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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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jedem Gewerke die Kraft, sei sie mechanisch oder chemisch, so gut
als möglich zu benutzen. Die Lehre von diesen allgemein gebrauch-
ten Geräthschaften ist die werkmännische Geräthskunde.

A. Von den chemischen Geräthschaften und Vor-
richtungen.
§. 271.

In den chemischen Gewerken, bei welchen Verbindungen und
Trennungen der Stoffe in mehr oder weniger nassem und flüssigem
Zustande vermittelst verschiedener Grade von Wärme und Kälte
veranlaßt werden, sind verschiedene Geräthe und Vorrichtungen
erforderlich, welche aber nach der Natur des Gewerkes wesentlich
oder unwesentlich von einander in der Form, Größe und im Ge-
brauche abweichen. Es gehören daher die Heerde, Oefen, Töpfe,
Röhren, Kessel, Bottiche, Kübel, Tiegel, Retorten, Gläser,
Filtern u. dgl. m., von verschiedener Form und verschiedenartiger
Einrichtung.

B. Von den mechanischen Geräthschaften, Maschinen-
theilen und Maschinen.
§. 272.
A. Werkzeuge. B. Maschinen.

Zu der Vollführung mechanischer Arbeiten, bei denen also die
Bewegung das lezte Prinzip ist, bedient sich der Werkmann:

1) Der Werkzeuge, d. h. einfacher mechanischer Geräthe,
welche ihm zur unmittelbaren Unterstützung seines Körpers bei
mechanischen Veränderungen der Stoffe dienen. Dieselbe haben
theils blos den Zweck ihn zu schützen, theils jenen, die Werk-
thätigkeit seiner Gliedmaßen zu verstärken, zu erleichtern, zu rich-
ten u. dgl. Ihre Anzahl und Arten sind sehr verschieden, und
auch im Allgemeinen bekannt genug1).

2) Der Maschinen, d. h. zusammengesetzter mechanischer Ge-
räthe, bei welchen diejenigen Theile, deren Bestimmung ist, unmit-
telbar auf den Stoff zu wirken, durch verschiedene Mittelglieder
mit denjenigen verbunden sind, die die Wirkung der bewegenden
Kraft unmittelbar aufnehmen2).

1) Altmütter, Beschreibung der Werkzeugsammlung des polytechnischen In-
stituts Wien 1825.
2) Die Lehre hiervon ist die Maschinenkunde. Die Mechanik entwickelt
die Grundsätze, worauf alle diese verschiedenen Maschinenvorrichtungen beruhen. Sie
ist also hier Hilfswissenschaft. Die Maschinenkunde aber ist ein integrirender Theil

jedem Gewerke die Kraft, ſei ſie mechaniſch oder chemiſch, ſo gut
als möglich zu benutzen. Die Lehre von dieſen allgemein gebrauch-
ten Geräthſchaften iſt die werkmänniſche Geräthskunde.

A. Von den chemiſchen Geräthſchaften und Vor-
richtungen.
§. 271.

In den chemiſchen Gewerken, bei welchen Verbindungen und
Trennungen der Stoffe in mehr oder weniger naſſem und flüſſigem
Zuſtande vermittelſt verſchiedener Grade von Wärme und Kälte
veranlaßt werden, ſind verſchiedene Geräthe und Vorrichtungen
erforderlich, welche aber nach der Natur des Gewerkes weſentlich
oder unweſentlich von einander in der Form, Größe und im Ge-
brauche abweichen. Es gehören daher die Heerde, Oefen, Töpfe,
Röhren, Keſſel, Bottiche, Kübel, Tiegel, Retorten, Gläſer,
Filtern u. dgl. m., von verſchiedener Form und verſchiedenartiger
Einrichtung.

B. Von den mechaniſchen Geräthſchaften, Maſchinen-
theilen und Maſchinen.
§. 272.
A. Werkzeuge. B. Maſchinen.

Zu der Vollführung mechaniſcher Arbeiten, bei denen alſo die
Bewegung das lezte Prinzip iſt, bedient ſich der Werkmann:

1) Der Werkzeuge, d. h. einfacher mechaniſcher Geräthe,
welche ihm zur unmittelbaren Unterſtützung ſeines Körpers bei
mechaniſchen Veränderungen der Stoffe dienen. Dieſelbe haben
theils blos den Zweck ihn zu ſchützen, theils jenen, die Werk-
thätigkeit ſeiner Gliedmaßen zu verſtärken, zu erleichtern, zu rich-
ten u. dgl. Ihre Anzahl und Arten ſind ſehr verſchieden, und
auch im Allgemeinen bekannt genug1).

2) Der Maſchinen, d. h. zuſammengeſetzter mechaniſcher Ge-
räthe, bei welchen diejenigen Theile, deren Beſtimmung iſt, unmit-
telbar auf den Stoff zu wirken, durch verſchiedene Mittelglieder
mit denjenigen verbunden ſind, die die Wirkung der bewegenden
Kraft unmittelbar aufnehmen2).

1) Altmütter, Beſchreibung der Werkzeugſammlung des polytechniſchen In-
ſtituts Wien 1825.
2) Die Lehre hiervon iſt die Maſchinenkunde. Die Mechanik entwickelt
die Grundſätze, worauf alle dieſe verſchiedenen Maſchinenvorrichtungen beruhen. Sie
iſt alſo hier Hilfswiſſenſchaft. Die Maſchinenkunde aber iſt ein integrirender Theil
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[334/0356] jedem Gewerke die Kraft, ſei ſie mechaniſch oder chemiſch, ſo gut als möglich zu benutzen. Die Lehre von dieſen allgemein gebrauch- ten Geräthſchaften iſt die werkmänniſche Geräthskunde. A. Von den chemiſchen Geräthſchaften und Vor- richtungen. §. 271. In den chemiſchen Gewerken, bei welchen Verbindungen und Trennungen der Stoffe in mehr oder weniger naſſem und flüſſigem Zuſtande vermittelſt verſchiedener Grade von Wärme und Kälte veranlaßt werden, ſind verſchiedene Geräthe und Vorrichtungen erforderlich, welche aber nach der Natur des Gewerkes weſentlich oder unweſentlich von einander in der Form, Größe und im Ge- brauche abweichen. Es gehören daher die Heerde, Oefen, Töpfe, Röhren, Keſſel, Bottiche, Kübel, Tiegel, Retorten, Gläſer, Filtern u. dgl. m., von verſchiedener Form und verſchiedenartiger Einrichtung. B. Von den mechaniſchen Geräthſchaften, Maſchinen- theilen und Maſchinen. §. 272. A. Werkzeuge. B. Maſchinen. Zu der Vollführung mechaniſcher Arbeiten, bei denen alſo die Bewegung das lezte Prinzip iſt, bedient ſich der Werkmann: 1) Der Werkzeuge, d. h. einfacher mechaniſcher Geräthe, welche ihm zur unmittelbaren Unterſtützung ſeines Körpers bei mechaniſchen Veränderungen der Stoffe dienen. Dieſelbe haben theils blos den Zweck ihn zu ſchützen, theils jenen, die Werk- thätigkeit ſeiner Gliedmaßen zu verſtärken, zu erleichtern, zu rich- ten u. dgl. Ihre Anzahl und Arten ſind ſehr verſchieden, und auch im Allgemeinen bekannt genug1). 2) Der Maſchinen, d. h. zuſammengeſetzter mechaniſcher Ge- räthe, bei welchen diejenigen Theile, deren Beſtimmung iſt, unmit- telbar auf den Stoff zu wirken, durch verſchiedene Mittelglieder mit denjenigen verbunden ſind, die die Wirkung der bewegenden Kraft unmittelbar aufnehmen2). ¹⁾ Altmütter, Beſchreibung der Werkzeugſammlung des polytechniſchen In- ſtituts Wien 1825. ²⁾ Die Lehre hiervon iſt die Maſchinenkunde. Die Mechanik entwickelt die Grundſätze, worauf alle dieſe verſchiedenen Maſchinenvorrichtungen beruhen. Sie iſt alſo hier Hilfswiſſenſchaft. Die Maſchinenkunde aber iſt ein integrirender Theil

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/356>, abgerufen am 25.04.2024.