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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 5. Aufl. Göttingen, 1797.

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Eilfter Abschnitt.
Von den Mineralien überhaupt.


§. 225.

Mineralien oder Foßilien sind die unorgani-
schen Naturkörper (§. 2.4.), die nähmlich nach
den bloß-physischen und chemischen Gesetzen, und
zwar ausschließlich auf und in der Erde gebildet
werden.

Anm. Ausschließlich auf und in der Erde: -- mithin
gehört das Wasser schon deshalb nicht in die Mi-
neralogie, weil es auch als Regen etc. herabfällt.

§. 226.

Außer einigen wenigen tropfbarflüßigen Mi-
neralien, wie Quecksilber und Erdöl, sind die
übrigen fest; aber doch sämtlich erst im flüßigen
Zustande gewesen.

§. 227.

Denn es ist erweislich, daß wenigstens die
jetzige feste Felsenrinde unseres Planeten, so tief
wir sie kennen (und das ist freylich noch nicht
1/6000 des Halbdurchmessers der Erde), anfangs
selbst flüssig gewesen seyn muß*)

*) Die Unentbehrlichkeit einiger solcher Grundkennt-
nisse von Geogenie zum philosophischen Studium
der Mineralogie, bedarf keines Erweises. Nur
Eilfter Abschnitt.
Von den Mineralien überhaupt.


§. 225.

Mineralien oder Foßilien sind die unorgani-
schen Naturkörper (§. 2.4.), die nähmlich nach
den bloß-physischen und chemischen Gesetzen, und
zwar ausschließlich auf und in der Erde gebildet
werden.

Anm. Ausschließlich auf und in der Erde: — mithin
gehört das Wasser schon deshalb nicht in die Mi-
neralogie, weil es auch als Regen ꝛc. herabfällt.

§. 226.

Außer einigen wenigen tropfbarflüßigen Mi-
neralien, wie Quecksilber und Erdöl, sind die
übrigen fest; aber doch sämtlich erst im flüßigen
Zustande gewesen.

§. 227.

Denn es ist erweislich, daß wenigstens die
jetzige feste Felsenrinde unseres Planeten, so tief
wir sie kennen (und das ist freylich noch nicht
1/6000 des Halbdurchmessers der Erde), anfangs
selbst flüssig gewesen seyn muß*)

*) Die Unentbehrlichkeit einiger solcher Grundkennt-
nisse von Geogenie zum philosophischen Studium
der Mineralogie, bedarf keines Erweises. Nur
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[511/0533] Eilfter Abschnitt. Von den Mineralien überhaupt. §. 225. Mineralien oder Foßilien sind die unorgani- schen Naturkörper (§. 2.4.), die nähmlich nach den bloß-physischen und chemischen Gesetzen, und zwar ausschließlich auf und in der Erde gebildet werden. Anm. Ausschließlich auf und in der Erde: — mithin gehört das Wasser schon deshalb nicht in die Mi- neralogie, weil es auch als Regen ꝛc. herabfällt. §. 226. Außer einigen wenigen tropfbarflüßigen Mi- neralien, wie Quecksilber und Erdöl, sind die übrigen fest; aber doch sämtlich erst im flüßigen Zustande gewesen. §. 227. Denn es ist erweislich, daß wenigstens die jetzige feste Felsenrinde unseres Planeten, so tief wir sie kennen (und das ist freylich noch nicht 1/6000 des Halbdurchmessers der Erde), anfangs selbst flüssig gewesen seyn muß *) *) Die Unentbehrlichkeit einiger solcher Grundkennt- nisse von Geogenie zum philosophischen Studium der Mineralogie, bedarf keines Erweises. Nur

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 5. Aufl. Göttingen, 1797, S. 511. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1797/533>, abgerufen am 28.03.2024.