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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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bingen 1826, s. Pfeil Kritische Blätter. IV. 1.), Reber (Bamberg 1827).
Hartig Journal. II. 1. 3. 4. Laurop Annalen. II. 4. V. 1. Jahrbücher. I. 2.
Moser Archiv. XXI. 49. Pfeil Krit. Blätter. I. 2. Auch soll eine Abhandlung
dieses Gegenstandes von Huber sich in den Jahrgängen 1824, 1825 und 1826 von
Behlen's Zeitschrift für Baiern finden.
2) Zum Behufe einer gehörigen Forsteinrichtung gehört auch eine Forst-
abschätzung. Und diese ist also mit Bezug auf die Zukunft insbesondere anzustellen.
Wird eine solche Abschätzung auf einen voraus berechneten bestimmten Wirthschafts-
plan vorgenommen, dann heißt sie mechanische Ertragsgleichstellung oder Fach-
werksmethode. Geschieht sie aber blos auf ein arithmetisch ausgemitteltes
Verhältniß zwischen dem Materialbestande und der möglichen jährlichen Nutzung,
dann wird sie die mathematisch-rationelle Methode genannt. Man s.
darüber z. B. Hundeshagen Encyclopädie. II. §. 617. 3. §. 648-675.
§. 676-691.
3) Man mißt entweder die Stämme und bildet hiernach Klassen, oder man
macht diese Lezteren schon nach einer bloßen Besichtigung des Waldes tabellarisch
und schreibt dann die abgemessenen Stämme hinein.
4) Solche Erfahrungstafeln finden sich z. B. bei Hundeshagen Encyclopädie.
II. S. 162. 257. 267., bei Pfeil Anleitung zur Ablösung der Waldservitute.
Berlin 1828 (v. Hartig), und Cotta Hilfstafeln für Forsttaxatoren. Dresd. 1821.
5) Man zählt entweder einige Jahresringe auf diese Art blos an der Schnitt-
fläche, schließt von dieser Zunahme des Stammes auch auf eine solche in den künf-
tigen Perioden und berechnet, nachdem dieser muthmaßliche Zuwachs zur Kreisfläche
des Modellstammes gezählt ist, seinen Kubikinhalt darnach und zieht von diesem den
wirklichen jetzigen Kubikinhalt desselben ab -- oder man versägt den Stamm in
Rundstücke von 4-6 Fuß Länge und zählt auf der unteren Fläche eines jeden die
Jahresringe, wobei man den Vortheil hat, auch die den Altersperioden zukommen-
den Schafthöhen zu erkennen.
6) Von der eigentlichen Forstwerthsbestimmung handelt Hartig Anleitung zur
Berechnung des Geldwerthes eines Forstes. Berlin 1812 (auch Anhang des in
Note 1 erwähnten Werkes). v. Seutter Werthsbestimmung der Waldungen.
Ulm 1814. Cotta Waldwerthberechnung. Dresden 1819. 2te Aufl. Hoßfeld
Werthsbestimmung der Wälder. Hildburghausen 1825. Hundeshagen Forst-
abschätzung. 2te Abtheilung.
§. 267.
Fertigung der Anschlagsakten.

Die bei der Forstabschätzung zu fertigenden Aktenstücke sind
aus dem Bisherigen im Allgemeinen leicht zu entnehmen. Außer
den Informationsprotokollen, Auszügen, Durchschnittsberechnungen,
Charten, Besichtigungs- und Vermessungsregister und dergleichen
mehr, ist es auch räthlich, ein ganzes Geschäftsprotokoll zu ent-
werfen. Doch richten sich die einzelnen Rubriken nach besonderen
Verhältnissen, während in jedem Lande dazu bestimmte Normen
und Formularien gegeben sind.


bingen 1826, ſ. Pfeil Kritiſche Blätter. IV. 1.), Reber (Bamberg 1827).
Hartig Journal. II. 1. 3. 4. Laurop Annalen. II. 4. V. 1. Jahrbücher. I. 2.
Moſer Archiv. XXI. 49. Pfeil Krit. Blätter. I. 2. Auch ſoll eine Abhandlung
dieſes Gegenſtandes von Huber ſich in den Jahrgängen 1824, 1825 und 1826 von
Behlen's Zeitſchrift für Baiern finden.
2) Zum Behufe einer gehörigen Forſteinrichtung gehört auch eine Forſt-
abſchätzung. Und dieſe iſt alſo mit Bezug auf die Zukunft insbeſondere anzuſtellen.
Wird eine ſolche Abſchätzung auf einen voraus berechneten beſtimmten Wirthſchafts-
plan vorgenommen, dann heißt ſie mechaniſche Ertragsgleichſtellung oder Fach-
werksmethode. Geſchieht ſie aber blos auf ein arithmetiſch ausgemitteltes
Verhältniß zwiſchen dem Materialbeſtande und der möglichen jährlichen Nutzung,
dann wird ſie die mathematiſch-rationelle Methode genannt. Man ſ.
darüber z. B. Hundeshagen Encyclopädie. II. §. 617. 3. §. 648–675.
§. 676–691.
3) Man mißt entweder die Stämme und bildet hiernach Klaſſen, oder man
macht dieſe Lezteren ſchon nach einer bloßen Beſichtigung des Waldes tabellariſch
und ſchreibt dann die abgemeſſenen Stämme hinein.
4) Solche Erfahrungstafeln finden ſich z. B. bei Hundeshagen Encyclopädie.
II. S. 162. 257. 267., bei Pfeil Anleitung zur Ablöſung der Waldſervitute.
Berlin 1828 (v. Hartig), und Cotta Hilfstafeln für Forſttaxatoren. Dresd. 1821.
5) Man zählt entweder einige Jahresringe auf dieſe Art blos an der Schnitt-
fläche, ſchließt von dieſer Zunahme des Stammes auch auf eine ſolche in den künf-
tigen Perioden und berechnet, nachdem dieſer muthmaßliche Zuwachs zur Kreisfläche
des Modellſtammes gezählt iſt, ſeinen Kubikinhalt darnach und zieht von dieſem den
wirklichen jetzigen Kubikinhalt deſſelben ab — oder man verſägt den Stamm in
Rundſtücke von 4–6 Fuß Länge und zählt auf der unteren Fläche eines jeden die
Jahresringe, wobei man den Vortheil hat, auch die den Altersperioden zukommen-
den Schafthöhen zu erkennen.
6) Von der eigentlichen Forſtwerthsbeſtimmung handelt Hartig Anleitung zur
Berechnung des Geldwerthes eines Forſtes. Berlin 1812 (auch Anhang des in
Note 1 erwähnten Werkes). v. Seutter Werthsbeſtimmung der Waldungen.
Ulm 1814. Cotta Waldwerthberechnung. Dresden 1819. 2te Aufl. Hoßfeld
Werthsbeſtimmung der Wälder. Hildburghauſen 1825. Hundeshagen Forſt-
abſchätzung. 2te Abtheilung.
§. 267.
Fertigung der Anſchlagsakten.

Die bei der Forſtabſchätzung zu fertigenden Aktenſtücke ſind
aus dem Bisherigen im Allgemeinen leicht zu entnehmen. Außer
den Informationsprotokollen, Auszügen, Durchſchnittsberechnungen,
Charten, Beſichtigungs- und Vermeſſungsregiſter und dergleichen
mehr, iſt es auch räthlich, ein ganzes Geſchäftsprotokoll zu ent-
werfen. Doch richten ſich die einzelnen Rubriken nach beſonderen
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und Formularien gegeben ſind.


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[329/0351] ¹⁾ bingen 1826, ſ. Pfeil Kritiſche Blätter. IV. 1.), Reber (Bamberg 1827). Hartig Journal. II. 1. 3. 4. Laurop Annalen. II. 4. V. 1. Jahrbücher. I. 2. Moſer Archiv. XXI. 49. Pfeil Krit. Blätter. I. 2. Auch ſoll eine Abhandlung dieſes Gegenſtandes von Huber ſich in den Jahrgängen 1824, 1825 und 1826 von Behlen's Zeitſchrift für Baiern finden. ²⁾ Zum Behufe einer gehörigen Forſteinrichtung gehört auch eine Forſt- abſchätzung. Und dieſe iſt alſo mit Bezug auf die Zukunft insbeſondere anzuſtellen. Wird eine ſolche Abſchätzung auf einen voraus berechneten beſtimmten Wirthſchafts- plan vorgenommen, dann heißt ſie mechaniſche Ertragsgleichſtellung oder Fach- werksmethode. Geſchieht ſie aber blos auf ein arithmetiſch ausgemitteltes Verhältniß zwiſchen dem Materialbeſtande und der möglichen jährlichen Nutzung, dann wird ſie die mathematiſch-rationelle Methode genannt. Man ſ. darüber z. B. Hundeshagen Encyclopädie. II. §. 617. 3. §. 648–675. §. 676–691. ³⁾ Man mißt entweder die Stämme und bildet hiernach Klaſſen, oder man macht dieſe Lezteren ſchon nach einer bloßen Beſichtigung des Waldes tabellariſch und ſchreibt dann die abgemeſſenen Stämme hinein. ⁴⁾ Solche Erfahrungstafeln finden ſich z. B. bei Hundeshagen Encyclopädie. II. S. 162. 257. 267., bei Pfeil Anleitung zur Ablöſung der Waldſervitute. Berlin 1828 (v. Hartig), und Cotta Hilfstafeln für Forſttaxatoren. Dresd. 1821. ⁵⁾ Man zählt entweder einige Jahresringe auf dieſe Art blos an der Schnitt- fläche, ſchließt von dieſer Zunahme des Stammes auch auf eine ſolche in den künf- tigen Perioden und berechnet, nachdem dieſer muthmaßliche Zuwachs zur Kreisfläche des Modellſtammes gezählt iſt, ſeinen Kubikinhalt darnach und zieht von dieſem den wirklichen jetzigen Kubikinhalt deſſelben ab — oder man verſägt den Stamm in Rundſtücke von 4–6 Fuß Länge und zählt auf der unteren Fläche eines jeden die Jahresringe, wobei man den Vortheil hat, auch die den Altersperioden zukommen- den Schafthöhen zu erkennen. ⁶⁾ Von der eigentlichen Forſtwerthsbeſtimmung handelt Hartig Anleitung zur Berechnung des Geldwerthes eines Forſtes. Berlin 1812 (auch Anhang des in Note 1 erwähnten Werkes). v. Seutter Werthsbeſtimmung der Waldungen. Ulm 1814. Cotta Waldwerthberechnung. Dresden 1819. 2te Aufl. Hoßfeld Werthsbeſtimmung der Wälder. Hildburghauſen 1825. Hundeshagen Forſt- abſchätzung. 2te Abtheilung. §. 267. Fertigung der Anſchlagsakten. Die bei der Forſtabſchätzung zu fertigenden Aktenſtücke ſind aus dem Bisherigen im Allgemeinen leicht zu entnehmen. Außer den Informationsprotokollen, Auszügen, Durchſchnittsberechnungen, Charten, Beſichtigungs- und Vermeſſungsregiſter und dergleichen mehr, iſt es auch räthlich, ein ganzes Geſchäftsprotokoll zu ent- werfen. Doch richten ſich die einzelnen Rubriken nach beſonderen Verhältniſſen, während in jedem Lande dazu beſtimmte Normen und Formularien gegeben ſind.

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 329. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/351>, abgerufen am 19.04.2024.