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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 4. Aufl. Göttingen, 1791.

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wegung; wohin z. B. meist bey allen ihr Zug
nach dem ihnen auf so vielfache Weise so äußerst
wohlchätigen Licht gehört, als welcher Zug bey
weitem nicht bloß an den Sonnenblumen, son-
dern fast an allen Gewächsen zu merken ist: zu-
mahl in Treibhäusern, wo sich oft die Blüthen so
sehr nach der Hellung an die Glasfenster drängen
als ob sie dawider gepreßt wären. Ferner be-
wegen sich manche Theile gewisser Gewächse sehr
lebhaft wenn sie berührt werden; wie z. B. die
Blatter und Zweige des Fühlkrauts (mimosa
pudica
), oder der auerrhoa carambola, oder die
Venus-Fliegenfalle (dionea muscipula), deren
Blättchen, wenn sich auch nur eine Mücke dar-
auf setzt, augenblicklich zusammenklappen und
das Insect zerdrücken. Besonders merkwürdig
ist aber die theils ausnehmend lebhafte Bewe-
gung, die zur Befruchtungszeit an den Geschlechts-
theilen in vielen Zwitterblüthen bemerkt wird;
da z. B. die Staubfäden der gemeinen Ber-
beris, wenn sie auf ihrer innern Seite (wo sie
nach den Fruchtknoten hingerichtet sind) be-
rührt werden, (wenn sich z. B. ein Insect auf
die Blüthe setzt, um den Honigsaft aus dem
Boden derselben zu ziehen) einwärts schnellen
und ihre männlichen Staubbeutel gegen die
weibliche Narbe treiben, und dadurch ihre Be-
früchtung bewirken.

wegung; wohin z. B. meist bey allen ihr Zug
nach dem ihnen auf so vielfache Weise so äußerst
wohlchätigen Licht gehört, als welcher Zug bey
weitem nicht bloß an den Sonnenblumen, son-
dern fast an allen Gewächsen zu merken ist: zu-
mahl in Treibhäusern, wo sich oft die Blüthen so
sehr nach der Hellung an die Glasfenster drängen
als ob sie dawider gepreßt wären. Ferner be-
wegen sich manche Theile gewisser Gewächse sehr
lebhaft wenn sie berührt werden; wie z. B. die
Blatter und Zweige des Fühlkrauts (mimosa
pudica
), oder der auerrhoa carambola, oder die
Venus-Fliegenfalle (dionea muscipula), deren
Blättchen, wenn sich auch nur eine Mücke dar-
auf setzt, augenblicklich zusammenklappen und
das Insect zerdrücken. Besonders merkwürdig
ist aber die theils ausnehmend lebhafte Bewe-
gung, die zur Befruchtungszeit an den Geschlechts-
theilen in vielen Zwitterblüthen bemerkt wird;
da z. B. die Staubfäden der gemeinen Ber-
beris, wenn sie auf ihrer innern Seite (wo sie
nach den Fruchtknoten hingerichtet sind) be-
rührt werden, (wenn sich z. B. ein Insect auf
die Blüthe setzt, um den Honigsaft aus dem
Boden derselben zu ziehen) einwärts schnellen
und ihre männlichen Staubbeutel gegen die
weibliche Narbe treiben, und dadurch ihre Be-
früchtung bewirken.

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[489/0505] wegung; wohin z. B. meist bey allen ihr Zug nach dem ihnen auf so vielfache Weise so äußerst wohlchätigen Licht gehört, als welcher Zug bey weitem nicht bloß an den Sonnenblumen, son- dern fast an allen Gewächsen zu merken ist: zu- mahl in Treibhäusern, wo sich oft die Blüthen so sehr nach der Hellung an die Glasfenster drängen als ob sie dawider gepreßt wären. Ferner be- wegen sich manche Theile gewisser Gewächse sehr lebhaft wenn sie berührt werden; wie z. B. die Blatter und Zweige des Fühlkrauts (mimosa pudica), oder der auerrhoa carambola, oder die Venus-Fliegenfalle (dionea muscipula), deren Blättchen, wenn sich auch nur eine Mücke dar- auf setzt, augenblicklich zusammenklappen und das Insect zerdrücken. Besonders merkwürdig ist aber die theils ausnehmend lebhafte Bewe- gung, die zur Befruchtungszeit an den Geschlechts- theilen in vielen Zwitterblüthen bemerkt wird; da z. B. die Staubfäden der gemeinen Ber- beris, wenn sie auf ihrer innern Seite (wo sie nach den Fruchtknoten hingerichtet sind) be- rührt werden, (wenn sich z. B. ein Insect auf die Blüthe setzt, um den Honigsaft aus dem Boden derselben zu ziehen) einwärts schnellen und ihre männlichen Staubbeutel gegen die weibliche Narbe treiben, und dadurch ihre Be- früchtung bewirken.

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 4. Aufl. Göttingen, 1791, S. 489. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1791/505>, abgerufen am 29.03.2024.