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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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welchem am Ende jedes Monats die in beiden vorhergehenden
Büchern enthaltenen Posten nach den Creditoren und Debitoren ge-
ordnet eingeschrieben werden; und d) das Hauptbuch, welches
nicht blos wie bei der einfachen Buchhaltung die Conti für die
Verbündeten, sondern auch für jeden Hauptbestandtheil des Ge-
schäfts enthält, als welcher auch die Casse erscheint; dasselbe fußt
auf dem Journal und enthält nur monatliche Rechnungen, es führt
aber vier Columnen, nämlich für das Folio des Journals, für
den Monatstag, für die Spezifikation des Vorgangs und für den
Geldbetrag, sowohl auf der Debet- als Creditseite.

2) Nebenbücher. Diese sind entweder solche, die überhaupt
bei jeder doppelten Buchhaltung vorkommen, oder solche, die mit
den Bestandtheilen des Geschäftes wechseln, also z. B. beim Han-
delsgeschäfte anders als bei der Hauswirthschaft sind. Jene sind
a) das Schuld- (Conto courant) Buch, zur detaillirten Erläu-
terung der im Hauptbuche nur monatlich und kurz angegebenen
Verhältnisse zu den Verbündeten; alle Leistungen derselben und der
Wirthschaft werden in doppelten Posten aus dem Memorial und
Cassabuche eingetragen; b) das Balance- oder Saldobuch;
jeden Monat muß die Probe von der Richtigkeit der Rechnungen
gemacht werden; darum werden die einzelnen Conti des Hauptbuches
aus diesem ausgezogen und im Saldobuche addirt; die Probe besteht
natürlich in der Gleichheit der ganzen Credit- und Debetsumme;
und c) das Fakturabuch, worin die besondern Auslagen bei dem
Ein- und Verkaufe aufgezeichnet werden. Die besondern Neben-
bücher hängen von den Bestandtheilen des Geschäftes oder der Haus-
wirthschaft ab.

§. 82.
Rechnungsabschluß.

Am Ende des Jahres werden die Rechnungen abgeglichen, um
Gewinn und Verlust, oder das Mehr und Weniger der Einnahmen
oder Ausgaben kennen zu lernen. Es ist dazu erforderlich:

1) Ein Abgleich der Credit- und Debetseite jedes Conto für
sich. Die kleinere Summe wird von der größeren abgezogen und
der Rest (Saldo) unter die kleinere gesetzt und addirt, so daß beide
Summen gleich sind. Allein dies gibt den Gewinn und Verlust
noch nicht vollständig an im Verhältnisse zum Capitalstocke. Daher
kommt bei der doppelten Buchhaltung noch

2) ein Abgleich des Vermögens der Wirthschaft gegen die
Schulden vor. Es werden die Saldi des Cassenconto, der Personal-
conti für Debet und Credit zusammengezogen, die Gütervorräthe

welchem am Ende jedes Monats die in beiden vorhergehenden
Büchern enthaltenen Poſten nach den Creditoren und Debitoren ge-
ordnet eingeſchrieben werden; und d) das Hauptbuch, welches
nicht blos wie bei der einfachen Buchhaltung die Conti für die
Verbündeten, ſondern auch für jeden Hauptbeſtandtheil des Ge-
ſchäfts enthält, als welcher auch die Caſſe erſcheint; daſſelbe fußt
auf dem Journal und enthält nur monatliche Rechnungen, es führt
aber vier Columnen, nämlich für das Folio des Journals, für
den Monatstag, für die Spezifikation des Vorgangs und für den
Geldbetrag, ſowohl auf der Debet- als Creditſeite.

2) Nebenbücher. Dieſe ſind entweder ſolche, die überhaupt
bei jeder doppelten Buchhaltung vorkommen, oder ſolche, die mit
den Beſtandtheilen des Geſchäftes wechſeln, alſo z. B. beim Han-
delsgeſchäfte anders als bei der Hauswirthſchaft ſind. Jene ſind
a) das Schuld- (Conto courant) Buch, zur detaillirten Erläu-
terung der im Hauptbuche nur monatlich und kurz angegebenen
Verhältniſſe zu den Verbündeten; alle Leiſtungen derſelben und der
Wirthſchaft werden in doppelten Poſten aus dem Memorial und
Caſſabuche eingetragen; b) das Balance- oder Saldobuch;
jeden Monat muß die Probe von der Richtigkeit der Rechnungen
gemacht werden; darum werden die einzelnen Conti des Hauptbuches
aus dieſem ausgezogen und im Saldobuche addirt; die Probe beſteht
natürlich in der Gleichheit der ganzen Credit- und Debetſumme;
und c) das Fakturabuch, worin die beſondern Auslagen bei dem
Ein- und Verkaufe aufgezeichnet werden. Die beſondern Neben-
bücher hängen von den Beſtandtheilen des Geſchäftes oder der Haus-
wirthſchaft ab.

§. 82.
Rechnungsabſchluß.

Am Ende des Jahres werden die Rechnungen abgeglichen, um
Gewinn und Verluſt, oder das Mehr und Weniger der Einnahmen
oder Ausgaben kennen zu lernen. Es iſt dazu erforderlich:

1) Ein Abgleich der Credit- und Debetſeite jedes Conto für
ſich. Die kleinere Summe wird von der größeren abgezogen und
der Reſt (Saldo) unter die kleinere geſetzt und addirt, ſo daß beide
Summen gleich ſind. Allein dies gibt den Gewinn und Verluſt
noch nicht vollſtändig an im Verhältniſſe zum Capitalſtocke. Daher
kommt bei der doppelten Buchhaltung noch

2) ein Abgleich des Vermögens der Wirthſchaft gegen die
Schulden vor. Es werden die Saldi des Caſſenconto, der Perſonal-
conti für Debet und Credit zuſammengezogen, die Gütervorräthe

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[105/0127] welchem am Ende jedes Monats die in beiden vorhergehenden Büchern enthaltenen Poſten nach den Creditoren und Debitoren ge- ordnet eingeſchrieben werden; und d) das Hauptbuch, welches nicht blos wie bei der einfachen Buchhaltung die Conti für die Verbündeten, ſondern auch für jeden Hauptbeſtandtheil des Ge- ſchäfts enthält, als welcher auch die Caſſe erſcheint; daſſelbe fußt auf dem Journal und enthält nur monatliche Rechnungen, es führt aber vier Columnen, nämlich für das Folio des Journals, für den Monatstag, für die Spezifikation des Vorgangs und für den Geldbetrag, ſowohl auf der Debet- als Creditſeite. 2) Nebenbücher. Dieſe ſind entweder ſolche, die überhaupt bei jeder doppelten Buchhaltung vorkommen, oder ſolche, die mit den Beſtandtheilen des Geſchäftes wechſeln, alſo z. B. beim Han- delsgeſchäfte anders als bei der Hauswirthſchaft ſind. Jene ſind a) das Schuld- (Conto courant) Buch, zur detaillirten Erläu- terung der im Hauptbuche nur monatlich und kurz angegebenen Verhältniſſe zu den Verbündeten; alle Leiſtungen derſelben und der Wirthſchaft werden in doppelten Poſten aus dem Memorial und Caſſabuche eingetragen; b) das Balance- oder Saldobuch; jeden Monat muß die Probe von der Richtigkeit der Rechnungen gemacht werden; darum werden die einzelnen Conti des Hauptbuches aus dieſem ausgezogen und im Saldobuche addirt; die Probe beſteht natürlich in der Gleichheit der ganzen Credit- und Debetſumme; und c) das Fakturabuch, worin die beſondern Auslagen bei dem Ein- und Verkaufe aufgezeichnet werden. Die beſondern Neben- bücher hängen von den Beſtandtheilen des Geſchäftes oder der Haus- wirthſchaft ab. §. 82. Rechnungsabſchluß. Am Ende des Jahres werden die Rechnungen abgeglichen, um Gewinn und Verluſt, oder das Mehr und Weniger der Einnahmen oder Ausgaben kennen zu lernen. Es iſt dazu erforderlich: 1) Ein Abgleich der Credit- und Debetſeite jedes Conto für ſich. Die kleinere Summe wird von der größeren abgezogen und der Reſt (Saldo) unter die kleinere geſetzt und addirt, ſo daß beide Summen gleich ſind. Allein dies gibt den Gewinn und Verluſt noch nicht vollſtändig an im Verhältniſſe zum Capitalſtocke. Daher kommt bei der doppelten Buchhaltung noch 2) ein Abgleich des Vermögens der Wirthſchaft gegen die Schulden vor. Es werden die Saldi des Caſſenconto, der Perſonal- conti für Debet und Credit zuſammengezogen, die Gütervorräthe

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/127>, abgerufen am 29.03.2024.