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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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S. 220. Rau polit. Oeconom. I. §. 118. 400-404. Mac-Culloch Principles.
p. 99-101. 165 sqq.
Uebers. von v. Weber. S. 77-79. 130 folg.
III. Das Einkommen des Volkes.
§. 411.

Es lassen sich in dieser Hinsicht die nämlichen Unterscheidungen
in Bezug auf das Volk und sein Vermögen machen, welche oben
im §. 56. und §. 62. gemacht sind. Nur ist zu bemerken, daß ein
Volk nur durch Production ein reines Einkommen bezieht, da der
Gewinnst im auswärtigen Handel auch nur mittelst der eigenen
Production und productiven Mittel gemacht wird1). Die Berech-
nung des Volkseinkommens, so schwierig sie auch ist, erscheint
immer als sehr wichtig, weil sie zu verschiedenen Zwecken der
Staatsverwaltung gebraucht wird. Man hat dazu zwei Haupt-
methoden. Entweder rechnet man die erzeugten rohen Stoffe eines
Zeitabschnittes zusammen, schlägt die Werthserhöhung der ver-
arbeiteten durch die Gewerke zu, verbindet diese Summe mit jener
der Einfuhr aus dem Auslande, und zieht dann von dieser ganzen
Masse den Lebensunterhalt aller wirthschaftlich arbeitenden Fami-
lien, die Hilfsstoffe, die Abnutzung des stehenden Capitals und die
Ausfuhr ins Ausland ab, -- oder man rechnet das reine Ein-
kommen aller wirthschaftlichen Arbeiter, aller Gewerbsunternehmer,
aller Grundeigenthümer und aller Capitalisten zusammen2). Das
Resultat ist in beiden Fällen das reine Einkommen, dessen Größe
aber für sich eben so wenig als der Wirthschaftsüberschuß ein
Kennzeichen des Volkswohlstandes ist3).

1) Rau polit. Oecon. I. §. 68-72 Derselbe nennt (§. 70.) "diejenigen
Einnahmen, welche einer öfteren Wiederholung aus derselben Quelle fähig, also
nicht blos eingetauscht, geliehen, geschenkt etc. sind," das rohe oder Brutto-
einkommen, eine Definition, um welche die erste Ausgabe ärmer ist. Allein wie
kann die Möglichkeit der öftern Wiederholung aus der nämlichen Erwerbsquelle,
etwas so Prekäres, einen Unterschied zwischen Roh- und Rein-Einkommen bilden,
da das Leztere auch aus einer Quelle mehr als einmal glücklicherweise wiederholt
werden kann und jenes angebliche Criterium nicht einmal einen Unterschied zwischen
Erwerb und Geschenk oder Fund u. dgl. begründet! Das rohe Einkommen in der
allgemeinen Bedeutung ist eben die Gesammteinnahme mit bloßem Bezuge auf ver-
schiedene Quellen, -- im besondern Sinne des Erwerbes ist es das Gesammt-
product einer Erwerbsart, sei diese von Privaten, Stiftungen, Gesellschaften,
Gemeinden, dem Volke oder dem Staate gedacht. Das Einkommen in Bezug auf
die wirkliche Erhöhung des Vermögens gedacht, -- da diese nur nach Erstattung
der Auslagen möglich ist -- erscheint als Reineinkommen. S. A. Smith Inquiry.
II. 18.
v. Jacob Nat. Oecon. §. 682. Hermann Untersuch. Abth. VII. §. 2.
S. 299. (Was nützt aber wohl die Untersuchung des Letztern, ob Einnahme
oder Einkommen der Gattungsbegriff sei? --).
2) Beispiele von beiden Methoden bei Rau polit. Oecon. I. §. 247. u. 248.
S. auch Fulda über das Nationaleinkommen. Stuttgardt 1805. Wenn man nach
der ersten Methode nicht blos die Werthserhöhung der verarbeiteten Rohstoffe,
S. 220. Rau polit. Oeconom. I. §. 118. 400–404. Mac-Culloch Principles.
p. 99–101. 165 sqq.
Ueberſ. von v. Weber. S. 77–79. 130 folg.
III. Das Einkommen des Volkes.
§. 411.

Es laſſen ſich in dieſer Hinſicht die nämlichen Unterſcheidungen
in Bezug auf das Volk und ſein Vermögen machen, welche oben
im §. 56. und §. 62. gemacht ſind. Nur iſt zu bemerken, daß ein
Volk nur durch Production ein reines Einkommen bezieht, da der
Gewinnſt im auswärtigen Handel auch nur mittelſt der eigenen
Production und productiven Mittel gemacht wird1). Die Berech-
nung des Volkseinkommens, ſo ſchwierig ſie auch iſt, erſcheint
immer als ſehr wichtig, weil ſie zu verſchiedenen Zwecken der
Staatsverwaltung gebraucht wird. Man hat dazu zwei Haupt-
methoden. Entweder rechnet man die erzeugten rohen Stoffe eines
Zeitabſchnittes zuſammen, ſchlägt die Werthserhöhung der ver-
arbeiteten durch die Gewerke zu, verbindet dieſe Summe mit jener
der Einfuhr aus dem Auslande, und zieht dann von dieſer ganzen
Maſſe den Lebensunterhalt aller wirthſchaftlich arbeitenden Fami-
lien, die Hilfsſtoffe, die Abnutzung des ſtehenden Capitals und die
Ausfuhr ins Ausland ab, — oder man rechnet das reine Ein-
kommen aller wirthſchaftlichen Arbeiter, aller Gewerbsunternehmer,
aller Grundeigenthümer und aller Capitaliſten zuſammen2). Das
Reſultat iſt in beiden Fällen das reine Einkommen, deſſen Größe
aber für ſich eben ſo wenig als der Wirthſchaftsüberſchuß ein
Kennzeichen des Volkswohlſtandes iſt3).

1) Rau polit. Oecon. I. §. 68–72 Derſelbe nennt (§. 70.) „diejenigen
Einnahmen, welche einer öfteren Wiederholung aus derſelben Quelle fähig, alſo
nicht blos eingetauſcht, geliehen, geſchenkt ꝛc. ſind,“ das rohe oder Brutto-
einkommen, eine Definition, um welche die erſte Ausgabe ärmer iſt. Allein wie
kann die Möglichkeit der öftern Wiederholung aus der nämlichen Erwerbsquelle,
etwas ſo Prekäres, einen Unterſchied zwiſchen Roh- und Rein-Einkommen bilden,
da das Leztere auch aus einer Quelle mehr als einmal glücklicherweiſe wiederholt
werden kann und jenes angebliche Criterium nicht einmal einen Unterſchied zwiſchen
Erwerb und Geſchenk oder Fund u. dgl. begründet! Das rohe Einkommen in der
allgemeinen Bedeutung iſt eben die Geſammteinnahme mit bloßem Bezuge auf ver-
ſchiedene Quellen, — im beſondern Sinne des Erwerbes iſt es das Geſammt-
product einer Erwerbsart, ſei dieſe von Privaten, Stiftungen, Geſellſchaften,
Gemeinden, dem Volke oder dem Staate gedacht. Das Einkommen in Bezug auf
die wirkliche Erhöhung des Vermögens gedacht, — da dieſe nur nach Erſtattung
der Auslagen möglich iſt — erſcheint als Reineinkommen. S. A. Smith Inquiry.
II. 18.
v. Jacob Nat. Oecon. §. 682. Hermann Unterſuch. Abth. VII. §. 2.
S. 299. (Was nützt aber wohl die Unterſuchung des Letztern, ob Einnahme
oder Einkommen der Gattungsbegriff ſei? —).
2) Beiſpiele von beiden Methoden bei Rau polit. Oecon. I. §. 247. u. 248.
S. auch Fulda über das Nationaleinkommen. Stuttgardt 1805. Wenn man nach
der erſten Methode nicht blos die Werthserhöhung der verarbeiteten Rohſtoffe,
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[566/0588] ⁸⁾ S. 220. Rau polit. Oeconom. I. §. 118. 400–404. Mac-Culloch Principles. p. 99–101. 165 sqq. Ueberſ. von v. Weber. S. 77–79. 130 folg. III. Das Einkommen des Volkes. §. 411. Es laſſen ſich in dieſer Hinſicht die nämlichen Unterſcheidungen in Bezug auf das Volk und ſein Vermögen machen, welche oben im §. 56. und §. 62. gemacht ſind. Nur iſt zu bemerken, daß ein Volk nur durch Production ein reines Einkommen bezieht, da der Gewinnſt im auswärtigen Handel auch nur mittelſt der eigenen Production und productiven Mittel gemacht wird1). Die Berech- nung des Volkseinkommens, ſo ſchwierig ſie auch iſt, erſcheint immer als ſehr wichtig, weil ſie zu verſchiedenen Zwecken der Staatsverwaltung gebraucht wird. Man hat dazu zwei Haupt- methoden. Entweder rechnet man die erzeugten rohen Stoffe eines Zeitabſchnittes zuſammen, ſchlägt die Werthserhöhung der ver- arbeiteten durch die Gewerke zu, verbindet dieſe Summe mit jener der Einfuhr aus dem Auslande, und zieht dann von dieſer ganzen Maſſe den Lebensunterhalt aller wirthſchaftlich arbeitenden Fami- lien, die Hilfsſtoffe, die Abnutzung des ſtehenden Capitals und die Ausfuhr ins Ausland ab, — oder man rechnet das reine Ein- kommen aller wirthſchaftlichen Arbeiter, aller Gewerbsunternehmer, aller Grundeigenthümer und aller Capitaliſten zuſammen2). Das Reſultat iſt in beiden Fällen das reine Einkommen, deſſen Größe aber für ſich eben ſo wenig als der Wirthſchaftsüberſchuß ein Kennzeichen des Volkswohlſtandes iſt3). ¹⁾ Rau polit. Oecon. I. §. 68–72 Derſelbe nennt (§. 70.) „diejenigen Einnahmen, welche einer öfteren Wiederholung aus derſelben Quelle fähig, alſo nicht blos eingetauſcht, geliehen, geſchenkt ꝛc. ſind,“ das rohe oder Brutto- einkommen, eine Definition, um welche die erſte Ausgabe ärmer iſt. Allein wie kann die Möglichkeit der öftern Wiederholung aus der nämlichen Erwerbsquelle, etwas ſo Prekäres, einen Unterſchied zwiſchen Roh- und Rein-Einkommen bilden, da das Leztere auch aus einer Quelle mehr als einmal glücklicherweiſe wiederholt werden kann und jenes angebliche Criterium nicht einmal einen Unterſchied zwiſchen Erwerb und Geſchenk oder Fund u. dgl. begründet! Das rohe Einkommen in der allgemeinen Bedeutung iſt eben die Geſammteinnahme mit bloßem Bezuge auf ver- ſchiedene Quellen, — im beſondern Sinne des Erwerbes iſt es das Geſammt- product einer Erwerbsart, ſei dieſe von Privaten, Stiftungen, Geſellſchaften, Gemeinden, dem Volke oder dem Staate gedacht. Das Einkommen in Bezug auf die wirkliche Erhöhung des Vermögens gedacht, — da dieſe nur nach Erſtattung der Auslagen möglich iſt — erſcheint als Reineinkommen. S. A. Smith Inquiry. II. 18. v. Jacob Nat. Oecon. §. 682. Hermann Unterſuch. Abth. VII. §. 2. S. 299. (Was nützt aber wohl die Unterſuchung des Letztern, ob Einnahme oder Einkommen der Gattungsbegriff ſei? —). ²⁾ Beiſpiele von beiden Methoden bei Rau polit. Oecon. I. §. 247. u. 248. S. auch Fulda über das Nationaleinkommen. Stuttgardt 1805. Wenn man nach der erſten Methode nicht blos die Werthserhöhung der verarbeiteten Rohſtoffe,

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 566. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/588>, abgerufen am 25.04.2024.