Frankreich.
Paris, 11 Jun.
(Moniteur.) Neuilly, 10 Jun. Der König hat nach erhaltener telegraphischer Nachricht von dem Hinscheiden Sr. Maj. des Königs von Preußen beschlossen, daß II. MM., ohne die officielle Notification abzuwarten, auf einundzwanzig Tage Trauer anlegen werden.
Das Commerce vom 11 Jun. theilt die Correspondenz zwischen dem General Bertrand und dem Grafen Survilliers in Bezug auf die Deponirung der Waffen Napoleons im Hôtel der Invaliden mit. Am 9 Mai hatte der erstere dem Grafen Survilliers die feste Zusage gegeben, daß er die Waffen in die Hände des Gouverneurs der Invaliden übergeben wolle, am 4 Jun. dagegen nimmt er in einem zweiten Schreiben diese Zusage zurück, indem er mit Bedauern bekennt, daß der König in seinen Wunsch nicht willigen wolle; er gesteht zugleich, daß er dem Verlangen des Königs nachgegeben, sie bis zur Abreise nach St. Helena in den Tuilerien niederzulegen. Der Graf Survilliers drückt in einem Schreiben aus London vom 6 Jun. darüber sein Erstaunen und Mißfallen aus. Die Commission des Generals sey eigentlich mit dem Tode des Sohnes Napoleons geendigt gewesen, und er, der Graf, habe wegen seines Vorhabens, die Waffen seines großen Bruders der Nation zum Geschenk zu machen, die aufgeklärtesten Männer und erfahrensten Sachwalter befragt und es überall nur billigen gehört. Sehr erstaunt sey er deßhalb, wie der General, der ihm seine Zusage freiwillig gegeben, plötzlich dem Willen des Königs sich unterworfen, ohne zu protestiren und dadurch das Publicum glauben zu machen, als ginge von ihm eine Beleidigung aus, welche die Familie des Kaisers treffe. Er lege ihm eine Abschrift seines früheren Briefes bei, um ihm den Wechsel seiner Gesinnung um so deutlicher vor Augen zu legen.
In der Sitzung der Deputirtenkammer vom 9 Jun. erklärte Hr. Thiers in Bezug auf angeknüpfte Zollunterhandlungen: „Es ist allerdings wahr, daß sehr wichtige Unterhandlungen mit mehreren Nationen angeknüpft sind. Es sind Schwierigkeiten eingetreten, wie dieß bei allen Unterhandlungen der Fall ist, und mehrmals, als wir uns schon am Ziele glaubten, boten sich wieder neue unvorhergesehene Hindernisse dar. In diesem Augenblick ist eine dieser Unterhandlungen, und vielleicht die wichtigste, nahe an ihrem Ziele, die Kammer ist aber auch nahe am Ziele ihrer Session. (Gelächter.) Ich muß indessen sagen, daß wenn der Vertrag schon heute unterzeichnet wäre (was nicht der Fall ist, aber ich hoffe, daß die Interessen beider Länder durch gegenseitige Opfer so ausgeglichen werden dürften, daß Niemand über den Tractat sich zu beschweren haben wird), er doch unmöglich in ein Gesetz verwandelt werden könnte. Einige seiner Verfügungen könnten allerdings in Gemäßheit des Gesetzes von 1814 durch Ordonnanz verwirklicht werden, andere aber, und gerade die wichtigsten, bedürfen die Dazwischenkunft der Gesetzgebung, so lange wenigstens das Gesetz von 1814 unverändert bleibt. Auch mit zwei andern Regierungen haben wir sehr wichtige Unterhandlungen angeknüpft, und ich hoffe, daß alle diese Unterhandlungen zu gutem Ende gelangen. Es fragt sich jetzt, wie das Cabinet es einrichten könne, um mit dem Tage der Unterzeichnung die aus diesen Tractaten resultirenden Vortheile zu verwirklichen; denn Sie sehen wohl ein, daß wenn wir die Verpflichtung nicht auf uns nehmen, sie sogleich zu vollziehen, die Mächte, mit denen wir unterhandelt haben, auch nicht sogleich zur Vollziehung schreiten werden, und daß es immer gefährlich ist, Tractate unvollzogen zu lassen. Wie sollen wir, in der Zwischenzeit der beiden Sessionen, diese Tractate, die ihrem Abschlusse nahe sind, zur Vollziehung bringen? Dieß ist, meiner Ansicht nach, bei dem gegenwärtigen Zustand unsrer Gesetzgebung unmöglich. Wenn wir selbst heute den Tractat einbrächten, so muß bekanntlich zuerst ein Gesetzesentwurf vorgelegt, dieser gedruckt und vertheilt, eine Commision zur Prüfung desselben ernannt, alle Industrien gehört und ein Bericht erstattet werden. Es wären wenigstens zwei Monate nöthig, den Entwurf in ein Gesetz zu verwandeln. Ich sehe nur Ein Mittel, nämlich eine Modification der bestehenden Gesetzgebung durch irgend ein Amendement zu einem Gesetze zu verlangen. Man könnte etwa einen Gesetzesartikel vorschlagen, und ihn an die Zollcommission verweisen. Man müßte von der Kammer für die Regierung die nöthigen Vollmachten verlangen, um die in der Zwischenzeit der Session unterzeichneten Tractate durch Ordonnanz zu vollziehen. Die Regierung wollte es nicht wagen, eine solche Vollmacht zu verlangen. Sollte ihr aber durch ein Amendement ein Beweis des Vertrauens gegeben werden, so würde sie dieß gern annehmen, und einen für das Land nützlichen Gebrauch davon machen. Unsrerseits aber von der Kammer verlangen, sich eines Theils ihrer gesetzgebenden Gewalt in Zollsachen, wenn auch nur temporär, zu entäußern, wäre eine Kühnheit, die sich die Regierung begreiflicherweise nicht gestatten will; man erwartet Vertrauen, aber man fordert es nicht ohne weiteres. Deßwegen konnten wir auch der Zollcommission keinen Gesetzesentwurf vorlegen. Ich erkläre aber, daß wenn zur Befriedigung derer, welche eine größere Erweiterung dieser Gesetzgebung wünschten, ein solches Amendement gegeben wäre, die Regierung ihm nicht entgegen seyn würde.“
In der Sitzung der Deputirtenkammer am 10 Jun. ward das Budget der Kammer im Betrage von 701,000 Fr. für das Rechnungsjahr 1841 angenommen. Sodann ward die allgemeine Erörterung über den Gesetzesentwurf, die Eisenbahnen betreffend, eröffnet. (Wir kommen morgen ausführlicher darauf zurück.)
Die gestern in einem Schreiben aus Toulon von uns gegebenen Nachrichten aus Algier werden heute wörtlich im Moniteur in Form einer telegraphischen Depesche wiederholt.
Der Moniteur bringt auch mehrere officielle Berichtigungen der in den Privatcorrespondenzen, namentlich im Courrier français, die wir im Auszug mitgetheilt, enthaltenen, und dem Marschall nachtheiligen Berichte über die Gefechte in den Engpässen von Medeah, vor und nach Besetzung dieser letztern Stadt. Sie werden auf folgende sechs Punkte zurückgeführt. 1) Die Armee ist nicht der Prinzen wegen nach Algier zurückgegangen, sondern, weil der Proviant ihr ausgegangen war, der bei einem Bestande von 3000 Mann, der ihr geblieben, durch kein Detaschement herbeigeschafft werden konnte; 2) der Durchgang durch das Defilé der Kupfermine (Engpaß von Muzaya) ist nicht durch das Frühstück des Marschalls, sondern durch den Umstand verzögert worden, daß die Enge des Weges den Truppen nur erlaubte, zwei Mann hoch zu marschiren; 3) die erste Division, vom Kronprinzen commandirt, ist nicht mehr geschont worden, als die andern Abtheilungen der Expeditionsarmee, denn sie hat einen größern Verlust erlitten, als die übrigen Heeresabtheilungen;
die 475 Mann, welche zurückblieben, wurden zur Hülfe des 17ten leichten Infanterieregiments zurückgelassen, übrigens ist von den 70 Leuten, welche getödtet oder verwundet worden, kein einziger zurückgeblieben; 4) es ist falsch, daß die Armee von den Arabern bis Buffarik verfolgt wurde; 5) kein Verwundeter ist in Gegenwart seiner Cameraden vom Feinde ermordet worden. Mit den heldenmüthigsten Anstrengungen hat man die Gefallenen aus dem Bereich des Gefechts gebracht; das 17te leichte, das aus 750 Mann bestand, und 200 Mann Todte im Gefechte im Oelwalde hatte, hat Unglaubliches geleistet, um seine Verwundeten zu retten; 6) endlich ist es unbegründet, daß der Verlust der Armee vierfach größer als der der Araber gewesen. Das Gegentheil können Alle bestätigen, die auf dem Schlachtfelde gewesen sind, und es wird eben so deutlich durch den Rückzug der Araber und die Unthätigkeit bewiesen, zu der sie sich verurtheilt sehen. Daß übrigens das Expeditionscorps, bei einem Bestande von 30,000 Mann, in der Provinz Algier nur 10,000 Mann zählte, erklärt sich am besten aus der Nothwendigkeit, so viel Plätze als Algier, Scherschel, die Lager von Fonduk, Arrasch, Duera, Buffarik, Blida zu besetzen, und ein Reservecorps in Muzaya zu lassen. Bei den neuen Expeditionen werden diese Garnisonen verwendet werden, damit die andern ruhen können.
Toulon, 9 Jun. Mit dem Dampfboot Castor sind uns folgende Nachrichten aus Algier vom 6 d. zugekommen: „Der Marschall hat, wie es scheint, mit dem „Lapin“ den Befehl erhalten, den Feldzug sogleich wieder zu beginnen, und so viel möglich die verlorne Zeit einzubringen. Sogleich haben alle Truppen, die an der zweiten Expedition Theil nehmen sollen, Befehl erhalten, sich auf Buffarik und Blidah zu wenden. Sie haben am 2 Jun. die Bewegung ausgeführt. Der Marschall selbst ist an demselben Tage abgereist, um sein Hauptquartier in Blidah aufzuschlagen, wo er eine neue Expeditionscolonne und das Convoi organisiren soll. – Mehrere Tage lang haben wir ohne Unterlaß Wagen und Maulesel mit Zwieback, Reiß, Gerste, Zelten etc. beladen, ferner Truppen, Officiere, Beamte abgehen sehen. – Die Expeditionsarmee besteht aus Truppen, die den ersten Feldzug nicht mitgemacht haben, aus zwei Dritttheilen fast der Reiterei, den Zuaven, Tirailleurs und einem Bataillon des 2ten leichten Infanterieregiments, im Ganzen aus 12,000 Mann. Sie ist wahrscheinlich gestern oder vorgestern von Blidah abgegangen, und wird sich über die Maierei Muzaya längs des Fußes des Atlas gegen Miliana wenden. Bestimmte Nachrichten über den Marsch der Truppen haben wir noch nicht; man sagt, es sey dem Marschall gelungen, sich des größten Theils der Heerden der Hadschuten zu bemächtigen, doch Gewisses wissen wir noch nichts darüber. – Das Lager von Fonduk hat für zwei Monate Lebensmittel erhalten; mehrere Escadronen, die das Convoi begleiteten, haben die Ebene durchstreift, um die Marodeurs zusammen zu treiben und zu sehen, ob die Truppen Ben Salems nicht in der Metidscha wären; doch wurde kein Feind angetroffen, man glaubt, die Einnahme von Medeah habe sie eingeschüchtert. Das wird sich in einigen Tagen zeigen. Uebrigens hat man zur Sicherung der Ebene und des Massif wenig größere Maaßregeln als das erstemal getroffen. Man hat bloß 3 Cavallerie-Schwadronen unter dem Befehl des Obristen Koch daselbst gelassen. – Das große Convoi, das mit dem Marschall nach Blidah abging, ist noch nicht wieder zurückgekeht. – Vom Sahel hörte man noch keine Kanonen, also möchte es noch nicht zu ernstem Gefecht gekommen seyn. In Folge dieser Expedition ist die gegen Osten aufgeschoben worden, die am 1 Jun. statthaben sollte. Hätte man mit dem Zug gegen Miliana länger gezögert, so wäre er unmöglich geworden; denn der Samum treibt das Thermometer schon in die Höhe und die Araber hätten ihre Ernte einbringen können, woran man sie verhindern muß, damit sie um Gnade bitten müssen. Die Hospitäler sind mit Kranken und Verwundeten angefüllt. Das gestern angekommene Paketboot Cerberus wird einige Hundert nach Frankreich nehmen, und doch werden noch 2000 zurückbleiben.
Deutschland.
München, 14 Jun. Nachrichten aus Aschaffenburg zufolge ist in Auftrag Sr. Maj. des Königs der Prinz Luitpold k. Hoh. von da nach Berlin abgereist, dem Vernehmen nach, um Sr. Maj. dem König Friedrich Wilhelm IV das auch in einem besondern Condolenzschreiben ausgedrückte Beileid des Monarchen zu bezeugen. – Am 11 Abends ist in der Festung Marienberg bei Würzburg ein Feuer ausgebrochen, welches mehrere Häuser in Brand steckte.
Mainz, 11 Jun. Schon vor 8 Tagen fand man blühende Weinstöcke in den der Sonne am meisten ausgesetzten Weingärten, jetzt ist die Blüthe allgemein. Mit Ausnahme einiger Gemarkungen, wo der Frost Schaden angerichtet hat
sind die Aussichten auf eine reiche Weincrescenz glänzender als je. Selbst im Jahr 1834 waren die Weinstöcke nicht so mit Trauben gleichsam besäet als in diesem Jahr, und in vielen Gegenden war zu derselben Zeit die Vegetation nicht so weit vorangeschritten, wie in diesem Jahre. Da der Weinstock lange vor Johannis verblüht haben wird, so ist auch auf eine gute Qualität mit Wahrscheinlichkeit zu zählen. Aus diesem Grunde sind auch die Weinpreise immer mehr gedrückt, und namentlich die 1834er in unverhältnißmäßig geringem Preise. – Am ersten und zweiten Pfingsttage bewegten sich auf der Taunus-Eisenbahn von Frankfurt nach Wiesbaden und zurück über 20,000 Menschen. Mit Recht hätte man erwarten sollen, daß eine so ungemeine Frequenz auf den Stand der Actien vortheilhaft einwirken würde, dieß hat jedoch nicht stattgefunden. Die ziemlich allgemein verbreitete Nachricht, daß eine neue Emission von Actien zur Deckung der noch zu bestreitenden Baukosten beabsichtigt werde, hindert das Steigen, und drückt den Curs, je nachdem die Bedarfsumme nach dem Belieben der bei der Baisse interessirten Personen höher angegeben wird. In der Wirklichkeit soll dieselbe 300,000 fl. nicht überschreiten, und ist daher zu unbedeutend, um auf die Dividende großen Einfluß üben zu können. Würde das Comité die Nothwendigkeit einer neuen Actiencreirung veröffentlichen, und bei einem so mäßigen Betrage stehen bleiben können, so ist kein Zweifel, daß der Schrecken, der so viele Actieninhaber zum Verkaufe getrieben und das Sinken der Fonds veranlaßt hat, beseitigt werde, und die Actien den Aufschwung nehmen, den sie bei der in der Natur der Sache begründeten Sicherheit des Geschäfts und der Wahrscheinlichkeit des Gewinns nehmen sollten. Inzwischen mag es auch sein Gutes haben, wenn der Actienschwindel etwas abgekühlt wird, und dazu führt allerdings das Schweigen der Direction über die Anleihe. – Hier ist Alles im Vorjubel des Buchdrucker-Jubiläums. Seit dem 5 ist eine mit den Städten Karlsruhe, Mannheim, Darmstadt und Straßburg gemeinschaftliche Kunstausstellung eröffnet; sie wird dauern bis zum 28 d. M. und enthält neben vielem Unbedeutenden auch werthvolle Sachen. – Der Tod des Königs von Preußen hat auch hier große Theilnahme erregt.
Darmstadt, 11 Jun. Die beiden Kammern sind am Schlusse voriger Woche bis zum 15 Aug. vertagt worden, nachdem die zweite Kammer noch vorher beinahe einstimmig den von der Regierung verlangten außerordentlichen Credit von 800,000 Gulden für die großherzogl. Cabinetscasse votirt hatte. Die Stände werden bei ihrem Wiederzusammentritt zur Discussion des neuen Strafgesetzgebungsentwurfs schreiten, welchen der Großherzog selbst mehrere Wochen hindurch außer einer sorgfältigen Prüfung auch vielfach mildernden Modificationen unterwarf. Der von dem außerordentlichen Ausschuß der zweiten Kammer über diesen Entwurf verfaßte Bericht soll in manchen und wesentlichen Punkten von den Regierungsvorschlägen abweichen. Die jetzige Gesetzgebungscommission besteht aus sieben, erst in neuerer Zeit ernannten rechtsgelehrten Mitgliedern. Das Präsidium führt der als Kanonist bekannte Frhr. v. Arens, zweiter Präsident des Oberappellationsgerichts, das Vicepräsidium der Hofgerichtsrath Krug, ein mit praktischem Scharfblick begabter und auch wegen seiner humanen Gesinnungen allgemein geschätzter Rechtsgelehrter. Der in deutschen Blättern dem hiesigen geh. Staatsrath und Kanzler der Universität Gießen, Frhrn. v. Linde, gemachte Vorwurf, daß er einträgliche katholische Pfarrstellen des Großherzogthums mit ausländischen Priestern besetze, wird dadurch beseitigt, daß es an Geistlichen, welche das kanonische Alter haben, im Augenblick fehlt, was auch schon vor nicht längerer Zeit in der zweiten Kammer bemerkt wurde. Hr. v. Linde hat als guter Katholik in seiner Eigenschaft eines obersten Leiters des höhern Schulwesens in unserm protestantischen Hessen eine Stellung, die von protestantischer Seite mit scharfen Augen beobachtet wird. Allein man muß diesem ausgezeichneten Rechtsgelehrten und Staatsmann gerade in diesem Administrationsfache die Anerkennung einer unparteiischen Ueberwachung zugestehen. – Wegen des Todes des Königs von Preußen unterbleiben alle Festlichkeiten bei der Rückkunft des Thronfolgers und der Prinzessin.
Kassel, 7 Junius. Die Sitzung des jetzigen Landtags, die im November v. J. eröffnet ward, und nun sieben Monate gedauert hat, wird noch vor Ablauf des Junius zu Ende gehen. Zwar ist der Ständeversammlung noch nichts Officielles darüber mitgetheilt worden; aber man vernimmt, daß dieß im Ministerium beschlossen ist. Auch werden wohl bis dahin die Stände mit ihren Arbeiten fertig werden, die hauptsächlich in Berathung mehrerer Gesetzentwürfe, die mit der Feststellung des Budgets für die dreijährige Finanzperiode in Verbindung waren, bestanden. Zu neuen ernstlichen Differenzen und Reibungen zwischen der Regierung und den Ständen ist es dießmal nicht gekommen, indem von Seite letzterer Alles sorgfältig vermieden worden ist, was zu solchen hätte führen können. Es ist dem Oberappellationsgericht, als verfassungsmäßigem Staatsgerichtshofe, eine ständische, gegen den Minister des Innern, Hrn. v. Hanstein, gerichtete Anklageschrift übergeben worden. Der Gegenstand dieser Anklage betrifft bekanntlich ein von ihm contrasignirtes höchstes Edict in Betreff der den Ständemitgliedern zustehenden Diäten, welches bereits vor Eröffnung der gegenwärtigen Ständeversammlung verkündet worden ist, nach der Ansicht der Mehrheit der Stände aber nur in Uebereinstimmung mit ihnen, d. h. in der Form eines Gesetzes, hätte erlassen werden sollen. Da man dießmal vermuthlich ständischerseits vermeiden wird, die bekannte Streitfrage wegen der heimgefallenen Rotenburger Domäne von neuem zur Sprache zu bringen, so läßt sich hoffen, daß dießmal Regierung und Stände ganz in Frieden scheiden werden. (Oeffentl. Mittheil.)
Dresden, 6 Jun. In der Sitzung der ersten Kammer vom 1 Jun. brachte, wie bereits erwähnt, Hr. Ziegler und Klipphausen die von Seite des Ministers von Könneritz bei der Verhandlung über die hannover'sche Angelegenheit geschehene Unterbrechung wieder zur Sprache. Die im Druck erschienenen Mittheilungen der Verhandlungen des Landtags bringen jetzt das Ausführliche über diese Sache, was wir im Auszuge mittheilen. Hr. Ziegler und Klipphausen äußerte: „Sie, meine Herren, sind Zeugen gewesen, wie der Staatsminister, Hr. v. Könneritz, bei der Verhandlung über die hannover'sche Sache mir in die Rede gefallen und welche Anordnung er gegen mich hervorgerufen hat, von deren Richtigkeit ich mich nach der Verfassungsurkunde und nach dem Entwurfe zu einer Landtagsordnung nicht zu überzeugen im Stande bin. §. 83 der Verfassungsurkunde gewährt den Ständemitgliedern das Recht, ihre Meinung frei zu äußern. Es heißt hier: „Jedes Mitglied der Stände kann in der Kammer seine Meinung frei äußern.“ Die Landtagsordnung sagt §. 48: „Jedes Mitglied hat das Recht und die Verpflichtung, bei den Berathungen seine Meinung frei zu äußern.“ §. 49 sagt: „Kein Mitglied darf im Vortrage, beim Verlesen oder in seiner Aeußerung unterbrochen werden.“ Es heißt hier ferner in einem untergeordneten Satze: „Die Minister und königlichen Commissäre dürfen, wenn Aeußerungen der Kammermitglieder zu eignen Erläuterungen und Aufschlüssen Veranlassung geben, diese sofort ertheilen.“ Ferner: „Nur der Präsident darf unterbrechen, wenn es zur Ordnung nöthig ist.“ Also kann nur
der Präsident zur Ordnung rufen, nie aber ein Minister oder königlicher Commissär unterbrechen. Es darf nur dann geschehen, wenn Aeußerungen der Mitglieder zu Erläuterungen Veranlassung geben. Ich bitte die Kammer um Belehrung darüber, ob das Wort in der Kammer wirklich frei oder gebunden ist, ob wir unter der Dictatur des Ministeriums stehen oder wirklich der Wichtigkeit unseres Verhältnisses nach frei sind? Ich habe keine andere Absicht, als mich zu belehren. Die Sache ist so wichtig, daß, wenn ich im geringsten besorgen müßte, daß wir nicht frei wären oder unter einer Dictatur ständen, ich, ungeachtet ich mir, als ich Stand geworden bin, das Gelübde gegeben habe, nicht aus der Kammer zu treten, so lange Gott mir Gesundheit und Kraft erhalte, mich meines Gelübdes entbunden achten würde, wenn diese Befürchtung gegründet wäre, daß sofort in das Wort gefallen werden könne und die Discussion aufhören müsse, wenn ein Minister oder königl. Commissär es haben will. Meine Herren, ich bitte um gütige Erläuterung und Belehrung.“ Staatsminister v. Könneritz entgegnete: „Ich bin nicht gewohnt, irgend einer Provocation, sie komme von welcher Seite sie wolle, auszuweichen und da der Antrag des geehrten Abgeordneten durch das Verfahren hervorgerufen worden ist, welches in der letzten Sitzung von mir ausging, so erlaube ich mir darauf zu antworten, aber nicht um mich zu rechtfertigen, denn das Ministerium war in seinem Recht, und so wird es einer Rechtfertigung nicht bedürfen. Nach §. 83 der Verfassungsurkunde kann allerdings jedes Mitglied seine Meinung frei äußern; allein damit ist nicht gesagt, daß der Ständesaal ein Turnplatz für alle möglichen Meinungen, ein Feld seyn solle, auf dem alle möglichen Ansichten zur Discussion gebracht oder eingemengt werden könnten. Nein! derselbe Paragraph der Verfassungsurkunde hat eine Beschränkung selbst hinzugefügt, indem es heißt: „Es hat sich jedes Mitglied der Kammer aller Abweichungen von dem vorliegenden Berathungsgegenstande zu enthalten, widrigenfalls der Präsident dasselbe zur Ordnung zu verweisen, und im Weigerungsfalle demselben selbst die fernere Wortführung zu untersagen das Recht hat.“ Es hatte das Ministerium gleich beim Beginne der Berathung den Standpunkt angegeben, von welchem allein das Ministerium an einer Discussion Theil nehmen, welches allein Gegenstand der Berathung seyn könnte, daß es sich nämlich hier nicht um die eigentliche hannover'sche Verfassungsfrage und um die Frage handeln könne, ob es recht oder unrecht gewesen sey, die Verfassung von 1833 aufzuheben, sondern nur um die Fragen, die als Folge der dort factisch bestehenden und noch ungelösten Zweifel auch für die eignen innern Angelegenheiten Sachsens von Wichtigkeit sind und als Gegenstand des innern Staatsrechts betrachtet werden können. Von derselben Ansicht ist auch die Deputation ausgegangen, indem sie sagt, daß jene Fragen nicht hieher gehören. Wenn es einer weitern Erörterung darüber bedürfen sollte, wäre es mir leicht, zu zeigen, daß und warum die Rede des geehrten Abgeordneten daher eine Abweichung von den Berathungsgegenständen genannt werden konnte; aber gewiß wird der geehrte Redner fühlen, daß es, um die Anträge zu beurtheilen, die in der Deputation gestellt wurden, ja selbst um die Anträge zu unterstützen, wie sie in der zweiten Kammer gestellt waren, nie einer Discussion darüber bedurfte, ob die hannover'sche Regierung das Recht gehabt habe, die Verfassung von 1833 aufzuheben, daß diese nicht hierher gehörte, weil die Kammer hierüber nicht zu entscheiden hat. Es mußte das Ministerium die Discussion dieser Frage als ungehörig betrachten. Das Ministerium ist berufen und berechtigt, darauf zu sehen, daß die Verfassungsurkunde und die Landtagsordnung mit allen einzelnen Vorschriften genau inne gehalten werden. Was die Form anlangt, so ist, die Polizei in der Kammer zu handhaben, allerdings zunächst Sache des Präsidenten. Ich habe aber eben deßhalb auch dem Abgeordneten nicht das Wort genommen, sondern mich an den Präsidenten gewendet und ihn darauf aufmerksam gemacht, daß von dem Berathungsgegenstand abgewichen werde.“ Ziegler und Klipphausen: „Ich habe nur ein Recht in Anspruch genommen, welches jedem Kammermitgliede zusteht, daß kein Mitglied unterbrochen werden darf, da Unterbrechung aus gesetzlichen Gründen nur dem Präsidenten zusteht; nur der Präsident hat das Recht zur Ordnung zu rufen.“ Bürgermeister Wehner bemerkte unter Anderm: „Ich kann nicht läugnen, daß mich die Unterbrechung mehrerer Redner bei der vorigen Unterhandlung einigermaßen unangenehm berührt hat. Es ist wohl nicht in Zweifel zu ziehen, daß auf diese Weise Selbstständigkeit und Redefreiheit in der Kammer gefährdet werden. Meiner Ansicht nach ist es zwar angemessen, daß man vorsichtig gehe, wenn von Sachen die Rede ist, welche nach außen gehen, ich glaube aber nicht, daß etwas Anstößiges wäre vernommen worden, hätte man die unterbrochenen Redner zu Ende kommen lassen. Ich räume der Regierung die Befugniß ein, wenn sie es für nothwendig hält, auf geheime Sitzung anzutragen, allein ich gestehe aufrichtig, daß ich wünsche, daß diese Befugniß lieber zu rechter Zeit in Anspruch genommen würde, als daß solche Unterbrechungen stattfinden wie in der vorigen Sitzung. Es ist unangenehm, in der Sitzung anders reden zu müssen, als man denkt. Das ist aber der Fall, wenn man, wie in der vorigen Sitzung, immer den Popanz hinter sich hat und denken muß: du mußt dich in Acht nehmen, du mußt die Worte auf die Wage legen, weil außerdem zur geheimen Sitzung übergegangen wird. Uebrigens ist man, wenn von Gegenständen die Rede ist, die nach außen hin gehen, meiner Meinung nach manchmal viel zu ängstlich. Ich habe das Zutrauen zu den Fürsten Deutschlands, daß, selbst wenn sie bei uns Zuhörer wären, man ein freies offenes und wahres Wort sprechen könnte. Ich bin nämlich überzeugt, daß die deutschen Fürsten ein deutsches, aus innerer Ueberzeugung geschöpftes Wort gewiß viel lieber anhören werden als die feinen und schönen Redensarten, die sie täglich vernehmen müssen, und die in der Regel in einen blauen Dunst eingewickelt sind, welcher den Kern nicht erkennen läßt.“ Prinz Johann antwortete: „Ich habe bei der letzten Sitzung aus Gründen geschwiegen, welche die Kammer zu ehren wissen wird; ich glaube aber auch, daß ich um so unparteilicher die heutige formelle Frage zu beurtheilen vermag. Ich muß gestehen, ich sehe die Sache von einem andern Gesichtspunkt an, als der Bürgermeister Wehner es gethan hat. Ich glaube nicht, daß das Benehmen der Minister in irgend einer Art Mißbilligung verdient. Wenn von einer Mißbilligung die Rede seyn sollte, so würde sie wohl auf einen ganz andern Punkt treffen. Zu läugnen ist es nicht, und es hat mich tief geschmerzt, daß der politische Tact der Kammer in der letzten Sitzung großentheils gefehlt hat. Ich kann das nicht verschweigen. Ich wünsche daher, daß die Kammer mindestens heute ausspricht, daß es nicht die Mehrheit gewesen ist, welche sich dieses politischen Fehlers schuldig gemacht hat; ich wünsche, daß sie ausspreche, sie billige das Verfahren der Regierung vollkommen. Ich glaube auch, daß die Landtagsordnung die Regierung rechtfertigt. Sie sagt §. 49: „Die königlichen Beauftragten können eigne Erläuterungen und Aufschlüsse sofort ertheilen.“ Die Erläuterung, welche die Regierung zu geben beabsichtigte, war diese, daß sie den Gegenstand, der berührt wurde, nicht zur öffentlichen Berathung geeignet,
überhaupt zu keiner Berathung geeignet halte. Sie konnte diese Aufklärung sofort ertheilen, noch ehe der Sprecher seine Rede geendet hatte. Mehr ist nicht geschehen. Die Regierung ist vollkommen in ihrem Recht. Ich kann also die Ansicht nicht theilen, daß etwas geschehen sey, was der Freiheit des Wortes entgegen wäre, die auch ich ehre. Die Ansicht des Bürgermeisters Wehner, daß die deutschen Fürsten ein deutsches Wort lieben, theile auch ich vollkommen; ich bin aber auch überzeugt, daß sie dieses Wort ehren, wenn es unter vier Augen gesprochen wird. Anders ist es, wenn es in öffentlicher Versammlung ausgesprochen wird. Was hier verhandelt wird, erklingt nicht nur in das Ohr der Fürsten, sondern des Volkes, ja in ganz Deutschland. Jedes Wort ist daher hier auf die Goldwage zu legen. Ich bin auch überzeugt, daß die Fürsten nicht gewohnt sind, heutzutage solche Schmeicheleien zu hören, wie sie der Bürgermeister Wehner vorauszusetzen scheint. In den meisten Staaten treten die Rathgeber den Fürsten mit offenen Worten entgegen. Von Sachsen kann ich dieß wenigstens aus meiner eigenen Erfahrung versichern.“ v. Polenz: „Ich kann wohl heute unparteiisch in diese Frage eingehen, da ich bei der letzten Sitzung mich des Wortes enthalten habe. Auch ich kann nicht läugnen, daß zu wünschen gewesen wäre, die Verhandlung hätte einen andern Gang genommen, als geschehen ist. Es schien, als wenn eine Partei zu sehr vor der andern begünstigt würde, und nach der Aeußerung des Hrn. Staatsministers gegen die Kammer mußte man annehmen, nur das, was die Deputation, also fünf Mitglieder einer Kammer, beschlossen hatten, müsse den übrigen Mitgliedern als unumstößlich erscheinen. Wollte Jemand etwas dagegen sagen, so mußte er auch Gründe anführen, und daß diese Gründe mehr oder weniger an Thatsachen streifen, läßt sich nicht ändern; ist einmal ein freies Wort nicht erlaubt, so hätte ich gewünscht, es wäre der Gegenstand entweder in geheimer Sitzung behandelt oder gar nicht zum Gutachten geeignet befunden worden, und die Stände hätten nicht Veranlassung erhalten, Ja oder Nein zu sagen.“ Nachdem v. Watzdorf den Antrag gestellt, über den vorliegenden Gegenstand zur Tagesordnung überzugehen, und der Präsident v. Gersdorf über den Gegenstand im versöhnlichen Geiste gesprochen, wurde zur Tagesordnung übergegangen.“ (Landtags Mittheil.)
Die Ostseeprovinzen.
III. Die deutsche Sprache in ihrem Ringen mit der russischen.
Wie die alten deutschen Privilegien im Ganzen allerdings noch bestehen, im Einzelnen sich aber viel bedrängt fühlen, wie die lutherische Religion im Ganzen anerkannt ist, durch viele kleine Beschränkungen sich aber in ihrem Gebiete mehr und mehr beengt sieht, so ist es nun endlich auch mit der deutschen Sprache der russischen gegenüber.
Die russische Sprache ist in diesen Provinzen natürlich so alt, wie die russische Nation selbst. Ja sie ist hier schon älter als die deutsche. Von jeher gab es in den Ostseeprovinzen zerstreut siedelnde Russen, so vor der Eroberung des Landes durch die Deutschen wie nach derselben. Auch mußten sich von jeher einzelne Deutsche wegen ihres Verkehrs mit Nowgorod, Pleskau, Smolensk u. s. w. der russischen Sprache befleißigen. Nichtsdestoweniger war vor der russischen Besitznahme des Landes dieß Alles von geringer Bedeutung. Deutsche, lateinische, schwedische, polnische Idiome waren abwechselnd officielle Sprachen, während Esthisch und Lettisch immer die Sprache des Volks und Deutsch und Französisch die Sprachen der gebildeten Gesellschaft blieben. Und die russische Sprache mochte nicht mehr in Gebrauch und verbreitet seyn, als z. B. Italiener und italienisch in den Theilen des deutschen Tyrols und der deutschen Schweiz, die mit Italien viel verkehren. Auch in der ersten Zeit der russischen Herrschaft wurde hierin wenig geändert. Die Provinz hatte ihre fast völlig gesonderte Regierung, und nur in den Verhältnissen mit den Russen, die sich auf sehr wenige Berührungspunkte reducirten, war die russische Sprache vonnöthen. Seitdem aber Rußland sich nun selber in seinem Innern so mächtig entwickelte, seitdem es seine Sprache zur Schrift und Conversation thätig ausbildete, seitdem russische Schulen mehr und mehr Platz griffen, seitdem eine eigene russische Litteratur mit reicheren und immer reicheren Blüthen erwuchs, seitdem wurden auch die Anforderungen der Russen in Bezug auf die Kenntniß der russischen Sprache bei den Deutschen der Ostseeprovinzen größer und größer, und zwar am Ende jetzt so groß, daß während früher hie und da ein russischer Officier deutsch verstehen mußte – weil bei manchen russischen Truppengattungen das Commando deutsch war – jetzt sogar nach neuesten Bestimmungen ein deutsch-lutherischer Prediger nicht anders angestellt werden soll, als nachdem er seine Kenntniß in der russischen Sprache gehörig attestirt hat.
Das Gebiet der russischen Sprache, wie es sich dermalen in den Ostseeprovinzen mit den übrigen hier üblichen Sprachen abgränzt, läßt sich folgendermaßen bestimmen. Zunächst wird das Russische von allen hier ansässigen Russen gesprochen, und zwar ausschließlich nur russisch. Denn da sie weder ihre Religion, noch ihre Kleidung, noch auch ihre ganze Nationalität unter den Letten, Esthen und Deutschen ablegen, und da sich die meisten von diesen, die mit ihnen verkehren, herablassen ihre Sprache zu lernen, so erlernen sie selten deutsch oder esthisch und lettisch. Nur die wenigen russischen Beamten, die es in der Mauth, an den Schulen und einigen andern Verwaltungszweigen gibt und die als Gebildete mit zu den deutschen Gesellschaften gezogen werden, machen davon eine Ausnahme. Sie lernen alsdann auch deutsch. Da die Russen in den Ostseeprovinzen aber in der Regel von geringer Herkunft und Bildung, und der Gebildeten nur sehr wenige sind, so wird durch sie im Ganzen nicht viel russischer Sprachsamen ausgestreut.
Wichtig, ja allein wichtig ist das, was von oben herab auf officiellem Wege durch die Regierung für die Ausbreitung der russischen Sprache geschieht. Zunächst gibt die russische Armee bedeutende Gelegenheit dazu. Da in dieser Armee ohne Unterschied und Auswahl alle von Rußland beherrschten Nationen durch einander gemischt sind, die Russen aber natürlich durch ihre große Anzahl prädominiren, so lernen alle die ihr incorporirten Finnen, Letten und Deutschen das Russische vollkommen. Die gemeinen Soldaten werden freilich auch ohne Kenntniß des Russischen darin aufgenommen. Doch lernen sie es mit der Zeit, und wenn sie nach zwanzigjährigem Dienste in die Ostseeprovinzen zurückkehren, so sind sie vollkommen Russen geworden. Die Deutschen, welche als Officiere in der Armee Dienst nehmen wollen, haben zuvor ihre Kenntniß des Russischen zu beweisen, die sie jedoch im Dienste selbst erst recht ausbilden und vervollkommnen. Sie kehren ebenfalls als vollkommene Russen zurück – doch auch dieser Zurückkehrenden sind nicht viele, da die meisten ihre gute Carriere, die sie machen, immer mehr und mehr im innern Rußland fesselt.
Ferner wird von allen in den Ostseeprovinzen Angestellten, von den sogenannten Kronbeamten schon lange, dann aber auch von allen deutschen Lehrern, Professoren u. s. w. und neuerdings auch von den Adelsbeamten und sogar, wie gesagt, von den deutschen Predigern die vollkommene Kenntniß der russischen Sprache verlangt. Vollkommenen Leistungen ist man allerdings bis jetzt noch sehr fern. Auch kein deutscher Student soll weder an den russischen Universitäten noch bei der deutschen Universität Dorpat angenommen werden, ohne ein Examen im Russischen bestanden zu haben. Es wird indeß den Deutschen sehr schwer, diese Kenntniß der russischen Sprache sich anzueignen, denn es fehlt überall an den Lehrern des Russischen. Bei der Universität Dorpat ist allerdings ein Professor der russischen Litteratur und Sprache angestellt. Auch bei allen Gymnasien und Kreisschulen sollen der Vorschrift nach Sprachlehrer des Russischen angestellt seyn. Der gebildeten Russen sind überhaupt noch wenige, und die wenigen fühlen sich in den Ostseeprovinzen nicht wohl, nicht zu Hause. Daher sie schwer ins Land zu locken und darin zu fesseln sind. Auf dem Lande und in den Familien ist man oft glücklich, wenn man einen russischen invaliden Lieutenant, oder einen Unterofficier oder einen abgedankten lettischen Soldaten, der während seiner Dienstzeit etwas russisch lernte, habhaft werden und als Lehrer bei den Kindern gebrauchen kann.
Gewiß ist es für jeden einzelnen Bewohner der Ostseeprovinzen ein großer Vortheil, wenn er des Russischen völlig mächtig ist. Die Interpretation der Gesetze und der Regierungsbefehle, die für das ganze Reich in russischer Sprache gegeben werden, ist ihm leichter; er fördert sich leichter im russischen Staatsdienst, und im Lande selber sogar, wo er mit russischen Militärs, russischen Arbeitern, Kaufleuten u. s. w. in Berührung kommt, könnte er seinen Geschäften auf vielfache Weise nützlich seyn; und insofern es dabei nicht auf völlige Ausrottung deutscher Sprache und Sitte abgesehen ist, ist daher das Bestreben der Regierung, den Ostseeprovinzianern ein besseres Russisch zu lehren, sehr vernünftig und wohlbegründet. Die obersten Leiter des Staats in Petersburg erkennen nicht mit Unrecht die russische Sprache als die einzig gültige und officielle fürs ganze Reich an, und in allen Amtsverhältnissen bedienen sie sich keiner andern mit den Deutschen als dieser selbst, wenn sie auch die deutsche verstehen.
Wie wenig indeß die Deutschen noch den russischen Anforderungen genügt haben, leuchtet schon daraus hervor, daß selbst
bei den obersten Behörden des Landes noch immer russische Uebersetzer nöthig sind, zum Behufe der Relationen mit den binnenländischen russischen Behörden. Sehr wenig deutsche Kaufleute in Riga, Reval u. s. w. sind des Russischen mächtig und sind immer froh, wenn sie nur einen des Russischen kundigen Comptoiristen in ihrem Geschäft haben. Die unabhängigen Gutsbesitzer des Landes, die nie im russischen Dienste waren, verstehen durchweg so wenig das Russische und bedienen sich bei Vorkommnissen ihrer Russisch lernenden Söhne oder der in ihrem Dienste stehenden Beamten, die hie und da etwas Russisch verstehen. Die Damen des Landes verstehen fast durchweg kein Russisch, daher wenn ein russischer Officier in der Gesellschaft vorgestellt wird, immer die erste Frage ist: „Verstehen Sie Deutsch“ oder „Est-ce que vous parlez Français?“ die dann oft mit einem stummen Kopfschütteln verneint wird, in welchem Falle sich die Conversation nur durch einen Dolmetscher macht.
Nach diesem Allen kann man sich denken, wie es mit der russischen Litteratur in den Ostseeprovinzen steht, die in litterarischer Hinsicht unserm gemeinsamen Vaterlande noch ganz angehören. Schiller und Goethe, Wieland, Herder und Schlegel sind auch hier die allbeliebten und verehrten Koryphäen, wie in Sachsen- und Schwabenland. Die belletristischen Journale, welche von Dorpat und Riga ausgehen, werden in deutscher Sprache geschrieben. Ebenso die Zeitungen, welche in Dorpat, Reval, Mitau, Libau, Riga gedruckt werden. Deßgleichen die Anzeigen und Wochenblätter für die alltäglichen Annoncen und Publicationen. Nur einige dieser Blätter erscheinen in esthischer und lettischer Sprache zur Belehrung und Benachrichtigung der Bauern. Kein einziges aber in russischer Sprache. Ebenso werden alle Bücher, die etwa zu provinciellen Zwecken in diesem Lande geschrieben werden, die Koch-, Garten- und Hausbücher, die Gesang- und Gesetzbücher, die theologischen, ackerwirtschaftlichen etc. Werke sämmtlich in deutscher Sprache geschrieben; und es ist ausgemacht, daß in Leipzig allein schon mehr russische Bücher gedruckt wurden, als in allen Städten der russischen Ostseeprovinzen zusammengenommen. Alle Bibliotheken des Landes bestehen bloß aus deutschen und französischen Büchern, und nur die öffentlichen haben hie und da einen Anhang von russischen Schriften. Die Begeisterung für Schiller und Goethe und die übrigen Dichter der herrlichsten Periode unserer Litteratur theilte man in Riga so lebhaft, wie in allen andern deutschen Orten. Mit freudiger Spannung erwartete man dort das Neue, was die Musenalmanache der neunziger Jahre bringen mochten. Schlegel, Tieck, Platen, Uhland, bis auf Rückert herab, fanden alle hier ihre Verehrer und Freunde, ja oft noch weit eifrigere und andächtigere Anbeter des Talents, je größer die Entfernung von den Schauplätzen der Production und je ärmer das Land selbst an Talenten ist. Auch was Heine, Pückler, dann Raumer schrieben, hallt hier nach und findet seine Vertheidiger und Anfechter. In der That fühlt sich der Deutsche in litterarischer und sprachlicher Beziehung in den Ostseeprovinzen ganz wie in der Heimath, und sieht sich von den Bewohnern als Freund, Genosse und Landsmann anerkannt. Ja der Bayer, Sachse, Preuße, wenn sie auch in politischer Beziehung alle zurückgewiesen werden, fühlt in jeder Hinsicht und im Allgemeinen weniger Stammesneid und Stammesfeindschaft, sieht sich im Allgemeinen als Deutscher freundlicher bewillkommnet, als bei seinen verschiedenen Stammesvettern des deutschen Vaterlandes.
Auf der andern Seite weiß man von Dershawin, von Puschkin, von Kruilow, von Karamsin oft noch nicht mehr, oder gar oft noch weniger als in Deutschland selbst, weil man nur von Leipzig und den andern deutschen Büchermärkten durch Uebersetzungen damit bekannt wird. Man dankt Gott, wenn man so viel russisch versteht, daß man mit den russischen Postillionen und Dünaflößern fertig wird, und läßt die wunderlichen Buchstaben der russischen Sprache unbuchstabirt, indem man sich in den Mußestunden lieber an den Productionen der deutschen oder französischen Muse erlabt.
IV. Rückblick.
So also ungefähr steht es mit unseren deutschen Brüdern im Schwertritter-Lande am rigischen und finnischen Meerbusen. In Sprache, Sitte, Litteratur, Religion und Institutionen annoch deutsch und im Grunde der Seele deutsch, schreiten sie allerdings mehr und mehr, jedoch langsam, der Entnationalisirung durch Slaventhum entgegen. Im Süden in Kurland, welches freilich ein polnisches Lehn aber ein deutsches Herzogthum mit völlig germanischen Institutionen, den deutschen Geist am meisten bewahrte, hat diese Entnationalisirung noch am wenigsten festen Fuß gefaßt, in Livland schon mehr, in Esthland, obgleich auch hier wenig, doch am meisten. In Kurland rühmt man sich noch größerer Redlichkeit, unabhängigerer Gerichtshöfe, adeligern und edleren Sinnes. In Livland – so behaupten die Kurländer – habe schon Bestechlichkeit und Feilheit mehr Wurzel geschlagen. Die deutschen Familien sind hier mehr mit russischen verzweigt und gemischt. Die Russen sind hier schon mehr in gesellige Verhältnisse eingedrungen und in Esthland endlich, wo der halbe Adel im Dienste der Krone steht, ist dieß noch mehr der Fall.
Die politischen Institutionen der Provinzen, die Privilegien des Adels, die Gerechtsame und Gesetze der Universitäten, Gymnasien und Schüler, die Verfassung der Städte sind das Hauptbollwerk des deutschen Geistes. Die eifrige Anhänglichkeit der Einwohnerschaft an sie beweist dieß. Der vorübergehende zehnjährige Wegfall dieser Institutionen zur Zeit Katharinens zeigt, was aus dem Lande werden würde, wenn sie wieder einmal auf immer fallen sollten. Die deutschen adeligen Familien würden mit einer Menge russischer vermischt werden, und bei dem durch Heirathen fortschreitenden Russenthum am Ende selbst ganz russisch werden. Die deutschen Bürger würden sich mehr und mehr von den Aemtern zurückziehen und die Verwaltung der Communen würde völlig in die Hände der Russen übergehen. Die Deutschen würden daher zuletzt ganz in dieselben Verhältnisse kommen, wie in den andern ächtrussischen Städten. Jedoch würde diese Umwandlung nur sehr langsam vor sich gehen, am schnellsten aber bei dem Adel der Provinzen statt haben, weil die ganze Stellung eines Edelmannes in den deutschen Ostseeprovinzen der eines russischen „Pamäschtschick“ weit mehr gleicht, als die eines deutschen Bürgers der eines russischen „Meschtschanin.“ – Und so mögen wir denn noch lange unsere Sympathien den deutschen Ostsee-Brüdern schenken, und hoffen, daß auch sie noch lange mit Liebe wenn auch nicht an dem großen deutschen Vaterland, doch an dem großen, deutschen Mutterstamm hängen werden.
Ueber Posttarif-Ermäßigung, besonders in Beziehung auf Post-Transit.
Von der Donau. Es ist in letzter Zeit in den öffentlichen Blättern mehrfach eine der wichtigen, unstreitig vielseitiger Aufmerksamkeit würdigen staatswirthschaftlichen Fragen, die allgemeine Regulirung des Postwesens durch Herabsetzung der hohen Tarife, zur Sprache gekommen. In den meisten dieser Aufsätze ist diese jetzt von England ausgehende Maaßregel aus der neuern Ansicht der Staatswirthschaft gerechtfertigt und
anempfohlen worden, daß der durch eine solche Herabsetzung anscheinend verursachte Ausfall durch die leicht um das Zehnfache vermehrte Correspondenz gedeckt und überwogen werden würde, so daß im Interesse der Finanzen selbst zu einer Ermäßigung der Posttarife gerathen werden müßte.
Die in der Theorie durch analoge Schlüsse sich darstellende Richtigkeit dieses Satzes dürfte von Manchen immerhin deßhalb in Zweifel gezogen werden, weil bei dessen Anwendung das Staatseinkommen allzu sehr von den Zeitumständen und den wechselnden Conjuncturen des Handels abhängig, und mithin der Zustand der Anstalt selbst schwankend und unsicher gemacht würde. Aber es ließen sich, selbst abgesehen von der bloß financiellen Seite, aus dem höhern Gesichtspunkt des Nationalreichthums und der Politik Gründe hernehmen, die unbestreitbarer seyn dürften. Nämlich da die Post das große Vehikel für jeden Zweig der Industrie und des innern sowohl als des äußern Handels ist, beides aber ohnehin auf die mannichfaltigste Weise mit Abgaben belegt erscheint, so kann es weder billig noch staatsklug seyn, auch noch das Vehikel zu besteuern, und dadurch dem Handelsverkehr und dem davon bedingten Gedeihen der Gewerbsthätigkeit gleich im Vorhinein eine Auflage und ein belästigendes Hinderniß entgegen zu setzen. Man bedenke überdieß, daß alle Regierungen durch die Posten noch andere wichtige Vortheile genießen, von welchen in financieller Beziehung wohl einer der bedeutendsten darin besteht, daß ihre so weit verbreitete und starke Geschäftscorrespondenz mit der des Publicums unentgeltlich mitbefördert wird, was sonst nur durch eigens aufgebotene Mittel und Umlegung einer neuen Auflage bestritten werden könnte. In höherer moralischer Beziehung gewährt die Postadministration dem Staate durch die sehr beträchtliche Anzahl der Beamten das Mittel, vielen Individuen, größtentheils aus dem gebildeten Mittelstande – was hauptsächlich den Städten zu gut kommt – Anstellung und ohne Belästigung der Steuerpflichtigen anständigen Unterhalt zu verschaffen, während auf dem Lande eine noch größere Anzahl von Menschen von der Post auf Kosten der die Anstalt Benützenden lebt, und dadurch der landwirthschaftlichen Industrie zugleich ein Vorschub gegeben wird.
Es möchte daher das bei einer Postreform zu bezweckende Ziel sich dahin gestalten, daß der Staat beim unbeschränkten Fortgenuß der eben ausgewiesenen Vortheile das eigene Interesse mit jenem des Publicums durch möglichste Erleichterung, Vervielfältigung und Belebung des Verkehrs, mithin durch Befreiung von zu Klagen Anlaß gebenden Belästigungen auf das innigste zu vereinigen suche. Steht diese Ansicht fest, und wird sie zu einem Princip in der Staatsverwaltung erhoben, so zerfallen von selbst alle aus engherzig und beschränkten Finanzspeculationen von der Idee des Staatsmonopols allein ausgehenden Einwendungen, und es stellt sich die Zweckmäßigkeit, ja die durch die allgemeinen Fortschritte in der Cultur ausgesprochene Nothwendigkeit einer Reform in dem Hauptbeförderungsmittel alles geistigen Verbands und jedes industriellen und commerciellen Verkehrs unter Menschen hervor, welche nach dem großen Beispiel Englands von jeder Regierung des Continents, nach Maaßgabe ihrer eigenthümlichen Stellung, in der financiellen Gestaltung des Postwesens dem eigenthümlichen Zweck desselben gemäß vorgenommen werden sollte.
Nur scheint es, daß mit einer bloßen Ermäßigung der Tarife im Innern der einzelnen Staaten den vorwaltenden Uebelständen noch keineswegs vollständig abgeholfen werden wird, so lange nicht zugleich für eine verhältnißmäßige Herabsetzung des ausländischen Correspondenz-Porto's Vorkehrungen getroffen werden. Dieser Punkt, in den bisherigen Artikeln noch nicht gehörig beleuchtet, unterliegt besonderen Schwierigkeiten, die sowohl die veränderte Stellung der Regierung hierin, als die Eigenthümlichkeit der geographischen Lage mit sich bringt. Denn so väterlich und vortheilhaft es erscheint, daß die Regierung durch Ermäßigung der Tarife für die Erleichterung des Verkehrs der eigenen Unterthanen Sorge trägt, so wenig kann ihr doch zugemuthet werden, daß sie bei der durch ihr Gebiet gehenden Correspondenz aus und nach fremden Staaten nicht auch beim Post-Transit, wie bei jedem andern Transit auf ihren Straßen, Flüssen, Canälen und Häfen, die Vortheile wahrnehme und benütze, die ihr die Lage des Landes darzubieten vermag; um so mehr, als hiebei auch eigenes Zuthun und besondere Kosten erheischt werden. Oder könnte man wohl billigerweise das Ansinnen stellen, daß der Staat, der den Transport der Transitcorrespondenz übernimmt, den Aufwand und die Gefahr für deren schnellste und sicherste Beförderung tragen, dabei aber auf den Ersatz seiner wirklichen Auslagen, der Mühewaltung seiner Beamten, der Haftung für Schaden u. s. w. gänzlich verzichten, und die durch Fremde verursachten größern Kosten auf seine eigenen Unterthanen umlegen soll?
Es kann hier nicht eingewendet werden, daß die Sache bei einer allgemein zu verabredenden Niederschlagung aller Transit-Vergütungen durch wechselseitige Dienstleistungen ausgeglichen werde; denn es würde sich vermöge der bedingenden geographischen Lage ergeben, daß die an den Enden unsers Welttheils gelegenen Länder Griechenland: das Königreich beider Sicilien, die Inseln im adriatischen und mittelländischen Meere, die spanische Halbinsel, Großbritannien und Irland, die Hansestädte, Dänemark, Schweden und Norwegen, nebst dem ganzen großen russischen Kaiserreich die übrigen Staaten durch keine Gegenleistung entschädigen würden; sie hätten also nur an den Vortheilen der von ihnen benützten fremden Postanstalt Antheil, nicht aber an den Lasten derselben, welche zum großen Theil die Centralstaaten, Oesterreich, Preußen und Deutschland zumal zu tragen hätten, obgleich es leicht der Fall seyn könnte, daß gerade jene bei ihrem ausgebreiteten Verkehr sehr viel zu der Vermehrung des Kostenaufwandes beitragen dürften. Ueberdieß würden durch ein so ungleiches Verhältniß in staatsrechtlicher Hinsicht die Centralregierungen mit einer Art Staatsdienstbarkeit zum fortwährenden Vortheile der oben angeführten europäischen Staaten belastet.
Ferner würde es kein vollständiges Ausgleichmittel gewähren, wenn allgemein eingeführt würde, daß in jedem Lande der Correspondent seine Briefe nach dem Ausland, und aus demselben nur bis und resp. von der Gränze seines Staates zu zahlen gehalten wäre; denn dieß würde nur bei unmittelbaren Nachbarstaaten alle Ansprüche aufheben, nicht aber für die Correspondenz der durch Zwischenstaaten getrennten Länder, da diese auf solche Weise dennoch zu unentgeltlicher Dienstleistung verpflichtet bleiben würden.
Was die Sache außerordentlich erschwert, ist nicht nur die Mannichfaltigkeit und Ungleichheit der Tarife für den ausländischen Postverkehr, sondern auch die ganz abweichenden Grundsätze, nach denen derselbe in den verschiedenen Staaten angesehen und gehandhabt wird. Während nämlich die meisten europäischen Postinstitute sich für die Transitcorrespondenz gegenseitig eine angemessene Entschädigung leisten, hat sich die spanische Regierung von jeher beharrlich geweigert, der französischen Postoffice für den Transit irgend eine Entschädigung zu entrichten, woraus sich dann ergibt, daß die Kosten der Briefe durch Frankreich nach Spanien, Portugal und Gibraltar resp. von und bis den Pyrenäen von den diesseitigen Correspondenten bestritten werden müssen. Und England, das für seine
neue Postreform so hochgefeierte England, befolgt bei seiner so starken ausländischen Correspondenz eine ganz eigene Politik. Es hat sich nämlich den Schlüssel seiner Postverbindung mit dem Continent durch Frankreich mittelst eines bald nach dem Frieden von Amiens mit diesem Lande abgeschlossenen Vertrags gesichert, in welchem es sich bei den von beiden Staaten alternirend erhaltenen Packbootverbindungen über den Canal zur Entrichtung bedeutenden Portosätze von und resp. bis an die französische Gränze (für Italien namentlich resp. von und bis Turin) herbeigelassen hat. Dieser Vertrag, obgleich in Hinsicht der Territorialbestimmungen nicht mehr passend, wurde seit der Restauration wieder repristinirt und gilt noch jetzt zwischen den beiderseitigen Postofficen. Gegen alle übrigen Staaten aber befolgt England das System, daß es nur die Communication zur See auf seine Kosten unterhält, dagegen aber vom correspondirenden Publicum auf dem Continent verlangt, daß es seine Briefe von und nach England hin und zurück bezahle.
Zeitgemäß wäre es unstreitig, daß bei dem allgemeinen Eifer für die Förderung der Industrie und Handelsfreiheit, der sich namentlich in Deutschland durch die Zollvereine bewährt, die Aufmerksamkeit der Regierungen auf diesen wichtigen Gegenstand gerichtet, und gegen die obwaltenden Mißbräuche und Anomalien endlich die gewünschte Abhülfe getroffen würde. Sie dürfte nur dann möglich seyn, wenn, sobald einmal das Postwesen im Innern eines jeden Staates eine den angedeuteten Grundsätzen entsprechende Regulirung für den innern Postverkehr erhalten hätte, die europäische Regierungen, bei Anerkennung des unbestreitbaren Rechts auf Benützung des Posttransits, in einer zu treffenden allgemeinen Uebereinkunft sich zu einer gleichförmigen Ermäßigung der Preise nach geographischen Distanzen, etwa zu einer nach Maßstab von 40 bis 50 Meilen auszumittelnden Dividende der landesherrlich vorgeschriebenen Tarife herbeilassen würden.
Bis jedoch diese allerdings schwierige und wohl noch einer fernern Zukunft vorbehaltene Vereinbarung unter den Staaten zu Stande kommen dürfte, möchte es vor der Hand wohl noth thun, daß die brittische Regierung durch die vereinten Vorstellungen der betreffenden diplomatischen Agenten in London bewogen werde, den intermittirenden Postanstalten in Deutschland, Holland und Belgien eben so wie der französischen Administration eine billige Entschädigung für die Transitcorrespondenz zu entrichten, damit nach Aufhebung der beträchtlichen Frankozahlung bis an die Einschiffungspunkte Ostende, Antwerpen, Rotterdam und Cuxhaven der diesseitige Correspondent nur einmal, nämlich bei der Einhändigung, zur Tragung der Kosten angehalten werde. Und da das englische Ministerium, nach einer seiner Aeußerungen im Parlament, selbst eine solche Regulirung des brittischen Postverkehres mit dem Auslande beantragen zu wollen sich erklärt hat, so dürfte es gerade jetzt an der Zeit seyn, diesen für die Erleichterung des europäischen Handels so wichtigen Gegenstand in London anhängig zu machen, und was bisher wohl noch nicht geschehen, auch gehörig zu beleuchten.
[2347]
Erklärung.
Um jeder Verwechslung meiner Person mit einem Individuum, welches sich, am 23 Mai zu Koblenz bei einem Diebstahl ertappt, erschossen hat, und dessen Namen noch nicht bekannt ist, vorzubeugen, erkläre ich, daß der bei der Leiche gefundene, auf mich lautende, Paß derjenige seyn muß, welcher mir auf der Reise zwischen Magdeburg und Hamburg (vom 8 bis 11 April a. c.) entwendet ist, und ferner, daß ich mich seit dem 22 April a. c. hier beständig aufgehalten habe, welches letztere eine hohe Polizei, auf mein Ansuchen, bestätigt.
Lübeck, den 4 Junius 1840.
Dr. Ferdinand Röse.
Daß der Sohn des hiesigen Kornmäklers Röse, der Dr. Philos. Ferdinand Röse, sich seit dem 22 April d. J. ununterbrochen hieselbst aufgehalten hat und noch jetzt allhier anwesend ist, wird hierdurch amtlich bescheinigt.
Lübeck, den 4 Junius 1840.
Die Polizei-Direction.
H. G. Plitt, Senator.
[2310-12]
Die Direction der k. k. priv. lombardisch-venezianischen Ferdinands-Bahn.
Da durch die allerhöchste Gnade die definitive Bewilligung zur Ausführung des Unternehmens erlangt worden ist, so beehrt sich die gesammte Direction der Gesellschaft diejenigen HH. Actionnäre, die dazu laut dem Art. 22 der Statuten berufen sind, zur General-Versammlung einzuladen, welche
den 30 künftigen Monats Julius
in Venedig, präcis 8 Uhr Vormittags, in den Sälen der Börse stattfinden wird.
Diejenigen, welche zufolge des Art. 34 von dem Rechte Gebrauch zu machen beabsichtigen, sich vertreten zu lassen, werden benachrichtigt, daß die Vollmachten in italienischer Sprache abgefaßt, vorschriftsmäßig beglaubigt, und spätestens bis zum 25 genannten Monats im Bureau der Direction in Venedig vorgelegt werden müssen.
Außerdem bringt man zur Kenntniß, daß um 9 Uhr die Liste der Beiwohnenden geschlossen, und die Sitzung ihren Anfang nehmen wird.
Die Direction wird den HH. Actionnären außer den im Art. 26 berührten Gegenständen auch noch folgende vortragen:
a) Ablesung der höhern Mittheilungen in Betreff der allerhöchsten Bewilligung der Statuten und der definitiven Ermächtigung zur Ausführung des Werkes;
b) die Wiederersetzung der austretenden Directoren, laut Art. 45;
c) Seitenbahn nach Bergamo, von Sr. Maj. schon vorläufig genehmigt;
d) Entwurf einer andern Seitenbahn nach Mantua;
e) Contracte mit den Agentschaften in Wien und in Augsburg.
Mailand, den 3 Junius 1840.
Die Direction der Gesellschaft.
Venezianer Section.
(Unterz.) Guiseppe Reali
Francesco Zucchelli.
Pietro Bigaglia.
Rob. Spiridione Papadopoli.
Cav. Giacomo Treves de' Bonfili.
Secr. Dr. G. B. Breganze.
Lombardische Section.
(Unterz.) Antonio Carmagnola.
Paolo Battaglia.
Francesco Decio.
G. Batt. Brambilla.
Secr. Dr. Emilio Campi.
[2348]
Die täglich erscheinende Augsburger Abendzeitung empfiehlt sich zu neuem Abonnement für das zweite Semester 1840 so wie zu Bekanntmachungen aller Art als eine der verbreitetsten Zeitungen in Bayern, dem angränzenden Würtemberg, der Schweiz etc. Trotz der großen Auflage von 3000 Exemplaren kostet die Petitzeile nur 3 kr. Insertionsgebühr; größere Lettern werden nach Verhältniß berechnet. Die Hauptversendung hat das Oberpostamt Augsburg. Preis in Augsburg, mit vielen Beilagen und einem wöchentlichen Unterhaltungsblatt: „Der Sammler.“ nur zwei Gulden und dreißig Kreuzer halbjährig. Alle resp. Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.
[2332-33]
Denkmünze auf Joh. Froben.
Aus Anlaß der Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst ist von dem hiesigen Festcomité die Prägung einer Medaille mit des berühmtesten Basler Buchdruckers Brustbilde von Bovy's Meisterhand veranstaltet worden. Wir liefern Exemplare in Silber à 8 fl., in Bronze à 3 fl. 30 kr.
Basel, Junius 1840.
Schweighauser'sche Buchhandlung.
[2334]
Höchst wichtiges Werk!
Bei uns ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Lehrbuch des Vernunftrechts und der Staatswissenschaften,
von Dr. Karl v. Rotteck,
großherzoglich badischem Hofrath und Professor, der Akademie der moral. und polit. Wissenschaften am königl. französischen Institut correspondirendem, und mehrerer anderer gelehrten Gesellschaften ordentlichem, correspondirendem und Ehrenmitgliede.
Zweite verbesserte und vermehrte Auflage.
Erster Band.
Allgemeine Einleitung in das Vernunftrecht. Natürliches Privatrecht.
Auch unter dem besondern Titel:
Lehrbuch des natürlichen Privatrechts.
Der Zweck des Verfassers ist ein doppelter, einmal nämlich den Begriff des Vernunftrechts, frei von metaphysischen Spitzfindigkeiten und transcendenten Vorstellungen, aus den, dem gemeinen Menschenverstand einleuchtenden, Bedingungen der für die in Wechselwirkung stehenden Menschen möglich größten Ausdehnung ihres äußern Freiheitsgebrauches abzuleiten, und ihn durch Begründung auf den unläugbaren und darum auch des allgemeinsten Anerkenntnisses nothwendig sich erfreuenden Satz des Widerspruchs dem Streite der Schulen oder der, auf bloß subjectiven Ansichten oder Träumen ruhenden, Theorien zu entziehen; sodann zu zeigen, inwiefern für diesen einfachen Begriff und die aus demselben natürlich fließenden Folgerungen auch eine praktische Geltung in allen Sphären jener Wechselwirkung in Anspruch zu nehmen sey, insbesondere aber zu zeigen, daß das Vernunftrecht sämmtlichen Staatswissenschaften zur Grundlage gegeben werden, und die praktische Politik auf jedem Schritte begleiten müsse. Es ist diese Untersuchung in der heutigen Zeit, deren Charakter ganz eigens in dem Kampfe zwischen dem ins klare Bewußtseyn getretenen natürlichen oder vernünftigen und dem ihm widerstreitenden, historischen Recht besteht, gewiß von höchstem Interesse, und wenn das frühere Werk des Verfassers, nämlich seine „Weltgeschichte,“ eben wegen des vernunftrechtlichen Standpunktes, von welchem uns darin die Schicksale der Völker und Staaten überschaut und beurtheilt werden, sich des ausgebreitetsten Beifalls erfreute, so wird auch dieses Lehrbuch des Vernunftrechts, welches die Grundsätze, worauf jene Beurtheilung der Menschengeschichte beruht, in ihrem systematischen Zusammenhang dargestellt, sich eine gleich günstige Aufnahme versprechen dürfen.
Es sind auch wirklich, gleich nach dem ersten Erscheinen des Werkes (1829 und 1830) die günstigsten öffentlichen Urtheile darüber ergangen. So in der allg. Hallischen Litteraturzeitung (von 1830 Ergänz. Bl. Nro. 30, 31 und 32), in dem Litteraturblatt von Menzel (von 1830 Nr. 60), in den Jahrbüchern für Geschichte und Staatskunst (Aprilheft 1830) u. v. a.
Um das ganze vier Bände umfassende Werk jedermann zugängig zu machen, haben wir den Subscriptionspreis für die Abnahme aller vier Bände zumal in gewöhnlichem Druckpapier auf 6 Thlr. oder 10 fl. 48 kr. in fein Velinpapier auf 10 Thlr. oder 16 fl. festgesetzt, was beinahe um die Hälfte wohlfeiler als der bisherige Preis ist. Den zweiten Band: Lehrbuch der allgemeinen Staatslehre, können wir schon in etwa vier Wochen nachliefern; es ist ebenfalls eine zweite vermehrte Auflage davon unter der Presse. Obengenannter Subscriptionspreis dauert aber nur bis zum Erscheinen des zweiten Bandes, wonach unfehlbar ein erhöhter Ladenpreis für alle 4 Bände zusammengenommen eintritt. Jetzt sogleich sind zu haben der 1ste, 3te und 4te Band, da die beiden letztern in ihrer bisherigen Form bleiben. Für diejenigen, welche etwa eine zweite Auflage derselben abwarten wollten, erklären wir hiemit, daß die Auflage der zwei ersten Bände dem Vorrath vom 3ten und 4ten Band gleich gemacht wurde, und daß also von letztern keine neue Auflage erscheinen kann, es würde denn der 1ste und 2te Band auch wieder in einer neuen Auflage erscheinen.
Die einzelnen Bände kosten wir bisher:
Stuttgart.
Hallberger'sche Verlagshandlung.
[2040]
Ein für Jedermann nützliches Buch ist in allen Buchhandlungen zu haben:
Sammlung und Erklärung von (6000) fremden Wörtern, welche in der Umgangssprache, in Zeitungen und Büchern oft vorkommen. 5te verbess. Auflage von J. Wiedemann. Preis 45 kr.
Stuttgart bei Reff – München bei Palm – Wien in der Gerold'schen Buchhandlung.
[2344-46]
Großherzogl. hessisches von den Landständen garantirtes Anlehen von 6,500,000 fl.
Die Ziehung am 1 Julius bietet Hauptgewinne von 500,000 fl., 10,000, 5000, 3000, 6 à 1000, 10 à 400, 20 à 200, 60 à 100, 100 à 85, 560 à 82, 800 à 79 dar.
Um Jedermann Gelegenheit zu geben für billige Einlage einen bedeutenden Gewinn zu erhalten, erlasse ich Loose à 5 fl. per Stück und gebe außerdem Abnehmern von fünf Stück das sechste gratis.
Gustav Stiebel, Bankier in Frankfurt a. M.
[133]
In der Unterzeichneten ist erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden:
Vorhalle zur griechischen Geschichte und Mythologie.
Von Johann Uschold,
Professor am k. bayer. Gymnasium zu Straubing.
Zweiter Theil.
Gr. 8. Preis 2 fl. 42 kr. oder 1 Rthlr. 16 gr.
Inhalt: 1) Die Thiersymbolik. 2) Einfluß der Thiersymbolik auf den Cultus. 3) Ueber die symbolische Bedeutung einiger Bäume. 4) Die symbolische Bedeutung des Tanzes. 5) Die symbolische Bedeutung der Kampfspiele. 6) Ueber den doppelten Wirkungskreis des Sonnengottes. 7) Ueber das Verhältniß des Apollon zum Dionysos. 8) Ueber das feindliche Verhältniß einiger Brüder. 9) Ueber den Streit des Lykurgos mit Dionysos. 10) Ueber den Kampf des Herakles mit Eurytos. 11) Ueber den Kampf der Hera mit Herakles. 12) Ueber den Kampf der Pallas und Hera mit Poseidon. 13) Ueber die symbolische Bedeutung vieler Kriege. 14) Ueber die Erfindung der Buchstabenschrift durch Hermes. 15) Ueber Atlas als Himmelsträger. 16) Andeutungen über die Moiren, Horen und Charitinen. 17) Andeutungen über die Nymphen. 18) Ueber die Freier der Penelopeia. 19) Das Gefolge des Dionysos. 20) Die Homerischen Aethiopen. 21) Die Phäaken. 22) Die Hyperboreer. 23) Die Amazonen. 24) Die Kyklopen. 25) Die Telchinen und Heliaden. 26) Die Kureten und Korybanten. 27) Die Idäischen Daktylen.
Der Verfasser dieser Schrift hat durch seine Geschichte des trojanischen Krieges bereits bewiesen, wie sehr er mit dem griechischen Alterthum vertraut ist. Während er sich aber in jener Schrift auf den gefeierten Krieg und die zunächst mit demselben in Verbindung stehenden Stoffe beschränkte, verbreitet er sich in dieser Vorhalle über alle jene dunklen Sagen, welche bisher wenig beachtet wurden, mit einer solchen Gründlichkeit, daß dieselben dadurch nicht bloß ihre volle Bedeutung bekommen, sondern überhaupt die ganze Urgeschichte und Mythologie der Griechen neues Licht und eine sichere Grundlage gewinnt. Daher zweifeln wir nicht, daß dieses Werk zur Lösung vieler bisher streitigen Punkte wesentlich beitragen und bei der einfachen Darstellung des Verfassers und dem hohen Interesse des Gegenstandes allen Freunden der Litteratur, besonders jener des classischen Alterthums, eben so viel Vergnügen gewähren dürfte, als den Gelehrten vom Fache.
Stuttgart und Tübingen.
J. G. Cotta'sche Buchhandlung.
[2217]
Leuchs Polytechnische Zeitung und Handlungs-Zeitung,
zu beziehen durch alle Buchhandlungen zu 2 preuß. Thaler der Jahrgang.
Diese Zeitschrift zeichnet sich fortwährend durch gute Auswahl und ausgezeichnete Abhandlungen aus. Wir erwähnen aus dem laufenden Jahrgang: neue Art Tapeten wohlfeil zu satiniren; Papier bloß mit Milch zu leimen; Seidenfärberei in Berlin; Verbesserte Schwarzfärberei; neue kalte Küpe; Indigcarmin; Copirmaschinen; Alaunfabrication (vollständig); geruchlose Abtritte; Natron- und Glaubersalzfabrication (vollständig); Branntweinbrennerei, verbesserte; Lichtdochte; bessere Frescomalerei; bessere Farbholzmühle und neben der vollständigen Zusammenstellung aller guten neuen Entdeckungen des Auslandes.
[2271-72]
So eben sind bei Meyer & Zeller in Zürich erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Eichelberg, G., Methodischer Leitfaden zum gründlichen Unterricht in der Naturgeschichte für höhere Lehranstalten. 8. 1ster Thl. Thierkunde. 48 kr od. 10 Gr. 3ter Thl. Mineralogie. 54 kr. oder 12 Gr. (Der 2te Theil erscheint nächstens.)
Das Bernerische Schulblatt spricht sich über die Schrift folgendermaßen aus: „Dieser Leitfaden führt die gewünschte Verbindung des pädagogischen mit dem wissenschaftlichen Elemente auf vorzügliche Weise durch. Es mag diese kleine Schrift wohl das Vorzüglichste seyn, was in methodischer Beziehung über Naturgeschichte bis jetzt erschienen ist. Wer sich ihrer bedienen mag und eigenes, ernstes Studium nicht scheut, wird auch gewiß in intellectueller Hinsicht und in Beziehung auf großartige Naturanschauung die herrlichsten Erfolge wahrnehmen.
So behandelt, muß die Naturgeschichte ein herrliches Bildungsmittel werden, sie weckt und schärft den Verstand, veredelt und hebt das Gefühl und führt tief ins Leben der Natur hinein und lehrt, wie der Verfasser sagt, die Natursprache verstehen. Möchte dieser Weg bald allgemeinere Anerkennung finden!“
Meyer, Dr. H., die ältesten Münzen von Zürich, oder Zürichs Münzgeschichte im Mittelalter, mit zwei Münztafeln. 12. 57 kr. od. 12 Gr.
Schuster, C. Ludwig, poetische Versuche. Herausgegeben zur Unterstützung eines Biedermannes. 8. 18 kr. od. 4 Gr.
Platonis. Lysis et Menexenus item incerti auctoris Hipparchus. Recogn. J. G. Baiterus, J. C. Orellius, A. G. Winkelmannus. 12. 27 kr. oder 6 Gr.
A. G. Winkelmannus, Politicus item incerti auctoris Minos. 12. 36 kr. oder 8 Gr.
[132]
In Unterzeichnetem sind so eben erschienen und in allen Buchhandlungen zu kaufen:
Skizzen aus dem Leben und der Natur.
Vermischte Schriften
von H. Hauff.
Erster Band.
Gr. 8. Preis 2 fl. 42 kr. oder 1 Rthlr. 16 gr.
Nachdem der Verfasser seit einer Reihe von Jahren im Morgenblatt, dessen Redacteur er ist, und in andern Zeitschriften Aufsätze verschiedenen Inhalts anonym niedergelegt, hat er sich entschlossen, eine Auswahl derselben in einer Sammlung dem Publicum vorzulegen. Die beiden Bände, mit denen die Sammlung geschlossen wird, enthalten Erzählungen, Satyren, heitere Kritiken unserer gesellschaftlichen und litterarischen Zustände, populäre Naturbetrachtungen. – Der Inhalt des hier angezeigten ersten Bandes ist folgender: 1) Madelon. 2) Postdilurianische Kritik. 3) Indiscretion. 4) Vom Theater. 5) Rheinfahrt. 6) Vom Mond. 7) Gedanken über die natürliche Verschiedenheit und die Urzeit des Menschengeschlechts. 8) Miß Djeck. Zur Geschichte des Elephanten. 9) Die große Wasserschlange.
Der unter der Presse befindliche zweite Band wird enthalten: Die Stadt und der Jahrmarkt. – Litterarische Grillen. 1) Das Jahr 1740. 2) Schalksnarren. 3) Der deutsche und der französische Feuilletonist. 4) Die deutsche Dramatik. – Die Bajaderen. – Vom Geister- und Gespensterglauben in Deutschland.
Stuttgart und Tübingen, im April 1840.
J. G. Cotta'scher Verlag.
[2236-38]
Vollständig ist erschienen und an alle Buchhandlungen versendet:
KARL v. ROTTECKS allgemeine Weltgeschichte in 9 Bänden.
14te unveränderte Auflage. Preis wie bisher 9 fl. oder 5 Thlr.
Historisch-geographischer Atlas zu den allgemeinen Geschichtswerken
von Karl v. Rotteck, Pölitz und Becker,
in 40 colorirten Karten von Julius Löwenberg.
Preis in Carton geheftet 5 Rthlr. oder 8 fl.
Karlsruhe und Freiburg, im Mai 1840.
Herder'sche Verlagshandlung.
[2341]
Da mit Ende dieses Monats Junius das Abonnement für diejenigen Exemplare der religiösen Zeitschrift:
Sion.
Eine Stimme in der Kirche für unsere Zeit.
Herausgegeben durch einen Verein von Katholiken unter der Redaction von Dr. Ferdinand Herbst, welche auf dem Wege der Post bezogen werden, abläuft, so ersuchen wir die resp. verehrlichen Abonnenten, ihre Bestellungen für das zweite Semester doch unverweilt erneuern zu wollen, damit keine Stockung in der Zusendung entstehe, und wir auch uns im Stande sehen, die Steigerung der Auflage gehörig bemessen zu können. – Die Zahl der Abonnenten vermehrte sich im heurigen Jahre von Woche zu Woche wieder dergestalt, daß wir ungeachtet der veranstalteten weit stärkern Auflage als im Jahre 1839 gegenwärtig dennoch nur noch einen geringen Vorrath von Exemplaren besitzen, welcher in kurzer Zeit auch vergriffen seyn dürfte.
Eine so allgemeine Theilnahme, einen in alle Winkel Europa's, wo sich nur deutsche Katholiken finden, selbst nach Nordamerika, ausgedehnten Leserkreis hat wohl keine andere deutsche religiöse Zeitschrift aufzuweisen, und führt der Sion auch immer mehr Mitarbeiter (worunter Personen von sehr hoher Stellung) zu, was eben diese Zeitschrift so interessant, so immer mehr gelesen macht, weil sie so mannichfaltig ist.
Daneben ist die Sion im Vergleich ihrer Bogenzahl und eleganten Ausstattung die allerwohlfeilste derartige Zeitschrift; ihr Preis im Buchhandel ganzjährig 6 fl. rhn. oder 4 Rthlr. preuß.; auf der Post innerhalb des Königreichs Bayern im Isten Rayon halbjährig 2 fl. 54 1/2 kr., im IIten Rayon (bis zur Gränze von Tyrol, Salzburg, Würtemberg, Schweiz) 3 fl. 7 kr., im IIIten Rayon (bis an Böhmen, Sachsen, Hessen) 3 fl. 14 1/2 kr. und erscheint wöchentlich dreimal.
Bestellungen übernehmen die resp. Postämter aller Länder, die hiesige k. Oberpostamts-Zeitungsexpedition besorgt die Hauptversendung.
Augsburg, den 12 Junius 1840.
Karl Kollmann'sche Buchhandlung.
[2276]
Pracht-Ausgabe.
Bei Joh. Nep. Passy, Buchhändler in St. Pölten, ist erschienen und sowohl dort, als in der Mechitaristen-Congregations-Buchhandlung in Wien, und in allen Buchhandlungen des In- und Auslands zu haben:
Thomas von Kempen, oder die vier Bücher von der Nachfolge Christi.
Aus dem Lateinischen von D. Guido Görres.
Groß Octav 1839, in Wien in der Officin der PP. Mechitaristen gedruckt; jede Seite ist mit einer entsprechenden, größtentheils auf den Text bezüglichen Randzeichnung umgeben; diese sowohl, als auch die im Buche vorkommenden vier Bilder und die bei jedem Capitel befindlichen Vignetten sind vom Hrn. E. Steinle, Historienmaler, gezeichnet und vom Hrn. Professor Blasius Höfel in Holz geschnitten. Die Randverzierungen sind rothbraun, der Text schwarz, auf Velin-Schreibpapier gedruckt, englisch cartonnirt in einen mit Holzschnitt verzierten Umschlag, unaufgeschnitten 4 fl. C. M. od. 4 fl. 48 kr. rhn.
Nebst dieser Ausgabe wurde noch eine veranstaltet, bei welcher sowohl Text als Randzeichnungen und Bilder auf Velin-Druckpapier, nur im schwarzen Druck erscheinen; dieselbe ist ebenfalls englisch cartonnirt, und kostet 2 fl. 30 kr. C. M. oder 3 fl. rhn.
[2280]
Oesterreichische militärische Zeitschrift 1840. Vtes Heft.
Dieses Heft ist so eben erschienen und an alle Buchhandlungen versendet worden.
Inhalt: I. Zustand des Kriegswesens in Griechenland in den Jahren 1833-1835. II. Der Zug des Feldzeugmeisters Graf Daun nach Neapel im Jahre 1707. (Schluß.) III. Des Erzherzogs Maximilian Feldzug 1480 in den Niederlanden. IV. Litteratur. V. Neueste Militärveränderungen.
Der Preis des Jahrgangs 1840 von 12 Heften ist, wie auch der aller frühern Jahrgänge von 1818-1839, jeder 8 Rthlr. sächs.
Die Jahrgänge 1811-1813 sind in einer neuen Auflage in 4 Bänden vereinigt erschienen und kosten zusammen ebenfalls 8 Rthlr. sächs. Wer die ganze Sammlung von 1811-39 auf einmal abnimmt, erhält dieselbe um 1/4 wohlfeiler.
Von dem Unterzeichneten ist diese Zeitschrift durch alle Buchhandlungen um die genannten Preise zu beziehen.
Wien, den 3 Junius 1840.
J. G. Heubner, Buchhändler.
[2256]
So eben erschien bei Karl Drobisch in Leipzig:
Festgabe zur vierten Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst. Eine Darstellung der Entstehung, Ausbreitung und Vervollkommnung der Typographie bis zur gegenwärtigen Zeit. Von H. Heinlein. Mit einer Abbildung des in Leipzig erbauten Fest-Salons. Brosch. 12 gGr.
[2165]
Durch alle Buchhandlungen Deutschlands und der Schweiz ist zu haben:
Beiträge zur Wollveredlungs-Praxis. Aus eigener Erfahrung dargeboten von Friedrich Mentzel, k. preuß. Amtsrath, Ritter des eis. Kreuzes 2ter Classe, Generalpächter der Domäne Leubus und Rittergutsbesitzer auf Parchwitz. Preis 10 gr. sächs. – 45 kr. rhn. od. 37 1/2 kr. C. M.
[2300-2]
In allen Buchhandlungen des In- und Auslandes wird Subscription angenommen auf die zweite verbesserte und vermehrte Auflage der
Geschichte der Hohenstaufen und ihrer Zeit
von Friedrich von Raumer.
Das Werk erscheint in 6 Bänden oder 24 Lieferungen, zusammen gegen 250 Bogen enthaltend.
Jeden Monat wird eine Lieferung, alle vier Monate ein Band ausgegeben, die erste Lieferung am 1 August, der erste Band am 1 November.
Subscriptionspreise:
Ausgabe Nr. 1, auf gutem Maschinenvelinpapier, die Lieferung 12 Gr., der Band 2 Thlr.
Ausgabe Nr. 2, auf extrafeinem Velinpapier, die Lieferung 1 Thlr., der Band 4 Thlr.
Ausführliche Ankündigungen über dieses Unternehmen sind in allen Buchhandlungen zu erhalten.
Leipzig im Mai 1840.
F. A. Brockhaus.