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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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§. 300.
2) Die Branntweinbrennerei1).

Der Branntwein ist ein zum Genusse für Menschen taugliches
Gemische von Weingeist und Wasser2). Zur Bereitung desselben
sind alle Stoffe tauglich, welche Zucker und Gummi, Stärkmehl
und Kleber genug enthalten, um zur Bereitung eines Extrakts zu
dienen, der durch die Weingährung Alcohol bildet, welcher mit
Wasser vermischt ist, aber durch Destillation mit verschiedener
Menge Wassers verbunden, gewonnen werden kann. Man kann zu
Branntwein aus der Klasse der zuckerhaltigen Pflanzentheile
das Zuckerrohr (zu Rhum), die bei der Zuckerbereitung abfallende
Melasse, den Syrup, Rohzucker, Ahorn- und Birkensaft, Palmen
(zu Arrak) u. s. w., Weinträbern, Aepfel und Birnen, Zwetschen,
Kirschen, Maul-, Heidel-, Erd- und Himbeeren, Wachholder-
beeren, die Früchte des Erdbeerbaumes und der Eberesche, und
die Runkelrübe benutzen. Er wird aber auch aus stärkehaltigen
Pflanzenstoffen, als: Getreide und Kartoffeln gemacht. Enthält
Einer von diesen lezten Stoffen nicht Kleber genug, um das Stärk-
mehl in Zucker zu verwandeln, so muß noch eine andere stärke-
haltige Substanz dazu gemengt werden (§. 299.). Das erste Ge-
schäft der Branntweinbrennerei ist, wie bei der Bierbrauerei, die
Gewinnung eines zuckerhaltigen Extraktes aus jenen Stoffen und
die Einleitung einer Weingährung in demselben. Die Darstellung
jenes Extraktes ist nach den zu lösenden Gegenständen verschie-
den3), aber die Gährung wird ebenfalls durch Zusatz eines Fer-
mentes, z. B. der Hefe bewirkt. Man nennt auch das Resultat
dieser Operationen Maische oder Würze. Auf diese wird die
Destillation angewendet, und man hat zwei Hauptmethoden der-
selben. Nämlich man destillirt entweder zuerst aus der Maische
ein sehr wasserhaltiges Destillat und erst in einer zweiten Destilla-
tion dieses zu Branntwein, oder man bewirkt beide Destillationen
in einer Operation. Jene ältere so wie diese neuere Methode ist
gebräuchlich und jede erheischt ihre besonderen Apparate. A. Ael-
tere, auch manchfach verbesserte, Methode. Die Würze
kommt in die Destillir- oder Maischblase4), einen Kessel, den
man mit derselben, nachdem man sie stark umgerührt hat, anfüllt,
jedoch nicht bis an den Rand, damit sich die Masse ohne auszu-
laufen heben kann. Zur Beschleunigung des Destillationsprozesses
thut man sehr gut, wenn man die Würze vorher schon bis etwa
auf 60° Reaum. erwärmt5). Unter einer starken Feuerung steigt
die Hitze der Maische bald bis an den Siedpunkt. Ehe sie diesen

§. 300.
2) Die Branntweinbrennerei1).

Der Branntwein iſt ein zum Genuſſe für Menſchen taugliches
Gemiſche von Weingeiſt und Waſſer2). Zur Bereitung deſſelben
ſind alle Stoffe tauglich, welche Zucker und Gummi, Stärkmehl
und Kleber genug enthalten, um zur Bereitung eines Extrakts zu
dienen, der durch die Weingährung Alcohol bildet, welcher mit
Waſſer vermiſcht iſt, aber durch Deſtillation mit verſchiedener
Menge Waſſers verbunden, gewonnen werden kann. Man kann zu
Branntwein aus der Klaſſe der zuckerhaltigen Pflanzentheile
das Zuckerrohr (zu Rhum), die bei der Zuckerbereitung abfallende
Melaſſe, den Syrup, Rohzucker, Ahorn- und Birkenſaft, Palmen
(zu Arrak) u. ſ. w., Weinträbern, Aepfel und Birnen, Zwetſchen,
Kirſchen, Maul-, Heidel-, Erd- und Himbeeren, Wachholder-
beeren, die Früchte des Erdbeerbaumes und der Ebereſche, und
die Runkelrübe benutzen. Er wird aber auch aus ſtärkehaltigen
Pflanzenſtoffen, als: Getreide und Kartoffeln gemacht. Enthält
Einer von dieſen lezten Stoffen nicht Kleber genug, um das Stärk-
mehl in Zucker zu verwandeln, ſo muß noch eine andere ſtärke-
haltige Subſtanz dazu gemengt werden (§. 299.). Das erſte Ge-
ſchäft der Branntweinbrennerei iſt, wie bei der Bierbrauerei, die
Gewinnung eines zuckerhaltigen Extraktes aus jenen Stoffen und
die Einleitung einer Weingährung in demſelben. Die Darſtellung
jenes Extraktes iſt nach den zu löſenden Gegenſtänden verſchie-
den3), aber die Gährung wird ebenfalls durch Zuſatz eines Fer-
mentes, z. B. der Hefe bewirkt. Man nennt auch das Reſultat
dieſer Operationen Maiſche oder Würze. Auf dieſe wird die
Deſtillation angewendet, und man hat zwei Hauptmethoden der-
ſelben. Nämlich man deſtillirt entweder zuerſt aus der Maiſche
ein ſehr waſſerhaltiges Deſtillat und erſt in einer zweiten Deſtilla-
tion dieſes zu Branntwein, oder man bewirkt beide Deſtillationen
in einer Operation. Jene ältere ſo wie dieſe neuere Methode iſt
gebräuchlich und jede erheiſcht ihre beſonderen Apparate. A. Ael-
tere, auch manchfach verbeſſerte, Methode. Die Würze
kommt in die Deſtillir- oder Maiſchblaſe4), einen Keſſel, den
man mit derſelben, nachdem man ſie ſtark umgerührt hat, anfüllt,
jedoch nicht bis an den Rand, damit ſich die Maſſe ohne auszu-
laufen heben kann. Zur Beſchleunigung des Deſtillationsprozeſſes
thut man ſehr gut, wenn man die Würze vorher ſchon bis etwa
auf 60° Reaum. erwärmt5). Unter einer ſtarken Feuerung ſteigt
die Hitze der Maiſche bald bis an den Siedpunkt. Ehe ſie dieſen

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[402/0424] §. 300. 2) Die Branntweinbrennerei1). Der Branntwein iſt ein zum Genuſſe für Menſchen taugliches Gemiſche von Weingeiſt und Waſſer2). Zur Bereitung deſſelben ſind alle Stoffe tauglich, welche Zucker und Gummi, Stärkmehl und Kleber genug enthalten, um zur Bereitung eines Extrakts zu dienen, der durch die Weingährung Alcohol bildet, welcher mit Waſſer vermiſcht iſt, aber durch Deſtillation mit verſchiedener Menge Waſſers verbunden, gewonnen werden kann. Man kann zu Branntwein aus der Klaſſe der zuckerhaltigen Pflanzentheile das Zuckerrohr (zu Rhum), die bei der Zuckerbereitung abfallende Melaſſe, den Syrup, Rohzucker, Ahorn- und Birkenſaft, Palmen (zu Arrak) u. ſ. w., Weinträbern, Aepfel und Birnen, Zwetſchen, Kirſchen, Maul-, Heidel-, Erd- und Himbeeren, Wachholder- beeren, die Früchte des Erdbeerbaumes und der Ebereſche, und die Runkelrübe benutzen. Er wird aber auch aus ſtärkehaltigen Pflanzenſtoffen, als: Getreide und Kartoffeln gemacht. Enthält Einer von dieſen lezten Stoffen nicht Kleber genug, um das Stärk- mehl in Zucker zu verwandeln, ſo muß noch eine andere ſtärke- haltige Subſtanz dazu gemengt werden (§. 299.). Das erſte Ge- ſchäft der Branntweinbrennerei iſt, wie bei der Bierbrauerei, die Gewinnung eines zuckerhaltigen Extraktes aus jenen Stoffen und die Einleitung einer Weingährung in demſelben. Die Darſtellung jenes Extraktes iſt nach den zu löſenden Gegenſtänden verſchie- den3), aber die Gährung wird ebenfalls durch Zuſatz eines Fer- mentes, z. B. der Hefe bewirkt. Man nennt auch das Reſultat dieſer Operationen Maiſche oder Würze. Auf dieſe wird die Deſtillation angewendet, und man hat zwei Hauptmethoden der- ſelben. Nämlich man deſtillirt entweder zuerſt aus der Maiſche ein ſehr waſſerhaltiges Deſtillat und erſt in einer zweiten Deſtilla- tion dieſes zu Branntwein, oder man bewirkt beide Deſtillationen in einer Operation. Jene ältere ſo wie dieſe neuere Methode iſt gebräuchlich und jede erheiſcht ihre beſonderen Apparate. A. Ael- tere, auch manchfach verbeſſerte, Methode. Die Würze kommt in die Deſtillir- oder Maiſchblaſe4), einen Keſſel, den man mit derſelben, nachdem man ſie ſtark umgerührt hat, anfüllt, jedoch nicht bis an den Rand, damit ſich die Maſſe ohne auszu- laufen heben kann. Zur Beſchleunigung des Deſtillationsprozeſſes thut man ſehr gut, wenn man die Würze vorher ſchon bis etwa auf 60° Reaum. erwärmt5). Unter einer ſtarken Feuerung ſteigt die Hitze der Maiſche bald bis an den Siedpunkt. Ehe ſie dieſen

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 402. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/424>, abgerufen am 29.03.2024.