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Böttner, Konrad: Leichen- und Gedächtniß-Rede. Lauban, 1740.

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Hoch und Wehrtgeschätzte,

Jch enthalte mich gewiß aller Schmeicheley, sage aber
dennoch, daß sich der Hochseelige Herr Rector
Böttner in seinem Amte durch die Gnade GOttes derge-
stalt aufgeführet, daß der oberste Aufseher der Schulen das
itzt betrachtete gnädige Urtheil über ihn habe fällen können.

Niemand wird seine Unterweisung genossen haben, der
ihn nicht als einen getreuen Schullehrer rühmen sollte. Er
hatte auf niedern und höhern Schulen die Wissenschafften
gründlich erlernet, deren Erkenntniß ein Schullehrer besi-
tzen muß; (*) Und die Fähigkeit dieselben vorzutragen, hat-
te Er in vielen Vorlesungen, und offentlich herausgegebe-
nen Abhandlungen auf der hohen Schule zu Leipzig sattsam
bewiesen; demnach war er geschickt, die in unsrem Lyceo
ihm anvertraute Jugend zu unterweisen. Er zeigte auch
bald in seiner Antritts-Rede, daß er den Unterschied der
Unterweisung auf hohen und niedern Schulen verstünde.
Seine Unterweisung ging also nirgends anders hin, als daß
er seine Untergebene, in der Religion, in den Grund-
Sprachen, und solchen Wissenschafften gründen möchte,
welche sie zur Anhörung derer Vorlesungen auf hohen Schu-
len zubereiten, und welche sie bey ihrer künftigen Lebensart
mit Nutzen wiederum anwenden könnten.

Diesen
vorstehende Herr Rector, Herr M. Baumeister, in seiner 1739
herausgegebenen Einladung zum Frühliugs-Examine, de eo, quod
in vita scholastica dulce est, & iucundum,
beypflichtet.
(*) Daß zu einem getreuen Schullehrer die Eckenntniß mehr als ei-
ner Kunst und Wissenschafft gehöre, erweiset der erfahrne und
berühmte Schulmann, Herr Gesner in seinen schon angeführten In-
stitutionibusrei scholasticae. c.
2.
Hoch und Wehrtgeſchaͤtzte,

Jch enthalte mich gewiß aller Schmeicheley, ſage aber
dennoch, daß ſich der Hochſeelige Herr Rector
Boͤttner in ſeinem Amte durch die Gnade GOttes derge-
ſtalt aufgefuͤhret, daß der oberſte Aufſeher der Schulen das
itzt betrachtete gnaͤdige Urtheil uͤber ihn habe faͤllen koͤnnen.

Niemand wird ſeine Unterweiſung genoſſen haben, der
ihn nicht als einen getreuen Schullehrer ruͤhmen ſollte. Er
hatte auf niedern und hoͤhern Schulen die Wiſſenſchafften
gruͤndlich erlernet, deren Erkenntniß ein Schullehrer beſi-
tzen muß; (*) Und die Faͤhigkeit dieſelben vorzutragen, hat-
te Er in vielen Vorleſungen, und offentlich herausgegebe-
nen Abhandlungen auf der hohen Schule zu Leipzig ſattſam
bewieſen; demnach war er geſchickt, die in unſrem Lyceo
ihm anvertraute Jugend zu unterweiſen. Er zeigte auch
bald in ſeiner Antritts-Rede, daß er den Unterſchied der
Unterweiſung auf hohen und niedern Schulen verſtuͤnde.
Seine Unterweiſung ging alſo nirgends anders hin, als daß
er ſeine Untergebene, in der Religion, in den Grund-
Sprachen, und ſolchen Wiſſenſchafften gruͤnden moͤchte,
welche ſie zur Anhoͤrung derer Vorleſungen auf hohen Schu-
len zubereiten, und welche ſie bey ihrer kuͤnftigen Lebensart
mit Nutzen wiederum anwenden koͤnnten.

Dieſen
vorſtehende Herr Rector, Herr M. Baumeiſter, in ſeiner 1739
herausgegebenen Einladung zum Fruͤhliugs-Examine, de eo, quod
in vita ſcholaſtica dulce eſt, & iucundum,
beypflichtet.
(*) Daß zu einem getreuen Schullehrer die Eckenntniß mehr als ei-
ner Kunſt und Wiſſenſchafft gehoͤre, erweiſet der erfahrne und
beruͤhmte Schulmann, Herr Gesner in ſeinen ſchon angefuͤhrten In-
ſtitutionibusrei ſcholaſticae. c.
2.
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[52/0053] Hoch und Wehrtgeſchaͤtzte, Jch enthalte mich gewiß aller Schmeicheley, ſage aber dennoch, daß ſich der Hochſeelige Herr Rector Boͤttner in ſeinem Amte durch die Gnade GOttes derge- ſtalt aufgefuͤhret, daß der oberſte Aufſeher der Schulen das itzt betrachtete gnaͤdige Urtheil uͤber ihn habe faͤllen koͤnnen. Niemand wird ſeine Unterweiſung genoſſen haben, der ihn nicht als einen getreuen Schullehrer ruͤhmen ſollte. Er hatte auf niedern und hoͤhern Schulen die Wiſſenſchafften gruͤndlich erlernet, deren Erkenntniß ein Schullehrer beſi- tzen muß; (*) Und die Faͤhigkeit dieſelben vorzutragen, hat- te Er in vielen Vorleſungen, und offentlich herausgegebe- nen Abhandlungen auf der hohen Schule zu Leipzig ſattſam bewieſen; demnach war er geſchickt, die in unſrem Lyceo ihm anvertraute Jugend zu unterweiſen. Er zeigte auch bald in ſeiner Antritts-Rede, daß er den Unterſchied der Unterweiſung auf hohen und niedern Schulen verſtuͤnde. Seine Unterweiſung ging alſo nirgends anders hin, als daß er ſeine Untergebene, in der Religion, in den Grund- Sprachen, und ſolchen Wiſſenſchafften gruͤnden moͤchte, welche ſie zur Anhoͤrung derer Vorleſungen auf hohen Schu- len zubereiten, und welche ſie bey ihrer kuͤnftigen Lebensart mit Nutzen wiederum anwenden koͤnnten. Dieſen (*) (*) Daß zu einem getreuen Schullehrer die Eckenntniß mehr als ei- ner Kunſt und Wiſſenſchafft gehoͤre, erweiſet der erfahrne und beruͤhmte Schulmann, Herr Gesner in ſeinen ſchon angefuͤhrten In- ſtitutionibusrei ſcholaſticae. c. 2. (*) vorſtehende Herr Rector, Herr M. Baumeiſter, in ſeiner 1739 herausgegebenen Einladung zum Fruͤhliugs-Examine, de eo, quod in vita ſcholaſtica dulce eſt, & iucundum, beypflichtet.

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Zitationshilfe: Böttner, Konrad: Leichen- und Gedächtniß-Rede. Lauban, 1740, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/508578/53>, abgerufen am 24.04.2024.