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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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derselben, welche hier leider unterlassen werden muß, zeigt dies ganz klar. Auch
bei Mac-Culloch Principles p. 2. 211. Uebers. von v. Weber S. 57. 167. finden
sie sich nicht.
3) Man wirft A. Smith sehr oft vor, daß er diesen Gebrauchswerth in
seinem Buche nicht weiter verfolgt habe, -- allein mit Unrecht. Es liegt vielmehr
darin eine feine Beziehung der Volkswirthschaftslehre; weil der Gebrauchswerth,
so wesentlich er auch ist, doch nur auf das gränzenlose Gebiet der Subjectivität
führt, keine feste Begränzung und Schätzung im Allgemeinen zuläßt und nur in
soweit in die Volkswirthschaftslehre gehören kann, als er den ursprünglichen Grund
der Anwendung von Arbeit, den Antrieb zum Erwerbe und folglich neben dem
Eigenthume die andere Grundlage des Tauschwerthes ausmacht, der den Begriff
des wirthschaftlichen Gutes absteckt. S. Whately, Introductory Lectures. p. 53.
= Quarterly Review. Tom. 46. (1832) p. 46-49. senior, Three Lectures on
the Rate of Wages. p. 16. 35.
Die Unmöglichkeit der Durchführung einer Unter-
scheidung der verschiedenen Grade des Gebrauchswerthes räumt auch Lotz Revision
I. §. 7. ein. Wozu aber das Verfolgen des Gebrauchswerthes führt, sieht man an
v. Soden Nation. Oeconom. IV. §. 50., wo ein absoluter, relativer (allgemein
und speziell), positiver und Vergleichswerth unterschieden wird, ohne den geringsten
Nutzen für die Wissenschaft und das Leben. Ebenso auch an Beccaria Elementi di
politica Economia = Economisti classici Ital. Tomo XIX. p. 339.
Murhard,
Theorie des Handels. S. 25. Lotz Revision. I. §. 4. f. §. 8. f. Handb. I. §. 10-14.
§. 403.
3) Maaßstab des Vermögens und Reichthums.

Da, wie gezeigt ist, das Wesen des Gutes und Vermögens
auf dem Werthe beruht, so kann auch nur dieser den wahren
Maaßstab desselben abgeben. Weil es aber zwei Arten des Werthes
gibt, so ist auch ihre Tauglichkeit zur Messung des Vermögens
untersucht worden. Man hat zur Vermögensmessung schon vor-
geschlagen:

a) Den Gebrauchswerth. Allein bei näherer Betrachtung
der Mittel, welche behufs dieser Schätzung zu Gebote stehen, und
des Erfolges, der dabei zu erwarten ist, ist nicht zu verkennen,
daß man in das Bereich unberechenbarer Größen kommt, weil der
Gebrauchswerth eine subjective Beziehung ist, und demnach die
Schätzung des Vermögens eine solche des irdischen Glückes sein
müßte. Deßhalb ist eine Schätzung des Vermögens hiernach in
der Privat-, wie in der Volkswirthschaft unausführbar1). Allein
ganz abgesehen hiervon, so muß diese Schätzung grundsätzlich als
einseitig erscheinen, weil das Vermögen zu zwei Nutzungen (§. 402.)
verwendbar ist2). Man darf also schon aus diesem Grunde

b) den Tauschwerth, als Schätzungsmaaßstab nicht außer
Augen lassen. Zudem ist er auch darum noch wichtiger als der
Gebrauchswerth, weil er das Criterium des Vermögens ist (§. 39.),
und jedenfalls den Gebrauchs- oder Schaffwerth voraussetzt3).
Nach dem Tauschwerthe kann man aber das Vermögen schätzen,
entweder indem man ihn an sich nimmt4), oder indem man sich,

derſelben, welche hier leider unterlaſſen werden muß, zeigt dies ganz klar. Auch
bei Mac-Culloch Principles p. 2. 211. Ueberſ. von v. Weber S. 57. 167. finden
ſie ſich nicht.
3) Man wirft A. Smith ſehr oft vor, daß er dieſen Gebrauchswerth in
ſeinem Buche nicht weiter verfolgt habe, — allein mit Unrecht. Es liegt vielmehr
darin eine feine Beziehung der Volkswirthſchaftslehre; weil der Gebrauchswerth,
ſo weſentlich er auch iſt, doch nur auf das gränzenloſe Gebiet der Subjectivität
führt, keine feſte Begränzung und Schätzung im Allgemeinen zuläßt und nur in
ſoweit in die Volkswirthſchaftslehre gehören kann, als er den urſprünglichen Grund
der Anwendung von Arbeit, den Antrieb zum Erwerbe und folglich neben dem
Eigenthume die andere Grundlage des Tauſchwerthes ausmacht, der den Begriff
des wirthſchaftlichen Gutes abſteckt. S. Whately, Introductory Lectures. p. 53.
= Quarterly Review. Tom. 46. (1832) p. 46–49. senior, Three Lectures on
the Rate of Wages. p. 16. 35.
Die Unmöglichkeit der Durchführung einer Unter-
ſcheidung der verſchiedenen Grade des Gebrauchswerthes räumt auch Lotz Reviſion
I. §. 7. ein. Wozu aber das Verfolgen des Gebrauchswerthes führt, ſieht man an
v. Soden Nation. Oeconom. IV. §. 50., wo ein abſoluter, relativer (allgemein
und ſpeziell), poſitiver und Vergleichswerth unterſchieden wird, ohne den geringſten
Nutzen für die Wiſſenſchaft und das Leben. Ebenſo auch an Beccaria Elementi di
politica Economia = Economisti classici Ital. Tomo XIX. p. 339.
Murhard,
Theorie des Handels. S. 25. Lotz Reviſion. I. §. 4. f. §. 8. f. Handb. I. §. 10–14.
§. 403.
3) Maaßſtab des Vermögens und Reichthums.

Da, wie gezeigt iſt, das Weſen des Gutes und Vermögens
auf dem Werthe beruht, ſo kann auch nur dieſer den wahren
Maaßſtab deſſelben abgeben. Weil es aber zwei Arten des Werthes
gibt, ſo iſt auch ihre Tauglichkeit zur Meſſung des Vermögens
unterſucht worden. Man hat zur Vermögensmeſſung ſchon vor-
geſchlagen:

a) Den Gebrauchswerth. Allein bei näherer Betrachtung
der Mittel, welche behufs dieſer Schätzung zu Gebote ſtehen, und
des Erfolges, der dabei zu erwarten iſt, iſt nicht zu verkennen,
daß man in das Bereich unberechenbarer Größen kommt, weil der
Gebrauchswerth eine ſubjective Beziehung iſt, und demnach die
Schätzung des Vermögens eine ſolche des irdiſchen Glückes ſein
müßte. Deßhalb iſt eine Schätzung des Vermögens hiernach in
der Privat-, wie in der Volkswirthſchaft unausführbar1). Allein
ganz abgeſehen hiervon, ſo muß dieſe Schätzung grundſätzlich als
einſeitig erſcheinen, weil das Vermögen zu zwei Nutzungen (§. 402.)
verwendbar iſt2). Man darf alſo ſchon aus dieſem Grunde

b) den Tauſchwerth, als Schätzungsmaaßſtab nicht außer
Augen laſſen. Zudem iſt er auch darum noch wichtiger als der
Gebrauchswerth, weil er das Criterium des Vermögens iſt (§. 39.),
und jedenfalls den Gebrauchs- oder Schaffwerth vorausſetzt3).
Nach dem Tauſchwerthe kann man aber das Vermögen ſchätzen,
entweder indem man ihn an ſich nimmt4), oder indem man ſich,

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[551/0573] ²⁾ derſelben, welche hier leider unterlaſſen werden muß, zeigt dies ganz klar. Auch bei Mac-Culloch Principles p. 2. 211. Ueberſ. von v. Weber S. 57. 167. finden ſie ſich nicht. ³⁾ Man wirft A. Smith ſehr oft vor, daß er dieſen Gebrauchswerth in ſeinem Buche nicht weiter verfolgt habe, — allein mit Unrecht. Es liegt vielmehr darin eine feine Beziehung der Volkswirthſchaftslehre; weil der Gebrauchswerth, ſo weſentlich er auch iſt, doch nur auf das gränzenloſe Gebiet der Subjectivität führt, keine feſte Begränzung und Schätzung im Allgemeinen zuläßt und nur in ſoweit in die Volkswirthſchaftslehre gehören kann, als er den urſprünglichen Grund der Anwendung von Arbeit, den Antrieb zum Erwerbe und folglich neben dem Eigenthume die andere Grundlage des Tauſchwerthes ausmacht, der den Begriff des wirthſchaftlichen Gutes abſteckt. S. Whately, Introductory Lectures. p. 53. = Quarterly Review. Tom. 46. (1832) p. 46–49. senior, Three Lectures on the Rate of Wages. p. 16. 35. Die Unmöglichkeit der Durchführung einer Unter- ſcheidung der verſchiedenen Grade des Gebrauchswerthes räumt auch Lotz Reviſion I. §. 7. ein. Wozu aber das Verfolgen des Gebrauchswerthes führt, ſieht man an v. Soden Nation. Oeconom. IV. §. 50., wo ein abſoluter, relativer (allgemein und ſpeziell), poſitiver und Vergleichswerth unterſchieden wird, ohne den geringſten Nutzen für die Wiſſenſchaft und das Leben. Ebenſo auch an Beccaria Elementi di politica Economia = Economisti classici Ital. Tomo XIX. p. 339. Murhard, Theorie des Handels. S. 25. Lotz Reviſion. I. §. 4. f. §. 8. f. Handb. I. §. 10–14. §. 403. 3) Maaßſtab des Vermögens und Reichthums. Da, wie gezeigt iſt, das Weſen des Gutes und Vermögens auf dem Werthe beruht, ſo kann auch nur dieſer den wahren Maaßſtab deſſelben abgeben. Weil es aber zwei Arten des Werthes gibt, ſo iſt auch ihre Tauglichkeit zur Meſſung des Vermögens unterſucht worden. Man hat zur Vermögensmeſſung ſchon vor- geſchlagen: a) Den Gebrauchswerth. Allein bei näherer Betrachtung der Mittel, welche behufs dieſer Schätzung zu Gebote ſtehen, und des Erfolges, der dabei zu erwarten iſt, iſt nicht zu verkennen, daß man in das Bereich unberechenbarer Größen kommt, weil der Gebrauchswerth eine ſubjective Beziehung iſt, und demnach die Schätzung des Vermögens eine ſolche des irdiſchen Glückes ſein müßte. Deßhalb iſt eine Schätzung des Vermögens hiernach in der Privat-, wie in der Volkswirthſchaft unausführbar1). Allein ganz abgeſehen hiervon, ſo muß dieſe Schätzung grundſätzlich als einſeitig erſcheinen, weil das Vermögen zu zwei Nutzungen (§. 402.) verwendbar iſt2). Man darf alſo ſchon aus dieſem Grunde b) den Tauſchwerth, als Schätzungsmaaßſtab nicht außer Augen laſſen. Zudem iſt er auch darum noch wichtiger als der Gebrauchswerth, weil er das Criterium des Vermögens iſt (§. 39.), und jedenfalls den Gebrauchs- oder Schaffwerth vorausſetzt3). Nach dem Tauſchwerthe kann man aber das Vermögen ſchätzen, entweder indem man ihn an ſich nimmt4), oder indem man ſich,

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 551. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/573>, abgerufen am 24.04.2024.