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Allgemeine Zeitung. Nr. 78. Augsburg, 18. März 1840.

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hinzurichten. Was die behauptete Schärfung der Todesstrafe durch die gewöhnliche Art der Hinrichtung betreffe, so sey an und für sich von einer Schärfung im juristischen Sinne nicht die Rede, übrigens aber auch, wenn man gegen einen todeswürdigen Verbrecher so viel Mitleid zeige, daß man ihm jeden Schmerz möglichst zu ersparen wünsche, auf der andern Seite zu erwägen, ob einer dieses Mitleids immer würdig sey, der vielleicht, bevor er sein Schlachtopfer getödtet, demselben viel grausamere Qualen zugefügt habe, als er durch einen Fehlstreich des Scharfrichters zu erleiden habe. Aschbach erklärt sich gegen Weglassung der Worte "durch Enthauptung," da ja darauf jede Art der Todesstrafe freigestellt sey, was gewiß Niemand wollen werde. Hiermit wird die Discussion geschlossen und der Antrag des Abg. Knapp mit großer Majorität angenommen. (Den gleichen Beschluß hat bekanntlich schon früher die würtembergische Kammer der Abgeordneten gestellt, ohne daß die Regierung beigetreten wäre.) Bei §. 30 und 30 a, öffentliche Bekanntmachung der peinlichen Strafurtheile, trägt Sander auf die Streichung dieser Paragraphen an, weil die Veröffentlichung des Urtheils eine Art Schärfung des Urtheils sey, indem vorzugsweise bloß das Strafurtheil, also das Nachtheiligere, und nicht auch die dem Verbrecher günstigeren Punkte veröffentlicht werden. Dieser Antrag wird durch Gerbel und Itzstein unterstützt, dagegen von Rotteck bekämpft. Sanders Antrag wird durch große Stimmenmehrheit angenommen und dadurch diese beiden Paragraphen gestrichen. Bei §. 31: bürgerliche Strafen: Arbeitshaus und Festungsstrafe, Gefängnißstrafe, Dienstentlassung, Entziehung der Befähigung zur Praxis und Anstellung und eines öffentlichen selbstständigen Gewerbebetriebes, Geldstrafe und Confiscation einzelner Gegenstände, gerichtlicher Verweis, - macht Seramin den Antrag, daß die körperliche Züchtigung wieder eingeführt werde. Dieser Antrag wird lebhaft bekämpft durch Itzstein, Sander, Rotteck, theilweise unterstützt durch Schaaff. Die Kammer geht auf den Antrag von Seramin nicht ein. (Bad. Bl.)

Die Leipziger Zeitung meldet aus London vom 26 Febr.: "In den höheren Cirkeln Londons wird viel von einer beabsichtigten Heirath zwischen dem Erbprinzen Ernst von Sachsen-Coburg-Gotha, geboren den 21 Jun. 1818, und der Prinzessin Auguste Karoline, Tochter des Herzogs von Cambridge, geboren den 19 Jul. 1822, gesprochen. Diese Verbindung soll ein Lieblingswunsch der jetzt regierenden Königin seyn, um dadurch die Familienbande noch enger an einander zu knüpfen. Die Vermählung soll Ende Septembers gefeiert werden."

Es scheint eben nicht als ob die Confination der HH. Wehner und Detmold (welche doch die Proclamation vom 10 Febr. für "eine geeignete Maaßregel zum Schutz der Wahlen" erklärte) den erwarteten Erfolg gehabt habe. Denn bis auf die Wahlen der Stadt Uelzen (wo der Senator Keuffel nicht einmal die Aufforderung zur Wahl abwartete, sondern schon vorher wählen ließ, um seinerseits so schnell als möglich die eingegangenen Verbindlichkeiten zu erfüllen), der Universität Göttingen (worüber die Details bereits besprochen sind) und der Stadt Göttingen (welche Wahl noch nicht einmal von der hannover'schen Zeitung gemeldet worden) - sind bis jetzt sämmtliche Wahlen von den bisher unvertretenen Corporationen abgelehnt worden. Osnabrück eröffnete den Zug, ihm folgte die Residenz, Haarburg, Hameln, Lüneburg, Stade, Buxtehude, Celle, Leer, sodann von bäuerlichen Wahldistricten drei bremische Marschdistricte, nämlich das Land Kehdingen, das Alte Land und der District Neuhaus-Osten. Die Wahl der drei Deputirten des Osnabrück'schen Bauernstandes, wo der Termin zur Wahl gestern war, wird auch wohl mißglückt seyn, obgleich man die Vorsicht gebraucht hatte, diejenigen 11 Wahlmänner, welche im Jahre 1839 die Wahl abgelehnt hatten, für ausgefallen zu erklären, und durch neue Wahlen ersetzen zu lassen (welche Wahlmanns-Wahlen noch obendrein nach Anordnung des Landdrosten durch Gendarmen bewacht werden sollten), während man den einen Wahlmann, der im J. 1839 eine Wahl vornahm (weil er wegen eines Falsums in Criminaluntersuchung und sich dadurch der Gnade empfehlen wollte), in seinen Functionen beließ. Die noch rückständigen Wahlen (von Seite einiger bäuerlichen Wahldistricte im Bremischen, im Lüneburgischen, im Bentheimischen, der Stadt Hildesheim, der Stadt Fürstenau etc.) lassen nach solchen Vorgängen ein nicht minder ungünstiges Resultat für die Regierung befürchten. Hat der Regierung daran gelegen wirklich die Gesinnung des Landes zu erfahren, so hat sie dazu Gelegenheit vollauf durch diese Wahlablehnungen gehabt. Wahrlich diese Einigkeit der Gesinnung ist nicht Werk von Umtrieben Einzelner, wie die Correspondenten des Cabinets im Hamburger Correspondenten das immer behaupten. Weder der Bundesbeschluß vom 5 September, noch die Art und Weise, wie ihn die Proclamation vom 10 Sept. interpretirte, weder die Präventivpolizei vom 17 Sept., noch die Steuer-Executionsverordnung vom 16 Nov., weder die "Erklärung" vom 17 Jan., noch die Proclamation vom 10 Febr. haben die Corporationen in ihren Ansichten und Gesinnungen irre machen können: vielmehr haben alle jene Proclamationen, Verordnungen, Erklärungen etc. bisher nur dazu gedient, die Anhänglichkeit an das Staatsgrundgesetz zu verstärken, den Muth zu festigen. Wir sind wirklich gespannt darauf, wie sich die nun bereits in acht Tagen zusammentretende Ständeversammlung dieser Gesinnung des Landes gegenüber benehmen wird. Wird sie auf neue Verfassung berathen oder nicht? Wird sie das Cabinet ihrerseits um Auflösung und Berufung einer neuen Ständeversammlung bitten? Dieser Bitte, welche bekanntlich die Städte Hannover, Osnabrück, Hameln und andere Corporationen bereits im September und October v. J. vergebens anbrachten, würde sich das Cabinet wohl nicht entziehen, und dasselbe auf diese Weise auf die einzige Möglichkeit hingeführt seyn, durch welche die unheilvollen Wirren noch erledigt werden können.

Preußen.

Mit dem Befinden des Kriegsministers geht es jetzt so gut, daß man der völligen Herstellung desselben zu seinem Jubiläum mit Sicherheit entgegenhoffen darf. - Dem Gerücht, daß Professor Dieffenbach Berlin verlassen wolle, ist vorläufig noch kein Glauben zu schenken. Er war mit die Hauptveranlassung zu Schönleins Berufung, und wird schwerlich seine Stellung hier ändern, wenn er an diesem einen so sichern Anhaltspunkt findet, um andern Parteiungen entgegen zu treten. Uebrigens ist Schönlein noch nicht eingetroffen. - Die Berufung des Professors Stahl von Erlangen an Gans' Stelle ist jetzt so gut als gewiß. - Se. D. der Herzog von Nassau hat uns wieder verlassen, um nach Wiesbaden zurückzukehren.

Rußland und Polen.

Die Wilna'sche Zeitung enthält in ihrer neuesten Nummer, auf höchsten Befehl, von Seite der örtlichen Centralbehörde, nachstehende Proclamation an die Bewohner der litthauischen und der ihnen angränzenden Gouvernements: "Se. Maj. der Kaiser wünschen, beseelt von der unermüdeten Fürsorge um das Wohl Ihrer Unterthanen, bewogen von der Ihnen

hinzurichten. Was die behauptete Schärfung der Todesstrafe durch die gewöhnliche Art der Hinrichtung betreffe, so sey an und für sich von einer Schärfung im juristischen Sinne nicht die Rede, übrigens aber auch, wenn man gegen einen todeswürdigen Verbrecher so viel Mitleid zeige, daß man ihm jeden Schmerz möglichst zu ersparen wünsche, auf der andern Seite zu erwägen, ob einer dieses Mitleids immer würdig sey, der vielleicht, bevor er sein Schlachtopfer getödtet, demselben viel grausamere Qualen zugefügt habe, als er durch einen Fehlstreich des Scharfrichters zu erleiden habe. Aschbach erklärt sich gegen Weglassung der Worte „durch Enthauptung,“ da ja darauf jede Art der Todesstrafe freigestellt sey, was gewiß Niemand wollen werde. Hiermit wird die Discussion geschlossen und der Antrag des Abg. Knapp mit großer Majorität angenommen. (Den gleichen Beschluß hat bekanntlich schon früher die würtembergische Kammer der Abgeordneten gestellt, ohne daß die Regierung beigetreten wäre.) Bei §. 30 und 30 a, öffentliche Bekanntmachung der peinlichen Strafurtheile, trägt Sander auf die Streichung dieser Paragraphen an, weil die Veröffentlichung des Urtheils eine Art Schärfung des Urtheils sey, indem vorzugsweise bloß das Strafurtheil, also das Nachtheiligere, und nicht auch die dem Verbrecher günstigeren Punkte veröffentlicht werden. Dieser Antrag wird durch Gerbel und Itzstein unterstützt, dagegen von Rotteck bekämpft. Sanders Antrag wird durch große Stimmenmehrheit angenommen und dadurch diese beiden Paragraphen gestrichen. Bei §. 31: bürgerliche Strafen: Arbeitshaus und Festungsstrafe, Gefängnißstrafe, Dienstentlassung, Entziehung der Befähigung zur Praxis und Anstellung und eines öffentlichen selbstständigen Gewerbebetriebes, Geldstrafe und Confiscation einzelner Gegenstände, gerichtlicher Verweis, – macht Seramin den Antrag, daß die körperliche Züchtigung wieder eingeführt werde. Dieser Antrag wird lebhaft bekämpft durch Itzstein, Sander, Rotteck, theilweise unterstützt durch Schaaff. Die Kammer geht auf den Antrag von Seramin nicht ein. (Bad. Bl.)

Die Leipziger Zeitung meldet aus London vom 26 Febr.: „In den höheren Cirkeln Londons wird viel von einer beabsichtigten Heirath zwischen dem Erbprinzen Ernst von Sachsen-Coburg-Gotha, geboren den 21 Jun. 1818, und der Prinzessin Auguste Karoline, Tochter des Herzogs von Cambridge, geboren den 19 Jul. 1822, gesprochen. Diese Verbindung soll ein Lieblingswunsch der jetzt regierenden Königin seyn, um dadurch die Familienbande noch enger an einander zu knüpfen. Die Vermählung soll Ende Septembers gefeiert werden.“

Es scheint eben nicht als ob die Confination der HH. Wehner und Detmold (welche doch die Proclamation vom 10 Febr. für „eine geeignete Maaßregel zum Schutz der Wahlen“ erklärte) den erwarteten Erfolg gehabt habe. Denn bis auf die Wahlen der Stadt Uelzen (wo der Senator Keuffel nicht einmal die Aufforderung zur Wahl abwartete, sondern schon vorher wählen ließ, um seinerseits so schnell als möglich die eingegangenen Verbindlichkeiten zu erfüllen), der Universität Göttingen (worüber die Details bereits besprochen sind) und der Stadt Göttingen (welche Wahl noch nicht einmal von der hannover'schen Zeitung gemeldet worden) – sind bis jetzt sämmtliche Wahlen von den bisher unvertretenen Corporationen abgelehnt worden. Osnabrück eröffnete den Zug, ihm folgte die Residenz, Haarburg, Hameln, Lüneburg, Stade, Buxtehude, Celle, Leer, sodann von bäuerlichen Wahldistricten drei bremische Marschdistricte, nämlich das Land Kehdingen, das Alte Land und der District Neuhaus-Osten. Die Wahl der drei Deputirten des Osnabrück'schen Bauernstandes, wo der Termin zur Wahl gestern war, wird auch wohl mißglückt seyn, obgleich man die Vorsicht gebraucht hatte, diejenigen 11 Wahlmänner, welche im Jahre 1839 die Wahl abgelehnt hatten, für ausgefallen zu erklären, und durch neue Wahlen ersetzen zu lassen (welche Wahlmanns-Wahlen noch obendrein nach Anordnung des Landdrosten durch Gendarmen bewacht werden sollten), während man den einen Wahlmann, der im J. 1839 eine Wahl vornahm (weil er wegen eines Falsums in Criminaluntersuchung und sich dadurch der Gnade empfehlen wollte), in seinen Functionen beließ. Die noch rückständigen Wahlen (von Seite einiger bäuerlichen Wahldistricte im Bremischen, im Lüneburgischen, im Bentheimischen, der Stadt Hildesheim, der Stadt Fürstenau etc.) lassen nach solchen Vorgängen ein nicht minder ungünstiges Resultat für die Regierung befürchten. Hat der Regierung daran gelegen wirklich die Gesinnung des Landes zu erfahren, so hat sie dazu Gelegenheit vollauf durch diese Wahlablehnungen gehabt. Wahrlich diese Einigkeit der Gesinnung ist nicht Werk von Umtrieben Einzelner, wie die Correspondenten des Cabinets im Hamburger Correspondenten das immer behaupten. Weder der Bundesbeschluß vom 5 September, noch die Art und Weise, wie ihn die Proclamation vom 10 Sept. interpretirte, weder die Präventivpolizei vom 17 Sept., noch die Steuer-Executionsverordnung vom 16 Nov., weder die „Erklärung“ vom 17 Jan., noch die Proclamation vom 10 Febr. haben die Corporationen in ihren Ansichten und Gesinnungen irre machen können: vielmehr haben alle jene Proclamationen, Verordnungen, Erklärungen etc. bisher nur dazu gedient, die Anhänglichkeit an das Staatsgrundgesetz zu verstärken, den Muth zu festigen. Wir sind wirklich gespannt darauf, wie sich die nun bereits in acht Tagen zusammentretende Ständeversammlung dieser Gesinnung des Landes gegenüber benehmen wird. Wird sie auf neue Verfassung berathen oder nicht? Wird sie das Cabinet ihrerseits um Auflösung und Berufung einer neuen Ständeversammlung bitten? Dieser Bitte, welche bekanntlich die Städte Hannover, Osnabrück, Hameln und andere Corporationen bereits im September und October v. J. vergebens anbrachten, würde sich das Cabinet wohl nicht entziehen, und dasselbe auf diese Weise auf die einzige Möglichkeit hingeführt seyn, durch welche die unheilvollen Wirren noch erledigt werden können.

Preußen.

Mit dem Befinden des Kriegsministers geht es jetzt so gut, daß man der völligen Herstellung desselben zu seinem Jubiläum mit Sicherheit entgegenhoffen darf. – Dem Gerücht, daß Professor Dieffenbach Berlin verlassen wolle, ist vorläufig noch kein Glauben zu schenken. Er war mit die Hauptveranlassung zu Schönleins Berufung, und wird schwerlich seine Stellung hier ändern, wenn er an diesem einen so sichern Anhaltspunkt findet, um andern Parteiungen entgegen zu treten. Uebrigens ist Schönlein noch nicht eingetroffen. – Die Berufung des Professors Stahl von Erlangen an Gans' Stelle ist jetzt so gut als gewiß. – Se. D. der Herzog von Nassau hat uns wieder verlassen, um nach Wiesbaden zurückzukehren.

Rußland und Polen.

Die Wilna'sche Zeitung enthält in ihrer neuesten Nummer, auf höchsten Befehl, von Seite der örtlichen Centralbehörde, nachstehende Proclamation an die Bewohner der litthauischen und der ihnen angränzenden Gouvernements: „Se. Maj. der Kaiser wünschen, beseelt von der unermüdeten Fürsorge um das Wohl Ihrer Unterthanen, bewogen von der Ihnen

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[0621/0005] hinzurichten. Was die behauptete Schärfung der Todesstrafe durch die gewöhnliche Art der Hinrichtung betreffe, so sey an und für sich von einer Schärfung im juristischen Sinne nicht die Rede, übrigens aber auch, wenn man gegen einen todeswürdigen Verbrecher so viel Mitleid zeige, daß man ihm jeden Schmerz möglichst zu ersparen wünsche, auf der andern Seite zu erwägen, ob einer dieses Mitleids immer würdig sey, der vielleicht, bevor er sein Schlachtopfer getödtet, demselben viel grausamere Qualen zugefügt habe, als er durch einen Fehlstreich des Scharfrichters zu erleiden habe. Aschbach erklärt sich gegen Weglassung der Worte „durch Enthauptung,“ da ja darauf jede Art der Todesstrafe freigestellt sey, was gewiß Niemand wollen werde. Hiermit wird die Discussion geschlossen und der Antrag des Abg. Knapp mit großer Majorität angenommen. (Den gleichen Beschluß hat bekanntlich schon früher die würtembergische Kammer der Abgeordneten gestellt, ohne daß die Regierung beigetreten wäre.) Bei §. 30 und 30 a, öffentliche Bekanntmachung der peinlichen Strafurtheile, trägt Sander auf die Streichung dieser Paragraphen an, weil die Veröffentlichung des Urtheils eine Art Schärfung des Urtheils sey, indem vorzugsweise bloß das Strafurtheil, also das Nachtheiligere, und nicht auch die dem Verbrecher günstigeren Punkte veröffentlicht werden. Dieser Antrag wird durch Gerbel und Itzstein unterstützt, dagegen von Rotteck bekämpft. Sanders Antrag wird durch große Stimmenmehrheit angenommen und dadurch diese beiden Paragraphen gestrichen. Bei §. 31: bürgerliche Strafen: Arbeitshaus und Festungsstrafe, Gefängnißstrafe, Dienstentlassung, Entziehung der Befähigung zur Praxis und Anstellung und eines öffentlichen selbstständigen Gewerbebetriebes, Geldstrafe und Confiscation einzelner Gegenstände, gerichtlicher Verweis, – macht Seramin den Antrag, daß die körperliche Züchtigung wieder eingeführt werde. Dieser Antrag wird lebhaft bekämpft durch Itzstein, Sander, Rotteck, theilweise unterstützt durch Schaaff. Die Kammer geht auf den Antrag von Seramin nicht ein. (Bad. Bl.) Die Leipziger Zeitung meldet aus London vom 26 Febr.: „In den höheren Cirkeln Londons wird viel von einer beabsichtigten Heirath zwischen dem Erbprinzen Ernst von Sachsen-Coburg-Gotha, geboren den 21 Jun. 1818, und der Prinzessin Auguste Karoline, Tochter des Herzogs von Cambridge, geboren den 19 Jul. 1822, gesprochen. Diese Verbindung soll ein Lieblingswunsch der jetzt regierenden Königin seyn, um dadurch die Familienbande noch enger an einander zu knüpfen. Die Vermählung soll Ende Septembers gefeiert werden.“ _ Hannover, 11 März. Es scheint eben nicht als ob die Confination der HH. Wehner und Detmold (welche doch die Proclamation vom 10 Febr. für „eine geeignete Maaßregel zum Schutz der Wahlen“ erklärte) den erwarteten Erfolg gehabt habe. Denn bis auf die Wahlen der Stadt Uelzen (wo der Senator Keuffel nicht einmal die Aufforderung zur Wahl abwartete, sondern schon vorher wählen ließ, um seinerseits so schnell als möglich die eingegangenen Verbindlichkeiten zu erfüllen), der Universität Göttingen (worüber die Details bereits besprochen sind) und der Stadt Göttingen (welche Wahl noch nicht einmal von der hannover'schen Zeitung gemeldet worden) – sind bis jetzt sämmtliche Wahlen von den bisher unvertretenen Corporationen abgelehnt worden. Osnabrück eröffnete den Zug, ihm folgte die Residenz, Haarburg, Hameln, Lüneburg, Stade, Buxtehude, Celle, Leer, sodann von bäuerlichen Wahldistricten drei bremische Marschdistricte, nämlich das Land Kehdingen, das Alte Land und der District Neuhaus-Osten. Die Wahl der drei Deputirten des Osnabrück'schen Bauernstandes, wo der Termin zur Wahl gestern war, wird auch wohl mißglückt seyn, obgleich man die Vorsicht gebraucht hatte, diejenigen 11 Wahlmänner, welche im Jahre 1839 die Wahl abgelehnt hatten, für ausgefallen zu erklären, und durch neue Wahlen ersetzen zu lassen (welche Wahlmanns-Wahlen noch obendrein nach Anordnung des Landdrosten durch Gendarmen bewacht werden sollten), während man den einen Wahlmann, der im J. 1839 eine Wahl vornahm (weil er wegen eines Falsums in Criminaluntersuchung und sich dadurch der Gnade empfehlen wollte), in seinen Functionen beließ. Die noch rückständigen Wahlen (von Seite einiger bäuerlichen Wahldistricte im Bremischen, im Lüneburgischen, im Bentheimischen, der Stadt Hildesheim, der Stadt Fürstenau etc.) lassen nach solchen Vorgängen ein nicht minder ungünstiges Resultat für die Regierung befürchten. Hat der Regierung daran gelegen wirklich die Gesinnung des Landes zu erfahren, so hat sie dazu Gelegenheit vollauf durch diese Wahlablehnungen gehabt. Wahrlich diese Einigkeit der Gesinnung ist nicht Werk von Umtrieben Einzelner, wie die Correspondenten des Cabinets im Hamburger Correspondenten das immer behaupten. Weder der Bundesbeschluß vom 5 September, noch die Art und Weise, wie ihn die Proclamation vom 10 Sept. interpretirte, weder die Präventivpolizei vom 17 Sept., noch die Steuer-Executionsverordnung vom 16 Nov., weder die „Erklärung“ vom 17 Jan., noch die Proclamation vom 10 Febr. haben die Corporationen in ihren Ansichten und Gesinnungen irre machen können: vielmehr haben alle jene Proclamationen, Verordnungen, Erklärungen etc. bisher nur dazu gedient, die Anhänglichkeit an das Staatsgrundgesetz zu verstärken, den Muth zu festigen. Wir sind wirklich gespannt darauf, wie sich die nun bereits in acht Tagen zusammentretende Ständeversammlung dieser Gesinnung des Landes gegenüber benehmen wird. Wird sie auf neue Verfassung berathen oder nicht? Wird sie das Cabinet ihrerseits um Auflösung und Berufung einer neuen Ständeversammlung bitten? Dieser Bitte, welche bekanntlich die Städte Hannover, Osnabrück, Hameln und andere Corporationen bereits im September und October v. 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Die Wilna'sche Zeitung enthält in ihrer neuesten Nummer, auf höchsten Befehl, von Seite der örtlichen Centralbehörde, nachstehende Proclamation an die Bewohner der litthauischen und der ihnen angränzenden Gouvernements: „Se. Maj. der Kaiser wünschen, beseelt von der unermüdeten Fürsorge um das Wohl Ihrer Unterthanen, bewogen von der Ihnen

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 78. Augsburg, 18. März 1840, S. 0621. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_078_18400318/5>, abgerufen am 19.04.2024.