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Bluntschli, Johann Caspar: Das moderne Völkerrecht der civilisirten Staten. Nördlingen, 1868.

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Recht der Neutralität.
stimmt, berechtigt, die vor demselben anhängig gemachten Prisenprocesse
auch nach demselben fortzuführen und durch Urtheil zu erledigen.

Oft wird durch den Frieden bestimmt, daß alle genommenen, aber noch nicht
verurtheilten Schiffe frei gegeben werden sollen. Ist das nicht geschehen, so duldet
das herkömmliche Völkerrecht die Fortsetzung und Vollendung der Prisenprocesse
auch nach dem Abschluß des Friedens, obwohl gegen dieselben das ernste Bedenken
erhoben werden kann, daß die Prisengerichtsbarkeit nur Kriegs- und nicht Friedens-
gerichtsbarkeit ist.



Bluntschli, Das Völkerrecht. 30

Recht der Neutralität.
ſtimmt, berechtigt, die vor demſelben anhängig gemachten Priſenproceſſe
auch nach demſelben fortzuführen und durch Urtheil zu erledigen.

Oft wird durch den Frieden beſtimmt, daß alle genommenen, aber noch nicht
verurtheilten Schiffe frei gegeben werden ſollen. Iſt das nicht geſchehen, ſo duldet
das herkömmliche Völkerrecht die Fortſetzung und Vollendung der Priſenproceſſe
auch nach dem Abſchluß des Friedens, obwohl gegen dieſelben das ernſte Bedenken
erhoben werden kann, daß die Priſengerichtsbarkeit nur Kriegs- und nicht Friedens-
gerichtsbarkeit iſt.



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[465/0487] Recht der Neutralität. ſtimmt, berechtigt, die vor demſelben anhängig gemachten Priſenproceſſe auch nach demſelben fortzuführen und durch Urtheil zu erledigen. Oft wird durch den Frieden beſtimmt, daß alle genommenen, aber noch nicht verurtheilten Schiffe frei gegeben werden ſollen. Iſt das nicht geſchehen, ſo duldet das herkömmliche Völkerrecht die Fortſetzung und Vollendung der Priſenproceſſe auch nach dem Abſchluß des Friedens, obwohl gegen dieſelben das ernſte Bedenken erhoben werden kann, daß die Priſengerichtsbarkeit nur Kriegs- und nicht Friedens- gerichtsbarkeit iſt. Bluntſchli, Das Völkerrecht. 30

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Zitationshilfe: Bluntschli, Johann Caspar: Das moderne Völkerrecht der civilisirten Staten. Nördlingen, 1868, S. 465. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_voelkerrecht_1868/487>, abgerufen am 24.04.2024.