Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

Bild:
<< vorherige Seite

demnach von hoher Landesfürstlicher macht vnnd Obrigkeit wegen allen vnd jeden / wie obstehet / ernstlich vnd wöllen / das ein jeder sich dieser vnser Constitution vnd Ordnung gemeß erzeige / vnnd derselben keins weges zu wieder handle / oder aber obgesetzter vnnachlessiger straff gewertig sey. Daran geschicht GOttes gnedigem willen zu volge vnsere ernstliche meinung / Wir verlassen vns darzu / vnnd seind den gehorsam in gnaden zuerkennen geneigt / Geben auff vnser Veste Wolffenbüttel vnter vnserm Handtzeichen vnd Cantzley Secret den 3. Monats tag Januarij / Anno Domini 1593.

Fürstlich Ausschreiben wegen Handthabung der Fürstlichen Kirchenordnung vnd verordenten Consistorij.

VOn GOttes anaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern Praelaten / Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten Vice Rectori vnd Professorn in vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnd Special Superintendenten, Pastori. us, Ober vnd Amptleuten / Bürgermeistern vnd Rähten in Stedten / Amptschreibern / Vögten / Bürgern / Bawrsleuten / vnd allen andern vnsern Vnderthanen / vnsere geneigte gunst / vnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / das vns glaublich fürkompt / Ob wol Weilant der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnser geliebter Herr Vater / hochlöblicher Christmilter gedechtnis / zu anfang S. L. Regierung / als der domals regierende / vnd

demnach von hoher Landesfürstlicher macht vnnd Obrigkeit wegen allen vnd jeden / wie obstehet / ernstlich vnd wöllen / das ein jeder sich dieser vnser Constitution vnd Ordnung gemeß erzeige / vnnd derselben keins weges zu wieder handle / oder aber obgesetzter vnnachlessiger straff gewertig sey. Daran geschicht GOttes gnedigem willen zu volge vnsere ernstliche meinung / Wir verlassen vns darzu / vnnd seind den gehorsam in gnaden zuerkennen geneigt / Geben auff vnser Veste Wolffenbüttel vnter vnserm Handtzeichen vnd Cantzley Secret den 3. Monats tag Januarij / Anno Domini 1593.

Fürstlich Ausschreiben wegen Handthabung der Fürstlichen Kirchenordnung vnd verordenten Consistorij.

VOn GOttes anaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern Praelaten / Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten Vice Rectori vnd Professorn in vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnd Special Superintendenten, Pastori. us, Ober vnd Amptleuten / Bürgermeistern vnd Rähten in Stedten / Amptschreibern / Vögten / Bürgern / Bawrsleuten / vnd allen andern vnsern Vnderthanen / vnsere geneigte gunst / vñ geben euch hiemit gnedig zuerkeñen / das vns glaublich fürkompt / Ob wol Weilant der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnser geliebter Herr Vater / hochlöblicher Christmilter gedechtnis / zu anfang S. L. Regierung / als der domals regierende / vnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0092"/>
demnach von hoher                      Landesfürstlicher macht vnnd Obrigkeit wegen allen vnd jeden / wie obstehet /                      ernstlich vnd wöllen / das ein jeder sich dieser vnser Constitution vnd Ordnung                      gemeß erzeige / vnnd derselben keins weges zu wieder handle / oder aber                      obgesetzter vnnachlessiger straff gewertig sey. Daran geschicht GOttes gnedigem                      willen zu volge vnsere ernstliche meinung / Wir verlassen vns darzu / vnnd seind                      den gehorsam in gnaden zuerkennen geneigt / Geben auff vnser Veste Wolffenbüttel                      vnter vnserm Handtzeichen vnd Cantzley Secret den 3. Monats tag Januarij / Anno                      Domini 1593.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>Fürstlich Ausschreiben wegen Handthabung der Fürstlichen Kirchenordnung vnd                      verordenten Consistorij.<lb/></head>
          <p>VOn GOttes anaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt /                      vnnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnd jeden                      vnsern Praelaten / Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten Vice Rectori vnd                      Professorn in vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnd Special                      Superintendenten, Pastori. us, Ober vnd Amptleuten / Bürgermeistern vnd Rähten                      in Stedten / Amptschreibern / Vögten / Bürgern / Bawrsleuten / vnd allen andern                      vnsern Vnderthanen / vnsere geneigte gunst / vn&#x0303; geben euch hiemit                      gnedig zuerken&#x0303;en / das vns glaublich fürkompt / Ob wol Weilant                      der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc.                      vnser geliebter Herr Vater / hochlöblicher Christmilter gedechtnis / zu anfang                      S. L. Regierung / als der domals regierende / vnd
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0092] demnach von hoher Landesfürstlicher macht vnnd Obrigkeit wegen allen vnd jeden / wie obstehet / ernstlich vnd wöllen / das ein jeder sich dieser vnser Constitution vnd Ordnung gemeß erzeige / vnnd derselben keins weges zu wieder handle / oder aber obgesetzter vnnachlessiger straff gewertig sey. Daran geschicht GOttes gnedigem willen zu volge vnsere ernstliche meinung / Wir verlassen vns darzu / vnnd seind den gehorsam in gnaden zuerkennen geneigt / Geben auff vnser Veste Wolffenbüttel vnter vnserm Handtzeichen vnd Cantzley Secret den 3. Monats tag Januarij / Anno Domini 1593. Fürstlich Ausschreiben wegen Handthabung der Fürstlichen Kirchenordnung vnd verordenten Consistorij. VOn GOttes anaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern Praelaten / Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten Vice Rectori vnd Professorn in vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnd Special Superintendenten, Pastori. us, Ober vnd Amptleuten / Bürgermeistern vnd Rähten in Stedten / Amptschreibern / Vögten / Bürgern / Bawrsleuten / vnd allen andern vnsern Vnderthanen / vnsere geneigte gunst / vñ geben euch hiemit gnedig zuerkeñen / das vns glaublich fürkompt / Ob wol Weilant der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnser geliebter Herr Vater / hochlöblicher Christmilter gedechtnis / zu anfang S. L. Regierung / als der domals regierende / vnd

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/92
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/92>, abgerufen am 18.04.2024.