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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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schon bei der Eintheilung des Waldes in Schläge hierauf Rück-
sicht genommen werden.

§. 236.
Fortsetzung. b) Das Sortiren und Aufarbeiten des Holzes.

Das Holz muß je nach seinen Zwecken ausgesucht und zum
Gebrauche weiter hergestellt werden. Man bestimmt die Güte des-
selben nach seiner Textur, Dichtigkeit, Festigkeit, Härte, Feder-
kraft, Trennungsfähigkeit, Zähigkeit, Farbe, Dauerhaftigkeit,
Wasseranziehungskraft, chemischen Zusammensetzung, Brennkraft,
und sonstigen natürlichen Fehlern. Je nach denjenigen dieser Ei-
genschaften, welche ein Holz je nach den (§. 234.) genannten
Zwecken des Gebrauchs haben muß, wird es nun ausgelesen, so
weit zugerichtet, daß es verkauft werden kann, um von den Ge-
werken verarbeitet zu werden1). Alsdann wird dasselbe ordnungs-
mäßig aufgeschichtet, und zum Theile im Freien, zum Theile aber
in Magazinen aufbewahrt. Lezteres geschieht jedenfalls mit dem-
jenigen Holze, das zu gewerklichen Zwecken irgend einer Art
bestimmt ist. Daher findet man auch kurz dasselbe nur in zwei
Sortimente (Nutz- und Brennholz) oder in vier Sortimente
(Bau-, Werk-, Geschirr- und Brennholz) abgetheilt, und
man scheidet dann für diese Sortimente wieder die Stämme
(ganze Heister, ganze Stangen), die Klötze (Blöche, Abschnitte),
und die Schnittstücke (Kloben, Trummen, Schnittlinge), deren
einzelne Stücke man Scheiter oder Spälter nennt.

1) Es werden hierzu Kenntnisse in den entsprechenden Gewerken vorausgesetzt.
Man s. die Sortimente im Einzelnen bei Hundeshagen Encyclopädie. I. 377.
Pfeil Handbuch. IV. Abtheil. Hartig Lehrbuch. III. Bd. IV. Thl. 2r u. 3r
Abschn. Meyer Forstdirectionslehre. §. 214 folg. Jägerschmidt, Handbuch für
Holztransport- und Floßwesen. (Karlsruhe 1827. 2 Bde.) I. 1-215. II. 525.
(Mit einem Atlas von Steindrücken in Querfolio.) Laurop Grundsätze der Forst-
benutzung. Heidelberg 1834. Desselben Waldbenutzung. Erfurt 1821. Jester
Anleitung zur Kenntniß und Zugutmachung der Nutzhölzer. Königsberg 1816. Die
Literatur über das Einzelne dieses Theiles der Forstwissenschaft ist sehr groß, beson-
ders jene über die einzelnen Eigenschaften des Holzes. Man s. darüber Pfeil
Repertorium (Handbuch I.). S. 157-165.
§. 237.
2) Nebenforstnutzung.

Zu den Nebennutzungen der Forste gehören a) die Rinden
der Hölzer. Sie dienen theils zum Gerben, zu Bast, theils zum
Färben. Will man sie gut benutzen, so muß das Holz geschlagen
werden, wenn das Laub anfänglich hervorsticht. In 3-4 Fuß
Länge haut man dann die Rinde ringsum ab, und stößt sie mit

ſchon bei der Eintheilung des Waldes in Schläge hierauf Rück-
ſicht genommen werden.

§. 236.
Fortſetzung. b) Das Sortiren und Aufarbeiten des Holzes.

Das Holz muß je nach ſeinen Zwecken ausgeſucht und zum
Gebrauche weiter hergeſtellt werden. Man beſtimmt die Güte deſ-
ſelben nach ſeiner Textur, Dichtigkeit, Feſtigkeit, Härte, Feder-
kraft, Trennungsfähigkeit, Zähigkeit, Farbe, Dauerhaftigkeit,
Waſſeranziehungskraft, chemiſchen Zuſammenſetzung, Brennkraft,
und ſonſtigen natürlichen Fehlern. Je nach denjenigen dieſer Ei-
genſchaften, welche ein Holz je nach den (§. 234.) genannten
Zwecken des Gebrauchs haben muß, wird es nun ausgeleſen, ſo
weit zugerichtet, daß es verkauft werden kann, um von den Ge-
werken verarbeitet zu werden1). Alsdann wird daſſelbe ordnungs-
mäßig aufgeſchichtet, und zum Theile im Freien, zum Theile aber
in Magazinen aufbewahrt. Lezteres geſchieht jedenfalls mit dem-
jenigen Holze, das zu gewerklichen Zwecken irgend einer Art
beſtimmt iſt. Daher findet man auch kurz daſſelbe nur in zwei
Sortimente (Nutz- und Brennholz) oder in vier Sortimente
(Bau-, Werk-, Geſchirr- und Brennholz) abgetheilt, und
man ſcheidet dann für dieſe Sortimente wieder die Stämme
(ganze Heiſter, ganze Stangen), die Klötze (Blöche, Abſchnitte),
und die Schnittſtücke (Kloben, Trummen, Schnittlinge), deren
einzelne Stücke man Scheiter oder Spälter nennt.

1) Es werden hierzu Kenntniſſe in den entſprechenden Gewerken vorausgeſetzt.
Man ſ. die Sortimente im Einzelnen bei Hundeshagen Encyclopädie. I. 377.
Pfeil Handbuch. IV. Abtheil. Hartig Lehrbuch. III. Bd. IV. Thl. 2r u. 3r
Abſchn. Meyer Forſtdirectionslehre. §. 214 folg. Jägerſchmidt, Handbuch für
Holztransport- und Floßweſen. (Karlsruhe 1827. 2 Bde.) I. 1–215. II. 525.
(Mit einem Atlas von Steindrücken in Querfolio.) Laurop Grundſätze der Forſt-
benutzung. Heidelberg 1834. Deſſelben Waldbenutzung. Erfurt 1821. Jeſter
Anleitung zur Kenntniß und Zugutmachung der Nutzhölzer. Königsberg 1816. Die
Literatur über das Einzelne dieſes Theiles der Forſtwiſſenſchaft iſt ſehr groß, beſon-
ders jene über die einzelnen Eigenſchaften des Holzes. Man ſ. darüber Pfeil
Repertorium (Handbuch I.). S. 157–165.
§. 237.
2) Nebenforſtnutzung.

Zu den Nebennutzungen der Forſte gehören a) die Rinden
der Hölzer. Sie dienen theils zum Gerben, zu Baſt, theils zum
Färben. Will man ſie gut benutzen, ſo muß das Holz geſchlagen
werden, wenn das Laub anfänglich hervorſticht. In 3–4 Fuß
Länge haut man dann die Rinde ringsum ab, und ſtößt ſie mit

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[287/0309] ſchon bei der Eintheilung des Waldes in Schläge hierauf Rück- ſicht genommen werden. §. 236. Fortſetzung. b) Das Sortiren und Aufarbeiten des Holzes. Das Holz muß je nach ſeinen Zwecken ausgeſucht und zum Gebrauche weiter hergeſtellt werden. Man beſtimmt die Güte deſ- ſelben nach ſeiner Textur, Dichtigkeit, Feſtigkeit, Härte, Feder- kraft, Trennungsfähigkeit, Zähigkeit, Farbe, Dauerhaftigkeit, Waſſeranziehungskraft, chemiſchen Zuſammenſetzung, Brennkraft, und ſonſtigen natürlichen Fehlern. Je nach denjenigen dieſer Ei- genſchaften, welche ein Holz je nach den (§. 234.) genannten Zwecken des Gebrauchs haben muß, wird es nun ausgeleſen, ſo weit zugerichtet, daß es verkauft werden kann, um von den Ge- werken verarbeitet zu werden1). Alsdann wird daſſelbe ordnungs- mäßig aufgeſchichtet, und zum Theile im Freien, zum Theile aber in Magazinen aufbewahrt. Lezteres geſchieht jedenfalls mit dem- jenigen Holze, das zu gewerklichen Zwecken irgend einer Art beſtimmt iſt. Daher findet man auch kurz daſſelbe nur in zwei Sortimente (Nutz- und Brennholz) oder in vier Sortimente (Bau-, Werk-, Geſchirr- und Brennholz) abgetheilt, und man ſcheidet dann für dieſe Sortimente wieder die Stämme (ganze Heiſter, ganze Stangen), die Klötze (Blöche, Abſchnitte), und die Schnittſtücke (Kloben, Trummen, Schnittlinge), deren einzelne Stücke man Scheiter oder Spälter nennt. ¹⁾ Es werden hierzu Kenntniſſe in den entſprechenden Gewerken vorausgeſetzt. Man ſ. die Sortimente im Einzelnen bei Hundeshagen Encyclopädie. I. 377. Pfeil Handbuch. IV. Abtheil. Hartig Lehrbuch. III. Bd. IV. Thl. 2r u. 3r Abſchn. Meyer Forſtdirectionslehre. §. 214 folg. Jägerſchmidt, Handbuch für Holztransport- und Floßweſen. (Karlsruhe 1827. 2 Bde.) I. 1–215. II. 525. (Mit einem Atlas von Steindrücken in Querfolio.) Laurop Grundſätze der Forſt- benutzung. Heidelberg 1834. Deſſelben Waldbenutzung. Erfurt 1821. Jeſter Anleitung zur Kenntniß und Zugutmachung der Nutzhölzer. Königsberg 1816. Die Literatur über das Einzelne dieſes Theiles der Forſtwiſſenſchaft iſt ſehr groß, beſon- ders jene über die einzelnen Eigenſchaften des Holzes. Man ſ. darüber Pfeil Repertorium (Handbuch I.). S. 157–165. §. 237. 2) Nebenforſtnutzung. Zu den Nebennutzungen der Forſte gehören a) die Rinden der Hölzer. Sie dienen theils zum Gerben, zu Baſt, theils zum Färben. Will man ſie gut benutzen, ſo muß das Holz geſchlagen werden, wenn das Laub anfänglich hervorſticht. In 3–4 Fuß Länge haut man dann die Rinde ringsum ab, und ſtößt ſie mit

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/309>, abgerufen am 29.03.2024.