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Allgemeine Zeitung. Nr. 51. Augsburg, 20. Februar 1840.

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Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Donnerstag
Nr. 51.
20 Februar 1840.

Spanien.

Die Versuche einiger Unzufriedenen, den Bürgerkrieg in den baskischen Provinzen zu erneuern, sind zwar durch die dortige Bevölkerung selbst unterdrückt worden, haben jedoch hier um so größere Aufmerksamkeit erregt, da sogleich die Partei der Revolution aus jenen beklagenswerthen Ereignissen eine Waffe gegen die Regierung zu schmieden sucht. Die Eraltirten machen es dieser zum Vorwurf, daß sie den Vertrag von Vergara erfüllt, und den dürftigen, verwaisten Familien der Carlisten Unterstützung zukommen läßt. Die Carlistischen Officiere, welche sich in Folge des Vertrags von Vergara unterworfen haben, beklagen sich dagegen, daß man sie zurücksetze, und nicht einmal für ihren Unterhalt sorge. Bei der großen Finanzverlegenheit, in der sich die Regierung befindet, hält es allerdings schwer, die Anforderungen dieser Unzufriedenen zu erledigen, um so mehr, da selbst die Truppen, welche seit Jahren ihr Blut für den Thron der Königin vergießen, nicht selten dem bittersten Mangel ausgesetzt sind. Indessen hat der französische Botschafter in Verbindung mit dem englischen Geschäftsträger der Regierung die dringende Nothwendigkeit vorgestellt, den Carlistischen Officieren, welche die Waffen niedergelegt haben, keinen Anlaß zu begründeten Klagen zu geben, und so hat denn der Kriegsminister vorgestern eine Verfügung getroffen, welche jenen Hülfsbedürftigen die Aussicht auf eine Verbessernng ihrer Lage eröffnet. Alle Generale, Officiere und übrigen Militär- oder Civilbeamten, die in den Vertrag von Vergara einbegriffen sind, werden nämlich aufgefordert, die Ausfertigungen der ihnen von dem Prätendenten ertheilten Aemter, Würden, Titel oder Ehrenzeichen an die Militär- oder Civilbehörden einzusenden, damit diese Documente mit den von dem "Generallieutenant Grafen v. Casa Maroto", vorgelegten Listen verglichen, und den betreffenden Personen die neuen, ihnen kraft des Vertrags von Vergara zukommenden Ausfertigungen ertheilt werden können. Durch diese Anordnung wird natürlich das Schicksal mancher Er-Carlisten von dem Willen des Generals Maroto abhängig gemacht. Die Commissäre der Provinz Biscaya, welche beauftragt sind, die Vorschläge der Regierung wegen der Modification der Fueros entgegenzunehmen, sind hier angekommen; sie haben jedoch keine Vollmacht, über irgend einen Punkt abzuschließen. - Hr. Mendizabal hat nicht die hinreichende Stimmenzahl erhalten, um als Deputirter für Madrid in den nächsten Congreß einzutreten; er ist nur Ersatzmann, und scheint auch nicht in einer andern Provinz gewählt worden zu seyn. Madrid wird vertreten von den Deputirten Cantero, Olozaga, Arguelles, Calatrava, D. Joaquin Maria Lopez, D. Juan Bautista Osca und Caballero. Zu Senatoren sind vorgeschlagen, der General Evaristo San Miguel, Hr. Ferrer und D. Alexandro Lopez. Die HH. Martinez de la Rosa und Isturiz sind in mehreren Provinzen gewählt worden. - Am 30 v. M. stand in und bei Cannete eine Carlistische Division von 2000 Mann Infanterie und 500 Mann Cavallerie. Dieses Corps soll von dort aus eine Bewegung nach Carboneras und Reillo gemacht haben. Die Truppen der Königin standen in geringerer Anzahl in Tietar und Titaguas. Es heißt, der General Balboa, welcher die Carlistischen Banden in der Mancha und Toledo ausgerottet hat, sey zum Generalcommandanten der Provinz Cuenca ernannt worden.

Die Gaceta von heute enthält folrendes Decret J. M. der Königin-Regentin: "In Betracht des ausgezeichneten Dienstes, welchen der Generallieutenant D. Rafael Maroto der gerechten Sache der Nation und des constitutionellen Throns geleistet hat, und in dem Wunsche, ihm die Anerkennung, welche sein Betragen bei mir gefunden hat, zu erkennen zu geben, ertheile ich ihm, nach Anhörung des Ministerrathes, die Stelle eines Beisitzers des höchsten Kriegs- und Marinegerichtshofes, die durch das Absterben des Marechal de Camp D. Antonio Rosello erledigt worden ist." - Der Generalcommandant von Biscaya berichtet unterm 3, daß die Bande, welche sich vor einigen Tagen unter Anführung des D. Antonio Leguina gebildet hatte, nur noch aus 13 Mann bestand und von den Einwohnern des Landes selbst verfolgt wurde. 18 Mitglieder jener Bande, sämmtlich Officiere der aufgelösten Carlistischen Armee, waren gefangen genommen, die übrigen haben sich in das Thal von Mena geflüchtet, wo sie Anhang zu finden hofften. Der frühere Carlistische General D. Simon la Torre erbot sich, selbst gegen den Rebellen Leguina, der früherhin unmittelbar unter ihm befehligt hatte, auszuziehen, allein der Generalcommandant von Biscaya lehnte dieses Anerbieten als unnöthig ab. - Wenn französische Blätter gemeldet haben, die englischen Marinetruppen hätten auf Verlangen der spanischen Regierung Passages geräumt, so kann ich dieß dahin berichtigen, daß das

Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Donnerstag
Nr. 51.
20 Februar 1840.

Spanien.

Die Versuche einiger Unzufriedenen, den Bürgerkrieg in den baskischen Provinzen zu erneuern, sind zwar durch die dortige Bevölkerung selbst unterdrückt worden, haben jedoch hier um so größere Aufmerksamkeit erregt, da sogleich die Partei der Revolution aus jenen beklagenswerthen Ereignissen eine Waffe gegen die Regierung zu schmieden sucht. Die Eraltirten machen es dieser zum Vorwurf, daß sie den Vertrag von Vergara erfüllt, und den dürftigen, verwaisten Familien der Carlisten Unterstützung zukommen läßt. Die Carlistischen Officiere, welche sich in Folge des Vertrags von Vergara unterworfen haben, beklagen sich dagegen, daß man sie zurücksetze, und nicht einmal für ihren Unterhalt sorge. Bei der großen Finanzverlegenheit, in der sich die Regierung befindet, hält es allerdings schwer, die Anforderungen dieser Unzufriedenen zu erledigen, um so mehr, da selbst die Truppen, welche seit Jahren ihr Blut für den Thron der Königin vergießen, nicht selten dem bittersten Mangel ausgesetzt sind. Indessen hat der französische Botschafter in Verbindung mit dem englischen Geschäftsträger der Regierung die dringende Nothwendigkeit vorgestellt, den Carlistischen Officieren, welche die Waffen niedergelegt haben, keinen Anlaß zu begründeten Klagen zu geben, und so hat denn der Kriegsminister vorgestern eine Verfügung getroffen, welche jenen Hülfsbedürftigen die Aussicht auf eine Verbessernng ihrer Lage eröffnet. Alle Generale, Officiere und übrigen Militär- oder Civilbeamten, die in den Vertrag von Vergara einbegriffen sind, werden nämlich aufgefordert, die Ausfertigungen der ihnen von dem Prätendenten ertheilten Aemter, Würden, Titel oder Ehrenzeichen an die Militär- oder Civilbehörden einzusenden, damit diese Documente mit den von dem „Generallieutenant Grafen v. Casa Maroto“, vorgelegten Listen verglichen, und den betreffenden Personen die neuen, ihnen kraft des Vertrags von Vergara zukommenden Ausfertigungen ertheilt werden können. Durch diese Anordnung wird natürlich das Schicksal mancher Er-Carlisten von dem Willen des Generals Maroto abhängig gemacht. Die Commissäre der Provinz Biscaya, welche beauftragt sind, die Vorschläge der Regierung wegen der Modification der Fueros entgegenzunehmen, sind hier angekommen; sie haben jedoch keine Vollmacht, über irgend einen Punkt abzuschließen. – Hr. Mendizabal hat nicht die hinreichende Stimmenzahl erhalten, um als Deputirter für Madrid in den nächsten Congreß einzutreten; er ist nur Ersatzmann, und scheint auch nicht in einer andern Provinz gewählt worden zu seyn. Madrid wird vertreten von den Deputirten Cantero, Olozaga, Arguelles, Calatrava, D. Joaquin Maria Lopez, D. Juan Bautista Osca und Caballero. Zu Senatoren sind vorgeschlagen, der General Evaristo San Miguel, Hr. Ferrer und D. Alexandro Lopez. Die HH. Martinez de la Rosa und Isturiz sind in mehreren Provinzen gewählt worden. – Am 30 v. M. stand in und bei Cañete eine Carlistische Division von 2000 Mann Infanterie und 500 Mann Cavallerie. Dieses Corps soll von dort aus eine Bewegung nach Carboneras und Reillo gemacht haben. Die Truppen der Königin standen in geringerer Anzahl in Tietar und Titaguas. Es heißt, der General Balboa, welcher die Carlistischen Banden in der Mancha und Toledo ausgerottet hat, sey zum Generalcommandanten der Provinz Cuenca ernannt worden.

Die Gaceta von heute enthält folrendes Decret J. M. der Königin-Regentin: „In Betracht des ausgezeichneten Dienstes, welchen der Generallieutenant D. Rafael Maroto der gerechten Sache der Nation und des constitutionellen Throns geleistet hat, und in dem Wunsche, ihm die Anerkennung, welche sein Betragen bei mir gefunden hat, zu erkennen zu geben, ertheile ich ihm, nach Anhörung des Ministerrathes, die Stelle eines Beisitzers des höchsten Kriegs- und Marinegerichtshofes, die durch das Absterben des Marechal de Camp D. Antonio Rosello erledigt worden ist.“ – Der Generalcommandant von Biscaya berichtet unterm 3, daß die Bande, welche sich vor einigen Tagen unter Anführung des D. Antonio Leguina gebildet hatte, nur noch aus 13 Mann bestand und von den Einwohnern des Landes selbst verfolgt wurde. 18 Mitglieder jener Bande, sämmtlich Officiere der aufgelösten Carlistischen Armee, waren gefangen genommen, die übrigen haben sich in das Thal von Mena geflüchtet, wo sie Anhang zu finden hofften. Der frühere Carlistische General D. Simon la Torre erbot sich, selbst gegen den Rebellen Leguina, der früherhin unmittelbar unter ihm befehligt hatte, auszuziehen, allein der Generalcommandant von Biscaya lehnte dieses Anerbieten als unnöthig ab. – Wenn französische Blätter gemeldet haben, die englischen Marinetruppen hätten auf Verlangen der spanischen Regierung Passages geräumt, so kann ich dieß dahin berichtigen, daß das

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[0401/0001] Augsburger Allgemeine Zeitung. Mit allerhöchsten Privilegien. Donnerstag Nr. 51. 20 Februar 1840. Spanien. _ Madrid, 6 Febr. Die Versuche einiger Unzufriedenen, den Bürgerkrieg in den baskischen Provinzen zu erneuern, sind zwar durch die dortige Bevölkerung selbst unterdrückt worden, haben jedoch hier um so größere Aufmerksamkeit erregt, da sogleich die Partei der Revolution aus jenen beklagenswerthen Ereignissen eine Waffe gegen die Regierung zu schmieden sucht. Die Eraltirten machen es dieser zum Vorwurf, daß sie den Vertrag von Vergara erfüllt, und den dürftigen, verwaisten Familien der Carlisten Unterstützung zukommen läßt. Die Carlistischen Officiere, welche sich in Folge des Vertrags von Vergara unterworfen haben, beklagen sich dagegen, daß man sie zurücksetze, und nicht einmal für ihren Unterhalt sorge. Bei der großen Finanzverlegenheit, in der sich die Regierung befindet, hält es allerdings schwer, die Anforderungen dieser Unzufriedenen zu erledigen, um so mehr, da selbst die Truppen, welche seit Jahren ihr Blut für den Thron der Königin vergießen, nicht selten dem bittersten Mangel ausgesetzt sind. Indessen hat der französische Botschafter in Verbindung mit dem englischen Geschäftsträger der Regierung die dringende Nothwendigkeit vorgestellt, den Carlistischen Officieren, welche die Waffen niedergelegt haben, keinen Anlaß zu begründeten Klagen zu geben, und so hat denn der Kriegsminister vorgestern eine Verfügung getroffen, welche jenen Hülfsbedürftigen die Aussicht auf eine Verbessernng ihrer Lage eröffnet. Alle Generale, Officiere und übrigen Militär- oder Civilbeamten, die in den Vertrag von Vergara einbegriffen sind, werden nämlich aufgefordert, die Ausfertigungen der ihnen von dem Prätendenten ertheilten Aemter, Würden, Titel oder Ehrenzeichen an die Militär- oder Civilbehörden einzusenden, damit diese Documente mit den von dem „Generallieutenant Grafen v. Casa Maroto“, vorgelegten Listen verglichen, und den betreffenden Personen die neuen, ihnen kraft des Vertrags von Vergara zukommenden Ausfertigungen ertheilt werden können. Durch diese Anordnung wird natürlich das Schicksal mancher Er-Carlisten von dem Willen des Generals Maroto abhängig gemacht. Die Commissäre der Provinz Biscaya, welche beauftragt sind, die Vorschläge der Regierung wegen der Modification der Fueros entgegenzunehmen, sind hier angekommen; sie haben jedoch keine Vollmacht, über irgend einen Punkt abzuschließen. – Hr. Mendizabal hat nicht die hinreichende Stimmenzahl erhalten, um als Deputirter für Madrid in den nächsten Congreß einzutreten; er ist nur Ersatzmann, und scheint auch nicht in einer andern Provinz gewählt worden zu seyn. Madrid wird vertreten von den Deputirten Cantero, Olozaga, Arguelles, Calatrava, D. Joaquin Maria Lopez, D. Juan Bautista Osca und Caballero. Zu Senatoren sind vorgeschlagen, der General Evaristo San Miguel, Hr. Ferrer und D. Alexandro Lopez. Die HH. Martinez de la Rosa und Isturiz sind in mehreren Provinzen gewählt worden. – Am 30 v. M. stand in und bei Cañete eine Carlistische Division von 2000 Mann Infanterie und 500 Mann Cavallerie. Dieses Corps soll von dort aus eine Bewegung nach Carboneras und Reillo gemacht haben. Die Truppen der Königin standen in geringerer Anzahl in Tietar und Titaguas. Es heißt, der General Balboa, welcher die Carlistischen Banden in der Mancha und Toledo ausgerottet hat, sey zum Generalcommandanten der Provinz Cuenca ernannt worden. _ Madrid, 8 Febr. Die Gaceta von heute enthält folrendes Decret J. M. der Königin-Regentin: „In Betracht des ausgezeichneten Dienstes, welchen der Generallieutenant D. Rafael Maroto der gerechten Sache der Nation und des constitutionellen Throns geleistet hat, und in dem Wunsche, ihm die Anerkennung, welche sein Betragen bei mir gefunden hat, zu erkennen zu geben, ertheile ich ihm, nach Anhörung des Ministerrathes, die Stelle eines Beisitzers des höchsten Kriegs- und Marinegerichtshofes, die durch das Absterben des Marechal de Camp D. Antonio Rosello erledigt worden ist.“ – Der Generalcommandant von Biscaya berichtet unterm 3, daß die Bande, welche sich vor einigen Tagen unter Anführung des D. Antonio Leguina gebildet hatte, nur noch aus 13 Mann bestand und von den Einwohnern des Landes selbst verfolgt wurde. 18 Mitglieder jener Bande, sämmtlich Officiere der aufgelösten Carlistischen Armee, waren gefangen genommen, die übrigen haben sich in das Thal von Mena geflüchtet, wo sie Anhang zu finden hofften. Der frühere Carlistische General D. Simon la Torre erbot sich, selbst gegen den Rebellen Leguina, der früherhin unmittelbar unter ihm befehligt hatte, auszuziehen, allein der Generalcommandant von Biscaya lehnte dieses Anerbieten als unnöthig ab. – Wenn französische Blätter gemeldet haben, die englischen Marinetruppen hätten auf Verlangen der spanischen Regierung Passages geräumt, so kann ich dieß dahin berichtigen, daß das

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 51. Augsburg, 20. Februar 1840, S. 0401. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_051_18400220/1>, abgerufen am 28.03.2024.