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Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].

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Die Sittenlehre
Reiches. Also wird es einmal erkannt werden,
wie rechtschaffen und gut du gewesen seyst.

§. 31.

Andern ist ihre Ehre so lieb, als dir die deinige.
Lügenhafte Verkleinerung, Verleumdung und
Lästerung des guten Namens
sind also sehr
lasterhafte, sehr strafbare Handlungen.

Wenn die Entdeckung der Verbrechen
deines Nächsten überhaupt mehr schadet, als dir
oder andern nützt; so mußt du, wenn es möglich
ist, sie verschweigen, entschuldigen oder verringern.

Die Gesinnungen, Handlungen und Werke
einer in ihrem Stande vorzüglich weisen und tu-
gendhaften Person mußt du bey aller Gelegenheit
rühmen, damit sie sich ihrer Verdienste freue,
brauchbarer werde, und Nachahmer finde. Ueber-
haupt rühme so oft du kannst, schon ohne weitere
Ursache, als um gefällig zu seyn. Aber tadle nur,
so oft du wegen eines den Verdruß überwiegenden
Nutzens mußt.

Vornehmlich aber, wenn eine Person oder ein
Werk vorzüglich gut ist, so rede nicht ohne be-
sondern Nutzen, von ihren Fehlern und Män-
geln.
Denn die mehrsten Menschen sind neidisch,
und achten solche Fehler für zu groß; dazu mußt
du nichts beytragen.

Die

Die Sittenlehre
Reiches. Alſo wird es einmal erkannt werden,
wie rechtſchaffen und gut du geweſen ſeyſt.

§. 31.

Andern iſt ihre Ehre ſo lieb, als dir die deinige.
Luͤgenhafte Verkleinerung, Verleumdung und
Läſterung des guten Namens
ſind alſo ſehr
laſterhafte, ſehr ſtrafbare Handlungen.

Wenn die Entdeckung der Verbrechen
deines Naͤchſten uͤberhaupt mehr ſchadet, als dir
oder andern nuͤtzt; ſo mußt du, wenn es moͤglich
iſt, ſie verſchweigen, entſchuldigen oder verringern.

Die Geſinnungen, Handlungen und Werke
einer in ihrem Stande vorzuͤglich weiſen und tu-
gendhaften Perſon mußt du bey aller Gelegenheit
rühmen, damit ſie ſich ihrer Verdienſte freue,
brauchbarer werde, und Nachahmer finde. Ueber-
haupt ruͤhme ſo oft du kannſt, ſchon ohne weitere
Urſache, als um gefaͤllig zu ſeyn. Aber tadle nur,
ſo oft du wegen eines den Verdruß uͤberwiegenden
Nutzens mußt.

Vornehmlich aber, wenn eine Perſon oder ein
Werk vorzuͤglich gut iſt, ſo rede nicht ohne be-
ſondern Nutzen, von ihren Fehlern und Män-
geln.
Denn die mehrſten Menſchen ſind neidiſch,
und achten ſolche Fehler fuͤr zu groß; dazu mußt
du nichts beytragen.

Die
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[60/0084] Die Sittenlehre Reiches. Alſo wird es einmal erkannt werden, wie rechtſchaffen und gut du geweſen ſeyſt. §. 31. Andern iſt ihre Ehre ſo lieb, als dir die deinige. Luͤgenhafte Verkleinerung, Verleumdung und Läſterung des guten Namens ſind alſo ſehr laſterhafte, ſehr ſtrafbare Handlungen. Wenn die Entdeckung der Verbrechen deines Naͤchſten uͤberhaupt mehr ſchadet, als dir oder andern nuͤtzt; ſo mußt du, wenn es moͤglich iſt, ſie verſchweigen, entſchuldigen oder verringern. Die Geſinnungen, Handlungen und Werke einer in ihrem Stande vorzuͤglich weiſen und tu- gendhaften Perſon mußt du bey aller Gelegenheit rühmen, damit ſie ſich ihrer Verdienſte freue, brauchbarer werde, und Nachahmer finde. Ueber- haupt ruͤhme ſo oft du kannſt, ſchon ohne weitere Urſache, als um gefaͤllig zu ſeyn. Aber tadle nur, ſo oft du wegen eines den Verdruß uͤberwiegenden Nutzens mußt. Vornehmlich aber, wenn eine Perſon oder ein Werk vorzuͤglich gut iſt, ſo rede nicht ohne be- ſondern Nutzen, von ihren Fehlern und Män- geln. Denn die mehrſten Menſchen ſind neidiſch, und achten ſolche Fehler fuͤr zu groß; dazu mußt du nichts beytragen. Die

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Zitationshilfe: Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768], S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/basedow_weisheit_1768/84>, abgerufen am 16.04.2024.