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Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895.

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Hauptbedingungen für den Eintritt in diese Körperschaften Zugehörigkeit zu einem
privilegirten Stand (Adel oder Geistlichkeit), Besitz und christliches Bekenntniß.
Juden und Andersgläubige waren ausgeschlossen. Der Geist des Mittelalters
schwebte über diesen Versammlungen.

Die ersten Kammern, wo sie vorhanden waren, und das war in den mitt-
leren und größeren Staaten überall der Fall, bestanden und bestehen heute in der
Hauptsache noch aus den Prinzen der regierenden Häuser, den Standesherren,
den Vertretern des Grundadels, der hohen Geistlichkeit beider Konfessionen, aus
Vertretern der Universitäten und aus Ernannten seitens der regierenden Fürsten,
die diese auf Lebenszeit oder erblich berufen. Es war also dafür gesorgt, daß
keine unliebsamen Beschlüsse gefaßt oder gar unliebsame Gesetze angenommen
wurden. Faßte dennoch ab und zu hier und dort eine zweite Kammer, wie das
namentlich in Baden geschah, einen unbequemen Beschluß, so nahm man das nicht
zu ernst; ihn zu berücksichtigen bestand keine Verpflichtung.

Aber es änderten sich die Zeiten. Die ökonomische Entwicklung Deutsch-
lands wurde durch die Vielstaaterei mit ihren separaten und unter einander
widersprechenden Gesetzgebungen überall gehemmt. Die neuen Verkehrsmittel
(Eisenbahnen) ließen die Kleinstaaterei immer mehr als Anachronismus erscheinen.
Das werdende Großbürgerthum verlangte daher immer entschiedener nach neuen
politischen Formen und nach größerer und freierer Bethätigung, die ihm seine
ökonomische Entwicklung ermöglichten. Die bestehenden Zustände wurden von
Jahr zu Jahr unerträglicher mit den überall sich geltend machenden neuen
Bedürfnissen. So entstand eine oppositionelle Bewegung, die namentlich im
Laufe der vierziger Jahre bedrohlicher wurde. Das brachte denn zu Wege, daß
endlich im Jahre 1847 Friedrich Wilhelm IV. sich entschloß, wenigstens der Form
nach, das von seinem Vater gegebene Versprechen einzulösen, indem er durch
Patent vom 3. Februar 1847 die Provinzialstände zu einem vereinigten Landtag
nach Berlin einberief. "Das war eine zweifellos sehr würdige Versammlung, die
aber heute eines gewissen komischen Eindrucks nicht verfehlen würde, denn ihre
Mitglieder saßen gesondert nach Provinzen, und innerhalb eines solchen Kreises
von Provinzialen wurden die "drei Kurien der Stände", mit der "Kurie" der
Herren an der Spitze, geschieden."*) Aber auch jetzt noch, und obgleich es bereits
überall rumorte, verstand der König die Zeichen der Zeit so wenig, daß in der
Rede, mit welcher er den Vereinigten Landtag am 11. April eröffnete, er unter
anderem äußerte:

"Jch werde nun und nimmermehr zugeben, daß sich zwischen unsern Herr-
gott im Himmel und dieses Land ein geschriebenes Blatt, gleichsam als eine
zweite Vorsehung eindränge, um uns mit seinen Paragraphen zu regieren und
durch sie die alte heilige Treue zu ersetzen."

Der so sprach, ahnte nicht, daß das Gewitter bereits über seinem Haupte
sich zusammenzog und er genau ein Jahr später eine Verfassung und vieles andere
zu geben bereit war, von dem er sich an jenem 11. April nichts träumen ließ.
Am 22. Februar 1848 kam das Gewitter zunächst in Paris zum Ausbruch, das
Louis Philipp den Thron kostete, und verbreitete sich rasch über das übrige
Europa. Am 13. März schlug der Blitz in Wien ein und zwang den Träger der
europäischen Reaktion, den Fürsten Metternich, sein Heil in schleuniger Flucht zu
suchen. Nach Wien folgte Berlin, das in des Tagen des 18. und 19. März
das alte absolute Preußen in Trümmer zerschlug und den schwach gewordenen
König für alle möglichen Konzessionen mürbe machte.

Der unmittelbar darauf wieder berufene Vereinigte Landtag nahm am
8. April ein Wahlgesetz für Preußen an, auf Grund dessen eine "National-
versammlung" zur Feststellung einer Verfassung gewählt werden sollte. Was kurz

*) Max Schippel: "Fort mit dem Dreiklassen-Wahlsystem in Preußen."
Zweite umgearbeitete Auflage. Berliner Arbeiter-Bibliothek, II. Serie, 8. Heft.
"Vorwärts"-Buchhandlung, Berlin.

Hauptbedingungen für den Eintritt in diese Körperschaften Zugehörigkeit zu einem
privilegirten Stand (Adel oder Geistlichkeit), Besitz und christliches Bekenntniß.
Juden und Andersgläubige waren ausgeschlossen. Der Geist des Mittelalters
schwebte über diesen Versammlungen.

Die ersten Kammern, wo sie vorhanden waren, und das war in den mitt-
leren und größeren Staaten überall der Fall, bestanden und bestehen heute in der
Hauptsache noch aus den Prinzen der regierenden Häuser, den Standesherren,
den Vertretern des Grundadels, der hohen Geistlichkeit beider Konfessionen, aus
Vertretern der Universitäten und aus Ernannten seitens der regierenden Fürsten,
die diese auf Lebenszeit oder erblich berufen. Es war also dafür gesorgt, daß
keine unliebsamen Beschlüsse gefaßt oder gar unliebsame Gesetze angenommen
wurden. Faßte dennoch ab und zu hier und dort eine zweite Kammer, wie das
namentlich in Baden geschah, einen unbequemen Beschluß, so nahm man das nicht
zu ernst; ihn zu berücksichtigen bestand keine Verpflichtung.

Aber es änderten sich die Zeiten. Die ökonomische Entwicklung Deutsch-
lands wurde durch die Vielstaaterei mit ihren separaten und unter einander
widersprechenden Gesetzgebungen überall gehemmt. Die neuen Verkehrsmittel
(Eisenbahnen) ließen die Kleinstaaterei immer mehr als Anachronismus erscheinen.
Das werdende Großbürgerthum verlangte daher immer entschiedener nach neuen
politischen Formen und nach größerer und freierer Bethätigung, die ihm seine
ökonomische Entwicklung ermöglichten. Die bestehenden Zustände wurden von
Jahr zu Jahr unerträglicher mit den überall sich geltend machenden neuen
Bedürfnissen. So entstand eine oppositionelle Bewegung, die namentlich im
Laufe der vierziger Jahre bedrohlicher wurde. Das brachte denn zu Wege, daß
endlich im Jahre 1847 Friedrich Wilhelm IV. sich entschloß, wenigstens der Form
nach, das von seinem Vater gegebene Versprechen einzulösen, indem er durch
Patent vom 3. Februar 1847 die Provinzialstände zu einem vereinigten Landtag
nach Berlin einberief. „Das war eine zweifellos sehr würdige Versammlung, die
aber heute eines gewissen komischen Eindrucks nicht verfehlen würde, denn ihre
Mitglieder saßen gesondert nach Provinzen, und innerhalb eines solchen Kreises
von Provinzialen wurden die „drei Kurien der Stände“, mit der „Kurie“ der
Herren an der Spitze, geschieden.“*) Aber auch jetzt noch, und obgleich es bereits
überall rumorte, verstand der König die Zeichen der Zeit so wenig, daß in der
Rede, mit welcher er den Vereinigten Landtag am 11. April eröffnete, er unter
anderem äußerte:

„Jch werde nun und nimmermehr zugeben, daß sich zwischen unsern Herr-
gott im Himmel und dieses Land ein geschriebenes Blatt, gleichsam als eine
zweite Vorsehung eindränge, um uns mit seinen Paragraphen zu regieren und
durch sie die alte heilige Treue zu ersetzen.“

Der so sprach, ahnte nicht, daß das Gewitter bereits über seinem Haupte
sich zusammenzog und er genau ein Jahr später eine Verfassung und vieles andere
zu geben bereit war, von dem er sich an jenem 11. April nichts träumen ließ.
Am 22. Februar 1848 kam das Gewitter zunächst in Paris zum Ausbruch, das
Louis Philipp den Thron kostete, und verbreitete sich rasch über das übrige
Europa. Am 13. März schlug der Blitz in Wien ein und zwang den Träger der
europäischen Reaktion, den Fürsten Metternich, sein Heil in schleuniger Flucht zu
suchen. Nach Wien folgte Berlin, das in des Tagen des 18. und 19. März
das alte absolute Preußen in Trümmer zerschlug und den schwach gewordenen
König für alle möglichen Konzessionen mürbe machte.

Der unmittelbar darauf wieder berufene Vereinigte Landtag nahm am
8. April ein Wahlgesetz für Preußen an, auf Grund dessen eine „National-
versammlung“ zur Feststellung einer Verfassung gewählt werden sollte. Was kurz

*) Max Schippel: „Fort mit dem Dreiklassen-Wahlsystem in Preußen.“
Zweite umgearbeitete Auflage. Berliner Arbeiter-Bibliothek, II. Serie, 8. Heft.
„Vorwärts“-Buchhandlung, Berlin.
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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-10-30T15:09:45Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-10-30T15:09:45Z)

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Zitationshilfe: Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bebel_sozialdemokratie_1895/13>, abgerufen am 24.04.2024.