Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

Bild:
<< vorherige Seite

Was sonst vnsers Hoffgerichts Secretari Ampt ist / in zeit verfassung der Vrtheiln / das soll hierunden an seinem orth auch vermeldet werden.

Von den Aduocaten vnd jhrem Ampt.
VII.

ES soll an vnserm Fürstlichen Hoffgericht keiner zu einem Aduocaten auff vnd angenommen werden / er sey dann zuuor / durch vnsere Hoffrichter vnd Beysitzer darzu geschickt vnd erfahren befunden / vnd hab den hernach geschriebenen Aduocaten Eidt gelobt vnd geschworen.

Es were dann / Das er in seinen eigen / oder auch seiner Blutsuerwandten Freunden sachen aduociern wolte / vnd er das bey Handtgegebener trew betheuren möcht / so soll er darzu gelassen werden.

Wir wollen aber hiemit auch zugelassen haben / das die Partheien in jhren Rechtlichen sachen / auch frembde Aduocaten gebrauchen / vnd bey andern rath suchen mö-

Was sonst vnsers Hoffgerichts Secretari Ampt ist / in zeit verfassung der Vrtheiln / das soll hierunden an seinem orth auch vermeldet werden.

Von den Aduocaten vnd jhrem Ampt.
VII.

ES soll an vnserm Fürstlichen Hoffgericht keiner zu einem Aduocaten auff vnd angenommen werden / er sey dann zuuor / durch vnsere Hoffrichter vnd Beysitzer darzu geschickt vnd erfahren befunden / vnd hab den hernach geschriebenen Aduocaten Eidt gelobt vnd geschworen.

Es were dann / Das er in seinen eigen / oder auch seiner Blutsuerwandten Freunden sachen aduociern wolte / vnd er das bey Handtgegebener trew betheuren möcht / so soll er darzu gelassen werden.

Wir wollen aber hiemit auch zugelassen haben / das die Partheien in jhren Rechtlichen sachen / auch frembde Aduocaten gebrauchen / vnd bey andern rath suchen mö-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0025" n="5"/>
        <p>Was sonst vnsers Hoffgerichts Secretari Ampt ist / in zeit verfassung der
                     Vrtheiln / das soll hierunden an seinem orth auch vermeldet werden.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Von den Aduocaten vnd jhrem Ampt.<lb/></head>
        <head>VII.<lb/></head>
        <p>ES soll an vnserm Fürstlichen Hoffgericht keiner zu einem Aduocaten auff vnd
                     angenommen werden / er sey dann zuuor / durch vnsere Hoffrichter vnd Beysitzer
                     darzu geschickt vnd erfahren befunden / vnd hab den hernach geschriebenen
                     Aduocaten Eidt gelobt vnd geschworen.</p>
        <p>Es were dann / Das er in seinen eigen / oder auch seiner Blutsuerwandten Freunden
                     sachen aduociern wolte / vnd er das bey Handtgegebener trew betheuren möcht / so
                     soll er darzu gelassen werden.</p>
        <p>Wir wollen aber hiemit auch zugelassen haben / das die Partheien in jhren
                     Rechtlichen sachen / auch frembde Aduocaten gebrauchen / vnd bey andern rath
                     suchen mö-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[5/0025] Was sonst vnsers Hoffgerichts Secretari Ampt ist / in zeit verfassung der Vrtheiln / das soll hierunden an seinem orth auch vermeldet werden. Von den Aduocaten vnd jhrem Ampt. VII. ES soll an vnserm Fürstlichen Hoffgericht keiner zu einem Aduocaten auff vnd angenommen werden / er sey dann zuuor / durch vnsere Hoffrichter vnd Beysitzer darzu geschickt vnd erfahren befunden / vnd hab den hernach geschriebenen Aduocaten Eidt gelobt vnd geschworen. Es were dann / Das er in seinen eigen / oder auch seiner Blutsuerwandten Freunden sachen aduociern wolte / vnd er das bey Handtgegebener trew betheuren möcht / so soll er darzu gelassen werden. Wir wollen aber hiemit auch zugelassen haben / das die Partheien in jhren Rechtlichen sachen / auch frembde Aduocaten gebrauchen / vnd bey andern rath suchen mö-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/25
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/25>, abgerufen am 20.04.2024.