Rom, und die Aufnahme, welche er in Neapel (der Wiege seiner ersten musikalischen Studien und dramati ch-lyrischen Erzeugnisse) laut uns vorliegender Briefe fand, war sowohl von Seiten beider Majestäten als aller Künstler wahrhaft enthusiastisch zu nennen. Bei seiner Vorstellung am Hofe ward es ihm nach einer langen Unterhaltung mit dem König über den gegenwärtigen Zustand der Musik vergönnt, Sr. Majestät die Partitur einer Anzahl von ihm componirter militärischer Märsche, und der Königin die der Oper Olympia zu überreichen. Der König befahl auf der Stelle, sämmtliche Musikcorps der in Neapel garnisonirenden Regimenter zu vereinigen, um gedachte Märsche unter der Leitung des Componisten auszuführen; dieß geschah auf die glänzendste Weise, in der Mitte aller Künstler der Hauptstadt, unter einem wahren Beifallssturm, welcher ihre freudige Bewunderung der Werke ihres hochachtbaren Landsmannes bekundete. Noch am nämlichen Abend empfing Spontini durch den Großkanzler der Orden die Decoration eines Ritters Franz I nebst einem Schreiben des Königs, welches
die ehrenvollsten Versicherungen königlicher Huld enthielt. – Nachdem die Reise unsers General-Musikdirectors durch Italien ein wahrer Triumphzug genannt werden kann, erwarteten ihn in Paris, wohin er sich von da begab, gleiche Auszeichnungen. Er hoffte daselbst ein lyrisch-dramatisches Gedicht für die hiesige große Oper auffinden zu können; seine Erwartung ward jedoch getäuscht. Seit beinahe 6 Monaten haben uns sowohl die französischen als deutschen öffentlichen Blätter von dem Erfolge dieses seines letzten Aufenthalts unterrichtet, und wir haben um so mehr Ursache, auf den Besitz dieses Mannes stolz zu seyn. Einstimmig ward er, wie schon gesagt, zum Mitgliede der k. Akademie der Künste erwählt, und jetzt erfahren wir die officielle Annahme seiner, für die Kunst so wichtigen Vorschläge zum neuen Reglement der Zulassung zum Bewerb um den großen Preis für junge Tonsetzer. – Bei seiner Zurückkunft fand Hr. Spontini hier in Berlin, nachdem er schon Mitglied vieler Akademien in Frankreich, England, Holland, Schweden, Berlin u. a. m. ist, noch eine gleiche Ernennung des Pesther und Ofener Musik- und des deutschen National-Vereins vor.“
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Wissenschaftliche Bildungsanstalt der Gebrüder Paulus auf dem Salon bei Ludwigsburg im Königreich Würtemberg.
Unsere Anstalt, die nunmehr seit vier Jahren besteht, und im Verlauf derselben in Betreff der innern und äußern Organisation die ihr von Anfang an zu Grunde liegende, eigenthümliche Idee zu verwirklichen vermochte, hat allmählich im In- und Ausland so allgemein das Interesse und die Aufmerksamkeit des Publicums auf sich gezogen, daß von allen Seiten her durch häufige Nachfragen nähere Auskunft über sie gewünscht wird. Diesem allgemeinen Interesse glauben wir auf keine Weise besser entsprechen zu können, als indem wir uns erlauben, auf diesem öffentlichen Wege eine möglichst kurz gefaßte Schilderung ihrer wesentlichsten, innern und äußern Verhältnisse zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Wir beziehen uns hiebei zunächst auf eine kürzlich erschienene Schrift (Principien des Unterrichts und der Erziehung, wissenschaftlich untersucht von den Gebrüdern Paulus, Vorstehern u. s. w. Stuttgart. Ebner und Seubert 1839), in welcher unsre Grundsätze der Erziehung und des Unterrichts wissenschaftlich so auseinandergesetzt und durchgeführt sind, daß sie nicht nur einer ziemlich allgemeinen Verbreitung im In- und Ausland sich zu erfreuen hatte, sondern auch daß von verschiedenen Orten Deutschlands und der Schweiz her bedeutendere, sachverständige Männer ihre anerkennende Zufriedenheit uns auszudrücken sich bewogen fanden. Wir können nicht umhin auf diese Schrift hier zu verweisen, da die nachfolgenden Mittheilungen in ihr ihre nähere Erläuterung und Begründung finden.
Die Aufgabe, die unsere Anstalt sich zum Ziel setzt, geht nicht dahin, eine Bildung ins Leben zu rufen, die überhaupt noch nicht, oder nur mangelhaft in der Welt vorhanden wäre. Vielmehr schien ihr von Anfang an der Zweck aller Bildung der zu seyn, den Menschen fürs Leben und die bestehenden Verhältnisse brauchbar zu machen, was ja doch am Ende die Aufgabe aller pädagogischen Thätigkeit seyn muß. Allein um diesen Zweck sicher zu erreichen, hält unsre Anstalt es für nothwendig, ihn mehr, als es in den meisten vorhandenen Bildungsanstalten der Fall ist, zur Grundlage ihrer ganzen Einrichtung zu machen. Dieser Tendenz gemäß muß sie vor Allem das religiöse Leben als ihr wichtigstes Element in sich aufnehmen, weil ja auch in der Wirklichkeit nur seine göttliche Macht allen zeitlichen Verhältnissen ihren Halt gibt. Unpassend aber wäre es, obwohl dieß in neuerer Zeit von manchen Seiten verlangt wurde, den übrigen Elementen der Bildung ihre Eigenthümlichkeit zu verkümmern, indem man sie einseitig in den Dienst der Religion zöge, da ja doch jedes in der That seinen eigenen Kreis hat, und um so förderlicher für sich und die übrigen wirkt, je strenger es sich innerhalb seiner Schranken hält. Die nächste Aufgabe sodann ist die sittliche Ausbildung der Zöglinge, wofür es kein anderes Mittel gibt, als das persönliche Verhältniß der Erzieher zu denselben. Dieses besteht in einer innigen, durch nichts zu störenden Liebe, die nur da die Gestalt des strafenden Ernstes annimmt, wo eine Gefahr für das sittliche Leben eintritt, gegen welche andere Mittel fruchtlos bleiben. Um aber jedem auch das zu geben, was für seine besondere Stellung im Leben nothwendig ist, geht die Anstalt bei der Einrichtung des Unterrichts vom Grundsatz der Trennung des humanistischen und realistischen Studiums aus, da jedes von beiden, um gründlich betrieben zu werden, die ganze Vorbereitungszeit eines Menschen in Anspruch nimmt, und die Scheidung der Stände deutlich genug auf sie hinweist. Gemeinsam bleiben allerdings beiden einige Fächer, nämlich Religion, Geschichte, Geographie, deutsche Sprache und einige Theile der Mathematik. Wenn aber dann die Hauptsache des humanistischen Studiums die Kenntniß der alten Sprachen ist, die zuerst durch den grammatikalischen Schulunterricht im Lateinischen, Griechischen und Hebräischen, hernach durch Bekanntmachung mit der höhern Philologie erreicht wird, so umfaßt dagegen die realistische Bildung einestheils die neuern Sprachen, namentlich das Französische, Englische und Italienische, anderntheils ein gründliches und umfassendes Studium der niedern und höhern Mathematik, woran sich Freihand- und Linear-Zeichnen und für die spätere Zeit Physik, Chemie, Technologie und naturgeschichtliche Wissenschaften anschließen. Für die Methode gilt der Grundsatz, daß diejenige die beste sey, durch die man des Gegenstands am schnellsten und vollkommensten Meister wird; diejenige aber verwerflich, die auf Kosten des positiven Wissens formelle Verstandesbildung zu fördern sucht. Diese Einrichtungen haben erfreuliche Resultate geliefert, so daß bis jetzt dreizehn Zöglinge von der Anstalt unmittelbar auf die Universität übergegangen sind, und überhaupt noch keiner, der von der Anstalt aus ein öffentliches Staatsexamen machte, abgewiesen wurde. Andere haben eine Laufbahn als Techniker betreten, und viele haben sich für mercantilische und andere Berufsarten ausgebildet. Mehrere in der Anstalt noch befindliche bereiten sich theils auf das in Würtemberg wohlbekannte, sogenannte Landexamen, theils auf die hier zu Land stattfindende Concursprüfung zur Aufnahme ins höhere theologische Seminar zu Tübingen vor.
Das Lehrerpersonal besteht außer uns vier Brüdern aus zwei würtembergischen Candidaten der Theologie, einem Lehrer der französischen Sprache (aus der französischen Schweiz), einem Lehrer der Englischen und Italienischen, einem Elementarlehrer, einem Musiklehrer und einem Zeichenlehrer. Das Local der Anstalt liegt in einer schönen, freundlichen und gesunden Gegend. Das Gebäude ist vor zwei Jahren ganz neu zu diesem Zwecke aufgeführt worden, und daher in seiner Einrichtung für alle Bedürfnisse, namentlich für Bequemlichkeit und Gesundheit, berechnet.
Die Bedingungen der Aufnahme enthält ein Prospectus vom 20 September 1839, dessen Bestimmungen in einigen Punkten von denen der frühern Prospecte abweichen, und der entweder unmittelbar von der Direction der Anstalt, oder von der Buchhandlung Ebner und Seubert in Stuttgart, sowie von andern Buchhandlungen des In- und Auslandes bezogen werden kann.
Salon bei Ludwigsburg, den 12 Febr. 1840
Die Gebrüder Friedrich Paulus, Dr. der Medicin. – Philipp Paulus, Candidat der Theologie.
Christoph Paulus, Candidat der Bergwissenschaft. – Immanuel Paulus, Candidat der Theologie.
[578]
Renten-Anstalt.
Stuttgart. Die am 1 Januar 1840zahlbar gewordene Dividende des Jahres 1839, welche nach Vorschrift des §. 51 der Statuten bereits mit dem vorigen Rechenschaftsberichte für das Jahr 1838 vorhinein bekannt gemacht wurde, kann gegen Ausfolgung der nach §. 16 gehörig ausgefertigten, mit Lebenszeugniß und Unterschrift des Actionnärs versehenen Coupons bei der Casse dieser Anstalt baar erhoben, oder als Zuzahlung auf theilweise Actien verwendet werden, in welchem letztern Falle der Actionnär neben seiner Unterschrift auch die Nummer jener theilweisen Actien zu bemerken hat, auf welche die Gutschrift des Couponbetrages erfolgen soll. Wo diese Bemerkung mangelt, wird angenommen, daß baare Zahlung der Rente gewünscht werde. Daß die Actienzahl des neuen Jahresvereins
1839 tausend Nummern übersteigt, daß die Gesammtzahl aller noch bestehenden Actien auf ungefähr 38,000 Nummern und deren ganzes Dotationscapital auf ungefähr 1,060,000 fl. sich beläuft, wird zugleich vorläufig (bis zu dem, wie gewöhnlich Ende März erscheinenden Rechenschaftsberichte mit dem Anhange bemerkt, daß auch in diesem Jahre 1840eine Zinsen-Vergütung auf Einlagen im Betrag von wenigstens 100 fl. (nicht auf Zuzahlungen) stattfindet, so zwar, daß bis Ende Junius anstatt 100 fl. je nur 98 fl., und in den Monaten Julius, August und September anstatt 100 fl. je nur 99 fl. zu entrichten sind; für die spätern Monate wird keine Zinsen-Vergütung geleistet. Eintritts-Gebühren werden bei dieser Anstalt bekanntlich nicht entrichtet.
Den 1 Februar 1840
Direction der allgemeinen Renten-Anstalt.
[573-75]
Bekanntmachung.
Der pensionirte k. Pfarrer, Philipp Karl Manger, früher in Arnshausen, Sohn der Philipp Manger'schen Eheleute, angeblich zu Schwemmelsbach, ist am 28 Julius v. J. zu Kissingen im Kreise Unterfranken und Aschaffenburg ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben.
Es werden sonach alle diejenigen, welche an den Nachlaß des Verlebten als Erben oder aus irgend einem andern Rechtstitel Ansprüche zu machen gedenken, hiemit aufgefordert, solche
binnen drei Monaten
von heute an im dießgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 27 um so gewisser anzumelden und nachzuweisen, als sie sonst bei Auseinandersetzung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden sollen.
Decr. Schweinfurt, den 11 Februar 1840
Königliches Kreis- und Stadtgericht.
Dr. Seuffert, Director.
Stolle.
[485-87]
Ravensburg.
Verkauf einer Fabrik.
Vermöge oberamtsgerichtlichen Auftrags vom 31 Januar d. J. in der Debitsache des W. G. Wagner und Comp. werden folgende Liegenschaften und Fabrikeinrichtungen zum Verkauf ausgesetzt.
Die zum Betrieb einer Seidenspinnerei eingerichtete Fabrik im Oelschwang, hiesiger Gemeinde, eine Viertelstunde von der Stadt entfernt, an dem sogenannten Flattbach gelegen, und bestehend aus:
einem zweistöckigen Wohnhaus, gemauert, mit gewölbtem Keller im BVA. 1200 fl.;
einem ganz neuen zweistöckigen Fabrikgebäude, unten gemauert, oben geriezelt mit französischem Dachstuhl. BVA, 10,000 fl.;
dem gehenden Werke Geisbett, 2 eisernen Wellbäumen; 7 eisernen Kammrädern; 1 hölzernen Tambour und aufrechtem eisernem Wellbaum. BVA. 1900 fl;
3/8 M. 11, 7 Rth. Garten beim Haus.
Zur Seidenspinnerei gehören und werden verkauft:
Maschinen:
1 großer Wolf;
1 kleiner detto;
2 Streichmaschinen, cylinderartig;
2 Vorkamm-Maschinen an einem Getrieb;
3 Streich- und 1 Lockmaschinen;
1 Drehstuhl sammt Werkzeug;
1 Schneidmesser;
1 Feinspinnmaschine mit 176 Spindeln;
1 detto mit 144;
1 detto zu Flachs- und Seiden brauchbar mit 64 Spindeln;
1 detto noch nicht zusammengesetzt;
1 Vorspinnmaschine mit 144 Spindeln;
1 detto mit 88 Spindeln;
1 Feinspinnmaschine mit 176 Spindeln;
1 Kratztisch;
1 Bandmaschine mit 5 Aufsätzen;
1 Spulmaschine mit 12 Spulen;
1 Auflegtisch mit Zugmaschinen;
1 Stuhl mit 2 Zugmaschinen;
1 detto;
1 Scheer- und Bürstenmaschine;
3 Häspel;
1 Zettelrahm;
2 Webstühle;
2 detto.
Auf den Gebäuden und Gütern haften außer den Steuern keine erheblichen Beschwerden.
Da das Fabrikgebäude mit einer ansehlichen Wasserkraft versehen ist, so würde es sich auch zu einem andern Fabrikbetrieb eignen, wie denn auch ehedem in demselben die Papierfabrication betrieben wurde.
Die Verkaufsverhandlung wird
Donnerstag den 5 März,
Nachmittags 2 Uhr,
auf dem hiesigen Rathhause vorgenommen werden.
Auswärtige, der Verkaufsbehörde unbekannte Kaufslustige haben sich über ihr Prädicat und Vermögen durch obrigkeitliche Zeugnisse auszuweisen.
Den 8 Februar 1840
Stadtrath.
Stadtschultheiß v. Zwerger.
[409-11]
Oeffentl. Bekanntmachung.
Da die geistliche Stiftung, welche der verlebte ehemalige erzbischöflich Mainzische Official Franz Kuno v. Benzel am 22 October 1727 zum Besten der Nachkommen seiner beiden Geschwister, nämlich Jakob v. Benzel und Elisabetha v. Benzel, verehelicht gewesene v. Höchlein, wenn sich solche ernstlich dem geistlichen Stande widmen wollen, und deßfalls die Theologie oder die Rechtswissenschaft studiren, oder zu Rom in Praxis stehen, errichtet hat, wieder auf das ursprüngliche Stiftungscapital von 6000 fl. seither gestiegen ist, und nach Anordnung des Stifters die jährlichen Zinsen hieraus bezogen werden können so werden die etwaigen Nachkommen aus obigen beiden v. Benzel'schen Stämmen hievon in Kenntniß gesetzt, wenn sie auf die Benutzung des erwähnten Stipendiums Ansprüche erheben wollen, aufgefordert, diese ihre Eigenschaft, als Abkömmlinge der v. Benzel'schen Familien sowohl, als auch die in der Stiftungs-Urkunde ausgesprochenen Erfordernisse bei unterzeichneter, von höherer Behörde angeordneter Stiftungs-Provision anzumelden und gehörig zu begründen, widrigenfalls die Erträgnisse der Stiftung so wie seither zum Capital geschlagen und verwaltet werden.
Aschaffenburg, am 24 Januar 1840
Die angeordnete frhrl. v. Benzel'sche Stiftungs-Provision.
Kurz.
Lemibach.
Huler, Actuar.
[533-34]
Stuttgart.
Verkauf des Kaufmann Mohr'schen Gartens.
Die Wittwe des im vorigen Jahre verstorbenen Kaufmanns J. G. Mohr dahier hat ihren außer dem Calwer- und Büchsenthor an der Militärstraße, auf der Sommerseite in einem der reizendsten Theile des Stuttgarter Thals gelegenen Garten für 32,000 fl. verkauft, unter Vorbehalt einmaligen öffentlichen Aufstreichs, bei dessen Ergebniß es jedenfalls sein unabänderliches Verbleiben hat. Dieses Gut, welches schon wegen seines arrondirten Meßgehalts von ungefähr 11 Morgen zu einer Seltenheit Stuttgarts gehört, ist zum Betrieb irgend eines ökonomischen, gewerblichen, wirthschaftlichen Unternehmens ebensowohl geeignet, als zu einem Lustsitze. Dasselbe enthält 1) als Hauptgebäude das Wohnhaus, bestehend in zwei abgesonderten gewölbten Kellern; zu ebener Erde: in sechs gegen Mittag gelegenen Zimmern, wovon fünf heizbar sind, und einer kleinen Kammer, zwei Küchen, Speisekammer, Stallung für 4 Stücke Rindvieh und 2 Pferde. Das ganze Gebäude theilt längs ein geschlossener Oehre, an dessen hintere Seite sich zwei große ebenfalls geschlossene Räume anreihen. Im obern Stock: in 4 unheizbaren Zimmern, einer Kammer, einem sehr großen Trockenboden. Vor dem Hause ist ein mit Platten belegter Rebgang. 2) Hinter dem Hause: eine steinerne Waschküche und eine steinerne Obstdörre. 3) Neben dem Hause: einen großen Schopf, in welchem sich eine Mosttrotte mit Kelterbaum, Futterkammer und mehrere Holzställe befinden. 4) Zwei Nebengebäude, wovon eines bis unter das Dach massiv erbaut ist, und welche zu ebener Erde eine große vollständige Einrichtung zur Essigbereitung, nebst Essigkeller und Stube und kleine Küferwerkstätte, und in den obern Stockwerken zwei Zimmer, wovon eines heizbar ist, Küche und große Bühne enthalten. 5) Ein steinernes heizbares Gewächshaus. 6) Auf der südwestlichen Seite: einen Pavillon mit Saal und fünf Zimmern, wovon drei heizbar sind, nebst Küche und Speisekammer; unter dem Dach: einen großen Boden, und vor dem Gebäude eine steinerne Terrasse mit eisernem Geländer. 7) Zwei Pumpbrunnen. 8) Wirthschafts- und Billardgerechtigkeit. 9) Der die Gebäude umgebende Raum ist ringsum theilweise mit hoher Mauer eingezäunt, und als Gras-, Küchen-, Baum- und Lustgarten mit allen Gattungen von Obstbäumen und Zierpflanzen gut angelegt, und gleich wie alle Gebäude in gutem baulichem Stand.
Zum Aufstreich auf hiesigem Rathhaus ist
Donnerstag der 5 März.
Mittags 12 Uhr,
bestimmt, und werden etwaige Kaufsliebhaber hiezu mit dem Bemerken eingeladen, daß ihnen bis dahin die Einsichtnahme nicht nur des ganzen Guts, sondern auch der darin schriftlich aufgelegten näheren Kaufsbedingungen offen steht.
[47]
Für Leihbibliotheken und Lesevereine.
In der Unterzeichneten sind erschienen:
Gesammelte Erzählungen
von der Verfasserin
der Bilder des Lebens.
Erster Band.
35 Bogen. 8. brosch. Preis 3 fl. oder
1 Rthlr. 20 gr.
Inhalt: Dürftigkeit und Ueberfluß, in zwei Doppelschilderungen. – Die Nacht im Juragebirge. – Paul und Josephine, oder die Schmuggler vom Jura. – Der schweizerische Pflanzer am Ohio.
Statt aller Empfehlung erlauben wir uns hier die in Nr. 34 v. J. der Blätter für Litteratur und bildende Kunst stehende Beurtheilung anzuführen: „Der tiefe Sinn, das reine Gemüth, der edle Geist, welcher in den Bildern des Lebens waltet, deren Werth wir auch in diesen Blättern beurkundet haben, findet sich auch in diesen gesammelten Erzählungen wieder. Sie zeichnen sich durch Innigkeit sowohl als durch Klarheit, vor Allem aber durch ein ächt religiöses und rein sittliches Gefühl vor so vielen Tageserscheinungen aus, welche nur zu blenden, nicht zu erhellen, nur die Zeit zu verflüchtigen, nicht das Gemüth zu erheben suchen. Und darum eignen sie sich auch namentlich vor vielen andern ähnlichen Schriften zur Lecture für Jungfrauen und Frauen, deren Sinn unverdorben, und deren Geist auf das Höhere und einzig Wahre im Menschenleben gerichtet ist. Sie sind dabei eben so fern von jeder pedantischen Trockenheit wie von zelotischer Eiferung, sondern die lebenvollste Liebe spiegelt sich in ihnen anmuthig und mit den wärmsten Farben in allen Strahlenbrechungen ihrer innigsten Empfindungen. Nur steht jedes Gemeine fern, und Alles trägt den Stempel eines Seelenadels, der, seines innern Werthes sich bewußt, doch von der liebenswürdigsten Demuth durchdrungen ist. Unsere Leserinnen besonders werden mit uns übereinstimmen, wenn sie diese Erzählungen in Geist und Herz werden aufgenommen haben.“
Stuttgart und Tübingen, im Januar 1840
J. G. Cotta'sche Buchhandlung.
[520-21]
Anwesens-Verkauf.
Wegen vorgerückten Alters des Eigenthümers wird das Stadtbleich-Anwesen Nr. 8 an der Holzstraße vor dem Sendlingerthor in München aus freier Hand verkauft.
Dasselbe besteht in circa 12 Tagwerk des besten Wiesengrundes, und ist auf zwei Seiten vom Wasser umgeben.
Da ein Wasserrecht hiemit verbunden, auch sonst Ueberfluß an geeignetem Brunnwasser vorhanden ist, so eignet sich dieses Anwesen vorzugsweise zur Anlegung einer größern Fabrik, um so mehr also zu jedem andern Geschäfte, bei dessen Betrieb man Wasser bedarf.
Bei dem Bleichhause befindet sich auch Stallung und Remise unter einem Dache.
In den Kauf werden mitgegeben alle Bleichrequisiten, zwei kupferne Kessel, zwei Kühe und ein Pferd.
Das gesammte Anwesen ist ludeigen.
Kaufslustige wollen sich an den Unterzeichneten wenden.
München, den 10 Februar 1840
Matthias Fischer,
Besitzer des Stadtbleich-Anwesens in München.
[532]
Anzeige.
Seit der Bekanntmachung meines neuerfundenen portativen vereinigten Regen- und Sturzbades in der Leipziger Zeitung 1839, Monat Junius Nr. 144, habe ich dasselbe noch weit mehr vereinfacht, bequemer und besser eingerichtet, und beabsichtige es nunmehr auf dem Wege der Subscription in das Publicum einzuführen.
Diese so compendiös und höchst zweckmäßig eingerichtete Bademaschine kann bei ihrem unbedeutenden Gewichte von 4-5 Pfund nicht nur im Wagen, sondern auch bei einer Reise zu Pferde bequem mitgeführt und binnen wenigen Minuten in jedem beliebigen Raume des Zimmers aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.
Den Subscriptionspreis habe ich auf einen Louisd'or gestellt.
Schriftliche Anfragen und Bestellungen bitte ich portofrei mir zuzusenden.
S. Gutmann,
Zahnarzt in Leipzig, Küstnershaus 2 Tr. hoch.
[564]
An Hrn. Wilhelm Diekmann!
Ich wünsche mit meinem innigst geliebten Freunde, dem frühern stud. theol. Wilhelm Diekmann, gebürtig aus Verl bei Paderborn in Westphalen (in der Hoffnung, daß er noch lebt), von dem ich im Julius 1834 in Tübingen Abschied nahm, und dessen Aufenthaltsort seither nicht ermitteln konnte, in baldige Correspondenz zu treten, und bitte ihn, wenn ihm diese Zeilen zu Gesichte kommen, um schnelle Angabe seiner Adresse.
A. Gerwig,
Pfarrverweser in Bobstadt, Amts Boxberg, im Unterrheinkreise des Großherzogthums
Baden, den 12 Februar 1840
[536]
Anzeige.
Stuttgart. Einige gute Galanterie- und Cartonnage-Arbeiter finden unter Zusicherung humaner Behandlung und einem ihren Leistungen angemessenen Verdienst Beschäftigung bei
Karl Hartneck & Comp.
[424-29]
Guts-Verkauf.
Eines der schönsten Güter von circa 800 bayer. Morgen Feld, Wald und Wiesen, ganz arrondirt, in Oberbayern gelegen, ist um 150,000 fl. zu verkaufen.
Die Gründe stehen in höchster Cultur, Schloß- und Oekonomiegebäude etc. lassen nichts zu wünschen übrig. Die Lage ist die anmuthigste, und eignet sich das Ganze vorzüglich zu einer Fideicommiß-Besitzung und zum angenehmen Aufenthalt zu jeder Jahreszeit.
Kaufsliebhaber bittet man, sich ohne Unterhändler in frankirten Briefen an Hrn. Raimund Veit, königl. Professor an der Kreis-Landwirthschafts- und Gewerbsschule in Augsburg zu wenden, der nähere Auskunft geben wird.
[452]
Durch alle deutschen Postämter kann man ohne Portoaufschlag zu 5 fl. 12 kr. rhein. oder 3 1/4 Thlr. preuß. für ein Vierteljahr, so wie auch durch alle Buchhandlungen beziehen:
Europa.
Chronik der gebildeten Welt.
Redaction: A. Lewald.
Die erste bis sechste Wochen-Lieferung ist in den Händen der Abonnenten und enthält:
Europa 1840 (Vorwort.) – Der Upas. Erzählung aus Java. – Plaudereien aus London 1839. Mitgetheilt von K. v. Kreling. – Bade-Chronik (Travemünde). – Menschen und Gegenden in Rheinhessen und an der Nahe. Von Karl Buchner. – Eine Todesahnung der Herzogin Marie von Würtemberg, geb. Herzogin von Orleans. Von L. Storch. – Udilie und Gertrude. Sittengemälde aus dem Elsaß. Von A. Weill. – Ventinaggio – Ein Händedruck. – Le Carcel de Corte in Madrid. – Dramaturgische Umrisse. (Karlsruhe.) Von K. v. Kreling. – Proceß des Marschalls von Raiz, genannt Blaubart; nach dem noch ungedruckten Originalmanuscript im Archive zu Nantes. – Brief aus London. (Ende December.) – Das gespenstische Leichenbegängniß. Eine Sage vom hochschottischen zweiten Gesicht. Mitgetheilt von K. v. Kreling. – Katte. Episode aus der Jugend Friedrichs des Großen. Von A. Lewald. (Das Lager bei Mühlberg.) – Das reichhaltige Feuilleton jeder Lieferung mit den Rubriken: Litteratur – Bildende Kunst – Theater – Musik – Gesellschaft.
Beilagen: Circassische Sklavinnen in einem Harem zu Konstantinopel. – Faschings-Scene. – Drei Perser. – Der Alterthümler. – Aegyptische Truppen und Beamte in Syrien (Farbendruck). Florentinisches Genrebild. (Nach Finden.) Vier Musikbeilagen. – Drei Original-Modekupfer aus Paris. – Zwei Lieferungen des Album der Boudoirs mit sechs Conturen zu Schillers Braut von Messina und den Räubern.
In auserlesener Mannichfaltigkeit und Reichthum des litterarischen Theils sowohl, wie des artistischen, so wie auch bei letzterm in Betreff der vollkommenen Ausführung der Lithographien und der Pracht der Modekupfer ist die Europa von keiner Zeitschrift eben so wenig übertroffen worden, wie im Verhältniß zu ihren Leistungen in der Wohlfeilheit des Preises. Sie kann daher gebildeten Familienkreisen so wie Lese-Cirkeln vorzugsweise zur Anschaffung empfohlen werden.
Stuttgart, 1 Februar 1840
Literatur-Comptoir.
[499]
In meinem Verlage ist erschienen und durch alle Buchandlungen zu beziehen, namentlich durch die Matth. Rieger'sche Buchhandlung in Augsburg und Lindau:
SERAPEUM.
Zeitschrift
für
Bibliothekswissenschaft, Handschriftenkunde und ältere
Litteratur.
Im Vereine mit Bibliothekaren und Litteraturfreunden
herausgegeben von
Dr. Robert Naumann.
Nr. 1. Inhalt:
Prospect. Universitäts-Bibliotheken und ihre Verwaltung, von Prof. Dr. Hoffmann von Fallersleben. – Bibliographie des ouvrages publiés sous le nom d'ana, par P. Namur, von Dr. F. A. Eckstein in Halle. – Katalog der Pölitz'schen Bibliothek, von Dr. Naumann. – Intelligenzblatt.
☞ Jährlich 26 Nummern von 1 1/2-2 Bogen mit Lithographien etc.
4 Rthlr. 12 gr.
The British and Continental
EXAMINER.
Edited by
Edward A. Moriarty Esq. A. B., M. Q. I. S.
Political-Litterary-Critical and Commercial,
The Subscription price of this Journal, which appears every Saturday is
2 Rthlr. 16 gr.
Contents of Nr. 1.
To the public. News of the week. Germany, by the Editor. British and Continental Universities, by a Graduate. Lay of a Railway. Sporting Intelligence. Trade.
Leipzig, im Januar 1840
T. O. Weigel.