Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

Bild:
<< vorherige Seite

in Bezug auf den Durchschnittspreis eine Bemerkung zu machen.
Im §. 403. wurde unter den Maaßstäben zur Schätzung des Ver-
mögens besonders der Tauschwerth am tauglichsten gefunden. Wenn
man für ihn einen schicklichen Ausdruck hätte, würde man der
Wahrheit am nächsten kommen. Der Durchschnittspreis, mit ge-
nauerster Sorgfalt berechnet, ist wohl dazu grundsätzlich am brauch-
barsten. Der Preis ist zwar allgemeinhin nicht der Ausdruck für
den Tauschwerth, weil dieser nicht das einzige Wirkende bei seiner
Bildung ist. Allein bei dem fortwährenden Streben der Preise,
sich an denjenigen Stand anzupassen, welcher dem Tauschwerthe
entspricht (§. 418. 2.), und bei der immer größern Ausgleichung
nicht blos der Marktpreise, sondern auch der verschiedenen Wirk-
samkeiten der Preisregulatoren, im Durchschnittspreise, läßt sich
leicht denken, daß dieser einen Ausdruck bildet, welcher dem Tausch-
werthe am leichtesten entspricht. Freilich bleibt er als Mittel zur
Schätzung des Volksvermögens stets darum unvollständig, weil in
ihm die Wirkungen der andern Preisregulatoren neben dem Tausch-
werthe nicht aufgehoben, sondern nur immer mehr ausgeglichen
werden.

III. Von den Zweigen des Volkseinkommens.
§. 421.
A. Im Allgemeinen.

Das jährliche Volkseinkommen wird unter die Einzelnen nach
Maaßgabe der Mitwirkung zu dessen Erzielung vertheilt. Wer und
insoweit Jemand mit Hilfe der Naturkräfte producirt, der bezieht ein
Einkommen, welches man Naturrente nennen kann, das gewöhn-
lich aber Grundrente heißt; wer mit seiner Arbeit zur wirth-
schaftlichen Production mitwirkt, der bekommt die Arbeitsrente,
gewöhnlich Arbeitslohn genannt; wer die Production mit Capital
unterstützt, der hat die Capitalrente, auch Zinsrente geheißen,
anzusprechen; wer als Unternehmer eines Gewerbes sich hinstellt
und den ganzen Betrieb unter Zusammenhalten aller drei wirth-
schaftlichen Güterquellen und mit Uebernahme des Risico oder
Wagnisses leitet, von dem sagt man, er beziehe dafür ein eigenes
Einkommen, den Gewerbsgewinn (Gewinnst, Profit). Man
bezieht diese Arten von Einkommen entweder aus eigener Anwen-
dung in einem selbstständigen Gewerbe und dann kann man sie
natürlich nennen; oder man bezieht sie dafür, daß man einem
Andern Grundbesitz, eigene Arbeitsfähigkeit und Capital zur
Nutzung überläßt und in diesem Falle werden sie ausbedungen

in Bezug auf den Durchſchnittspreis eine Bemerkung zu machen.
Im §. 403. wurde unter den Maaßſtäben zur Schätzung des Ver-
mögens beſonders der Tauſchwerth am tauglichſten gefunden. Wenn
man für ihn einen ſchicklichen Ausdruck hätte, würde man der
Wahrheit am nächſten kommen. Der Durchſchnittspreis, mit ge-
nauerſter Sorgfalt berechnet, iſt wohl dazu grundſätzlich am brauch-
barſten. Der Preis iſt zwar allgemeinhin nicht der Ausdruck für
den Tauſchwerth, weil dieſer nicht das einzige Wirkende bei ſeiner
Bildung iſt. Allein bei dem fortwährenden Streben der Preiſe,
ſich an denjenigen Stand anzupaſſen, welcher dem Tauſchwerthe
entſpricht (§. 418. 2.), und bei der immer größern Ausgleichung
nicht blos der Marktpreiſe, ſondern auch der verſchiedenen Wirk-
ſamkeiten der Preisregulatoren, im Durchſchnittspreiſe, läßt ſich
leicht denken, daß dieſer einen Ausdruck bildet, welcher dem Tauſch-
werthe am leichteſten entſpricht. Freilich bleibt er als Mittel zur
Schätzung des Volksvermögens ſtets darum unvollſtändig, weil in
ihm die Wirkungen der andern Preisregulatoren neben dem Tauſch-
werthe nicht aufgehoben, ſondern nur immer mehr ausgeglichen
werden.

III. Von den Zweigen des Volkseinkommens.
§. 421.
A. Im Allgemeinen.

Das jährliche Volkseinkommen wird unter die Einzelnen nach
Maaßgabe der Mitwirkung zu deſſen Erzielung vertheilt. Wer und
inſoweit Jemand mit Hilfe der Naturkräfte producirt, der bezieht ein
Einkommen, welches man Naturrente nennen kann, das gewöhn-
lich aber Grundrente heißt; wer mit ſeiner Arbeit zur wirth-
ſchaftlichen Production mitwirkt, der bekommt die Arbeitsrente,
gewöhnlich Arbeitslohn genannt; wer die Production mit Capital
unterſtützt, der hat die Capitalrente, auch Zinsrente geheißen,
anzuſprechen; wer als Unternehmer eines Gewerbes ſich hinſtellt
und den ganzen Betrieb unter Zuſammenhalten aller drei wirth-
ſchaftlichen Güterquellen und mit Uebernahme des Riſico oder
Wagniſſes leitet, von dem ſagt man, er beziehe dafür ein eigenes
Einkommen, den Gewerbsgewinn (Gewinnſt, Profit). Man
bezieht dieſe Arten von Einkommen entweder aus eigener Anwen-
dung in einem ſelbſtſtändigen Gewerbe und dann kann man ſie
natürlich nennen; oder man bezieht ſie dafür, daß man einem
Andern Grundbeſitz, eigene Arbeitsfähigkeit und Capital zur
Nutzung überläßt und in dieſem Falle werden ſie ausbedungen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <div n="6">
                  <div n="7">
                    <div n="8">
                      <div n="9">
                        <p><pb facs="#f0612" n="590"/>
in Bezug auf den Durch&#x017F;chnittspreis eine Bemerkung zu machen.<lb/>
Im §. 403. wurde unter den Maaß&#x017F;täben zur Schätzung des Ver-<lb/>
mögens be&#x017F;onders der Tau&#x017F;chwerth am tauglich&#x017F;ten gefunden. Wenn<lb/>
man für ihn einen &#x017F;chicklichen Ausdruck hätte, würde man der<lb/>
Wahrheit am näch&#x017F;ten kommen. Der Durch&#x017F;chnittspreis, mit ge-<lb/>
nauer&#x017F;ter Sorgfalt berechnet, i&#x017F;t wohl dazu grund&#x017F;ätzlich am brauch-<lb/>
bar&#x017F;ten. Der Preis i&#x017F;t zwar allgemeinhin nicht der Ausdruck für<lb/>
den Tau&#x017F;chwerth, weil die&#x017F;er nicht das einzige Wirkende bei &#x017F;einer<lb/>
Bildung i&#x017F;t. Allein bei dem fortwährenden Streben der Prei&#x017F;e,<lb/>
&#x017F;ich an denjenigen Stand anzupa&#x017F;&#x017F;en, welcher dem Tau&#x017F;chwerthe<lb/>
ent&#x017F;pricht (§. 418. 2.), und bei der immer größern Ausgleichung<lb/>
nicht blos der Marktprei&#x017F;e, &#x017F;ondern auch der ver&#x017F;chiedenen Wirk-<lb/>
&#x017F;amkeiten der Preisregulatoren, im Durch&#x017F;chnittsprei&#x017F;e, läßt &#x017F;ich<lb/>
leicht denken, daß die&#x017F;er einen Ausdruck bildet, welcher dem Tau&#x017F;ch-<lb/>
werthe am leichte&#x017F;ten ent&#x017F;pricht. Freilich bleibt er als Mittel zur<lb/>
Schätzung des Volksvermögens &#x017F;tets darum unvoll&#x017F;tändig, weil in<lb/>
ihm die Wirkungen der andern Preisregulatoren neben dem Tau&#x017F;ch-<lb/>
werthe nicht aufgehoben, &#x017F;ondern nur immer mehr ausgeglichen<lb/>
werden.</p>
                      </div>
                    </div><lb/>
                    <div n="8">
                      <head> <hi rendition="#c">III. <hi rendition="#g">Von den Zweigen des Volkseinkommens</hi>.</hi> </head><lb/>
                      <div n="9">
                        <head> <hi rendition="#c">§. 421.<lb/><hi rendition="#aq">A.</hi> <hi rendition="#g">Im Allgemeinen</hi>.</hi> </head><lb/>
                        <p>Das jährliche Volkseinkommen wird unter die Einzelnen nach<lb/>
Maaßgabe der Mitwirkung zu de&#x017F;&#x017F;en Erzielung vertheilt. Wer und<lb/>
in&#x017F;oweit Jemand mit Hilfe der Naturkräfte producirt, der bezieht ein<lb/>
Einkommen, welches man <hi rendition="#g">Naturrente</hi> nennen kann, das gewöhn-<lb/>
lich aber <hi rendition="#g">Grundrente</hi> heißt; wer mit &#x017F;einer Arbeit zur wirth-<lb/>
&#x017F;chaftlichen Production mitwirkt, der bekommt die <hi rendition="#g">Arbeitsrente</hi>,<lb/>
gewöhnlich <hi rendition="#g">Arbeitslohn</hi> genannt; wer die Production mit Capital<lb/>
unter&#x017F;tützt, der hat die <hi rendition="#g">Capitalrente</hi>, auch <hi rendition="#g">Zinsrente</hi> geheißen,<lb/>
anzu&#x017F;prechen; wer als Unternehmer eines Gewerbes &#x017F;ich hin&#x017F;tellt<lb/>
und den ganzen Betrieb unter Zu&#x017F;ammenhalten aller drei wirth-<lb/>
&#x017F;chaftlichen Güterquellen und mit Uebernahme des Ri&#x017F;ico oder<lb/>
Wagni&#x017F;&#x017F;es leitet, von dem &#x017F;agt man, er beziehe dafür ein eigenes<lb/>
Einkommen, den <hi rendition="#g">Gewerbsgewinn</hi> (<hi rendition="#g">Gewinn&#x017F;t</hi>, <hi rendition="#g">Profit</hi>). Man<lb/>
bezieht die&#x017F;e Arten von Einkommen entweder aus eigener Anwen-<lb/>
dung in einem &#x017F;elb&#x017F;t&#x017F;tändigen Gewerbe und dann kann man &#x017F;ie<lb/><hi rendition="#g">natürlich</hi> nennen; oder man bezieht &#x017F;ie dafür, daß man einem<lb/>
Andern Grundbe&#x017F;itz, eigene Arbeitsfähigkeit und Capital zur<lb/>
Nutzung überläßt und in die&#x017F;em Falle werden &#x017F;ie <hi rendition="#g">ausbedungen</hi><lb/></p>
                      </div>
                    </div>
                  </div>
                </div>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[590/0612] in Bezug auf den Durchſchnittspreis eine Bemerkung zu machen. Im §. 403. wurde unter den Maaßſtäben zur Schätzung des Ver- mögens beſonders der Tauſchwerth am tauglichſten gefunden. Wenn man für ihn einen ſchicklichen Ausdruck hätte, würde man der Wahrheit am nächſten kommen. Der Durchſchnittspreis, mit ge- nauerſter Sorgfalt berechnet, iſt wohl dazu grundſätzlich am brauch- barſten. Der Preis iſt zwar allgemeinhin nicht der Ausdruck für den Tauſchwerth, weil dieſer nicht das einzige Wirkende bei ſeiner Bildung iſt. Allein bei dem fortwährenden Streben der Preiſe, ſich an denjenigen Stand anzupaſſen, welcher dem Tauſchwerthe entſpricht (§. 418. 2.), und bei der immer größern Ausgleichung nicht blos der Marktpreiſe, ſondern auch der verſchiedenen Wirk- ſamkeiten der Preisregulatoren, im Durchſchnittspreiſe, läßt ſich leicht denken, daß dieſer einen Ausdruck bildet, welcher dem Tauſch- werthe am leichteſten entſpricht. Freilich bleibt er als Mittel zur Schätzung des Volksvermögens ſtets darum unvollſtändig, weil in ihm die Wirkungen der andern Preisregulatoren neben dem Tauſch- werthe nicht aufgehoben, ſondern nur immer mehr ausgeglichen werden. III. Von den Zweigen des Volkseinkommens. §. 421. A. Im Allgemeinen. Das jährliche Volkseinkommen wird unter die Einzelnen nach Maaßgabe der Mitwirkung zu deſſen Erzielung vertheilt. Wer und inſoweit Jemand mit Hilfe der Naturkräfte producirt, der bezieht ein Einkommen, welches man Naturrente nennen kann, das gewöhn- lich aber Grundrente heißt; wer mit ſeiner Arbeit zur wirth- ſchaftlichen Production mitwirkt, der bekommt die Arbeitsrente, gewöhnlich Arbeitslohn genannt; wer die Production mit Capital unterſtützt, der hat die Capitalrente, auch Zinsrente geheißen, anzuſprechen; wer als Unternehmer eines Gewerbes ſich hinſtellt und den ganzen Betrieb unter Zuſammenhalten aller drei wirth- ſchaftlichen Güterquellen und mit Uebernahme des Riſico oder Wagniſſes leitet, von dem ſagt man, er beziehe dafür ein eigenes Einkommen, den Gewerbsgewinn (Gewinnſt, Profit). Man bezieht dieſe Arten von Einkommen entweder aus eigener Anwen- dung in einem ſelbſtſtändigen Gewerbe und dann kann man ſie natürlich nennen; oder man bezieht ſie dafür, daß man einem Andern Grundbeſitz, eigene Arbeitsfähigkeit und Capital zur Nutzung überläßt und in dieſem Falle werden ſie ausbedungen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/612
Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 590. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/612>, abgerufen am 19.04.2024.