Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

Bild:
<< vorherige Seite

auf das Zusammenhalten und Leiten des Gewerkes als eines aus-
schließlichen gewerblichen Betriebes, die veredelnde Verarbeitung
der Rohstoffe vorgenommen wird, nachdem man dazu das gehörige
Material und die anderen Hilfsmittel herbeigeschaft hat. Da alle
Gewerke in Betreff der Wahl des Materials, so verschiedenartig
dies auch sein mag, -- in den zu brauchenden Geräthschaften, und
in den Operationen selbst, welche theils chemisch theils mechanisch
sind, vieles Uebereinstimmende haben, so läßt sich dieses sehr zweck-
mäßig in die allgemeine Gewerkslehre zusammenfassen, wäh-
rend man die Darstellung des einem jeden Gewerke Eigenthümlichen
in die besondere Gewerkslehre verweist. Jene hat daher im
Allgemeinen von den zu verarbeitenden Stoffen, von den zu brau-
chenden Maschinentheilen, von den allgemeinen Gewerksoperationen,
und von den Erzeugnissen selbst zu handeln.

I. Werkmännische Stoffkunde oder technische
Materialienkunde
.
§. 269.

Man braucht in jedem Gewerke Stoffe, welche die veredelnde
Veränderung erleiden sollen (Verwandlungsstoffe), und an-
dere, welche blos dazu dienen, jene Veränderung zu befördern
(Hilfsstoffe)1). Beide sind entweder noch ganz rohe Materien
oder aber schon bis zu einem gewissen Grade verarbeitet2). Diese
verschiedenen Stoffe sind es, welche zum Betriebe eines Gewerkes
gekannt sein müssen, in soferne sie in dasselbe gehören. Diese
Stoffkunde erstreckt sich daher:

1) Auf die Untersuchung, welche Eigenschaften und Bestand-
theile die Stoffe überhaupt nach dem Zwecke ihrer Verwendung
haben müssen, um gebraucht werden zu können2).

2) Auf die Frage, welche Art von Stoffen zu dieser Verwen-
dung am besten zu gebrauchen sind3).

3) Auf die besondere Kenntniß über die innerlichen und äußer-
lichen Eigenschaften, so wie über die äußeren Verhältnisse derselben,
als da sind a) die Orte ihres Entstehens, und unter diesen diejenigen,
wo sie am besten erzeugt werden und zu haben sind; b) die eigen-
thümlichen äußeren Abzeichen zur Beglaubigung ihrer Aechtheit;
c) die Art ihrer Erzeugung an sich und unterschieden in Betreff
ihrer Vorzüglichkeit; d) die eigenthümlichen Ingredienzien oder
Stoffe, aus denen sie verfertigt werden, in soweit nämlich kein
Gewerksgeheimniß darüber liegt, und wenn sie keine bloßen Natur-
producte sind; e) ihre beste Einpackung und Versendungsart, da

auf das Zuſammenhalten und Leiten des Gewerkes als eines aus-
ſchließlichen gewerblichen Betriebes, die veredelnde Verarbeitung
der Rohſtoffe vorgenommen wird, nachdem man dazu das gehörige
Material und die anderen Hilfsmittel herbeigeſchaft hat. Da alle
Gewerke in Betreff der Wahl des Materials, ſo verſchiedenartig
dies auch ſein mag, — in den zu brauchenden Geräthſchaften, und
in den Operationen ſelbſt, welche theils chemiſch theils mechaniſch
ſind, vieles Uebereinſtimmende haben, ſo läßt ſich dieſes ſehr zweck-
mäßig in die allgemeine Gewerkslehre zuſammenfaſſen, wäh-
rend man die Darſtellung des einem jeden Gewerke Eigenthümlichen
in die beſondere Gewerkslehre verweist. Jene hat daher im
Allgemeinen von den zu verarbeitenden Stoffen, von den zu brau-
chenden Maſchinentheilen, von den allgemeinen Gewerksoperationen,
und von den Erzeugniſſen ſelbſt zu handeln.

I. Werkmänniſche Stoffkunde oder techniſche
Materialienkunde
.
§. 269.

Man braucht in jedem Gewerke Stoffe, welche die veredelnde
Veränderung erleiden ſollen (Verwandlungsſtoffe), und an-
dere, welche blos dazu dienen, jene Veränderung zu befördern
(Hilfsſtoffe)1). Beide ſind entweder noch ganz rohe Materien
oder aber ſchon bis zu einem gewiſſen Grade verarbeitet2). Dieſe
verſchiedenen Stoffe ſind es, welche zum Betriebe eines Gewerkes
gekannt ſein müſſen, in ſoferne ſie in daſſelbe gehören. Dieſe
Stoffkunde erſtreckt ſich daher:

1) Auf die Unterſuchung, welche Eigenſchaften und Beſtand-
theile die Stoffe überhaupt nach dem Zwecke ihrer Verwendung
haben müſſen, um gebraucht werden zu können2).

2) Auf die Frage, welche Art von Stoffen zu dieſer Verwen-
dung am beſten zu gebrauchen ſind3).

3) Auf die beſondere Kenntniß über die innerlichen und äußer-
lichen Eigenſchaften, ſo wie über die äußeren Verhältniſſe derſelben,
als da ſind a) die Orte ihres Entſtehens, und unter dieſen diejenigen,
wo ſie am beſten erzeugt werden und zu haben ſind; b) die eigen-
thümlichen äußeren Abzeichen zur Beglaubigung ihrer Aechtheit;
c) die Art ihrer Erzeugung an ſich und unterſchieden in Betreff
ihrer Vorzüglichkeit; d) die eigenthümlichen Ingredienzien oder
Stoffe, aus denen ſie verfertigt werden, in ſoweit nämlich kein
Gewerksgeheimniß darüber liegt, und wenn ſie keine bloßen Natur-
producte ſind; e) ihre beſte Einpackung und Verſendungsart, da

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <div n="6">
                  <div n="7">
                    <p><pb facs="#f0354" n="332"/>
auf das Zu&#x017F;ammenhalten und Leiten des Gewerkes als eines aus-<lb/>
&#x017F;chließlichen gewerblichen Betriebes, die veredelnde Verarbeitung<lb/>
der Roh&#x017F;toffe vorgenommen wird, nachdem man dazu das gehörige<lb/>
Material und die anderen Hilfsmittel herbeige&#x017F;chaft hat. Da alle<lb/>
Gewerke in Betreff der Wahl des Materials, &#x017F;o ver&#x017F;chiedenartig<lb/>
dies auch &#x017F;ein mag, &#x2014; in den zu brauchenden Geräth&#x017F;chaften, und<lb/>
in den Operationen &#x017F;elb&#x017F;t, welche theils chemi&#x017F;ch theils mechani&#x017F;ch<lb/>
&#x017F;ind, vieles Ueberein&#x017F;timmende haben, &#x017F;o läßt &#x017F;ich die&#x017F;es &#x017F;ehr zweck-<lb/>
mäßig in die <hi rendition="#g">allgemeine Gewerkslehre</hi> zu&#x017F;ammenfa&#x017F;&#x017F;en, wäh-<lb/>
rend man die Dar&#x017F;tellung des einem jeden Gewerke Eigenthümlichen<lb/>
in die <hi rendition="#g">be&#x017F;ondere Gewerkslehre</hi> verweist. Jene hat daher im<lb/>
Allgemeinen von den zu verarbeitenden Stoffen, von den zu brau-<lb/>
chenden Ma&#x017F;chinentheilen, von den allgemeinen Gewerksoperationen,<lb/>
und von den Erzeugni&#x017F;&#x017F;en &#x017F;elb&#x017F;t zu handeln.</p>
                  </div><lb/>
                  <div n="7">
                    <head> <hi rendition="#c">I. <hi rendition="#g">Werkmänni&#x017F;che Stoffkunde oder techni&#x017F;che<lb/>
Materialienkunde</hi>.</hi> </head><lb/>
                    <div n="8">
                      <head> <hi rendition="#c">§. 269.</hi> </head><lb/>
                      <p>Man braucht in jedem Gewerke Stoffe, welche die veredelnde<lb/>
Veränderung erleiden &#x017F;ollen (<hi rendition="#g">Verwandlungs&#x017F;toffe</hi>), und an-<lb/>
dere, welche blos dazu dienen, jene Veränderung zu befördern<lb/>
(<hi rendition="#g">Hilfs&#x017F;toffe</hi>)<hi rendition="#sup">1</hi>). Beide &#x017F;ind entweder noch ganz rohe Materien<lb/>
oder aber &#x017F;chon bis zu einem gewi&#x017F;&#x017F;en Grade verarbeitet<hi rendition="#sup">2</hi>). Die&#x017F;e<lb/>
ver&#x017F;chiedenen Stoffe &#x017F;ind es, welche zum Betriebe eines Gewerkes<lb/>
gekannt &#x017F;ein mü&#x017F;&#x017F;en, in &#x017F;oferne &#x017F;ie in da&#x017F;&#x017F;elbe gehören. Die&#x017F;e<lb/>
Stoffkunde er&#x017F;treckt &#x017F;ich daher:</p><lb/>
                      <p>1) Auf die Unter&#x017F;uchung, welche Eigen&#x017F;chaften und Be&#x017F;tand-<lb/>
theile die Stoffe überhaupt nach dem Zwecke ihrer Verwendung<lb/>
haben mü&#x017F;&#x017F;en, um gebraucht werden zu können<hi rendition="#sup">2</hi>).</p><lb/>
                      <p>2) Auf die Frage, welche Art von Stoffen zu die&#x017F;er Verwen-<lb/>
dung am be&#x017F;ten zu gebrauchen &#x017F;ind<hi rendition="#sup">3</hi>).</p><lb/>
                      <p>3) Auf die be&#x017F;ondere Kenntniß über die innerlichen und äußer-<lb/>
lichen Eigen&#x017F;chaften, &#x017F;o wie über die äußeren Verhältni&#x017F;&#x017F;e der&#x017F;elben,<lb/>
als da &#x017F;ind <hi rendition="#aq">a)</hi> die Orte ihres Ent&#x017F;tehens, und unter die&#x017F;en diejenigen,<lb/>
wo &#x017F;ie am be&#x017F;ten erzeugt werden und zu haben &#x017F;ind; <hi rendition="#aq">b)</hi> die eigen-<lb/>
thümlichen äußeren Abzeichen zur Beglaubigung ihrer Aechtheit;<lb/><hi rendition="#aq">c)</hi> die Art ihrer Erzeugung an &#x017F;ich und unter&#x017F;chieden in Betreff<lb/>
ihrer Vorzüglichkeit; <hi rendition="#aq">d)</hi> die eigenthümlichen Ingredienzien oder<lb/>
Stoffe, aus denen &#x017F;ie verfertigt werden, in &#x017F;oweit nämlich kein<lb/>
Gewerksgeheimniß darüber liegt, und wenn &#x017F;ie keine bloßen Natur-<lb/>
producte &#x017F;ind; <hi rendition="#aq">e)</hi> ihre be&#x017F;te Einpackung und Ver&#x017F;endungsart, da<lb/></p>
                    </div>
                  </div>
                </div>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[332/0354] auf das Zuſammenhalten und Leiten des Gewerkes als eines aus- ſchließlichen gewerblichen Betriebes, die veredelnde Verarbeitung der Rohſtoffe vorgenommen wird, nachdem man dazu das gehörige Material und die anderen Hilfsmittel herbeigeſchaft hat. Da alle Gewerke in Betreff der Wahl des Materials, ſo verſchiedenartig dies auch ſein mag, — in den zu brauchenden Geräthſchaften, und in den Operationen ſelbſt, welche theils chemiſch theils mechaniſch ſind, vieles Uebereinſtimmende haben, ſo läßt ſich dieſes ſehr zweck- mäßig in die allgemeine Gewerkslehre zuſammenfaſſen, wäh- rend man die Darſtellung des einem jeden Gewerke Eigenthümlichen in die beſondere Gewerkslehre verweist. Jene hat daher im Allgemeinen von den zu verarbeitenden Stoffen, von den zu brau- chenden Maſchinentheilen, von den allgemeinen Gewerksoperationen, und von den Erzeugniſſen ſelbſt zu handeln. I. Werkmänniſche Stoffkunde oder techniſche Materialienkunde. §. 269. Man braucht in jedem Gewerke Stoffe, welche die veredelnde Veränderung erleiden ſollen (Verwandlungsſtoffe), und an- dere, welche blos dazu dienen, jene Veränderung zu befördern (Hilfsſtoffe)1). Beide ſind entweder noch ganz rohe Materien oder aber ſchon bis zu einem gewiſſen Grade verarbeitet2). Dieſe verſchiedenen Stoffe ſind es, welche zum Betriebe eines Gewerkes gekannt ſein müſſen, in ſoferne ſie in daſſelbe gehören. Dieſe Stoffkunde erſtreckt ſich daher: 1) Auf die Unterſuchung, welche Eigenſchaften und Beſtand- theile die Stoffe überhaupt nach dem Zwecke ihrer Verwendung haben müſſen, um gebraucht werden zu können2). 2) Auf die Frage, welche Art von Stoffen zu dieſer Verwen- dung am beſten zu gebrauchen ſind3). 3) Auf die beſondere Kenntniß über die innerlichen und äußer- lichen Eigenſchaften, ſo wie über die äußeren Verhältniſſe derſelben, als da ſind a) die Orte ihres Entſtehens, und unter dieſen diejenigen, wo ſie am beſten erzeugt werden und zu haben ſind; b) die eigen- thümlichen äußeren Abzeichen zur Beglaubigung ihrer Aechtheit; c) die Art ihrer Erzeugung an ſich und unterſchieden in Betreff ihrer Vorzüglichkeit; d) die eigenthümlichen Ingredienzien oder Stoffe, aus denen ſie verfertigt werden, in ſoweit nämlich kein Gewerksgeheimniß darüber liegt, und wenn ſie keine bloßen Natur- producte ſind; e) ihre beſte Einpackung und Verſendungsart, da

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/354
Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 332. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/354>, abgerufen am 19.04.2024.