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Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875.

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Sechstes Buch. Die Statsformen.
artungen (parekbaseis) dagegen die, welche nur das Wohl
der Regierenden bezwecken 2.

Von diesen Gedanken aus findet er nun drei richtige
Grundformen des States, denen hinwieder drei Abarten zur
Seite stehen. "Die oberste Regierungsgewalt," sagt er, "steht
nothwendig entweder Einem, oder Wenigen (einer Minderheit),
oder der Mehrheit zu." Daraus ergeben sich folgende rich-
tige Arten:

1. Das Königthum (basileia), wie Aristoteles sie nannte,
oder die Monarchie, wie wir sie zu nennen pflegen, als die
Herrschaft des Einen.

2. Die Aristokratie, als die Herrschaft der ausge-
zeichneten Minderheit
.

3. Die Herrschaft der Mehrheit, der Menge hiesz er
Politie. 3 Weil zu seiner Zeit die Demokratie der griechischen
Städte, Athens voraus, entartet war, so vermied er es, den
Namen Demokratie für die gute Art der Mehrheitsherrschaft
zu gebrauchen, und zog es vor, die Abart derselben so zu
bezeichnen. Später ist aber der Name Demokratie wieder
der gewöhnliche für diese dritte Statsform geworden, und
daher wollen auch wir diesen Sprachgebrauch beibehalten.

Die drei Abarten sind nach Aristoteles:

1. Die Tyrannis oder Despotie als die Alleinherr-
schaft, welche vornehmlich den Vortheil des Alleinherrschers
bezweckt.

2. Die Oligarchie, als die Herrschaft der Reichen, zu
ihrem Vortheil.

3. Die Demokratie, 4 wie sie Aristoteles, die Ochlo-

2 Aristot., Polit. III. 4, 7.
3 Ebend. III. 5, 1. 2.
4 Ebend. I. 5, 4. 5. Cicero de Republ. I. 26. drückt den Aristo-
telischen Gedanken so aus: "Quum penes unum est omnium summa
rerum, regem illum unum vocamus, et regnum ejus reipublicae statum.
Quum autem est penes delectos, tum illa civitas optimatium arbitrio regi
dicitur. Illa autem est civitas popularis, in qua in populo sunt omnia;

Sechstes Buch. Die Statsformen.
artungen (παϱεϰβάσεις) dagegen die, welche nur das Wohl
der Regierenden bezwecken 2.

Von diesen Gedanken aus findet er nun drei richtige
Grundformen des States, denen hinwieder drei Abarten zur
Seite stehen. „Die oberste Regierungsgewalt,“ sagt er, „steht
nothwendig entweder Einem, oder Wenigen (einer Minderheit),
oder der Mehrheit zu.“ Daraus ergeben sich folgende rich-
tige Arten:

1. Das Königthum (βασιλεία), wie Aristoteles sie nannte,
oder die Monarchie, wie wir sie zu nennen pflegen, als die
Herrschaft des Einen.

2. Die Aristokratie, als die Herrschaft der ausge-
zeichneten Minderheit
.

3. Die Herrschaft der Mehrheit, der Menge hiesz er
Politie. 3 Weil zu seiner Zeit die Demokratie der griechischen
Städte, Athens voraus, entartet war, so vermied er es, den
Namen Demokratie für die gute Art der Mehrheitsherrschaft
zu gebrauchen, und zog es vor, die Abart derselben so zu
bezeichnen. Später ist aber der Name Demokratie wieder
der gewöhnliche für diese dritte Statsform geworden, und
daher wollen auch wir diesen Sprachgebrauch beibehalten.

Die drei Abarten sind nach Aristoteles:

1. Die Tyrannis oder Despotie als die Alleinherr-
schaft, welche vornehmlich den Vortheil des Alleinherrschers
bezweckt.

2. Die Oligarchie, als die Herrschaft der Reichen, zu
ihrem Vortheil.

3. Die Demokratie, 4 wie sie Aristoteles, die Ochlo-

2 Aristot., Polit. III. 4, 7.
3 Ebend. III. 5, 1. 2.
4 Ebend. I. 5, 4. 5. Cicero de Republ. I. 26. drückt den Aristo-
telischen Gedanken so aus: „Quum penes unum est omnium summa
rerum, regem illum unum vocamus, et regnum ejus reipublicae statum.
Quum autem est penes delectos, tum illa civitas optimatium arbitrio regi
dicitur. Illa autem est civitas popularis, in qua in populo sunt omnia;
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[370/0388] Sechstes Buch. Die Statsformen. artungen (παϱεϰβάσεις) dagegen die, welche nur das Wohl der Regierenden bezwecken 2. Von diesen Gedanken aus findet er nun drei richtige Grundformen des States, denen hinwieder drei Abarten zur Seite stehen. „Die oberste Regierungsgewalt,“ sagt er, „steht nothwendig entweder Einem, oder Wenigen (einer Minderheit), oder der Mehrheit zu.“ Daraus ergeben sich folgende rich- tige Arten: 1. Das Königthum (βασιλεία), wie Aristoteles sie nannte, oder die Monarchie, wie wir sie zu nennen pflegen, als die Herrschaft des Einen. 2. Die Aristokratie, als die Herrschaft der ausge- zeichneten Minderheit. 3. Die Herrschaft der Mehrheit, der Menge hiesz er Politie. 3 Weil zu seiner Zeit die Demokratie der griechischen Städte, Athens voraus, entartet war, so vermied er es, den Namen Demokratie für die gute Art der Mehrheitsherrschaft zu gebrauchen, und zog es vor, die Abart derselben so zu bezeichnen. Später ist aber der Name Demokratie wieder der gewöhnliche für diese dritte Statsform geworden, und daher wollen auch wir diesen Sprachgebrauch beibehalten. Die drei Abarten sind nach Aristoteles: 1. Die Tyrannis oder Despotie als die Alleinherr- schaft, welche vornehmlich den Vortheil des Alleinherrschers bezweckt. 2. Die Oligarchie, als die Herrschaft der Reichen, zu ihrem Vortheil. 3. Die Demokratie, 4 wie sie Aristoteles, die Ochlo- 2 Aristot., Polit. III. 4, 7. 3 Ebend. III. 5, 1. 2. 4 Ebend. I. 5, 4. 5. Cicero de Republ. I. 26. drückt den Aristo- telischen Gedanken so aus: „Quum penes unum est omnium summa rerum, regem illum unum vocamus, et regnum ejus reipublicae statum. Quum autem est penes delectos, tum illa civitas optimatium arbitrio regi dicitur. Illa autem est civitas popularis, in qua in populo sunt omnia;

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Zitationshilfe: Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 370. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/388>, abgerufen am 28.03.2024.