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Bebel, August: Warum verlangen die Frauen das Wahlrecht? In: Frauenwahlrecht! Hrsg. zum Ersten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. 19. März 1911, S. 2.

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Frauenwahlrecht
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Warum verlangen die Frauen das Wahlrecht?
1. Weil, wie Mann und Frau erst den ganzen Menschen
bilden, die menschliche Gesellschaft und ihr politischer Oberbau,
der Staat, ohne die Frauen unmöglich sind.
2. Weil es eine schreiende Ungerechtigkeit, ja ein Unding ist,
die Frauen von den politischen Rechten und Freiheiten, die die[Spaltenumbruch] Männerwelt besitzt, nur aus dem Grunde auszuschließen, daß
der Zufall der Geburt sie Frauen werden ließ.
3. Weil die Frauen für die Fortpflanzung des Geschlechts
und seine Erziehung ebenso notwendig sind wie die Männer,
und weil die Dienste, die die Frau als Arbeiterin, Erwerberin,
Erhalterin, Hausfrau oder Mutter der Gesellschaft und dem
Staate leistet, an Wert und Wichtigkeit nicht hinter den Diensten
zurückstehen, die die Männer gegen die Gesellschaft und den
Staat zu erfüllen haben.
4. Weil die Frauen als Arbeiterinnen und Erwerberinnen
- und derer, die das sind, werden täglich mehr - ebenso
gegen den Staat und das Gemeinwesen finanzielle Pflichten zu
erfüllen haben wie der Mann in gleicher Stellung.
5. Weil die Frau als Arbeiterin, Erwerberin, Erhalterin,
Hausfrau oder Mutter an der Vernünftigkeit, Zweckmäßigkeit
und Gerechtigkeit der öffentlichen Einrichtungen - Erziehungs-
wesen, Steuerwesen, Rechtspflege, öffentliche Verwaltung, Waisen-
und Armenpflege, Sozialgesetzgebung, militärische Einrichtungen,
friedliche oder kriegerische Politik usw., mit einem Worte am
Kulturfortschritt auf allen Gebieten - genau so interessiert ist
wie der Mann.
6. Weil die Bestimmung, daß die Frau als Übertreterin und
Verletzerin bestehende Gesetze ohne Rücksicht auf ihr Geschlecht
gleich dem Manne zur Verantwortung gezogen wird, es gerechter-
weise bedingt, daß die Frau auch an den gesetzlichen Einrichtungen
der Gesellschaft gleich dem Manne mitwirken können muß.
7. Weil weder in der Natur und dem Geschlechtsleben der
Frau, noch in ihren physischen und geistigen Eigenschaften, noch
in dem Triebe nach Vervollkommnung ihres Wesens irgend ein
Grund zu finden ist, der der Männerwelt erlaubt, sie als einen
Menschen zweiter Klasse zu behandeln, und dem Manne, der
doch auch nur dem Zufall der Geburt verdankt, Mann geworden
zu sein, ein Recht verleiht, sich zu ihrem Herrn oder Vormund
aufzuwerfen.
8. Weil der Fortschritt und die gesamte Entwicklung der
Menschheit zu immer höherer Vervollkommnung aller ihrer öffent-
lichen und sozialen Einrichtungen erfordert, daß das große Maß
an Kräften und Fähigkeiten aller Art, das in dem weiblichen
Geschlecht vorhanden ist, nicht minder zum allgemeinen Besten
angewendet und ausgenutzt wird wie die gleichen Eigenschaften
bei den Männern.
9. Weil ohne vollständige Gleichberechtigung der Geschlechter
eine harmonische Entwicklung der Menschheit und ein harmo-
nisches Gesellschaftsleben unmöglich ist.
10. Weil die Frau das allgemeine Stimmrecht benötigt, um
sich nicht bloß als wirtschaftlich Unterdrückte und Ausgebeutete
zu befreien, sondern weil sie auch als Geschlechtswesen die volle
Gleichheit erringen muß. Für sie hat also der Kampf um die
politische Gleichheit ein doppeltes Ziel, an dem alle Frauen ohne
Unterschied ihrer Stellung interessiert sind.

Ob Zyniker oder Rückwärtsler die Bestrebungen nach der
politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts ver-
lachen, ob Dummköpfe sie zu hemmen versuchen, sie werden
zum Siege kommen, wenn anders das Streben der Menschheit
nach höchster Vervollkommnung aller ihrer Einrichtungen kein
leerer Wahn ist. Und mit den Frauen als Bundesgenossen wird
der Kampf erleichtert und der Sieg beschleunigt.

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Frauenwahlrecht
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Warum verlangen die Frauen das Wahlrecht?
1. Weil, wie Mann und Frau erst den ganzen Menschen
bilden, die menschliche Gesellschaft und ihr politischer Oberbau,
der Staat, ohne die Frauen unmöglich sind.
2. Weil es eine schreiende Ungerechtigkeit, ja ein Unding ist,
die Frauen von den politischen Rechten und Freiheiten, die die[Spaltenumbruch] Männerwelt besitzt, nur aus dem Grunde auszuschließen, daß
der Zufall der Geburt sie Frauen werden ließ.
3. Weil die Frauen für die Fortpflanzung des Geschlechts
und seine Erziehung ebenso notwendig sind wie die Männer,
und weil die Dienste, die die Frau als Arbeiterin, Erwerberin,
Erhalterin, Hausfrau oder Mutter der Gesellschaft und dem
Staate leistet, an Wert und Wichtigkeit nicht hinter den Diensten
zurückstehen, die die Männer gegen die Gesellschaft und den
Staat zu erfüllen haben.
4. Weil die Frauen als Arbeiterinnen und Erwerberinnen
– und derer, die das sind, werden täglich mehr – ebenso
gegen den Staat und das Gemeinwesen finanzielle Pflichten zu
erfüllen haben wie der Mann in gleicher Stellung.
5. Weil die Frau als Arbeiterin, Erwerberin, Erhalterin,
Hausfrau oder Mutter an der Vernünftigkeit, Zweckmäßigkeit
und Gerechtigkeit der öffentlichen Einrichtungen – Erziehungs-
wesen, Steuerwesen, Rechtspflege, öffentliche Verwaltung, Waisen-
und Armenpflege, Sozialgesetzgebung, militärische Einrichtungen,
friedliche oder kriegerische Politik usw., mit einem Worte am
Kulturfortschritt auf allen Gebieten – genau so interessiert ist
wie der Mann.
6. Weil die Bestimmung, daß die Frau als Übertreterin und
Verletzerin bestehende Gesetze ohne Rücksicht auf ihr Geschlecht
gleich dem Manne zur Verantwortung gezogen wird, es gerechter-
weise bedingt, daß die Frau auch an den gesetzlichen Einrichtungen
der Gesellschaft gleich dem Manne mitwirken können muß.
7. Weil weder in der Natur und dem Geschlechtsleben der
Frau, noch in ihren physischen und geistigen Eigenschaften, noch
in dem Triebe nach Vervollkommnung ihres Wesens irgend ein
Grund zu finden ist, der der Männerwelt erlaubt, sie als einen
Menschen zweiter Klasse zu behandeln, und dem Manne, der
doch auch nur dem Zufall der Geburt verdankt, Mann geworden
zu sein, ein Recht verleiht, sich zu ihrem Herrn oder Vormund
aufzuwerfen.
8. Weil der Fortschritt und die gesamte Entwicklung der
Menschheit zu immer höherer Vervollkommnung aller ihrer öffent-
lichen und sozialen Einrichtungen erfordert, daß das große Maß
an Kräften und Fähigkeiten aller Art, das in dem weiblichen
Geschlecht vorhanden ist, nicht minder zum allgemeinen Besten
angewendet und ausgenutzt wird wie die gleichen Eigenschaften
bei den Männern.
9. Weil ohne vollständige Gleichberechtigung der Geschlechter
eine harmonische Entwicklung der Menschheit und ein harmo-
nisches Gesellschaftsleben unmöglich ist.
10. Weil die Frau das allgemeine Stimmrecht benötigt, um
sich nicht bloß als wirtschaftlich Unterdrückte und Ausgebeutete
zu befreien, sondern weil sie auch als Geschlechtswesen die volle
Gleichheit erringen muß. Für sie hat also der Kampf um die
politische Gleichheit ein doppeltes Ziel, an dem alle Frauen ohne
Unterschied ihrer Stellung interessiert sind.

Ob Zyniker oder Rückwärtsler die Bestrebungen nach der
politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts ver-
lachen, ob Dummköpfe sie zu hemmen versuchen, sie werden
zum Siege kommen, wenn anders das Streben der Menschheit
nach höchster Vervollkommnung aller ihrer Einrichtungen kein
leerer Wahn ist. Und mit den Frauen als Bundesgenossen wird
der Kampf erleichtert und der Sieg beschleunigt.

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[2/0001] Frauenwahlrecht ________________________________________________________________ Warum verlangen die Frauen das Wahlrecht? 1. Weil, wie Mann und Frau erst den ganzen Menschen bilden, die menschliche Gesellschaft und ihr politischer Oberbau, der Staat, ohne die Frauen unmöglich sind. 2. Weil es eine schreiende Ungerechtigkeit, ja ein Unding ist, die Frauen von den politischen Rechten und Freiheiten, die die Männerwelt besitzt, nur aus dem Grunde auszuschließen, daß der Zufall der Geburt sie Frauen werden ließ. 3. Weil die Frauen für die Fortpflanzung des Geschlechts und seine Erziehung ebenso notwendig sind wie die Männer, und weil die Dienste, die die Frau als Arbeiterin, Erwerberin, Erhalterin, Hausfrau oder Mutter der Gesellschaft und dem Staate leistet, an Wert und Wichtigkeit nicht hinter den Diensten zurückstehen, die die Männer gegen die Gesellschaft und den Staat zu erfüllen haben. 4. Weil die Frauen als Arbeiterinnen und Erwerberinnen – und derer, die das sind, werden täglich mehr – ebenso gegen den Staat und das Gemeinwesen finanzielle Pflichten zu erfüllen haben wie der Mann in gleicher Stellung. 5. Weil die Frau als Arbeiterin, Erwerberin, Erhalterin, Hausfrau oder Mutter an der Vernünftigkeit, Zweckmäßigkeit und Gerechtigkeit der öffentlichen Einrichtungen – Erziehungs- wesen, Steuerwesen, Rechtspflege, öffentliche Verwaltung, Waisen- und Armenpflege, Sozialgesetzgebung, militärische Einrichtungen, friedliche oder kriegerische Politik usw., mit einem Worte am Kulturfortschritt auf allen Gebieten – genau so interessiert ist wie der Mann. 6. Weil die Bestimmung, daß die Frau als Übertreterin und Verletzerin bestehende Gesetze ohne Rücksicht auf ihr Geschlecht gleich dem Manne zur Verantwortung gezogen wird, es gerechter- weise bedingt, daß die Frau auch an den gesetzlichen Einrichtungen der Gesellschaft gleich dem Manne mitwirken können muß. 7. Weil weder in der Natur und dem Geschlechtsleben der Frau, noch in ihren physischen und geistigen Eigenschaften, noch in dem Triebe nach Vervollkommnung ihres Wesens irgend ein Grund zu finden ist, der der Männerwelt erlaubt, sie als einen Menschen zweiter Klasse zu behandeln, und dem Manne, der doch auch nur dem Zufall der Geburt verdankt, Mann geworden zu sein, ein Recht verleiht, sich zu ihrem Herrn oder Vormund aufzuwerfen. 8. Weil der Fortschritt und die gesamte Entwicklung der Menschheit zu immer höherer Vervollkommnung aller ihrer öffent- lichen und sozialen Einrichtungen erfordert, daß das große Maß an Kräften und Fähigkeiten aller Art, das in dem weiblichen Geschlecht vorhanden ist, nicht minder zum allgemeinen Besten angewendet und ausgenutzt wird wie die gleichen Eigenschaften bei den Männern. 9. Weil ohne vollständige Gleichberechtigung der Geschlechter eine harmonische Entwicklung der Menschheit und ein harmo- nisches Gesellschaftsleben unmöglich ist. 10. Weil die Frau das allgemeine Stimmrecht benötigt, um sich nicht bloß als wirtschaftlich Unterdrückte und Ausgebeutete zu befreien, sondern weil sie auch als Geschlechtswesen die volle Gleichheit erringen muß. Für sie hat also der Kampf um die politische Gleichheit ein doppeltes Ziel, an dem alle Frauen ohne Unterschied ihrer Stellung interessiert sind. Ob Zyniker oder Rückwärtsler die Bestrebungen nach der politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts ver- lachen, ob Dummköpfe sie zu hemmen versuchen, sie werden zum Siege kommen, wenn anders das Streben der Menschheit nach höchster Vervollkommnung aller ihrer Einrichtungen kein leerer Wahn ist. Und mit den Frauen als Bundesgenossen wird der Kampf erleichtert und der Sieg beschleunigt. A. Bebel. ____________

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Zitationshilfe: Bebel, August: Warum verlangen die Frauen das Wahlrecht? In: Frauenwahlrecht! Hrsg. zum Ersten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. 19. März 1911, S. 2, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bebel_wahlrecht_1911/1>, abgerufen am 28.03.2024.