Großbritannien.
London, 14 März.
Im Verfolg der Unterhaussitzung vom 13 März ging Lord J. Russells Bill zum Schutz der Drucker parlamentarischer Actenstücke, unter Verwerfung einiger Amendements, in allen ihren Hauptpunkten unverändert durch die Committee. In der Subsidiencommittee wurden dann die Einzelposten des Armeebudgets votirt, wobei Hr. Hume nachträglich allerlei zu häkeln fand, und bei dem Posten von 164,740 Pf. für Besoldung der Stabsofficiere unter Anderm tadelte, daß der Staat sechs Adjutanten der Königin zu bezahlen habe; sechs Kammerjungfern, meinte er, würden hier besser an ihrer Stelle seyn, wenn nicht auch für diesen „Etat“ reichlich gesorgt wäre. Schließlich wurde die Aufruhrbill (mutiny bill) zum zweitenmal gelesen, welche alljährlich die formale Bedingung der Befugniß der Regierung zur Truppenanwerbung vorstellt.
Hrn. Baines' Bill, deren Verwerfung in der Unterhaussitzung vom 12 März gestern gemeldet wurde, wäre von nicht geringer Wichtigkeit für die kirchlichen Verhältnisse in England geworden. Seine Absicht war nämlich, die zur Zeit so dürftig dotirten niedern Pfarrstellen der Staatskirche auf wenigstens 200 Pf. St. jährlich aufzubessern. Zu diesem Ende schlug er vor, daß das Haus sich in eine Committee verwandle, um zu erwägen, ob es nicht angemessen sey, die „ersten Früchte (first fruits),“ welche von den Einkünften der Kirche an die Krone entrichtet werden, ganz abzuschaffen, und dafür die von den geistlichen Pfründen ebenfalls an die Krone zu entrichtende Zehntenabgabe (tenths) so zu stellen, daß sie einen ausreichenderen Ertrag zu Gunsten der Dotirung des ärmeren Klerus liefere. Dieser Vorschlag wurde nun in der früheren Sitzung seinem Princip nach mit der Majorität von 21 Stimmen angenommen, und Hrn. Baines gestattet, eine Bill einzubringen, wornach „die ersten Früchte und Zehnten der Geistlichkeit, wie sie jetzt in England und Wales erhoben werden, mit dem nächsten Fälligkeitstermin aufhören und statt dessen eine jährliche Abgabe von einem Zehntel des wirklichen Ertrags aller Erzbisthümer, Bisthümer, Pfründen und sonstiger geistlichen Stellen, die mehr als 300 Pf. jährliche Einkünfte ertragen, zur Verbesserung des Einkommens der Unterpfarrer und Vicare, zum Bau und zur Reparatur von Kirchen und zu andern religiösen Zwecken verwendet werden sollte.“ Jene Zehntenabgabe ist von den Zehnten, welche vom Grundbesitz an die Kirche entrichtet werden, wohl zu unterscheiden. Die erstere wird tenth, die andere tithe genannt. Sie schreibt sich, so wie diese, und wie die Abgabe der ersten Früchte nicht minder, aus der Zeit her, da England noch katholisch war. Nach dem Vorbilde des hohen Priesters bei den Juden, dem die Leviten die Erstlinge von ihren Früchten und den zehnten Theil ihrer Jahreseinkünfte darzubringen hatten, bezog der Papst eine ähnliche Abgabe vom Klerus, und unter den ersten Früchten wurde der einjährige Ertrag von jeder geistlichen Stelle verstanden; der Inhaber einer solchen hatte also die Einkünfte des ersten Jahrs seiner Amtsführung und außerdem jährlich den zehnten Theil derselben an den Papst abzugeben. Als unter Heinrich VIII England die Reformation annahm, gingen jene Abgaben auf die Krone über, mit der Bestimmung, daß sie zum Besten der Kirche verwendet werden sollten; es wurden damals die Einkünfte aller geistlichen Stellen abgeschätzt, um nach dieser Taxirung die Abgabe zu erheben. Ein Gesetz aus der Regierungszeit der Königin Anna bestätigte die ursprüngliche Abschätzung und schuf aus den Abgaben der Geistlichkeit einen festen Fonds, der unter dem Namen „Stiftung der Königin Anna zum Besten des armen Clerus“ unter ein besonderes Curatorium gestellt wurde. Dieses Gesetz der Königin Anna, behauptete nun Hr. Baines, habe bezweckt, daß die beiden Abgaben, die ersten Früchte und der Zehnten, stets nach dem wirklichen vollen Werthe der geistlichen Stellen erhoben werden sollten, und da seitdem die Einkünfte dieser Stellen sich bedeutend verändert haben, so wollte er durch seine Bill die Abgabe wieder in das richtige Verhältniß zur Einnahme bringen, dafür aber den einen Theil derselben, die ersten Früchte, den Geistlichen ganz erlassen. Um zu zeigen, wie wenig beide Abgaben jetzt noch dem ursprünglichen Sinne des Gesetzes entsprächen, legte er Tabellen vor. Die jährlichen Einkünfte des Bischofs von London z. B. betragen jetzt 13,929 Pf. St. (167,148 fl.), nach der Abschätzung zur Zeit Heinrichs VIII beliefen sie sich aber nur auf 901 Pf., und diese letztere Summe ist also der Betrag, den jeder neue Bischof von London bei seiner Installirung ein- für allemal als erste Frucht in den Fonds der Königin Anna zu zahlen hat, während er nach der Berechnung des Hrn. Baines
13,029 Pf. mehr entrichten müßte. Eben so bei der Zehntenabgabe: die Pfründe von Bibury z. B. erträgt jährlich 1023 Pf., ist aber nach jener Acte nur auf 13 Pf. abgeschätzt, zahlt demnach nur eine jährliche Abgabe von 1 Pf. 6 Sh. zum Besten der ärmern Geistlichkeit, statt daß sie nach ihrem wirklichen Werthe 102 Pf. abgeben sollte. Die Gegner des Baines'schen Vorschlags, Hr. Goulburn und andere Tories, behaupteten, die Acte der Königin Anna sey so auszulegen, daß dadurch der Betrag der vom Klerus unter dem Namen der ersten Früchte und des Zehnten zu entrichtenden Abgabe, ohne Rücksicht auf eine spätere Erhöhung ihrer Einkünfte, für immer fixirt worden. Dieser Ansicht stimmte auch Lord J. Russell bei, wiewohl er es nicht unbillig fand, der reichern Geistlichkeit zu Gunsten der ärmern eine Abgabe aufzulegen, die jedoch nicht zu hoch und drückend seyn dürfe. Er machte bemerklich, daß es nicht angemessen seyn würde, einen solchen Schritt zu thun, ohne vorher die ganze Geistlichkeit davon in Kenntniß zu setzen, und daß auch bereits mehrere Maaßregeln zur Aufbesserung der kleinen Pfarreien, zur zweckmäßigeren Sorge für die geistlichen Bedürfnisse des Volks u. s. w. dem Parlament zur Berathung vorlägen. Die Tories fanden es ferner unredlich, daß Hr. Baines den Geistlichen scheinbar eine Last von den Schultern nehmen wolle, über deren Druck sie sich gar nicht beklagt, nämlich die ersten Früchte, um ihnen dafür eine andere desto drückendere aufzubürden, nämlich die Abgabe des zehnten Theils ihres wirklichen Einkommens, und diese zumal mit Aufstellung eines willkürlichen Unterschieds, indem nur die über 300 Pf. ertragenden Stellen dieser Abgabe unterworfen seyn sollten. Aus diesen Gründen wurde die Bill am 12 verworfen. Daß übrigens eine Verbesserung der Lage des niedern Klerus dringend noth thut, erhellt aus einem von Hrn. Baines vorgelegten Verzeichniß, welches nachweist, daß es in England 297 Pfarreien von weniger als 50 Pf. jährlicher Einnahme gibt, darüber eilf von nicht mehr als 10 bis 20 Pf., (der Erzbischof von Canterbury hat 20,000!), ferner 1926 Pfarreien von weniger als 100 Pf., 1602 Pfarreien von weniger als 150, und 1354 von weniger als 200, zusammen also 4882 von weniger als 200 Pf. Außerdem zählt man in England 5230 Vicarstellen mit 40 bis 160 Pf. Einkommen. Dagegen betragen die jährlichen Einkünfte von 5728 Pfarreien, Präbenden und Bisthümern von 200 bis 20,000 Pf. Hr. Baines berechnete, daß, um alle Pfarreien auf ein jährliches Einkommen von 200 Pf. zu bringen, jährlich 403,680 Pf. erforderlich seyn würden. Hierzu würden bereits, jedoch nur allmählich, 130,000 Pf. durch eine von Lord J. Russell vorgeschlagene Bill verwendbar werden, nach welcher von der Einnahme der Capitelstellen bei eintretenden Erledigungen so viel abgezogen werden soll, um jene Summe jährlich zu Gunsten der ärmern Geistlichkeit herauszubringen. Hiernach würden für den Plan des Hrn. Baines noch 273,680 Pf. nöthig seyn. Das Gesammteinkommen der englischen Kirche berechnete Hr. Baines auf 3,439,767 Pf. jährlich: davon zog er auf die der Zehntenabgabe nicht zu unterwerfenden Pfarreien von weniger als 300 Pf. Einkommen 1,036,844 Pf. ab, so blieben ihm noch 2,402,923 Pf., wovon die Zehntenabgabe sich auf 240,292 Pf. belaufen würde. Da man nun aber glaubt, daß durch die Umwandlung des Grundzehnten in einen Grundzins die Einnahme der Kirche sehr steigen werde – vielleicht bis auf 5 Millionen – so hoffte er eine leichte Deckung der noch fehlenden Differenz. – Auf solche Weise gewährt die Ungleichheit in der pecuniären Stellung des englischen Klerus ein treues Abbild des ganzen Vermögensverhältnisses von England: übermäßiger Mammon neben drückender Noth, und einige Geistliche, die eben jetzt, den Dissentern und Socialisten gegenüber, öffentliche Vorlesungen begonnen haben, um zu beweisen, daß die anglicanische Kirche die unmittelbare Nachfolgerin der Apostel und der Verfassung der ersten Christenheit sey, möchten mindestens in diesem Punkt einen schweren Stand haben.
Lord Melbourne ist den großen Grundeigenthümern mit einem guten Beispiel vorangegangen, indem er 50 Pf. St. zur Errichtung einer Kleinkinderschule in dem großen Bergwerksbezirk Grinsley, bei Nottingham, beigesteuert hat.
Hr. Turnbull, der Verfasser der „Reisen im Westen,“ hat von der Regierung den Auftrag erhalten, ihr die Details seines Planes zur Unterdrückung des afrikanischen Sklavenhandels vorzulegen.
Die sogenannten Kirchthurm-Rennen (steeple chases) werden so fashionable, daß zwei als gute Reiterinnen berühmte vornehme Damen übereingekommen sind, am Tage nach der angesagten großen Steeple-Chase in Northampton auch ein solches Rennen zu halten, und zwar um einen Wettpreis von je 500 Pf. St. Zugleich haben die Bekannten der beiden Amazonen große Wetten auf sie angestellt.
Frankreich.
Paris, 16 März.
(Moniteur.) Der National sagt, das Schreiben des Hrn. Chapuis de Montlaville an Hrn. Thiers, die unerschrockenen Vertheidiger von Masagran betreffend, sey ohne Antwort und Wirkung geblieben. Dieß ist unrichtig. Der Conseilpräsident hat dem ehrenwerthen Deputirten der Saone und Loire geantwortet, und die Regierung ist damit beschäftigt, den Vertheidigern von Masagran eine ihres Muthes würdige Belohnung zu gewähren.
Der Generalintendant der Civilliste, Graf Montalivet, erklärt drei am Tag zuvor im Commerce erschienene Behauptungen als Lügen, indem er in einem in den Moniteur eingerückten, an den Redacteur des Commerce adressirten Schreiben sagt: 1) nein, es ist zu keiner Zeit, unter keinem Ministerium irgend ein Theil der geheimen Fonds in die Schloßcasse, noch in irgend eine dem Könige gehörige Casse geflossen; 2) weder das Journal des Débats noch irgend ein öffentliches Blatt wurde oder wird von der Civilliste unterstützt; 3) außerhalb der verantwortlichen Gewalten und der Staatsgesetze existirt keine Polizei, dieß ist eine alte Verleumdung, und es wäre zu hoffen gewesen, daß man endlich darauf verzichten würde.
Der Minister des Innern hat die Aufführung des am 15 März auf dem Theater der Port St. Martin vorgestellten Drama's unter dem Titel Vautrin verboten. Es ist das dramatische Erstlingsprodukt Balzacs.
In der Sitzung der Deputirtenkammer am 16 März kam die Tagesordnung an die Erörterung des Berichts über den auf dem ausländischen Vieh lastenden Einfuhrzoll. Hr. Manuel erklärt, die Frage sey von höchster Wichtigkeit. Sie hänge mit dem System der französischen Allianzen und der am meisten bestrittenen Zollfragen zusammen. Man könne unmöglich eine Veränderung in dem Eingangszoll für das Vieh eintreten lassen, ohne eine allgemeine Umarbeitung der Zollgesetzgebung vorzunehmen. Er hoffe, daß der Antrag zu einer Zollherabsetzung abgelehnt werde. Es sey nicht wahr, daß der Preis des Fleisches so hoch sey, daß die arbeitende Classe sich den Genuß desselben versagen müsse. Hr. Fulchiron sprach dann für den Entwurf. Ein großer Theil des östlichen Frankreichs sey bei einer Zollherabsetzung interessirt. Das bisherige Gesetz habe große Nachtheile bewirkt, und Frankreich mit Deutschland entzweit. Die Nachbarn müßten ebenfalls Prohibitivmaaßregeln eintreten lassen, so wie wir sie aufrecht halten. Er stellt
Berechnungen an, aus denen hervorgeht, daß eine unermeßliche Bevölkerung eines zur Herstellung ihrer Kräfte nothwendigen Nährungsstoffs beraubt sey. Der Redner spricht sich zu Gunsten des Antrags einer Zollherabsetzung aus. Hr. Sevray geht in umständliche, vergleichende Details über die Vortheile des Handels und des Ackerbaues ein, und folgert daraus, daß die erstern weit vorzuziehen sind. Sein Votum geht dahin, die Gesetzgebung nicht zu modificiren. Eine Zollherabsetzung wäre unpolitisch. Die vorgeschlagene Maaßregel würde dem Ackerbau höchst schädlich seyn, ohne den Städten bedeutend zu nützen. Aller Vortheil würde den Fremden zufallen. (Abgang der Post.)
Hr. Odilon-Barrot erklärte bei der Berathung der Kammer in den Bureaux am 14, die ehemalige Majorität der 221 stimme gegen das jetzige Cabinet aus denselben Motiven, die ihn bestimmten, dem Ministerium seine Unterstützung zu leihen. Diese Motive seyen: die übereinstimmenden Ansichten, welche das Ministerium und besonders der Mann, der an dessen Spitze stehe, seit vier Jahren mit der constitutionellen Linken über die Fragen der auswärtigen Politik und im Innern über die Nothwendigkeit gehabt, der parlamentarischen Regierung Stärke und Sicherheit zu geben. Zwischen ihm und dem Cabinet bestehe übrigens weder Identität noch Solidarität, denn über die Nothwendigkeit der Wahlreform seyen beide verschiedener Ansicht. Da aber beide über ziemlich viele andere Punkte einverstanden, glaube er, die Verantwortlichkeit einer neuen ministeriellen Krise nicht auf sich nehmen zu dürfen.
Die mit Prüfung des Gesetzesentwurfs über die geheimen Fonds beauftragte Commission hat sich am 16 März versammelt und mit 5 Stimmen gegen 1 Hrn. Defitte zum Präsidenten und Hrn. Havin zum Secretär ernannt. Beide Gewählte gehören zur ministeriellen Partei. Man mußte drei Scrutine vornehmen, da die Candidaten nicht für sich selbst votirt hatten. Nach einigem Hin- und Widerreden, die aber den Grund der Frage nicht berührten, beschloß die Commission den Conseilspräsidenten und den Minister des Innern zu bitten, im Schooße der Commission ihre Erläuterungen zu geben. Die Commision wird die Minister nicht vor dem 18 vernehmen können, da der Conseilpräsident am 17 März sich zu der Commission für die Zuschußcredite für Algier begeben muß.
Unter den Urtheilen der Tagsblätter über die gestrige Rede des Hrn. Thiers lauten die der „Hofjournale“ am feindseligsten. „Nie – sagt das Pays – wurde in einer politischen Versammlung eine unverschämtere aufrührerischere Sprache (un langage plus insolemment factieux) geführt. Unmöglich ist es, die Krone und das Land tiefer zu erniedrigen, und wenn wir bedenken, daß der Mann, der so redet, erster Minister ist, sind wir um so entrüsteter über die Beleidigungen, die seine Worte gegen Frankreich und das Königthum enthalten. Uns wundert nur die Geduld der ehrlichen Leute, welche dieß mit angehört, ohne gegen solche dictatorische Sprache sich zu erheben. Die conservative Majorität wird, hoffen wir, in öffentlicher Sitzung sich weniger nachsichtig zeigen. Hr. Thiers hat etwas von dem Stolz, der Beredtsamkeit und den Gelüsten eines Cromwell. Wir versichern aber, daß er in seiner Seele weder denselben Muth, noch bei denen, die ihm gegenüberstehen, dieselbe Feigheit finden wird.“ – Der Nouvelliste, ein Organ des Hrn. Thiers, sagt, aus der gegenwärtigen Lage erhelle mehr und mehr die Nothwendigkeit einer Auflösung der Kammer. Die Polemik der angeblich conservativen Journale führe selbst zu dieser unvermeidlichen Maaßregel, da jene Blätter dem Cabinet unaufhörlich zum Vorwurfe machten, es repräsentire nur eine Fraction der Minorität in der Kammer. Der Sturz des gegenwärtigen Ministeriums wäre also das Signal einer Auflösung der Kammer, welche den 221 eine noch größere Niederlage, als bei der letzten Auflösung beibringen werde. In derselben Weise urtheilt das Siècle, Organ des Hrn. Barrot. Der Constitutionnel nennt das gegenwärtige Cabinet „das Ministerium Martignac der Julius-Revolution.“
(Courrier français.) Die dynastische Opposition wird nicht für die geheimen Fonds, sondern für die Dauer des Ministeriums stimmen. (Der National bemerkt dazu: „Nach den in den Bureaux der Kammer von den Hrn. Thiers und Rémusat gegebenen Erklärungen wird, wenn sich die dynastische Opposition so weit vergißt, die geheimen Fonds zu votiren, sie zugleich die Aufrechthaltung der Septembergesetze und die unbestimmte Vertagung jeder Wahlreform votiren.“
Noch vor den letzten Bureauxverhandlungen sagte die Presse: „Hr. Thiers ist in unsern Augen heute noch der Mann seiner Reden und Thaten von gestern, der Mann, der offen gegen die Krone kämpft, und diesen Kampf sich zum Ruhm anrechnet, der Ehrgeizige, der, um das Staatsruder im Sturm zu nehmen, sich den Parteien in die Arme geworfen, die er früher verspottet, die er bekämpft hat. Dieß ist unsere Meinung über Hrn. Thiers. Was er selbst von seiner Rolle hält, wissen wir nicht, aber seit den zehn Tagen, wo er wieder von der Gewalt Besitz genommen, setzt er seine Anhänger, wie seine Gegner in Erstaunen. Der Hitzige versinkt plötzlich in Erstarrung, der Thätige handelt nicht, der Redefertige schweigt. Kommt er so zu den Geschäften nach drei Jahren des Kampfes? Für ein solches Resultat also hat Hr. Thiers sich von der Krone losgesagt, und den Feinden seiner ehemaligen Doctrinen die Hand geboten? Wir begreifen dieß nicht. Wenn es irgend einem Mann unmöglich, einer Fahne zu entbehren, so ist es Hr. Thiers; wenn irgend ein Mann nicht umhin kann, eine neue Politik zu versuchen und eine andere Bahn als die der früheren Verwaltungen einzuschlagen, so ist es Hr. Thiers, denn er hat selbst erklärt, daß er zur Gewalt gekommen, weil die früheren Cabinette keine bestimmte Politik gehabt.“ Das Pays führt gegen das Ministerium eine Sprache, die an Wuth der Polemik der ehemaligen Tribune des Hrn. Marrast nicht nachsteht. Die Revolution, ruft das Pays, sey jetzt am Staatsruder, Hr. Thiers habe schamlos alle Intriguen und Kniffe in Bewegung gesetzt, um die Majorität zu gewinnen; seine Schreiber hätten das revolutionäre Einschüchterungssystem adoptirt und ahmten den unglücklichen Zeitungsschmierern (folliculaires) von 1789 nach, um wider ihre Gegner die Massen aufzuhetzen, was eben so feige, als schändlich sey etc. Die Gazette de France zieht diese Artikel immer weitläuftig aus, aber nur um sie in ihrem Sinn auszubeuten und mit affectirter Traurigkeit zu rufen: „Ach! Seht ihr, wie die Parteien gegeneinander wüthen. Alle Uebel Frankreichs datiren von der Juliusrevolution her.“
Die Journale von Texas vom 22 Jan. melden, daß der mit Frankreich geschlossene Tractat von dem Senat ratificirt worden sey.
Paris, 15 März. Ueber die Vertheidigung von Masagran hat der Deputirte Chapuis de Montlaville einen Bericht gefertigt, der jedem Franzosen das Herz mit freudigem Stolze erfüllen, und auch den nicht französischen Beobachter zu aufrichtiger Bewunderung hinreißen muß. Viele Thatsachen, die bisher nicht oder nur unvollkommen bekannt waren, sind hier zum erstenmal genau und in ihrem wahren Zusammenhange erzählt; die Urtheile nicht bloß der Franzosen in Afrika, sondern der Araber selbst sind beigebracht und umgeben das heroische
Gemälde mit dem gehörigen Schatten und Licht. Die Zahl der Angreifenden scheint nach dieser Darstellung mindestens 12,000 gewesen zu seyn; die Araber hatten 2 Kanonen und eine bedeutende Zahl regelmäßiger Infanterie, sie pflanzten ihre Kanonen auf einer Anhöhe auf, die den Aufenthalt der Franzosen gewissermaßen beherrschte; die arabische Infanterie endlich richtete ihr Feuer auf die Franzosen aus Häusern, die mit Schießlöchern versehen waren. Aller dieser Vortheile ungeachtet, zu denen man in nicht geringem Anschlage den Muth, den Fanatismus und die gereizte Wuth der Araber hinzurechnen muß, scheiterte der Versuch der Angreifenden vor der kaltblütigen, todverachtenden Entschlossenheit der Belagerten. Von tiefem Eindruck auf jedes kriegerische Gemüth muß insbesondere der Auftritt seyn, wo die Belagerten, nach eröffneter Bresche in der List ihr Heil suchend, sich verbergen und die Araber bis in das Innere der Wälle dringen lassen, und dann plötzlich wie gereizte Tiger in ihrer Höhle sich auf die feindlichen Gäste werfen, und sie, mit der Fahne des Propheten, die bereits auf dem eroberten Boden flatterte, in Tod und Schande stürzen. Es weht um diesen Kampf etwas mittelalterlich Poetisches, das wie ein Anklang an unsere Heldengedichte oder die Kämpfe der französischen Republik erinnert. Drei furchtbare Angriffe, in denen Belagerer und Belagerte zweimal handgemein wurden, Ausdauer dieser Vertheidigung während fünf Tagen und endlich vollständiger Sieg über einen Feind, dessen Macht eine Armee war, das ist der Ruhm einer kleinen Heldenschaar, die in der Kriegsgeschichte leben wird, auch wenn die schwülstige und bombastische Prosa des Hrn. Chapuis längst vergessen ist. Einfachheit ziemt der Erzählung vor Allem da, wo die That selbst die schönste Poesie ist. – Die Verhandlung über die geheimen Gelder in den Bureaux liefert Ihnen eine erste Scene des Kampfes, der unverzüglich in der Kammer statthaben wird. Die ungewöhnliche Leidenschaft, mit welcher Thiers von den beiden Organen der Ultra-Conservativen, Débats und Presse, angegriffen wird, muß seine Erhaltung sichern, und würde jedenfalls vor dem Richterstuhl des Landes den Erfolg vernichten, den die 221 von ihrer Opposition hoffen, ja vielleicht Resultate herbeiführen, die sie mehr noch als alle andern fürchten. Wir glauben, daß die Verhandlung in der Kammer und eine warme Rede von Thiers, einige Hinweisung auf das politische Interregnum das auf eine neue Kammerauflösung folgen würde, dem neuen Ministerium die geheimen Gelder und seinen Bestand sichern werden.
Belgien.
Brüssel, 14 März. Nachdem das Ministerium die Budgets aller andern Verwaltungsdepartemente mit großer Stimmenmehrheit von beiden Kammern erlangt, droht eine Nebenfrage, die sich an das Budget des Kriegsdepartements knüpft, ein bedenklicher Stein des Anstoßes für sein Fortbestehen zu werden. Schon zwei Tage dauern die Debatten, und werden vielleicht heute noch nicht zum Schlusse kommen. Es handelt sich nämlich von jener Maaßregel, durch welche die Regierung im verflossenen Jahre den im Jahr 1831 als Mitschuldigen einer orangistischen Verschwörung verbannt gewordenen General Vandersmissen wieder in seinen früheren Militärgrad aufgenommen hat. Die Sache verhält sich wie folgt. Im März 1831, nach der verunglückten Wahl des Herzogs von Nemours zum Könige des neuen Staates, und ehe sich noch eine Aussicht auf die Wahl des gegenwärtigen Königs eröffnet hatte, befand sich die neue politische Ordnung in einem so kläglichen Zustande, daß alle Parteien, die ihren Untergang wünschten, kühn ihr Haupt erheben zu dürfen glaubten. Dieß war natürlich auch mit den Anhängern der vertriebenen Dynastie der Fall, und da der Prinz von Oranien wegen seiner kriegerischen Eigenschaften und Verdienste beim Militär immer noch viele Anhänger zählte, so bildete sich im Schooße der Armee eine Verschwörung in der Absicht ihn zum König von Belgien auszurufen. Der zum Regenten des Landes erwählte Baron Surlet de Chockier hielt die Zügel der Regierung zu schlaff, als daß die Anstifter dieses Unternehmens von ihm viel zu befürchten gehabt hätten. Es ist sogar eine Frage, ob er auch nur den Willen gehabt, ihnen Hindernisse in den Weg zu legen, denn auch er gehörte zu den rathlosen Köpfen jener kritischen Zeit, die nicht wußten, welchen Heiligen sie anrufen sollten. Eine Zeit lang galt sogar Lord Ponsonby, der damals hier residirende englische Gesandte, für einen Begünstiger des Projects. Eines der Häupter dieses letztern war General Vandersmissen, derselbe, der zu Anfang der Revolution mit großem Enthusiasmus (ob wahrem, ob geheucheltem, wollen wir nicht entscheiden) die Sache des Aufruhrs ergriffen hatte, und eben deßhalb vom Major zum General befördert worden war. Die Verschwörung wurde indessen kurz vor ihrem Ausbruche, durch die Unvorsichtigkeit einiger Theilnehmer, ruchtbar, es entstand ein Volksauflauf, ein paar Individuen wurden verhaftet, die Chefs aber, und unter ihnen General Vandersmissen, flohen. Letzterer wurde hierauf in contumaciam zum Verluste seines Ranges und zur Verbannung verurtheilt, und hielt sich seitdem im Auslande auf. Kaum war indessen der Friede geschlossen, und der Vertrag vom 19 April 1838 von allen contrahirenden Theilen ratificirt, so erschien er wieder in Belgien, und forderte, indem er sich auf den 20sten Artikel des Friedenstractats berief, seinen vorigen Rang wieder. Dieser Artikel nämlich stipulirt, daß „in den Ländern, die ihren Herrn wechseln,“ Niemand wegen irgend einer Theilnahme an irgend einer politischen Handlung beunruhigt werden dürfe. Personne dans les pays qui changent de domination, ne pourra être recherché ni inquiété en aucune manière, par cause quelconque de participation directe ou indirecte aux évènements politiques. Durch das bloße Wiederauftreten des Generals in Belgien fiel das früher gegen ihn gefällte Urtheil von selbst weg, und eine neue Procedur wurde nöthig, wenn überhaupt eine solche noch mit jenem 20sten Artikel verträglich war. Schon die Politik rieth, es zu einer zweiten Procetur nicht kommen zu lassen. Sie hätte zu endlosen Recriminationen, zu gehässigem Aufwühlen der Vergangenheit, zu großem Skandal Anlaß gegeben; der Eintritt des Friedens wäre gerade das Signal zu neu auflebendem Hasse der Parteien geworden. Eine noch höhere Rücksicht gebot, die Bewohner der an Holland abgetretenen Gebietstheile keinem Vorwande zu Reactionen auszusetzen, und gewiß hatte diese einen bedeutenden Antheil an den Bestimmungsgründen, die bei der Regierung den Ausschlag gegeben. Endlich schien es auch mit dem Rechte vollkommen übereinstimmend, den erwähnten Artikel im weitesten Sinne zu verstehen und selbst auf den Fall des Hrn. Vandersmissen auszudehnen; und so kam es denn, daß die Regierung, anstatt sich der Unannehmlichkeit auszusetzen, hiezu durch einen richterlichen Spruch genöthigt zu werden, lieber freiwillig, obwohl ungern, dem General seinen frühern Rang wieder einräumte, ihn jedoch zugleich, um ihn von jedem Contact mit der Armee ferne zu halten, in Ruhestand versetzte. Diese Maaßregel erregte, gleich nachdem sie genommen worden, die Reclamationen der Opposition; indessen waren damals die Kammern nicht versammelt. Das Kriegsbudget sollte nun der Anlaß zu neuen Angriffen dieserhalb gegen das Cabinet werden. Schon die Centralsection drückte in ihrem
Berichte an die Kammer „ihr Bedauern“ über das Verfahren der Regierung in dieser Angelegenheit aus, doch waren ihre Glieder hierin nicht einstimmig gewesen. Der beste juristische Kopf unter ihnen hatte sich vielmehr für die Legalität dieses Verfahrens ausgesprochen. Als die öffentlichen Debatten begannen, hielt der Kriegsminister es für nöthig, die Maaßregel des Cabinets ausführlich zu vertheidigen, was dann der Anlaß zu Debatten wurde, die eine ernstere Wendung nahmen, als man anfangs vermuthete. Ein Oppositionsglied (Dumortier) machte nämlich die Motion zu der Erklärung: „Die Kammer habe mit Bedauern das Verfahren der Regierung in der Sache des Generals Vardersmissen gesehen.“ Ohne die Gewandtheit des Ministers de Theux wäre es vielleicht gleich zu einer Abstimmung gekommen, die das Cabinet umgeworfen hätte, denn viele Glieder, sonst Anhänger der Minister, schienen die hinter der Motion verborgene Absicht der Opposition nicht zu merken. In der gestrigen Sitzung erklärte nun aber Hr. de Theux wiederholt, die Minister würden die Annahme der Motion als einen Tadel ansehen, den sie nicht anzunehmen gesonnen seyen, und selbst als der Urheber derselben seinen Antrag dahin änderte, daß nur der Gehalt des Generals Vandersmissen verweigert werde, erklärte der Minister, auch hierin würde das Cabinet denselben Tadel erblicken, und nie werde es darein willigen, sich in eine Stellung versetzt zu sehen, welche die Regierung nöthigte, den General vor die Gerichte zu schicken. So steht also die Existenz des Ministeriums wirklich auf dem Spiele. Bis zu diesem Augenblicke, halb 4 Uhr Nachmittags, sind die Debatten noch zu keinem Schlusse gekommen.
Ueber Paris Wir haben schon mehrmal auf den auffallenden Uebelstand aufmerksam gemacht, daß wir die meisten bedeutenden Nachrichten aus Brüssel früher auf dem bedeutenden Umwege über Paris erhalten, als auf dem directen Wege über Frankfurt. erhalten wir neuere Berichte aus Brüssel bis zum 14 März Abends 5 Uhr. Das Ministerium blieb trotz seiner Drohung in der Minorität. Selbst Hr. v. Merode hatte den Schritt des Ministeriums als ein höchst leichtsinniges Preisgeben der ganzen Grundlage der Armee genannt. Ihm trat Hr. v. Brouckère bei; eben so Hr. d'Huart, der ehemalige Minister, welcher Dumortiers Antrag dahin modificirte, daß einfach die Besoldung des Generals Vandersmissen in dem Budget gestrichen werde. Diesen Antrag erklärten die Minister für gleich feindselig wie den ursprünglichen, und sie würden dieselben Folgen daran knüpfen. Vier Minister hatten nach einander das Wort genommen. Es waren 85 Mitglieder anwesend. Fünf enthielten sich der Abstimmung. Von den übrigen 80 nahmen 42 die Anträge der HH. d'Huart und Dumortier an.
Brüssel, 15 März. Nachmittags 3 Uhr. (Commerce.) Man versichert, daß der König die Dimission der Minister nicht angenommen hat, und daß dieselben auf die Vorstellungen Sr. Maj. eingewilligt haben, im Amte zu bleiben.
Deutschland.
München. Aus den Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten über das Nachdrucksgesetz tragen wir Folgendes nach. Frhr. v. Fuchs beantragte die Beschränkung der Schutzfrist auf 20 Jahre. Zur Motivirung bemerkte er, es sey vorauszusehen, daß das vorliegende Gesetz, wenn die Schutzfrist auf 30 Jahre ausgedehnt bleibe, eine Theurung der litterarischen Werke zur Folge habe, während gewiß nicht in Abrede gestellt werden könne, daß zur Förderung der Aufklärung der Gesammtheit eines Volkes die Geistesproducte der Schriftsteller auch dem unbemittelten Theile des Publicums zugänglich bleiben müßten. Durch den Umstand, daß nach dem Gesetzesentwurfe die 30jährige Schutzfrist erst mit dem Tode des Verfassers zu laufen anfange, werde diese Zugänglichkeit für das Publicum in den meisten Fällen auf 60 Jahre und noch weiter hinausgerückt, und dadurch vielen Werken ihr praktischer Werth für die größere Masse geradezu entzogen. In 20 Jahren sey sowohl den Autoren als auch den Verlegern derselben hinreichende Möglichkeit gegeben, sich die Früchte ihrer Arbeiten in vollem Maaße zu sichern. Der Bundesbeschluß vom 9 Nov. 1837 habe ebenfalls in maximo bloß eine 20jährige, ja als Regel sogar nur eine 10jährige Frist bestimmt, und so stehe die Aussicht offen, daß durch die Aufnahme der engern Frist von 20 Jahren in den vorliegenden Entwurf größere Uebereinstimmung in der Gesetzgebung aller Bundesstaaten erzielt werden dürfte. Für die Beibehaltung der 30jährigen Schutzfrist erklärten sich im Laufe der Debatte die Abg. Dr. Gack, Enke, Dr. Harleß, v. Hagen, Bestelmeyer, Frhr. v. Freyberg, Frhr. v. Thon-Dittmer und Ebenhöch, wobei bemerkt wurde: Im Art. 6 des Bundesbeschlusses vom 9 Nov. 1837 sey ausdrücklich bestimmt, es solle mit dem Eintritt des Jahrs 1842, wenn sich das Bedürfniß hierzu nicht früher zeigen sollte, am Bundestage wegen einer verlängerten Dauer des den Rechten der Schriftsteller und Verleger von der Gesammtheit der Bundesglieder zu bewilligenden Schutzes neuerdings gemeinsam berathen werden. Durch Statuirung eines kürzeren Schutztermins würde der dankenswerthe Schritt der Regierung, den sie durch den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Herbeiführung einer gleichmäßigen Gesetzgebung in allen deutschen Bundesstaaten gemacht habe, wieder vereitelt. Ein Staat, der sich durch Intelligenz rühmlich auszeichne, sey bereits mit dem Beispie
eines 30jährigen Schutztermins vorausgegangen, und wenn auch Bayern demselben folge, so würden und müßten gewiß alle übrigen deutschen Bundesstaaten sich anschließen. Auch das Princip der Reciprocität, das dem vorliegenden Gesetze unterlegt sey, würde durch Feststellung eines kürzeren Schutztermins verletzt werden, und was endlich die Besorgniß des Abg. Frhrn. v. Fuchs betreffe, es möchte durch die Gewährung einer 30jährigen Schutzfrist eine Theurung der litterarischen Producte herbeigeführt werden, so hebe sich dieselbe gewiß bei Erwägung des Umstandes, daß die Buchhandlungen in Bayern in neuester Zeit wenigstens um das Doppelte sich vermehrt hätten, und hierdurch die Verleger von selbst veranlaßt seyen, bei der größeren Concurrenz der Absetzenden billigere Preise zu machen. Für die Annahme eines 20jährigen Schutztermins erklärten sich die Abg. Dr. Schwindl und Lambert, wobei bemerkt wurde, der angezogene Art. 6 des Bundesbeschlusses vom 9 Nov. 1837 könne bei Statuirung der Schutzfrist nicht als Norm angenommen werden, denn derselbe beziehe sich nach seinem Inhalte nothwendig auf Art. 2 und 3 des besagten Beschlusses, und in diesen beiden Artikeln sey nur eine Frist von 10, höchstens von 20 Jahren festgesetzt. Solle das geistige Eigenthum eines Schriftstellers nicht immer ein Gegenstand des Handels bleiben, sondern nach seiner eigentlichen Natur einmal auch Eigenthum der Gesammtheit werden, so müsse das Monopol mit geistigen Producten endlich aufhören, und dieses Aufhören werde durch Statuirung einer abgekürzten Schutzfrist herbeigeführt. Zudem bleibe es ja nach dem Art. 6 des vorliegenden Gesetzesentwurfs dem Könige vorbehalten, für einzelne Werke Privilegien gegen den Nachdruck auf längere Zeiträume zu ertheilen. Auch der k. Minister des Innern v. Abel nahm hierauf noch das Wort und äußerte: „Ich müßte die vorgeschlagene Modification, würde sie angenommen, als eine subversive für das Gesetz anerkennen. Ich kann nur meinen lebhaftesten Dank aussprechen allen Mitgliedern der hohen Kammer, welche auf das Bedenkliche dieser Modification aufmerksam gemacht haben. Zur Unterstützung dieser Modification wurde fürs erste angeführt, daß sie mit dem Bundesbeschlusse vom November 1837 im Einklange stehe. Dieß muß ich auf das bestimmteste widersprechen. Die Verhandlungen, welche am Bundestage stattgefunden haben, sind der Regierung durch die ihr zugekommenen Protokolle sehr genau bekannt, und es ist ein großer Irrthum, wenn der Urheber der in Rede stehenden Modification annimmt, es habe die Mehrheit sich nur für eine Erweiterung des 10jährigen Termins vom Tage des Erscheinens eines Werkes an ausgesprochen. Nein! im Gegentheil; gerade für die Ansicht hat sich die Mehrheit erklärt, welche den Termin erst von dem Tode des Autors an laufen lassen will. Man hat ferner sich auf das Interesse der Wissenschaft bezogen; allein davon ist hier, wie mir scheint, überall nicht die Rede. Mit Recht und mit gutem Grunde ist erinnert worden, daß aus der Erweiterung des Termins für den Schutz der Rechte des Autors eine Vertheuerung der Werke nach den allgemeinsten und unzweifelhaftesten Grundsätzen der Staatswirthschaft und des Handels nicht eintreten könne. Es ist eine längst durch die Erfahrung erprobte, jedem Zweifel entrückte Wahrheit, daß fürs erste schneller Absatz – weil er das Capital früher zu andern Unternehmungen disponibel macht – großen Vortheil vor jeder Verzögerung des Umsatzes gewähre. Wer aber einen schnellen Absatz herbeiführen will, muß niedrige Preise machen. Fürs zweite ist es ein weiterer längst bewährter Erfahrungssatz, daß niedrige Preise im Interesse des Verkäufers liegen, weil er dadurch die Zahl der Abnehmer vergrößert und erweitert; denn die Nachfrage richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit derjenigen, die mit in die Concurrenz treten wollen. Es ist hier überall die Frage nur davon, ob zwischen dem Publicum und den Autoren der rechtliche Buchhändler oder das schmähliche Gewerbe des Nachdrucks vermittelnd eintreten solle. Man hat ferner gesagt, Bayern solle sich nicht die Möglichkeit benehmen, der etwaigen Majorität sich später nachfolgend anzuschließen, indem man von der Voraussetzung ausging, daß die Majorität für den kürzern Zeitraum von 10 oder 20 Jahren vom Erscheinen der Schrift an gestimmt habe, ein Irrthum, den ich mir bereits zu berichtigen erlaubte. Mir scheint es aber überhaupt der Stellung Bayerns mehr zu ziemen, voranzugehen und gutes Beispiel zu geben, als nachzufolgen und es andern Staaten zu überlassen, das gute Beispiel erst aufzustellen, damit Bayern sich anschließe. In Würtemberg besteht dermalen bloß ein provisorisches Gesetz gegen den Nachdruck, und es hat der sehr geehrte Hr. Referent des ersten Ausschusses bereits angedeutet, welche Grundsätze dort schon bei Berathung dieses provisorischen Gesetzes geltend gemacht worden sind. Daneben ist der Standpunkt Bayerns in Beziehung auf die Ihrer Berathung unterliegende Frage von dem der würtembergischen Regierung wesentlich verschieden. In Bayern ist der Nachdruck längst als ein unsittliches, rechtswidriges Gewerbe verpönt und geächtet, und das Strafgesetzbuch vom Jahre 1813 hat den Nachdruck bereits allgemein verboten. Anders im Königreiche Würtemberg. Für uns ist die Frage gegeben: sollen wir unsern jetzigen Standpunkt verlassen, sollen wir das, was seit dreißig Jahren in Bayern als unsittlich und rechtswidrig gegolten hat, auf einmal privilegiren, oder sollen wir auf dem Standpunkte der Sittlichkeit und des Rechtes stehen bleiben? Noch auf einen andern Nachtheil muß ich Sie, meine Herren, aufmerksam machen, der unvermeidlich aus der Annahme der Modification hervorgehen würde. Dieser Nachtheil ist die Vernichtung des rechtlichen bayerischen Buchhandels. Wenn in den größern deutschen Bundesstaaten dem Autor ein Termin gesichert ist, der erst mit seinem Tode beginnt und dreißig Jahre von diesem Zeitpunkte an fortläuft, so ist es sehr natürlich, daß, wenn ein Schriftsteller sich an eine Buchhandlung jener Staaten wendet, die so großen Schutz genießen, diese auch in den Stand gesetzt ist, ihm größere Vortheile zu gewähren, weil die dortige Gesetzgebung durch Gewährung eines größern Schutzes auch der verlegenden Buchhandlung reichlichere Früchte sichert. Nehmen Sie die Modification an gegenüber dem bereits in dem preußischen Gesetze aufgestellten Grundsatze der Reciprocität, so muß die nothwendige Folge daraus entstehen, daß jeder Schriftsteller, der Werke höhern Werthes herauszugeben im Begriffe steht, sich vorzugsweise an die Buchhändler jener Staaten wendet, deren Gesetzgebung einen kräftigern Schutz darbietet. Sie haben dann den bayerischen Buchhandel, der mit Ehren bis jetzt bestanden, und mit dem schändlichen Gewerbe des Nachdrucks sich nicht befaßt hat, dahin gebracht, daß er seine Entschädigung in dem traurigen Gewerbe des Nachdrucks suchen muß für den sehr beengten Markt, der diesem Gewerbe noch geöffnet bleibt, und sich für die Folgezeit von dem größern Markte ausgeschlossen sieht, der in den deutschen Gauen dem rechtlichen Buchhandel gesichert wird. Meine Herren! Sie stehen nach meiner innigen Ueberzeugung hier an einem Scheidewege. Wollen Sie bei dem System beharren, welches seit dreißig Jahren mit gesetzlicher Sanction bei uns fest steht, und welchem das Gesetz, die Sittlichkeit, das Recht, das wohlverstandene Interesse des Buchhandels und die Ehre Bayerns zur Seite steht, oder wollen Sie Ueberläufer werden zu einem System, welches die öffentliche Meinung seit langen Jahren geächtet hat? Dieß ist die Frage, und Ihre Entscheidung, ich irre mich gewiß nicht, kann
an einem solchen Scheidewege nimmermehr zweifelhaft seyn.“ (Bei der Abstimmung entschied die Kammer für Beibehaltung des 30jährigen Schutzes.)
Baden, 16 März. Diesen Morgen starb hier nach kurzem Krankenlager an einem Nervenschlag der pensionirte großh. bad. Oberpostdirector Frhr. Karl Heinrich von Fahnenberg, 61 Jahr alt. Er war in Freiburg geboren, welches damals noch zu Oesterreich gehörte. Im J. 1819 wurde er zum badischen Oberpostdirector ernannt, und zu dem größten Theile der ausgedehnten und wichtigen Verbesserungen, deren sich jetzt unser Postwesen erfreut, legte er den Grund. Im Jahr 1831 zog er sich hieher zurück, wo er sich unausgesetzt, so weit es seine Gesundheitsumstände zuließen, mit litterarischen Arbeiten beschäftigte. Durch manche seiner Werke ist er auch dem Auslande bekannt geworden. (Schw. M.)
Ostindien und China.
Nach einem Schreiben aus Calcutta vom 20 Jan., das der Standard vom 14 März mittheilt, sollten folgende Truppen gegen China eingeschifft werden: von Bengal das 21ste und 26ste brittische Regiment, und 2 Regimenter Sipahis-Infanterie; von Madras 1 königliches und 4 Sipahis-Regimenter, nebst einem Regiment Artillerie und einem Regiment Ingenieurs; aus Ceylon 1 königliches Regiment. Das Obercommando der Truppen übernimmt General Arbuthnot aus Ceylon, unter welchem die Generale Oglander und Walker Divisionen commandiren. Der Standard bezweifelt indeß noch den wirklichen Ausbruch des Kriegs. „Wir glauben, sagt er, am Ende wird es zu keinem Kriege kommen, die sprüchwörtliche Starrköpfigkeit (pigheadedness) der Chinesen müßte denn, in Verbindung mit der Ueberzeugung, daß sie das Recht auf ihrer Seite haben, sie zu dem tollkühnen Entschluß treiben, Gewalt der Gewalt entgegenzusetzen. In dieser Meinung werden wir bestärkt durch die Wirkung, welche der scharfe Strauß des Volage mit den chinesischen Kriegsdschunken bereits hervorgebracht hat. Der Mandarin, der die dreißig Dschunken commandirte ist seitdem an seinen Wunden gestorben, und dem Commissär Lin wurde von Peking aus ein College an die Seite gesetzt, der hoffentlich etwas mehr Besonnenheit besitzt, auch, wie man sagt, bereits Neigung gezeigt hat zu unterhandeln – eine Stimmung, auf welche die Erscheinung der brittischen Flotte im Angesicht von Canton nur fördernd wirken wird. Ohne Zweifel haben die Chinesen mittlerweile auch von dem Erfolg unsrer Waffen in Afghanistan Kunde erhalten. Eine friedliche Beendigung des Streithandels ist in allem Betracht um so mehr zu wünschen, als ein feindliches Zusammenstoßen viel Blut kosten würde, und die moralische Kraft, die das Bewußtseyn einer gerechten Sache gibt, offenbar nicht auf unsrer Seite ist. Das Decret, das den Handel mit England auf ewige Zeiten verbietet, scheint bis jetzt nicht sehr streng in Ausführung gebracht zu werden; – eine neue Bekräftigung unsrer Ansicht, daß der Streit ohne Anwendung äußerster Mittel beigelegt werden dürfte.“ – Der ministerielle Globe schreibt: „Die Nachricht eines indischen Blattes, daß Lord Auckland im Begriffe gestanden, als außerordentlicher Botschafter nach Peking zu gehen, um eine Ausgleichung zu bewirken, ist rein belachenswerth. Darüber zu debattiren, wie viele Prostrationen und Aufstoßungen des Kopfs auf den Boden, Angesicht des Kaisers des himmlischen Reichs, des „Ruhms der Vernunft“ zu machen seyen, war eines Repräsentanten Englands jederzeit unwürdig, im vorliegenden Fall aber würde eine solche Mission nicht bloß kindisch, sondern verbrecherisch seyn. Der Admiral, der nach dem Aufhören der Monsuns mit einer angemessenen Streitmacht ins chinesische Meer segelt, wird seinen Instructionen gemäß Genugthuung fordern, und ist allerdings ermächtigt, eventuell mit der chinesischen Regierung zu vertragen. Geht diese die gestellten Bedingungen ein, so unterbleiben die Feindseligkeiten, und die friedlichen Verhältnisse werden erneuert. Außerdem wird die ultima ratio in Anwendung kommen, um eine arrogante Regierung zur Besinnung zu bringen.“ Der Globe bemerkt ferner: „Seitdem das Privilegium des ausschließlichen Handels mit China, das vordem die ostindische Compagnie genoß, aufgehoben ist, haben die Beziehungen Englands zu China eine wesentliche, ja gänzliche Veränderung erlitten. Unterhandlungen, Proclamationen und Erklärungen müssen jetzt nothwendigerweise im Namen der Souveränin von Großbritannien geschehen. (Eben darum, argumentirt die Times mit Sir R. Peel, sollte aber auch eine Botschaft der Krone ans Parlament ergehen.) Der Generalstatthalter von Indien konnte also nicht, wie einige Berichte meldeten, an China den Krieg erklären. Ueberhaupt sind förmliche Kriegserklärungen heutzutage ein veralteter Gebrauch. Offene Uebergriffe, Angriffe, Repressalien, das ist die Art und Weise, wie jetzt Krieg erklärt wird.“ – Die Insel Sapata, die zum Sammelplatz für die brittische Expedition bestimmt ist, liegt ungefähr 100 engl. Meilen von der Küste Cochinchina's ab, und eignet sich trefflich zu einem Kriegsdepot. – Aus den im Parlament vorgelegten Papieren, die übrigens auch mit den neuesten Depeschen, nach Lord Palmerstons Erklärung vom 13 März, nicht über das Gefecht zwischen dem Volage und den Dschunken hinausreichen, geht hervor, daß Capitän Elliot der Regierung den Vorschlag gemacht hat, durch eine Uebereinkunft mit Portugal Besitz von Macao zu ergreifen. Er hatte dem portugiesischen Statthalter von Macao bereits angeboten, die Stadt in Vertheidigungsstand zu setzen, dieser hatte jedoch für das „großmüthige Anerbieten“ gedankt, da ihm seine Instructionen strenge Neutralität zur Pflicht machen. – Wie gut sich die Nordamerikaner den gesperrten Handel zwischen England und China zu Nutzen machen, erhellt z. B. aus dem Umstand, daß sie sich von den Engländern für die Fracht eines Ballens Kattun von Hongkong bis Macao (keine 100 englische Meilen) fünf Dollars bezahlen lassen.
Zur Aufhellung der letzten Katastrophe des spanischen Bürgerkriegs.
(Fortsetzung.)
Der Sieg Teixeiros wäre vollständig gewesen, wenn die militärischen Operationen Guergué's ihn einigermaßen unterstützt hätten. Die Unternehmungen dieses Generals waren jedoch alle so ungeschickt und unglücklich, daß das Heer in die bedrängteste Lage kam, und laut seine alten Chefs zurückforderte. Mit der Stimme des Heeres vereinigte sich jene der Bewohner der Provinzen, und der Minister sah sich in der Nothwendigkeit einen neuen Heerführer aufzusuchen.
In diesem Zustand der Dinge erschien mit einemmal der Erzbischof von Cuba, der Pater Cyrilo in dem königlichen Hauptquartier, und – der Vorabend des Tages von Bergara war angebrochen. Wirklich, der Pater Cyrilo, der Rath Ferdinands VII, der Verbündete Calomarde's, der Bischof, dessen Mitra in das Blut des Generals Bezieres getaucht war, wirklich er war im königlichen Hauptquartier! Pater Cyrilo hatte seine Heerde verlassen und war nach Europa zurückgekehrt, hatte die nordischen Höfe besucht, stand in Verbindung mit allen Parteien Spaniens, und war nun am Hofe Karl V. Er sah, würdigte die Umstände, sah die Umgebung des Königs, lernte sie kennen und durchschaute sie und beschloß Karls V aufzugeben; von nun an traf er seine Vorbereitungen. Wer durchschaute ihn? Seiner Gewandtheit glückte es, sich Einfluß am Hofe zu verschaffen, und neben Arias Teixeiro und dem Bischof von Leon Stellung zu erhalten, die mit geheimem Grauen und verschlossener Furcht auf ihn sahen, und in seiner Nähe wie von einem unheimlichen Zauber berührt sich bewegten.
Wenige Tage nach der Erscheinung des Pater Cyrilo betrat die Königin die Provinzen.
Der General Maroto wurde aus Frankreich zurück berufen; ihn hatte die Stimme des Heeres bezeichnet, und Pater Cyrilo hatte sich damit beauftragt – es hängte sich Gewicht an Gewicht; etwas Entscheidendes war zu erwarten. Maroto und Cyrilo waren die natürlichen Häupter der Verbannten, jener im Heere, dieser im Staatsrathe. Der Kampf der Parteien war heftig. Teixeiro und seine Anhänger boten Alles auf, die Berufung Maroto's zum Commando zu hintertreiben. Der König schwankte, und Maroto war schon wieder auf dem Rückwege nach Frankreich; da verlor General Guergué die Schlacht von Peñacerrada. Das Heer drohte sich aufzulösen, die Provinzen forderten stürmisch den General Maroto und die Entfernung Guergué's. Espartero bedrohte Estella. Dieß entschied – Maroto bekam das Commando.
Teixeiro blieb unterdessen Universalminister. Maroto wurde von dem Heer und den Provinzen aufs freudigste empfangen. Er schien vom Hof und der immer gleich mächtigen Camarilla keine weitere Notiz nehmen zu wollen; seine ganze Aufmerksamkeit dem Heere zuwendend, suchte er vor Allem den Geist der Truppen zu erforschen, und sie und ihre Chefs für sich zu gewinnen. Die Politik, die er dabei beobachtete, muß man eine glänzende nennen. Sein erstes Auftreten war leutselig, würdevoll, mit einem gewissen äußern Glanze verbunden, das einen wohlthätigen Contrast mit dem rohen Benehmen und den wüsten Sitten Guergué's und seiner Satelliten bildete und ihm alsbald die Herzen aller ordentlichen Menschen gewann. Die Generale behandelte er mit seinem angebornen Stolze; ohne sie zu kränken, hielt er sie in der nöthigen Entfernung; mit den Chefs der Truppen verhielt er sich anders: ihnen zeigte er Vertrauen, war hingebend gegen sie, munterte die einen auf, leistete andern persönliche Freundschaftsdienste, versprach andern, kurz umfing alle mit einem magischen Bande, das sie an ihn kettete. Für die Truppen war er nicht der Oberbefehlshaber, er war ihr Vater, der nur darauf dachte ihre Bedürfnisse zu befriedigen, der, wo er nicht helfen konnte, das Elend mit ihnen theilte und beklagte, der sie aufmunterte und auf alle mögliche Weise für sie sorgte. Zum erstenmal sah das Heer, daß das Geld, welches von außen kam, wenigstens großentheils zur Bestreitung seiner Bedürfnisse verwendet wurde: es wurden mehrere Soldrückstände ausbezahlt, die Truppen wurden neu gekleidet, die Officiere erhielten reichliche Unterstützung, das ganze Heer schien neu aufzuleben und frischen Lebensmuth zu schöpfen. Die Disciplin wurde hergestellt, die Bataillone verstärkt und neu organisirt, und der Dienst aufs strengste gethan.
Mit der Vornahme persönlicher Veränderungen im Heere ging Maroto behutsam zu Werke, und that wider alles Erwarten keine schnellen Schritte. Er sagte ganz richtig, daß man Alle durch gehörige Behandlung gewinnen, und daß es Keinen im Heere gebe, der nicht nützlich seyn könne, sobald man ihn nützlich verwende und verständig placire. So schuf er sich aus den Chefs und Officieren, die eigentlich Parteimänner Teixeiro's waren, die aber einsahen, daß sie mit Großmuth und Gerechtigkeit behandelt wurden, die eifrigsten Freunde. Alle Verbannten und Mißhandelten sahen, wie natürlich, in Maroto ihre einzige Zuflucht, und das Land selbst hoffte nur durch ihn aus den habsüchtigen Klauen der Camarilla gerettet zu werden. Alles bestürmte ihn mit Bitten, doch der General wies bedeutungsvoll auf das immer noch bestehende Ministerium Teixeiro's hin, erklärend, daß er nichts vermöge, so lange es bestehe. Die Officiere, die in Gefangenschaft und Verbannung schmachteten, alle, die ihre Stellen verloren hatten, und mit ihnen das ganze Heer warteten nun mit Ungeduld auf den Sturz des Ministeriums. Maroto seinerseits blieb fortwährend, dem Anschein nach, außer aller weitern Berührung mit dem Hof, und es schien selbst, daß er nach den ersten Versuchen es aufgegeben habe, Teixeiro zu entfernen. Im Geheimen aber dauerte am Hofe der Kampf der Parteien fort. Pater Cyrilo war es, der hier Maroto vertrat und ihn von den Manövern der Apostolischen in steter Kenntniß hielt.
Teixeiro hatte die Generale Garcia, Sanz, Guergué, Carmona gewonnen, und suchte durch sie seinen Einfluß im Heere aufrecht zu erhalten. Garcia war Generalcapitän von Navarra und genoß einer großen Popularität im Heere. Er war im Grund ein braver Mann, der schändlich vom Minister mißbraucht wurde, und, ohne es zu ahnen, das größte militärische Verbrechen beging. Sanz, ein Mann ohne Bildung und Grundsätze, ließ sich bestechen und handelte aus natürlichem Haß gegen Maroto. Guergué kennen wir bereits. Der gefährlichste war Carmona, der zweite Chef des Generalstabs, der kühn und verschmitzt genug war, in der nächsten Umgebung die doppelte Rolle des Freundes Maroto's und des stillen Verbündeten Teixeiro's zu spielen.
Der Minister war ungemein thätig und schöpfte neue Hoffnung, da der König fortfuhr ihn und sein Cabinet zu beschützen. Er wollte nun den Versuch wagen, ob Maroto seinem Einfluß wiche und sich vielleicht geschmeidig zeige. Die
Feinde bedrohten Estella, und Maroto hatte das Heer in seiner Nähe vereinigt. In dem Thale von Mena und an der Gränze gegen Frankreich machten die Feinde zu gleicher Zeit mehrere Versuche. Teixeiro wagte es nun an Maroto zu schreiben und ihm den Vorwurf zu machen, daß er concentrirt bei Estella stehen bliebe, während der Feind unsere äußersten Flanken bedrohe. Er fordere ihn im Namen des Königs auf seine Kräfte zu theilen und in allen Punkten gegen den Feind offensiv zu operiren. Herzlich dumm hätte man diesen Versuch Teixeiro's nennen können, wäre die Idee nicht so verdammt gescheidt gewesen. Maroto hörte ruhig die Meinung der Chefs, und sie erklärten einstimmig, daß das Theilen der Kräfte Unsinn, daß jede Offensive unter den gegebenen Umständen noch größerer Unsinn wäre, und daß man endlich nur bei Estella concentrirt den Feind erwarten könne. Nun schrieb Maroto an Teixeiro: „Wenn Ew. Excellenz ein eben so großer Kriegsmann als Politiker ist, und die Kriegskunst so gut versteht, lade ich Sie ein, das Commando des Heeres zu übernehmen, und Ihre kühnen Plane selbst auszuführen. Uebrigens erkläre ich Ihnen, Hr. Minister, daß, wenn man den König falsch berichtet und ihm Unmögliches und Nachtheiliges vorschlägt, dieses König und Vaterland verrathen heißt.“ So war also Krieg auf Tod und Leben erklärt.
Dem König schilderte die Camarilla die scheinbare Unthätigkeit des Heeres mit den schwärzesten Farben, und suchte ihr alle möglichen schlimmen Absichten unterzuschieben; die Antwort, die der Obergeneral dem Minister gegeben hatte, mußte als Beweis dienen, wie man die treuesten und eifrigsten Diener des Königs von den militärischen Angelegenheiten auszuschließen suche. Abermals hörte man am Hofe die Worte: Verrath und Verräther. Der König war geneigt, Maroto des Commando's zu entsetzen. Teixeiro und seine Priester, damit nicht zufrieden, entwarfen den weit kühnern Plan, sich Maroto's nicht nur zu entledigen, sondern die ganze Partei, deren Haupt er war, zu vernichten. Sie ließen heimlich an den Processen der gefangenen Generale arbeiten, und hatten vom König die Zustimmung zur stärksten Strafe erhalten – das Todesurtheil war zur Unterschrift bereit. Die Generale Garcia, Sanz, Guergué und Carmona suchten die Chefs der navarresischen Bataillone zu verführen und die Truppen aufzuwiegeln. Zu diesem Ende sagten sie laut, daß Maroto ein Verräther sey, und lasen öffentlich mannichfaltige Documente, welche Unterhandlungen des Obergenerals mit dem Feinde voraussetzten, oder doch ahnen ließen.
Im Lager hatte man die genauesten Nachrichten von allen diesen Schritten der Apostolischen, die in ihrer Frömmigkeit eine wahre sicilianische Vesper vorbereiteten. Jedermann im Heere sah das Ungewitter heraufziehen, und war gespannt, wie es sich entladen würde. Die Correspondenz der aufrührerischen Generale mit Arias Teixeiro fiel in die Hände Maroto's. Man sah daraus, daß sie des Verbrechens, die Truppen zur Meuterei aufzuwiegeln, schuldig waren. Carmona, sah man, war zum Verräther an seinem General geworden, nachdem dieser ihm großmüthig sein mehr als zweifelhaftes Benehmen in dem Gefechte bei Sesma verziehen hatte.
Der König unterzeichnete die Proscription Maroto's. Vier Stunden darauf erhielt der General ein Billet des Inhalts: „General, Sie sind proscribirt; die Generale Guergué, Garcia, Sanz und Carmona sind mit der Ausführung beauftragt.“ Maroto versammelte die Chefs. Die Frage war einfach: todtschießen oder todtgeschossen werden. Man entschied kurz: es müsse diesem ewigen Parteienkampf ein Ende gemacht werden. Am nächsten Abend sah man in Estella ein Kriegsgericht versammelt aus den Generalen Sylvestre, Arroyo, Negri und dem Generalauditor bestehend. Beim Anbruch des Tages war sein Urtheil vollzogen. Unglückliche Tapfere, die, das Spielzeug eines ruchlosen Ministeriums, als Opfer ihrer Verblendung fallen mußten! Die nämlichen Soldaten, welche die gefallenen Generale hatten aufwiegeln wollen, hatten das Urtheil vollzogen. Das erste Bataillon von Navarra, das Garcia und Carmona früher selbst commandirten, war damit beauftragt gewesen. Das Heer war traurig, aber entschlossen. Ein Adjutant wurde mit der Nachricht in das königliche Hauptquartier geschickt. Ihm folgte der Graf Negri, um Sr. Maj. ausführlichen Bericht abzustatten. Sechs Stunden nach dem Abzuge des Grafen Negri setzte sich Maroto mit 6 navarresischen und 3 castilischen Bataillonen nebst 2 Schwadronen gegen das königliche Hauptquartier in Marsch, um dem König selbst Rechenschaft abzulegen und um alle Apostolischen im königl. Hauptquartier zu fusiliren. Das Heer verlangte dieß, und nach dem Schritte von Estella war es fast zur Nothwendigkeit geworden.
Die Verwirrung und Angst im königlichen Hauptquartier war unbeschreiblich. Arias Teixeiro, der Bischof von Leon etc. sahen die Stunde, wo sie vor Gott und Menschen Rechenschaft abzulegen hatten, heranrücken. Nochmals glückte es ihnen, mit ihren Lügen und Heuchlerkünsten den leicht beweglichen König zu bestricken. Es wurde ein Decret erlassen, in welchem Maroto als Hochverräther und vogelfrei erklärt wurde. Der General Villareal erhielt Befehl, sich an die Spitze der alavesischen Bataillone zu stellen und gegen Maroto zu Felde zu ziehen. Urbiztondo mußte in der Eile die guipuscoanischen Bataillone zusammenraffen, und mit ihnen zwischen dem königlichen Hauptquartier und dem anmarschirenden Heere Stellung nehmen, mit dem ausdrücklichen Befehl, von den Waffen Gebrauch zu machen. Die in Navarra zurückgebliebenen Bataillone wurden unter die Befehle Ortigosa's gestellt. Mit unglaublicher Schnelle war das Edict verbreitet. Es wurde gelesen; Niemand wagte sich zu äußern; mehrere Generale und Chefs compromittirten sich voreilig, aber – wunderbare Erscheinung! – die Truppen weigerten sich einstimmig, es vor ihrer Fronte lesen zu lassen.
Maroto wendete sich unterdessen gegen Tolosa. Auf der Höhe von Lecumberry stieß man auf das Corps des Generals Urbiztondo, das in Schlachtordnung aufgestellt war. Es war ein kritischer Moment. Maroto ließ halten, und ritt allein gegen Urbiztondo vor. Kaum in die Nähe der Guipuscoaner gelangt, schallte ihm ein donnerndes Lebehoch entgegen; der General Urbiztondo umarmte ihn, und am Abend marschirte man mit den vereinigten Truppen in Tolosa ein, wo der General mit Enthusiasmus empfangen wurde. Nun hatte das königliche Hauptquartier die Hoffnung verloren, und verkroch sich wie Vögel, wenn der Adler in den Wolken sich zeigt. Graf Negri erschien und brachte beunruhigende Meldung. Er kehrte mit General Sylvestre in der Nacht in das königliche Hauptquartier zurück. Gegen Morgen war noch keine Nachricht da; die Colonne bildete sich zum Marsch; da endlich erschienen beide abgesandte Generale. Der König hatte sein erstes Decret widerrufen; er und die Königin gaben Maroto vor der Fronte die schmeichelhafteste Satisfaction. Ihre Majestäten ließen die Truppen defiliren, die mit unbeschreiblichem Enthusiasmus ihr Viva el Rey! Viva la Reyna! riefen. Das Widerrufungsdecret kennen Sie.
Die Minister der Gnade und der Justiz wurden entlassen, die Junta Consultativa aufgelöst. Ramirez de la Piscina erhielt das Despacho des Staats, Marco del Pont jenes der Finanzen; Juan Montenegro wurde Kriegsminister. Der
König war großmüthig genug, dem Minister Teixeiro, dem Bischof von Leon, dem Cura Echevarria, dem Padre Larraga die Todesstrafe zu schenken und sie bloß nach Frankreich zu verweisen. Mit ihnen wurden die Mitglieder der Junta Consultativa und mehrere andere, die hauptsächlich gewirkt hatten, exilirt.
Im Heere wurden große Veränderungen vorgenommen. Die Stunde der Freiheit für die Eingekerten und Verbannten hatte geschlagen. Elio wurde Generalcapitän in Navarra, Villareal kehrte zu der Person des Königs zurück, Urbiztondo, Latorre bekamen Commandos im Operationsheere, die Veteranen Cabañas und Eguia wurden in den Staatsrath berufen, Montenegro bekam das Kriegsministerium, Iturriaga ward Capitängeneral von Guipuscoa und General Goiry von Vizcaya. Alle Chefs und Officiere, die während der Schreckensregierung Teixeiro's verbannt und in Unthätigkeit gesetzt waren, kehrten zum Heer zurück, die Kerker öffneten sich, die Processe wurden vernichtet, Jedermann versprach sich neues Leben, das Volk der Provinzen athmete auf, man schöpfte Hoffnung und erwartete, daß endlich Ruhe, Ordnung, Eintracht zu uns zurückkehrten. Ach, wäre der König standhaft geblieben und hätte dem General Maroto volles unbedingtes Zutrauen geschenkt! Gewiß, nie hätte dann der Krieg für ihn so traurig geendet, nie würde das Heer den Schritt von Bergara gethan haben!
(Beschluß folgt.)
Der Handel der Nordamerikaner mit China.
Wie ehemals die Engländer und Holländer, so suchen sich jetzt die Kaufherren der Vereinigten Staaten Nordamerika's und Großbritanniens in den großen Ländergebieten des östlichen Asiens gegenseitig den Rang abzulaufen. Der Handel der andern amerikanischen und europäischen Staaten mit China, der Handel der Niederländer, Dänen und Schweden längs der Gestade des Mittelreichs, wie mit den indo-chinesischen Völkern jenseits des Ganges ist, im Vergleich mit dem dieser beiden Nationen, höchst unbedeutend. Der ganze Werth des niederländischen Handels mit China überstieg, Ausfuhr und Einfuhr zusammengenommen, in den letzten Jahren kaum die Summe von acht Millionen spanischer Piaster, während die Ausfuhr des Thees allein von Canton unter amerikanischer Flagge, in jedem der letzten vier Jahre, über zehn Millionen Piaster sich belaufen hatte.
Das erste Schiff, welches nach der Losreißung der amerikanischen Colonien vom Mutterlande unmittelbar von Amerika nach Canton segelte, war die Kaiserin (the Empress). Das Schiff fuhr am 22 Febr. 1784 von New-York ab und kam am 30 August in China an. Es machte keine guten Geschäfte, und auch in den nächstfolgenden Jahren blieb der Handel Nordamerika's mit China höchst unbedeutend. In dem Jahre 1784-1785 belief sich die Ausfuhr des Thees von Canton nach Amerika auf 880,100 Pf. und in dem Jahr 1785-1786 bloß auf 695,000 Pf. Aber schon in dem folgendem Jahr vermehrte sich die Ausfuhr dieses Artikels unter amerikanischer Flagge ungewöhnlich; sie betrug 1,181,860 Pf. Gegenstände der Einfuhr waren großentheils rohe Häute und kostbare Pelze, welche, wie ehemals zu den Zeiten des Marco Polo, so auch in neuerer Zeit, bis vor ungefähr zehn Jahren, einen außerordentlichen Gewinn abwarfen. Es wird erzählt, daß ein unternehmender Schiffscapitän, Namens Coffin, mit einem Vermögen von kaum 100 Pf. St. in der kurzen Zeit von 3 1/2 Jahren die bedeutende Summe von 30,000 Pf. erworben habe. Coffin verschaffte sich nämlich allerlei eiserne Geräthschaften, segelte damit hin zu den Eskimos und andern uncivilisirten nordamerikanischen Völkerschaften und tauschte dafür verschiedene kostbare Pelzwerke oder Häute ein, die er in Canton um sehr hohe Preise für Thee und Seide verhandelte. Seit den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts vermehrte sich aber der Handel zwischen Nordamerika und China ungemein. Es kommen jetzt jährlich zwischen 40 bis 50 Schiffe, wovon ein jedes gewöhnlich 400 bis 450 Tonnen hält, von New-York und andern amerikanischen Häfen nach China. In Ermanglung einer officiellen Angabe über den progressiven Werth des amerikanischen Handels mit dem Mittelreiche theilen wir folgende Tabelle mit, welche den Büchern eines der ersten amerikanischen Kaufleute in Canton entnommen wurde.
Werth des amerikanischen Handels in China:
Nach andern detaillirten Angaben betrug die Einfuhr in dem Jahre 1818-19 10,287,151 D.; in dem Jahre 1827-28 6,728,925 D.; in dem Jahre 1831-32 5,999,238 D.; und in dem Jahre 1833-34 9,887,476 D. Die Ausfuhr in den betreffenden Jahren belief sich 1818-19 auf 9,041,755; 1827-28 6,728,925 D.; 1831-32 5,599,737; 1833-34 9,887,522 D. Die Ausfuhr des Thees, welchen die Nordamerikaner über Hamburg nach dem europäischen Continent bringen, betrug in diesem letztern Jahre allein über zwei Millionen dreimalhunderttausend Pfund.
Der Handel mit Häuten und Pelzwerk hat in dem letzten Jahrzehent, da die Thiere, welche diesen Handelsgegenstand lieferten, in Nordamerika immer seltener wurden, sehr abgenommen; er beträgt jetzt kaum ein Viertheil der Summe, die er im vorigen Jahrhundert betragen hatte. Er ist jetzt großentheils in den Händen der Russen, welche die Chinesen von Kiachta aus mit dem sehr gesuchten kostbaren Pelzwerke, das von den Mandarinen und andern vermögenden Bewohnern des Mittelreiches als Schmuck getragen wird, versorgen. Dagegen begann von Seite der Nordamerikaner mit dem Jahre 1817 die Einfuhr englischer Wollenwaaren, welche zum Verdrusse der Engländer so schnell sich vermehrte, daß bereits in dem Jahre 1826-27 27,176 Stücke allerlei Sorten englischen Tuchs unter amerikanischer Flagge von England nach China gebracht wurden. In demselben Maaße vermehrte sich auch die Ausfuhr des Thees nach den Vereinigten Staaten selbst, nach Mittel- und Südamerika, wie nach Europa. Die Amerikaner führten Thee aus in den folgenden Jahren:
Seit dieser Zeit hat aber die Ausfuhr der chinesischen und die Einfuhr der europäischen Erzeugnisse, unter amerikanischer Flagge, in großem Maaßstabe zugenommen. Der ganze Werth des nordamerikanischen Handels mit China mag wohl, Import und Export zusammengenommen, die bedeutende Summe von zwanzig Millionen Dollars erreicht haben.
Man kann nun aus dieser Darstellung leicht ermessen, wie sehr die Nordamerikaner bei der Blokade der chinesischen Küsten betheiligt sind. Sie können und werden es auch nimmermehr zugeben, daß die Engländer das sonnige Stufenland der Kreise Fo-kien, Tsche-kiang und Kiang-su in Besitz nehmen, wo zwischen dem 25sten und 30sten Grad der Breite die Theestaude in üppiger Fülle und großer Mannichfaltigkeit emporwächst. Es würden ja in diesem Falle die Vereinigten Staaten, wie viele andere Länder der Erde, in Betreff eines allgemeinen Bedürfnisses, und als solches ist der Thee zu betrachten, den Engländern zinspflichtig werden.
[931-33]
Stuttgarter Pferde-Markt betreffend.
Der Pferde-Markt wird hier in diesem Jahre
Montag und Dienstag den 27 und 28 April
abgehalten, und nach mehrfachen Bemerkungen sehr zahlreich von fremden und einheimischen Pferdebesitzern mit Reit- und Wagenpferden besucht werden.
So zuverlässig nun die Kaufsliebhaber Gelegenheit finden werden, ihren Zweck zu erreichen, so wird zu hoffen seyn, daß die Eigenthümlichkeiten und Vorzüge dieses Marktes, der bisher von Jahr zu Jahr an Frequenz und Bedeutung zugenommen hat, Viele zum Besuch einladen und befriedigen werde. – Stuttgart, den 9 März 1840
Stadtrath.
[925]
Typographische Anzeige.
Das Handlungshaus Giuseppe Gnoato del fù Silvestro, in Calle larga dei fabbri genannt, Nr. 1218 wohnend, hat nunmehr die vor 3 Monaten von den Erben des rühmlichst bekannten Edlen Bernhard Tomitano in Oderzo erstandenen
Werke der reichhaltigen und ausgezeichneten, wahrhaft classischen italienischen Bibliothek in Ordnung zu bringen und zu vergleichen beendigt.
Es ergeht daher von demselben die Einladung an die Liebhaber und Sammler von solchen Büchern, welche die Akademie der Crusca, so wie Cominiani, Aldini und Elzevir citiren, ferner an jene von Alterthümern und der schönen Künste, an obenbenannte Adresse die von ihnen gewünschten Werke aufzugeben, indem sie es nicht ihrem Interesse angemessen hält, für jetzt schon den ausführlichen Katalog darüber dem Druck zu übergeben, und zwar aus folgenden Gründen:
1) weil, wie die Erfahrung zeigt, solche wahrhaft classische und seltene Werke wie diejenigen der Tomitanischen Büchersammlung sind, keines Katalogs bedürfen, um Käufer zu finden, indem dieselben ohnehin von den Liebhabern verlangt werden, sobald diese wissen, daß man eine berühmte Bibliothek wie diese im Detail verkauft;
2) weil es besagte Handlung für angemessener hält, bei mehreren Werken keinen Preis festzusetzen, wie dieses gewöhnlich in den Katalogen geschieht. Solche eignen sich nämlich besser für den öffentlichen Verkauf bei so häufig in einigen europäischen Hauptstädten statthabenden Versteigerungen;
3) weil bei vielen Werken zu lange Beschreibungen und Bezeichnungen der von den Bibliographen notirten Erfordernisse und Eigenthümlichkeiten nöthig wären, bei andern aber von den Einzelheiten, die sie enthalten, namentlich da, wo aus Codicen gezogene Manuscripte oder eigenhändige Abschriften des verstorbenen Tomitano angehängt sind;
4) weil verschiedene besagter Werke nicht anders genau dargestellt werden können, als wenn sie dem Blicke der Liebhaber vorgelegt sind, theils aus dem Grund, daß es die einzige Abschrift ist, theils in Betracht der Größe des Randes oder des Drucks auf Pergament oder gefärbtem Papier und theils wegen des mehr oder minder reichen Einbands in Leder und Saffian mit Vergoldungen, und endlich in Betracht des seltenen guten Zustands, in welchem sich sowohl Druck als Band befinden, obgleich einige zwei bis drei Jahrhunderte gebunden sind und dennoch erst jetzt aus der Werkstätte zu kommen scheinen. – So befinden sich z. B. einige für die alte Druckkunst höchst seltene Bücher darunter, wie romantische Rittergedichte aus dem 16ten Jahrhundert, welche der edle Verstorbene mit erfinderischer Geduld vom kleinsten, randlosen Sext auf Quart von größtem Rande übertrug. Einige italienische Classiker sind mit eigenhändigen Randbemerkungen, worunter von Salvini, von Lami, von Tassoni, von Gagliardi und v. Baretti, unter dem Namen Scannabue versehen, von Autoren, welche schon als in der Tomitanischen Bibliothek befindlich von Hrn. Gamba in seinem schätzbaren Werke: „Testi di Lingua“ citirt wurden, das erst vor kurzem durch die Presse des „Gondoliere“ elegant im Druck erschien. Von der Vollgültigkeit der Originalschriften besagter Gelehrten kann man sich nicht besser als durch das wirkliche Anschauen derselben überzeugen. – Besagte Buchhandlung würde sich außerdem dazu verstehen, selbe nicht nur in jenen Ländern von Mittel-Europa vorweisen zu lassen, wohin deren Eigenthümer und Stellvertreter öfters von seinen Geschäften gerufen ist, sondern auch da, wohin er entweder nicht kommen wollte noch könnte, und zwar in Folge brieflicher Uebereinkunft.
Sie bemerkt ferner, daß wenige Bände von dieser großen Bibliothek nicht ganz rein von Flecken etc. seyen, eine Folge des Eifers und der Liebe zur Kunst, welche den edlen verstorbenen Tomitano so sehr auszeichneten, so wie daß die meisten ganz oder halb in Pergament oder Leder eingebunden sind; auch hierin beurkundet sich die Eleganz und der gute Geschmack, welche seinen vielen gelehrten Freunden und gleichzeitigen Forschern bekannt sind. Diese kennen auch die Sorgfalt, welche Tomitano darauf verwendet hat, um seine Bücher möglich rein zu erhalten und mit den Bildnissen der Autoren, Uebersetzer oder Commentatoren zu zieren, deren er sogar einige auf eigene Kosten in Kupfer stechen ließ.
Dann hält besagtes Haus als einen der größten Vorzüge für dienlich anzuzeigen, daß in den meisten Werken nicht nur die Geschichte von der Herkunft des Buches, sondern auch viele sehr interessante biographische oder bibliographische Notizen von der Feder des mehrerwähnten ausgezeichneten Verstorbenen enthalten sind.
Endlich verbindet sie damit noch die Anzeige, daß mit dieser classischen Bibliothek eine reiche und kostbare Sammlung meistens italienischer Broschüren, worunter nur sehr wenige lateinische, vereinigt ist, und zwar litterarischen, wissenschaftlichen, artistischen und antiquarischen Inhalts, deren einige selten, ja außerordentlich selten sind. Sie belaufen sich auf circa 3000, theils in Autographien, theils in Abschriften mit Randbemerkungen von Gelehrten versehen, in circa 3 0 Bänden in 4. und 8., wenige in Großfolio gesammelt, fast alle in ganz oder halb Pergament eingebunden. Da man vorerst die ganze Sammlung zusammen verkaufen möchte, so macht sich das Haus, welches sie besitzt, anheischig, das lange, geschriebene Verzeichniß davon Jedem, der auch außerhalb Venedigs dasselbe verlangen sollte, einzusenden; jedoch müßte die geographische Lage sich mit der allgemeinen und individuellen Absicht des benannten Hauses, welches außerdem noch ein reichhaltiges Lager von theologischen Büchern und griechisch-lateinischen Kirchenvätern besitzt, vereinbaren lassen. – Venedig, den 26 Februar 1840
[922-24]
Kundmachung.
Es wird die im Königreich Böhmen, und zwar im südlichen Theile des Czaslauer Kreises an der Gränze von Mähren, gelegene Herrschaft Schrittens oder Karlswald, auch Stecken genannt, in welchem letzten Orte eine Poststation, 24 Meilen von Wien und 18 Meilen von Prag entfernt, befindlich ist, nebst den mit ihr verbundenen Gütern, welche zusammengenommen ein wohl arrondirtes Ganzes bilden, einen Umfang von 12 Stunden haben, und gerichtlich um 499,910 fl. 9 5/12 kr. in Convent.-Mze. abgeschätzt sind, im Executionswege verkauft werden, wozu von Seiten des hochlöbl. k. k. böhm. Landrechts, als Real-Instanz, drei Licitations-Termine, und zwar der erste auf den 17 Junius, der zweite auf den 22 Julius, und der dritte auf den 19 August d. J. mit dem Beisatze angeordnet worden sind, daß diese Herrschaft erst bei dem dritten Termine auch unter dem Schätzungswerthe losgeschlagen werden wird.
Das von jedem Mit-Licitanten, baar oder in Staatspapieren, nach dem Curs, zu erlegende Vadium beträgt 40,000 fl. in Conv.-Mze.; die übrigen Kaufsbedingnisse sind in den Wiener und Prager Zeitungen bekannt gemacht worden, und die gerichtliche Abschätzung kann entweder bei dem hochlöbl. k. k. böhm. Landrecht, oder bei dem Großhändler Hrn. Moriz Zdekauer in Prag, oder endlich in Wien in der Sequestrations-Kanzlei, Seitenstettergasse, Nr. 195 im ersten Stocke, beliebig eingesehen werden. – Prag, im Februar 1840
[926-27]
Bekanntmachung.
In der Debitsache des Handelsmanns Nikolaus Anvera dahier werden die dem Gerichte unbekannten Gläubiger desselben hiemit öffentlich vorgeladen, ihre Forderungen am
Mittwoch den 15 April l. J.,
Vormittags 9 Uhr,
im dießgerichtlichen Commissionszimmer Nr. 2 anzumelden und geltend zu machen, sofort die Zahlungsvorschläge des Gemeinschuldners zu hören, und sich hierüber oder über ihre anderweitigen Anträge um so gewisser zu erklären, als man auf ihre spätern Anmeldungen und Anträge bei gütlicher Schlichtung dieses Debitwesens keine Rücksicht mehr nehmen könnte.
Würzburg, den 4 März 1840
Königliches Kreis- und Stadtgericht.
A. D.
Schneider.
Trabert.
[778-80]
Gläubiger-Vorladung.
In der Debitsache der Weber Paul Kastl'schen Eheleute zu Ergolsbach wurde das gemeinschuldnerische, im Executionswege verkaufte Anwesen dem Handelsmann Seligmann Held zu Regensburg als Meistbietendem adjudicirt, und solcher, nachdem er den Kaufschilling zu 1305 fl. am 11 September l. J. erlegt hat, am 17 dieß in den Besitz desselben durch Expulsion der Paul Kastl'schen Eheleute gerichtlich immittirt.
Da nun nebst dem Handelsmann Emanuel Aub aus Fürth, dem k. Advocaten Schoen zu Deggendorf und dem Landgerichtsoberschreiber von da, welche die Execution erwirkt haben, auch noch mehrere Hypothekar- und Chirographargläubiger nach den Debitacten Ansprüche an die Paul Kastl'sche Debitmasse und resp. den dahier in deposito befindlichen Anwesens-Kaufschilling zu machen haben, so werden sowohl die nach den Acten bekannten Gläubiger, als wer sonst noch immer etwas an die Debitmasse der Paul Kastl'schen Eheleute zu Ergelsbach zu fordern hat, vorgeladen,
am 6 April k. J.
entweder selbst oder durch gehörig Bevollmächtigte dahier zu erscheinen, und ihre Forderungen an die Debitmasse geltend zu machen. Da mit der Liquidationsverhandlung zugleich ein Versuch verbunden werden soll, die Debitsache zur Vermeidung eines kostspieligen Concurses im Vergleichswege zu beendigen, und hiernach die Auszahlung des nach Abzug der Gerichtskosten noch verbleibenden Kaufschillingsrestes zu beschäftigen, so werden die Gläubiger zu dieser Tagsfahrt unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß die Nichterschienenen als dem Beschlusse der Mehrheit beitretend erachtet werden.
Rottenburg, am 28 December 1839.
Königliches Landgericht Rottenburg.
Galler, Landrichter.
[92]
Bekanntmachung
hinsichtlich des Baues von Flachs-Spinn-Maschinen.
Die unterzeichnete Anstalt, welche für das Königreich Sachsen das ausschließliche Privilegium zum Bau von Flachsspinn-Maschinen besitzt, sieht sich in Folge mehrerer Anfragen veranlaßt, hiemit ergebenst bekannt zu machen, daß sie sich unter Leitung eines theoretisch und praktisch gebildeten, tüchtigen englischen Maschinenbauers, der erst vor kurzem aus England zurückgekehrt ist, wo er sich wieder mit den neuern Erfindungen in dieser Branche der Mechanik bekannt gemacht hat, unausgesetzt mit dem Bau von Flachs- und Wergspinn-Maschinen nach den zweckmäßigsten Systemen beschäftigt.
Die Anstalt ist in Stand gesetzt, jede Bestellung – von welchem Umfange sie auch sey – bestens auszuführen, sie sichert den Bestellern, mag der Auftrag groß oder klein seyn, die prompteste, reellste und billigste Bedienung zu, und übernimmt nach Uebereinkunft die Garantie für die gelieferten Gegenstände.
Zugleich erlaubt sie sich hiermit auf ihr Lager von bereits fertigen, theils in England, theils in der Anstalt selbst nach einem ganz vorzüglichen Systeme gefertigten Flachsspinn-Maschinen und allen dazu nöthigen Requisiten aufmerksam zu machen, und sie wird bei dem Ankauf dieser Maschinen die möglich billigsten Preise stellen.
Die Maschinenbau-Anstalt zu Schloß Uebigau bei Dresden.
[66]
In der J. G. Cotta'schen Buchhandlung in Stuttgart ist erschienen:
Das Ausland,
Ein Tagblatt
für Kunde des geistigen und sittlichen Lebens der Völker.
Monat Februar 1840
Größere Aufsätze.
Vegetation der südrussischen Steppen am Pontus. Einleitung. 1) Bäume und Gebüsche. 2) Schilf. 3) Gestrüppe. 4) Gräser. Steppenbrände. Heuernte in der Steppe. – Der Canal von Panama. – Das Reisen in Mexico. – Die Armenier in der Türkei. – Die ausgewanderten Boers. – Hummerfang in Norwegen. – Kamran, Fürst von Herat. – Spanische Sprüchwörter. – Der Reisende Pallme. Nachrichten aus dem innern Afrika. – Reise von Bayonne über die Pyrenäen nach Pamplona. 3) Ersteigung des Pyrenäenpasses von Valcarlos. 4) Die Pyrenäen, die Basken und das baskische Haus. 5) Die mehrtägige Gefangenschaft. 6) Abgang in die Thalebene von Pamplona; die Fremdenlegion. – Veränderungen in der Stadt Paris. – Sitten und Legenden im schwarzen Gebirge. – Kirchen und Klöster in Rußland 1) das Gouvernement Kiew. 2) Das Gouvernement Pskow. 3) Das Gouvernement Witebsk. – Theebau in Brasilien. – Erklärung und Protestation der ausgewanderten Boers. – Die Miliz der Vereinigten Staaten. – Die Forschungen Rawlinsons in Persien. – Stanley Thorne oder der Pennalismus auf den englischen Schulen. – Nachrichten über die neuere spanische Litteratur. – Ein Blick auf Nischneinowgorod. – Sittliche Statistik von Paris. – Die geheime Gesellschaft der Tienti-huih in China. – Die Thiere auf den Falklandsinseln. – Die Karpathen. – Die silberhaarige Angoraziege. – Die mongolische Litteratur. – Die Juden in Galizien. – Die Missionen in der Südsee. – Die orientalische Litteratur in Paris.
Chronik der Reisen.
Reise nach Timor Laut, den Arru- und Ki-Inseln. – Brooke's Reise an der Küste von Borneo. – Reise der Astrolabe. – Charles Texier in Armenien und Kurdistan. – Reise des Missionnärs Krapf nach Schoa. – Vorläufige Mittheilung aus Dr. Grisebachs Reise in Rumelien im Jahr 1839.
Kleinere Mittheilungen.
Haß zwischen Norwegern und Schweden. – Alte Kanonen und Munition. – Höhenangaben aus Abyssinien. – Zeitschrift gegen die Sklaverei. – Reise-Notizen aus Australien. 1) Wanderungen ins Innere der Halbinsel Coburg. 2) Ausflug von Adelaide gegen Norden. 3) Expedition vom Schwanenfluß gegen Norden. – Zunehmen des Opiumrauchens in China. – Der Sklavenhändler Blanco. – Fucus amylaceus – Sterblichkeit in London. – Wittwen in Paris. – Die nördlichste Maskerade. – Viehfutter in den Finnmarken. – Forchhammers Forschungen über die Pyramiden. – Erdbeben in den Pyrenäen. – Neue Behandlung der Steine. – Linants Karte von Aegypten. – Münzenfund in Rußland. – Etwas über die Eintheilung der celtischen Sprachen. – Zeitungen in Finnland. – Steinmarmor (marbre lithoide). – Der Berg Athos. – Die Umgebungen von Tlemsen. – Aufgefundene Alterthümer in Malta. – Neuentdeckte Goldminen in Nordamerika. – Celtoromanische Karte des westlichen Frankreichs. – Erdbeben in Central-Amerika. – Sundschifffahrt. – Etwas über Belidah und Coleah. – Erdschlipf im Jura. – Wirkung des Krapps auf die Knochen. – Entdeckung eines unterirdischen Dorfes in Frankreich. – Wichtigkeit der Falklandsinseln für England. – Reise nach den Ruinen von Palenque. – Gefährliche Classen in Paris. – Alte Geschichte von Mexico. – Drüsenkrankheiten unter den französischen Cavalleriepferden. – Desinfection der Abtritte. – Sonderbarer Unfall beim Eierhandel. – Neues Geschoß. – Vergiftungen in England. – Der Ackerbau in der Provinz Algier. – Alterthümer im Aindepartement. – Das alte Schloß in Choczin. – Litterarische Notizen aus Polen und Böhmen. – Courrier ottoman. – Militärische Unterstützung der französischen Missionarien auf den Sandwichinseln. – Fische im süßen Wasser. – Zuckergehalt des Zuckerrohrs. – Die Ruinen der alten Stadt Tammana Nuwera auf Ceylon. – Preis auf das beste Werk über die Colonisation von Algier. – Kalte Luftströmungen aus Felsenspalten. – Anbau der Landes in Frankreich.
Inhalt des Litteraturblatts.
Violette. Von Madame Desbordes Balmore. – Thomas Moore. – Uranienborg, Wohnsitz Tycho de Brahe's auf der Insel Hveen. – Die Stimme der Natur. Von James Edmeston. – Aus Burns' Leben. – Das Meer. Von Bernard Barton. – Dänische Litteratur. 1. Oehlenschläger. – Norwegische Lieder. Uebersetzt von Kannegießer. – Neugriechisches: der rumeliotische Invalide; der bettelnde Soldat; Karaiskos in Rachova. – Die Wespen. Von Alphonse Karr. – Leben und Abenteuer von Nicholas Nickleby. Von Ch. Dickens. – Hvitfeld, Dänische Ballade. – Verhältniß der neuern französischen Poesie zum öffentlichen Geist und Leben der Nation. – Die Schmiede auf Helgoland. Dänische Ballade. – An das Vaterland. Von Th. Campbell. – Spanische Volkslieder: Die beiden Schwestern. Der undankbare Gast. – Deerbrook. Novelle in drei Bänden, von Miß Harriet Martineau.
[838]
Fr. Kückens neue Operette:
Die Flucht nach der Schweiz,
welche mit dem größten Beifall auf der Berliner Hofbühne in kurzer Zeit 12mal aufgeführt worden, ist im vollständigen Clavierauszug, arr. vom Componisten, erschienen. Pr. 4 1/3 Rthlr. od. 7 fl. 48 kr. rhn. Ouverture 10 gr. od. 45 kr. und 14 Gesangs-Nros. einzeln à 4-12 gr. od. 18-54 kr. rhn. – Den zahlreichen Freunden des Componisten, bei denen die Lieder „Das Posthorn, Herein! Flieg Vöglein, der Tscherkesse, Sylvester, das Duett: Frühlingsglocken,“ so sehr beliebt sind, werden die Lieder und Duetten dieser Operette höchst willkommen seyn, und machen wir besonders aufmerksam auf Nr. 1, 2, 8 für Sopran, Nr. 3, 11, 13 für Tenor, die beiden reizenden Duetten für Sopran und Tenor, die höchst komische Baßarie, das sehr gefühlvolle Lied für eine Altstimme und das melodiöse Terzett Nr. 10. Zur Aufführung in gesellschaftlichen Kreisen ist diese Operette sehr zu empfehlen. Das Arrang. mit Begl. der Guitare wird baldigst ausgegeben.
Potpourri aus den beliebten Themas der Flucht nach der Schweiz, arr. von Chwatal (Délices de l'Opéra Nr. 87) 10 gr.
Durch alle Buch- und Musikhandlungen zu haben.
Berlin.
Schlesinger'sche Buch- und Musikhandlung.
[940]
Mitte April d. J. wird erscheinen und nehmen alle Buchhandlungen Subscription darauf an, in Wien C. Gerold, Heubner, v. Mösle und Braumüller, Schaumburg und Comp. etc.; in Prag Borrosch und André, Calve, Haase Söhne; in Pesth Hartleben:
Abbildung und Beschreibung
der
vorzüglichsten Apparate
zur
Erwärmung der Gebläseluft
auf den Hüttenwerken in
Deutschland, England, Frankreich, Schweden und der Schweiz.
Aus dem Nachlasse
des königl. sächsischen Oberberghauptmanns
Frhrn. v. Herder.
Herausgegeben
von
C. F. Brendel,
k. sächs. Maschinendirector.
F. Th. Merbach,
V. Ober-Hüttenmeister.
F. Reich,
Professor.
und
K. A. Winkler,
k. s. Ob. Schiedswardein.
Mit einem Atlas von XXXV lith. Tafeln in gr. Roy. Fol. und 2 Beilagen.
Es sind zuvörderst die auf schönes Schreib-Velinpapier hergestellten Lithographien von Erwärmungsapparaten nebst deren Beschreibung, welche die Herausgeber des litterar. Nachlasses des berühmten sächs. Berg Chefs Frhrn. v. Herder dem hüttenmännischen Publicum mit dem Wunsche vorlegen, daß sie bei demselben eine günstige Aufnahme finden mögen.
In Folge der außerordentlichen weitverbreiteten Verbindungen, in denen der Verstorbene gestanden, so wie vorzüglich der großen Zuvorkommenheit und Gefälligkeit, mit welcher derselbe auch vom Auslande her in seinem Unternehmen unterstützt worden ist, wird es den Herausgebern möglich, hier etwas Vollständiges zu geben und den Abbildungen der vorzüglichsten Apparate Deutschlands und der Schweiz, auch namentlich dergleichen von den englischen, französischen und schwedischen Hüttenwerken beizufügen.
Hinzugefügt ist eine ganz besonders interessante Darlegung der Grundsätze, nach welchen Hr. Masch. Dir. Brendel bei Erbauung der Erwärmungsapparate auf den k. sächs. Hütten verfahren ist.
Die Beilagen enthalten die nicht minder interessante Beschreibung von Versuchen, die Hr. Prof. Reich gemeinschaftlich mit Hrn. V. Ob. Hüttenm. Merbach über die Heizkraft der Brennmaterialien mit besonderer Rücksicht auf die Anwendung der warmen Luft und die Wasserdämpfe, und über die Temperatur, bei welcher sich verschiedene Brennmaterialien entzünden, anstellte. Da beide Aufsätze mit dem Hauptgegenstande in unmittelbarer Verbindung stehen, so werden sie gewiß eine allgemein willkommene Zugabe bilden.
Durch einen von dem königl. hohen Ministerium der Finanzen verwilligten Beitrag zur Deckung der bedeutenden Kosten wird es möglich, den äußerst billigen Preis von 8 Rthlr. – 12 fl. C. M. oder 14 fl. rhein. für ein Exempl. des Werkes zu stellen.
Da jedoch die Anzahl der vorhandenen completen Exemplare sehr gering ist, und die Wiederherstellung der Abbildungen einen verhältnißmäßig zu großen Aufwand erfordern würde, so kann dieser Preis vor der Hand nur für die, bis zur Versendung des Werkes, welche im April d. J. erfolgen wird, bestellten Exemplare gelten. Die Realisirung später eingehender Bestellungen bleibt daher nicht allein für diesen Preis, sondern auch überhaupt in Frage gestellt.
Eine ausführliche Anzeige ist in allen Buchhandlungen zu haben.
Freiberg, im Januar 1840
J. G. Engelhardt'sche Buchhandlung.
[961]
Bei J. J. Weber in Leipzig erscheint:
JAHRBUCH
der gesammten
STAATS-ARZNEIKUNDE.
VI. JAHRGANG. 1840
Herausgegeben von
Dr. C. F. L. Wildberg,
großherzogl. Mecklenb.-Strelitz. Ober-Medicinalrath.
Jährlich erscheinen 6 Hefte, welche 2 Bände bilden. – Das 1ste Heft ist am 25 Februar ausgegeben.
Preis des Jahrgangs 4 Thaler.
Um die Anschaffung der frühern Jahrgänge dieses Jahrbuchs zu erleichtern, habe ich mich entschlossen, die erschienenen 5 Jahrgänge, aus 24 Heften bestehend, zusammengenommen für den Preis von
7 Thaler 12 Groschen
abzulassen. Für einzelne Jahrgänge findet keine Preisermäßigung statt.
Leipzig, im December 1839.
J. J. Weber.