Mineralien oder Fossilien sind die unorgani- schen Naturkörper (§. 2. 4.), die nähmlich nach den bloß-physischen und chemischen Gesetzen, auf und in der Erde gebildet werden.
§. 223.
Außer einigen wenigen tropfbar flüssigen Mine- ralien, wie Quecksilber und Erdöhl, sind die übrigen fest; aber doch sämmtlich erst im flüssigen Zu- stande gewesen.
§. 224.
Denn es ist erweislich, daß wenigstens die jetzige feste Felsenrinde unsers Planeten, so tief wir sie kennen (und das ist freylich noch nicht 1/6000 des Halbdurchmessers der Erde), anfangs selbst flüssig gewesen seyn muß*).
§. 225.
Und mehr als bloß wahrscheinlich ist es, daß jenes Primordialfluidum auch als Universalsolution
*) Ueber diese zum philosophischen Studium der Mine- ralogie unentbehrliche geogenische Prämissen, s. J. A. de Lüc Lettres sur l'histoire physique de la terre, Par. 1798. 8., die in Voigts Magazin (VIII. und folg. B) aus der französischen Handschrift übersetzt sind, und Hofr. Mayer's Lehrbuch über die physische Astronomie, Theorie der Erde etc. Götting. 1805. 8.
Eilfter Abschnitt. Von den Mineralien überhaupt.
§. 222.
Mineralien oder Fossilien sind die unorgani- schen Naturkörper (§. 2. 4.), die nähmlich nach den bloß-physischen und chemischen Gesetzen, auf und in der Erde gebildet werden.
§. 223.
Außer einigen wenigen tropfbar flüssigen Mine- ralien, wie Quecksilber und Erdöhl, sind die übrigen fest; aber doch sämmtlich erst im flüssigen Zu- stande gewesen.
§. 224.
Denn es ist erweislich, daß wenigstens die jetzige feste Felsenrinde unsers Planeten, so tief wir sie kennen (und das ist freylich noch nicht 1/6000 des Halbdurchmessers der Erde), anfangs selbst flüssig gewesen seyn muß*).
§. 225.
Und mehr als bloß wahrscheinlich ist es, daß jenes Primordialfluidum auch als Universalsolution
*) Ueber diese zum philosophischen Studium der Mine- ralogie unentbehrliche geogenische Prämissen, s. J. A. de Lüc Lettres sur l'histoire physique de la terre, Par. 1798. 8., die in Voigts Magazin (VIII. und folg. B) aus der französischen Handschrift übersetzt sind, und Hofr. Mayer's Lehrbuch über die physische Astronomie, Theorie der Erde ꝛc. Götting. 1805. 8.
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0476"xml:id="pb454_0001"n="454"/><headrendition="#c"><hirendition="#g">Eilfter Abschnitt</hi>.<lb/>
Von den Mineralien überhaupt.</head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><divn="2"><headrendition="#c">§. 222.</head><lb/><p><hirendition="#g">Mineralien</hi> oder Fossilien sind die unorgani-<lb/>
schen Naturkörper (§. 2. 4.), die nähmlich nach<lb/>
den bloß-physischen und chemischen Gesetzen, auf und<lb/>
in der Erde gebildet werden.</p></div><divn="2"><headrendition="#c">§. 223.</head><lb/><p>Außer einigen wenigen tropfbar flüssigen Mine-<lb/>
ralien, wie Quecksilber und Erdöhl, sind die übrigen<lb/>
fest; aber doch sämmtlich erst <hirendition="#g">im flüssigen Zu-<lb/>
stande gewesen</hi>.</p></div><divn="2"><headrendition="#c">§. 224.</head><lb/><p><hirendition="#g">Denn</hi> es ist erweislich, daß wenigstens die<lb/>
jetzige feste Felsenrinde unsers Planeten, so tief wir<lb/>
sie kennen (und das ist freylich noch nicht <hirendition="#sup">1</hi>/<hirendition="#sub">6000</hi> des<lb/>
Halbdurchmessers der Erde), anfangs selbst flüssig<lb/>
gewesen seyn muß<noteanchored="true"place="foot"n="*)"><p>Ueber diese zum <hirendition="#g">philosophischen</hi> Studium der Mine-<lb/>
ralogie unentbehrliche geogenische Prämissen, s. J. A. <hirendition="#g">de Lüc<lb/></hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">Lettres sur l'histoire physique de la terre</hi>, Par</hi>. 1798. 8., die<lb/>
in <hirendition="#g">Voigts</hi> Magazin (VIII. und folg. B) aus der französischen<lb/>
Handschrift übersetzt sind, und Hofr. <hirendition="#g">Mayer's</hi> Lehrbuch über<lb/>
die physische Astronomie, Theorie der Erde ꝛc. Götting. 1805. 8.</p></note>.</p></div><divn="2"><headrendition="#c">§. 225.</head><lb/><p>Und mehr als bloß wahrscheinlich ist es, daß<lb/>
jenes Primordialfluidum auch als Universalsolution<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[454/0476]
Eilfter Abschnitt.
Von den Mineralien überhaupt.
§. 222.
Mineralien oder Fossilien sind die unorgani-
schen Naturkörper (§. 2. 4.), die nähmlich nach
den bloß-physischen und chemischen Gesetzen, auf und
in der Erde gebildet werden.
§. 223.
Außer einigen wenigen tropfbar flüssigen Mine-
ralien, wie Quecksilber und Erdöhl, sind die übrigen
fest; aber doch sämmtlich erst im flüssigen Zu-
stande gewesen.
§. 224.
Denn es ist erweislich, daß wenigstens die
jetzige feste Felsenrinde unsers Planeten, so tief wir
sie kennen (und das ist freylich noch nicht 1/6000 des
Halbdurchmessers der Erde), anfangs selbst flüssig
gewesen seyn muß *).
§. 225.
Und mehr als bloß wahrscheinlich ist es, daß
jenes Primordialfluidum auch als Universalsolution
*) Ueber diese zum philosophischen Studium der Mine-
ralogie unentbehrliche geogenische Prämissen, s. J. A. de Lüc
Lettres sur l'histoire physique de la terre, Par. 1798. 8., die
in Voigts Magazin (VIII. und folg. B) aus der französischen
Handschrift übersetzt sind, und Hofr. Mayer's Lehrbuch über
die physische Astronomie, Theorie der Erde ꝛc. Götting. 1805. 8.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 11. Aufl. Göttingen, 1825, S. 454. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1825/476>, abgerufen am 28.03.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.