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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 7. Aufl. Göttingen, 1803.

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Vierzehnter Abschnitt.
Von den
(eigentlich so genannten)
brennlichen Mineralien.


§. 251.

Brennlich oder combustibel heißen im
Grunde alle diejenigen Fossilien, die sich so
schnell mit dem Sauerstoff (oxygene) verbin-
den, daß dabey Wärmestoff und Lichtstoff frey
werden. Folglich gehören, genau genommen,
auch hie Metalle darunter. Allein, da sich diese
außerdem noch durch manche andere auffallende
und ihnen ausschließlich eigene Charaktere von
allen übrigen mineralischen Körpern auszeichnen,
so werden sie nach der alten einmahl allgemein
angenommenen Eintheilung (§. 241.) unter eine
besondere Classe gebracht, und nur nachstehende
vier Geschlechter zu den eigentlich so genanten
brennlichen Mineralien gerechnet:

I. Natürlicher Schwefel.

II. Erdharz.

III. Graphit.

IV. Demant.

Vierzehnter Abschnitt.
Von den
(eigentlich so genannten)
brennlichen Mineralien.


§. 251.

Brennlich oder combustibel heißen im
Grunde alle diejenigen Fossilien, die sich so
schnell mit dem Sauerstoff (oxygène) verbin-
den, daß dabey Wärmestoff und Lichtstoff frey
werden. Folglich gehören, genau genommen,
auch hie Metalle darunter. Allein, da sich diese
außerdem noch durch manche andere auffallende
und ihnen ausschließlich eigene Charaktere von
allen übrigen mineralischen Körpern auszeichnen,
so werden sie nach der alten einmahl allgemein
angenommenen Eintheilung (§. 241.) unter eine
besondere Classe gebracht, und nur nachstehende
vier Geschlechter zu den eigentlich so genanten
brennlichen Mineralien gerechnet:

I. Natürlicher Schwefel.

II. Erdharz.

III. Graphit.

IV. Demant.

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[645/0665] Vierzehnter Abschnitt. Von den (eigentlich so genannten) brennlichen Mineralien. §. 251. Brennlich oder combustibel heißen im Grunde alle diejenigen Fossilien, die sich so schnell mit dem Sauerstoff (oxygène) verbin- den, daß dabey Wärmestoff und Lichtstoff frey werden. Folglich gehören, genau genommen, auch hie Metalle darunter. Allein, da sich diese außerdem noch durch manche andere auffallende und ihnen ausschließlich eigene Charaktere von allen übrigen mineralischen Körpern auszeichnen, so werden sie nach der alten einmahl allgemein angenommenen Eintheilung (§. 241.) unter eine besondere Classe gebracht, und nur nachstehende vier Geschlechter zu den eigentlich so genanten brennlichen Mineralien gerechnet: I. Natürlicher Schwefel. II. Erdharz. III. Graphit. IV. Demant.

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 7. Aufl. Göttingen, 1803, S. 645. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1803/665>, abgerufen am 29.03.2024.