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Wortwolke – Wortformen (Types)

Estor, Johann Georg: Der Teutschen rechtsgelahrheit. Bd. 3. Frankfurt (Main), 1767.

Diese Wortwolke listet alle Types der Textgrundlage des Werkes auf. Die Tokenisierung erfolgte automatisch mittels DTA-Tokwrap. Dargestellt werden die transliterierten (also bspw. ſ → s) Wortformen. Types unter einer absoluten Frequenz von 3 werden nicht dargestellt.


1 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 1ten 2 20 21 25 27 2ten 3 30 3ten 4 4t 5 6 7 8 8v 9 Bei Boehmer Carl Christian Christoph Cramer Daher Das Denn Der Die Dise Dises Ein Engelbrecht Es Frankfurt Freiherr Frid Ge. Germ. Halle Haltaus Heinr. Hessen I II III IIII Iten Jac. Jena Jm Jn Jnzwischen Joh. Johann Kaiser Leipz. Leyser Ludewig Man Marburg Nach Neumann P. R. Reiche Sachsen Schoepff Senkenberg Sie Stryk T. Teutsche Teutschen Teutschlande V VI VII VIII Von Wenn XI Zu a a. ab aber abh. absicht ad adel adeliche adelichen aeltern alle allein allen alles allso als also alte alten am an andere anderer andern art auch auf aus ausser bald bande bauer bauern beambten bedeutet bedeutungen bei bekannt bemerket besage besondere besonders bestehet bis bürger cap. circa cons. d. da dabei dadurch dafern daher dahin dahir damit dann darauf darf darin darnebst darunter darzu darüber das daselbst dasselbe davon daß de decis dem demselben den denselben der deren dergleichen derselbe derselben des desselben dessen die dijenige dinste dise diselbe diselben disem disen diser dises dißfalls doch durch dürfen e. eb. eben ebend ebenfalls ehe ehedem eigentlich eigentum ein einander eine einem einen einer eines eingeteilet einige entgegen entweder er erbe erben erbfolge erfodert erhalten ersten es et etc etc. etwas falle fg fg. fgg fgg. finden findet fol folglich frage frau für fürstl. gar geben gedinge gegeben gegen gehalten gehen gehet gehören gehöret geistlichen gelt gemachet gemeine gemeinen gemeinschaft genennet genommen gerechnet gericht gerichtbarkeit gerichte geschehen geschihet gesezet gestalt gesäze gewalt gewesen gewisse gewonheiten gibet gleich gleichwohl grossen gut güter gütern habe haben halber halten hand hat hatte hatten haubtstück heissen heisset herr herren herrn heute hirbei hiß hohen i. ich iedoch ihm ihn ihr im imgleichen immassen in inen ire irem iren irer ist iur. iure iuris jar jare jedoch jeweilen kan kein keine keinen kinder kindern kleinen kommen kömmt könne können lande landen lange lassen leibeigenen leisten leute lezten lib. machen man mancherlei mehr meine minder mit mithin monate mutter muß müssen n. nach namen nebenstunden nemen nennet neuen nicht nichts noch nun nur nämlich nötig o. ob obrigkeit obs. oder one orten person personen recht rechte rechten regel richter römische römischen s s. sache sachen sammlung schaden schon schriften sect. sehr sei sein seine seinem seinen seiner selbige selbst sey seyn sich sie sihe sind so solche solches soll sollen sollte sondern sonst sowohl sp. stadt statt stehen stehet strafe städte städten stücke tage teile teils teutsche teutschen th. tit. tun u. um und unter unterschiden untertanen vater vermittels vermöge vermögen verordnung verschidene verschidenen verstanden vil vile vilmehr vol. vom von vor vormunden vormundschaft war waren was wegen weil weise welche welchen welcher welches wenn wer werde werden wider wie will willen wir wird witbe wo woher wohl wollen wollte worden worin wort worte wovon wurde wurden wäre wären würde z. zeit zeiten zu zum zur zwar zwischen § öfters über übrigen