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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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Klage mit ausdrücklicher angebung vnnd Specification seiner Schülden dergestalt einbringen / das man daraus eigentlich zufinden habe / wie er dieselbige zuerweisen vermeint / Dabey er dann auch Citation vnd ladung an den Schüldener suchen vnd bitten soll / vnnd ferner schleuniges Rechtens verfahren / vnd ausserhalb solches niemand Kummer vnd Arrest verhengen soll / bey Straff Fünff Heinrichstetischer Marck / so offt solches geschicht. Vnd dieweil an diesem wie oberzelt / allen / Erstlich das rohe wilde Gotteslesterliche leben abgeschaffet / Zum andern / auch vnsere Landväterliche trewe billig in acht gehabt / vnd vnnötige gezencke / welche von den gemeinen Rechten gestrafft werden / verhütet / vnd friede vnd einigkeit / auch eine gute richtigkeit vieler Sachen befürdert wird / geschicht neben dem allenthalben daran vnsere zuuerlessige ernstliche vnd entliche meinung / Vnd seinds vmb die gehorsamen in gnaden zuerkennen geneigt / gegen die widrigen aber mit obgesetzter straffe zuuerfahren entschlossen. Behalten vns auch hiemit ausdrücklich beuor / diese vnsere Christliche Landväterliche Trewe wolmeinung zumehren vnd bessern / wie sich solches nach fürfallender gelegenheit am besten fügen vnd schicken will. Vrkündtlich geben Heinrichstadt bey vnserm Hofflager / vnter vnserm Handtzeichen / vnd fürgedruckten Cantzley Secret am 10. Maij / Anno etc. Tausent Fünffhundert / Achtzig vnd Fünff.

Hochgedachts Hertzogen Julij offen Ausschreiben an alle Lehnleute vnd Ritterschafft / das sie nicht mehr auff Gutzschen / sondern mit jhrem Reisigen Zeuge gen Hofe kommen / vnd jhren Roßdienst verrichten sollen.

Klage mit ausdrücklicher angebung vnnd Specification seiner Schülden dergestalt einbringen / das man daraus eigentlich zufinden habe / wie er dieselbige zuerweisen vermeint / Dabey er dann auch Citation vnd ladung an den Schüldener suchen vnd bitten soll / vnnd ferner schleuniges Rechtens verfahren / vnd ausserhalb solches niemand Kum̃er vnd Arrest verhengen soll / bey Straff Fünff Heinrichstetischer Marck / so offt solches geschicht. Vnd dieweil an diesem wie oberzelt / allen / Erstlich das rohe wilde Gotteslesterliche leben abgeschaffet / Zum andern / auch vnsere Landväterliche trewe billig in acht gehabt / vnd vnnötige gezencke / welche von den gemeinen Rechten gestrafft werden / verhütet / vnd friede vnd einigkeit / auch eine gute richtigkeit vieler Sachen befürdert wird / geschicht neben dem allenthalben daran vnsere zuuerlessige ernstliche vnd entliche meinung / Vnd seinds vmb die gehorsamen in gnaden zuerkennen geneigt / gegen die widrigen aber mit obgesetzter straffe zuuerfahren entschlossen. Behalten vns auch hiemit ausdrücklich beuor / diese vnsere Christliche Landväterliche Trewe wolmeinung zumehren vnd bessern / wie sich solches nach fürfallender gelegenheit am besten fügen vnd schicken will. Vrkündtlich geben Heinrichstadt bey vnserm Hofflager / vnter vnserm Handtzeichen / vnd fürgedrucktẽ Cantzley Secret am 10. Maij / Anno etc. Tausent Fünffhundert / Achtzig vnd Fünff.

Hochgedachts Hertzogen Julij offen Ausschreiben an alle Lehnleute vnd Ritterschafft / das sie nicht mehr auff Gutzschen / sondern mit jhrem Reisigen Zeuge gen Hofe kom̃en / vnd jhren Roßdienst verrichten sollen.
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[0071] Klage mit ausdrücklicher angebung vnnd Specification seiner Schülden dergestalt einbringen / das man daraus eigentlich zufinden habe / wie er dieselbige zuerweisen vermeint / Dabey er dann auch Citation vnd ladung an den Schüldener suchen vnd bitten soll / vnnd ferner schleuniges Rechtens verfahren / vnd ausserhalb solches niemand Kum̃er vnd Arrest verhengen soll / bey Straff Fünff Heinrichstetischer Marck / so offt solches geschicht. Vnd dieweil an diesem wie oberzelt / allen / Erstlich das rohe wilde Gotteslesterliche leben abgeschaffet / Zum andern / auch vnsere Landväterliche trewe billig in acht gehabt / vnd vnnötige gezencke / welche von den gemeinen Rechten gestrafft werden / verhütet / vnd friede vnd einigkeit / auch eine gute richtigkeit vieler Sachen befürdert wird / geschicht neben dem allenthalben daran vnsere zuuerlessige ernstliche vnd entliche meinung / Vnd seinds vmb die gehorsamen in gnaden zuerkennen geneigt / gegen die widrigen aber mit obgesetzter straffe zuuerfahren entschlossen. Behalten vns auch hiemit ausdrücklich beuor / diese vnsere Christliche Landväterliche Trewe wolmeinung zumehren vnd bessern / wie sich solches nach fürfallender gelegenheit am besten fügen vnd schicken will. Vrkündtlich geben Heinrichstadt bey vnserm Hofflager / vnter vnserm Handtzeichen / vnd fürgedrucktẽ Cantzley Secret am 10. Maij / Anno etc. Tausent Fünffhundert / Achtzig vnd Fünff. Hochgedachts Hertzogen Julij offen Ausschreiben an alle Lehnleute vnd Ritterschafft / das sie nicht mehr auff Gutzschen / sondern mit jhrem Reisigen Zeuge gen Hofe kom̃en / vnd jhren Roßdienst verrichten sollen.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/71>, abgerufen am 29.03.2024.