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Wortwolke – Lemmata

Estor, Johann Georg: Der Teutschen rechtsgelahrheit. Bd. 3. Frankfurt (Main), 1767.

Diese Wortwolke basiert auf dem automatischen Lemmatisierungsverfahren historischer Texte (CAB), das im DTA für die Textsuche angewandt wird. Die Lemmatisierung fasst sowohl Transliterationen (also bspw. ſ → s) als auch grammatische Formen (Teil, Theil, Theile, Theiles, ...) zusammen. Die Wortidentifikation (Tokenisierung) erfolgt mittels DTA-Tokwrap. Die Fontgröße der einzelnen Lemmata in der Wortwolke ist proportional zu deren Frequenz im Dokument. Lemmata, die im Dokument weniger als dreimal vorkommen, werden nicht dargestellt.


1 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 1ten 2 20 21 22 24 25 27 2ten 3 30 3ten 4 4t 5 6 7 8 8v 9 Abh. Absicht Adel Art Bande Bauer Beamte Bedeutung Böhme Cap. Carl Christian Cons. Cramer Darnebst De Deutsche Deutschland Dienst Dorf Ebend Ehe Ehegatte Ehemann Eigentum Eltern Engelbrecht Erbfolge Fg Fg. Fgg Fgg. Frankfurt Frau Freiheit Freiherr Frieden Frucht Fürstl. Gattung Ge. Gedinge Gemeinschaft Gericht Gerichtbarkeit Germ. Geschlecht Gesetz Gestalt Gewalt Gewohnheit Grund Gut Halle Haltaus Hand Handel Handelung Hauptstück Haus Herr Herrschaft Hessen Hessen-Casselischen Hofmann I I. Ii Inhalt Irem Iten Iur. Jahr Jena Joh. Johann Kaiser Kind König Land Landesherr Landgraf Leipz. Leute Leyser Lib. Ludewig Mann Marburg Mensch Monat Moser Mutter Name Nebenstunde Neumann O. Obrigkeit Obs. Ort P. Person Pferd R. Recht Regeln Reichsstadt Richter Römer Sache Sachsen Sammelung Schrift Schöpf Senkenberg Sp. Stadt T. Tag Teil Testament Th. Tit. Tochter Tod Universität Unterschied Ursache Vater Verjährung Verordnung Vol. Vormund Vormundschaft Wasser Willen Witib Wort Zeit a. ab aber abgeben achten ad adelig alle allein allgemein als also alt am an ander andere ansehen auch auf aus außer bald bedeuten bedienen befinden begreifen bei beide bekannt bekommen bemerken besagen besondere besonders bestehen bestätigen betrachten bezahlen bis bleiben bringen bürgerlich cap. circa cons. d d. da dabei dadurch daher dahier dahin dahingegen damit dann darauf darin darunter darüber daselbst dasselbe davon dazu daß de demselben denn der dergleichen deutsch die diejenige diese dieselbe diesfalls doch durch dürfen e. eben ebenfalls ehe ehedem ehelich eigen eigentlich einander eine einführen einige einteilen entgegen enthalten entstehen entweder er erben erfordern erhalten erkennen erlangen ersprießen erst erteilen es et et_cetera etc. etwas euer fallen falls fg fg. fgg. finden folgen folglich fordern fragen frei fremd fällen führen für ganz gar geben gebrauchen gegen gehen gehören geistlich gelt gelten gemein gerichtlich germ. geschehen gewiß gleich gleichwohl grafen groß gut haben halb halber halten handeln heißen herkommen herziehen heute hierbei hierzu hissen hoch i ich ihr ii iii im in ingleichen inzwischen irre iur. iure jagen jede jedoch jeweilen joh. jung juris jährlich kaiserlich keine klein kommen können landen lassen leben legen lehnen leibeigen leisten letzte lib. liegen machen man mancherlei mehr meine messen minder mit mithin mögen müssen n. nach nehmen nennen neu nicht nichts noch nun nur nächst nämlich nötig ob ober oder ohne ordentlich p. rechnen recht rechtlich rechtmässig richten römisch s s. sagen schaden schon sehen sehr sein seine selbig selbst setzen sich sie so sofern solch sollen sondern sonst sowohl sprechen stadtrecht statt stehen stellen stet strafen stücken sächsisch teilen teils th. tit. tragen tun u. um unbeweglich und unter unterscheiden untertan urkunden v verbieten verkaufen vermittels vermögen verordnen verschieden versprechen verstatten verstehen versterben vi viel vielmehr viii voll vom von vor vorhanden vormunden was wegen weil weise weisen welche welchen wenn wer werden wider wie wir wissen wo woher wohl wollen worin wovon z. zehnt zeigen ziehen zu zum zur zwar zwischen § öffentlich öfters über übrig