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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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innere Güter, denn sie sind, entstehen und bilden sich aus im Innern des Menschen.
Sind sie blos äußerlich, dann verloren sie ihr Wesen. Aber die Verhältnisse des
Schutzes und der Beförderung von Wissenschaft und Religion, so manchfach sie auch
sein mögen, sind äußere immaterielle Güter.
4) Nur die Dienste an sich, ganz abgesehen von ihren materiellen Folgen für
den Empfänger derselben; ebenso bei d) nicht das Materielle der Anstalten, sondern
ihr Gegebensein und ihre Nutzbarkeit zu den menschlichen Zwecken.
§. 39.
Fortsetzung. Werth. Wirthschaft.

Die Mitwirkung der Güter zur Erreichung der Zwecke des
Menschen hängt an sich von ihrer Tauglichkeit ab. Der Grad der
Tauglichkeit eines Gutes für menschliche Zwecke ist sein Werth,
der mit dieser Tauglichkeit im Vergleiche mit anderen Gütern und
mit der Wichtigkeit des Zweckes steigt und fällt. Dieser Werth
in Verbindung mit der Thätigkeit des Menschen zur Anwendung
des Gutes gibt die Nutzung, welche eine mittelbare ist, wenn
wenn das Gut die Mittel zur Befriedigung von Bedürfnissen und
zur Erhöhung des Lebensgenusses gibt, dagegen eine unmittel-
bare, wenn das Gut selbst diese Zwecke befördert. Die mittelbare
Nutzung findet Statt, wenn demselben neue nutzbare Dinge abge-
wonnen werden oder wenn man dasselbe gegen brauchbare Dinge
abtritt1). Jene sind Güter, von Gebrauchswerth, diese aber
von Tauschwerth. Die Summe von Gütern von Gebrauchs-
und Tauschwerth, welche man ausschließlich besitzt, bildet das
Vermögen2). Die Thätigkeit des Menschen zur Beischaffung,
Erhaltung und Verwendung des Vermögens heißt man Wirth-
schaft3). Diese ist also nur möglich mit Gütern, welche einen
Gebrauchs- und Tauschwerth haben, mit allen anderen aber nicht,
welche so und in solcher Menge vorhanden sind, daß sie gar nicht
ausschließlich von einer Person besessen werden können und zu sein
brauchen, weil sie jeder freie Mensch genießt, oder ohne Mühe
von der Natur empfängt4). Die systematische Darstellung der
Grundsätze und Regeln von der Wirthschaft ist die Wirthschafts-
lehre oder Kameralwissenschaft5).

1) Der Acker gibt im Getreide ein unmittelbar nutzbares Erzeugniß, während
er nur eine mittelbare Nutzung gestattet. In diesen Verhältnissen stehen alle sach-
lichen Güter. Die inneren Güter lassen zum Theile eine unmittelbare Nutzung,
zum Theile eine mittelbare zu; z. B. die Wissenschaft, die Kunst, besonders die
Musik, womit man sich selbst Genüsse verschaffen, und Andern Dienste leisten kann,
welche nutzbare Folgen haben. Die äußeren körperlosen Güter ebenfalls, nur ver-
schwindet die Mittelbarkeit der Nutzung bei ihnen mehr, als bei den andern, z. B.
die mittelbaren und unmittelbaren Genüsse und Vortheile des häuslichen Lebens.
2) Französisch richesse, englisch riches und wealth genannt, in Deutschland
aber fälschlich mit Reichthum bezeichnet, der ein hoher Grad von Vermögensbesitz
innere Güter, denn ſie ſind, entſtehen und bilden ſich aus im Innern des Menſchen.
Sind ſie blos äußerlich, dann verloren ſie ihr Weſen. Aber die Verhältniſſe des
Schutzes und der Beförderung von Wiſſenſchaft und Religion, ſo manchfach ſie auch
ſein mögen, ſind äußere immaterielle Güter.
4) Nur die Dienſte an ſich, ganz abgeſehen von ihren materiellen Folgen für
den Empfänger derſelben; ebenſo bei d) nicht das Materielle der Anſtalten, ſondern
ihr Gegebenſein und ihre Nutzbarkeit zu den menſchlichen Zwecken.
§. 39.
Fortſetzung. Werth. Wirthſchaft.

Die Mitwirkung der Güter zur Erreichung der Zwecke des
Menſchen hängt an ſich von ihrer Tauglichkeit ab. Der Grad der
Tauglichkeit eines Gutes für menſchliche Zwecke iſt ſein Werth,
der mit dieſer Tauglichkeit im Vergleiche mit anderen Gütern und
mit der Wichtigkeit des Zweckes ſteigt und fällt. Dieſer Werth
in Verbindung mit der Thätigkeit des Menſchen zur Anwendung
des Gutes gibt die Nutzung, welche eine mittelbare iſt, wenn
wenn das Gut die Mittel zur Befriedigung von Bedürfniſſen und
zur Erhöhung des Lebensgenuſſes gibt, dagegen eine unmittel-
bare, wenn das Gut ſelbſt dieſe Zwecke befördert. Die mittelbare
Nutzung findet Statt, wenn demſelben neue nutzbare Dinge abge-
wonnen werden oder wenn man daſſelbe gegen brauchbare Dinge
abtritt1). Jene ſind Güter, von Gebrauchswerth, dieſe aber
von Tauſchwerth. Die Summe von Gütern von Gebrauchs-
und Tauſchwerth, welche man ausſchließlich beſitzt, bildet das
Vermögen2). Die Thätigkeit des Menſchen zur Beiſchaffung,
Erhaltung und Verwendung des Vermögens heißt man Wirth-
ſchaft3). Dieſe iſt alſo nur möglich mit Gütern, welche einen
Gebrauchs- und Tauſchwerth haben, mit allen anderen aber nicht,
welche ſo und in ſolcher Menge vorhanden ſind, daß ſie gar nicht
ausſchließlich von einer Perſon beſeſſen werden können und zu ſein
brauchen, weil ſie jeder freie Menſch genießt, oder ohne Mühe
von der Natur empfängt4). Die ſyſtematiſche Darſtellung der
Grundſätze und Regeln von der Wirthſchaft iſt die Wirthſchafts-
lehre oder Kameralwiſſenſchaft5).

1) Der Acker gibt im Getreide ein unmittelbar nutzbares Erzeugniß, während
er nur eine mittelbare Nutzung geſtattet. In dieſen Verhältniſſen ſtehen alle ſach-
lichen Güter. Die inneren Güter laſſen zum Theile eine unmittelbare Nutzung,
zum Theile eine mittelbare zu; z. B. die Wiſſenſchaft, die Kunſt, beſonders die
Muſik, womit man ſich ſelbſt Genüſſe verſchaffen, und Andern Dienſte leiſten kann,
welche nutzbare Folgen haben. Die äußeren körperloſen Güter ebenfalls, nur ver-
ſchwindet die Mittelbarkeit der Nutzung bei ihnen mehr, als bei den andern, z. B.
die mittelbaren und unmittelbaren Genüſſe und Vortheile des häuslichen Lebens.
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[56/0078] ³⁾ innere Güter, denn ſie ſind, entſtehen und bilden ſich aus im Innern des Menſchen. Sind ſie blos äußerlich, dann verloren ſie ihr Weſen. Aber die Verhältniſſe des Schutzes und der Beförderung von Wiſſenſchaft und Religion, ſo manchfach ſie auch ſein mögen, ſind äußere immaterielle Güter. ⁴⁾ Nur die Dienſte an ſich, ganz abgeſehen von ihren materiellen Folgen für den Empfänger derſelben; ebenſo bei d) nicht das Materielle der Anſtalten, ſondern ihr Gegebenſein und ihre Nutzbarkeit zu den menſchlichen Zwecken. §. 39. Fortſetzung. Werth. Wirthſchaft. Die Mitwirkung der Güter zur Erreichung der Zwecke des Menſchen hängt an ſich von ihrer Tauglichkeit ab. Der Grad der Tauglichkeit eines Gutes für menſchliche Zwecke iſt ſein Werth, der mit dieſer Tauglichkeit im Vergleiche mit anderen Gütern und mit der Wichtigkeit des Zweckes ſteigt und fällt. Dieſer Werth in Verbindung mit der Thätigkeit des Menſchen zur Anwendung des Gutes gibt die Nutzung, welche eine mittelbare iſt, wenn wenn das Gut die Mittel zur Befriedigung von Bedürfniſſen und zur Erhöhung des Lebensgenuſſes gibt, dagegen eine unmittel- bare, wenn das Gut ſelbſt dieſe Zwecke befördert. Die mittelbare Nutzung findet Statt, wenn demſelben neue nutzbare Dinge abge- wonnen werden oder wenn man daſſelbe gegen brauchbare Dinge abtritt1). Jene ſind Güter, von Gebrauchswerth, dieſe aber von Tauſchwerth. Die Summe von Gütern von Gebrauchs- und Tauſchwerth, welche man ausſchließlich beſitzt, bildet das Vermögen2). Die Thätigkeit des Menſchen zur Beiſchaffung, Erhaltung und Verwendung des Vermögens heißt man Wirth- ſchaft3). Dieſe iſt alſo nur möglich mit Gütern, welche einen Gebrauchs- und Tauſchwerth haben, mit allen anderen aber nicht, welche ſo und in ſolcher Menge vorhanden ſind, daß ſie gar nicht ausſchließlich von einer Perſon beſeſſen werden können und zu ſein brauchen, weil ſie jeder freie Menſch genießt, oder ohne Mühe von der Natur empfängt4). Die ſyſtematiſche Darſtellung der Grundſätze und Regeln von der Wirthſchaft iſt die Wirthſchafts- lehre oder Kameralwiſſenſchaft5). ¹⁾ Der Acker gibt im Getreide ein unmittelbar nutzbares Erzeugniß, während er nur eine mittelbare Nutzung geſtattet. In dieſen Verhältniſſen ſtehen alle ſach- lichen Güter. Die inneren Güter laſſen zum Theile eine unmittelbare Nutzung, zum Theile eine mittelbare zu; z. B. die Wiſſenſchaft, die Kunſt, beſonders die Muſik, womit man ſich ſelbſt Genüſſe verſchaffen, und Andern Dienſte leiſten kann, welche nutzbare Folgen haben. Die äußeren körperloſen Güter ebenfalls, nur ver- ſchwindet die Mittelbarkeit der Nutzung bei ihnen mehr, als bei den andern, z. B. die mittelbaren und unmittelbaren Genüſſe und Vortheile des häuslichen Lebens. ²⁾ Franzöſiſch richesse, engliſch riches und wealth genannt, in Deutſchland aber fälſchlich mit Reichthum bezeichnet, der ein hoher Grad von Vermögensbeſitz

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/78>, abgerufen am 29.03.2024.