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Aston, Louise: Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung. Brüssel, 1846.

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höchstes Eigenthum, aus dem Allerheiligsten unseres Herzens herausreißt auf den Markt, auf die Gerichtsstube, vor den Pöbel, mag er auch die Wage der Gerechtigkeit in den Händen halten: der versündigt sich gegen das wahre Heil unserer Seele; der begeht einen Tempelraub, einen Gottesfrevel, von dem ihn die richtende Geschichte nimmer freisprechen kann. Dies Recht der freien Persönlichkeit ist in mir beleidigt; so stehe mir die einzige Schutzwehr der freien Rede zu! Meine Sache spricht für sich selbst, sie ist ihr eigner Advocat. Doch ist sie nicht bloß meine Sache. Ihr Interesse ist ein Allgemeines. Denn, wenn äußere Gewalt schon das Denken und Glauben des Weibes strafbar findet: wie steht es da mit der geistigen Freiheit der Männer? -- Darum übergebe ich diese Blätter dem Publikum, als einen Beitrag zur Charakteristik der neuesten preußischen Gewissensfreiheit, und zur Geschichte der Verweisungen. Die polizeilichen Maßreglungen der Männer haben durch ihre Alltäglichkeit den Reiz des Pikanten verloren; so

höchstes Eigenthum, aus dem Allerheiligsten unseres Herzens herausreißt auf den Markt, auf die Gerichtsstube, vor den Pöbel, mag er auch die Wage der Gerechtigkeit in den Händen halten: der versündigt sich gegen das wahre Heil unserer Seele; der begeht einen Tempelraub, einen Gottesfrevel, von dem ihn die richtende Geschichte nimmer freisprechen kann. Dies Recht der freien Persönlichkeit ist in mir beleidigt; so stehe mir die einzige Schutzwehr der freien Rede zu! Meine Sache spricht für sich selbst, sie ist ihr eigner Advocat. Doch ist sie nicht bloß meine Sache. Ihr Interesse ist ein Allgemeines. Denn, wenn äußere Gewalt schon das Denken und Glauben des Weibes strafbar findet: wie steht es da mit der geistigen Freiheit der Männer? — Darum übergebe ich diese Blätter dem Publikum, als einen Beitrag zur Charakteristik der neuesten preußischen Gewissensfreiheit, und zur Geschichte der Verweisungen. Die polizeilichen Maßreglungen der Männer haben durch ihre Alltäglichkeit den Reiz des Pikanten verloren; so

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[8/0008] höchstes Eigenthum, aus dem Allerheiligsten unseres Herzens herausreißt auf den Markt, auf die Gerichtsstube, vor den Pöbel, mag er auch die Wage der Gerechtigkeit in den Händen halten: der versündigt sich gegen das wahre Heil unserer Seele; der begeht einen Tempelraub, einen Gottesfrevel, von dem ihn die richtende Geschichte nimmer freisprechen kann. Dies Recht der freien Persönlichkeit ist in mir beleidigt; so stehe mir die einzige Schutzwehr der freien Rede zu! Meine Sache spricht für sich selbst, sie ist ihr eigner Advocat. Doch ist sie nicht bloß meine Sache. Ihr Interesse ist ein Allgemeines. Denn, wenn äußere Gewalt schon das Denken und Glauben des Weibes strafbar findet: wie steht es da mit der geistigen Freiheit der Männer? — Darum übergebe ich diese Blätter dem Publikum, als einen Beitrag zur Charakteristik der neuesten preußischen Gewissensfreiheit, und zur Geschichte der Verweisungen. Die polizeilichen Maßreglungen der Männer haben durch ihre Alltäglichkeit den Reiz des Pikanten verloren; so

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Zitationshilfe: Aston, Louise: Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung. Brüssel, 1846, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/aston_emancipation_1846/8>, abgerufen am 29.03.2024.