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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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dir und dem heiligem Geiste lebet und regieret in gleicher Macht und Ehre / ein wahrer GOtt und Mensch / und unser Mittler / hochgelobet in Ewigkeit / Amen.

Zu mercken:

Daß die in vorgehendem Gebet gesetzten Wörter: Bürger-Meister und Raht allhier / nebenst der gantzen Bürgerschafft: allein in denen Städten gebrauchet werden sollen / welche mit Ober- und Unter-Gerichten versehen:

In denen übrigen aber / worinn die näheste Fürstliche Aemter die Ober- und Unter-Gerichte allein / oder zugleich mit verwalten / müssen die Wörter also lauten: Die Fürstlichen Beamten / Bürger-Meister und Raht allhier / nebest der gantzen Bürgerschafft / etc.

Auf den Dörffern in den Fürstlichen Aemtern: Die Fürstlichen Beamten / und die gantze Gemeinde allhier / etc.

Auf den Adelichen / oder anderer Gerichts-Herren Sitzen und Dörffern aber: Unsern Gerichts-Herren nebenst der gantzen Gemeinde allhier / etc.

Welches ein jeglicher Pastor in seinem Exemplar des Gebets zu ändern wissen wird.

Die Litaney.
Wie sie nach der Predigt von den Cantzeln / oder auch zuweilen in den Bet-Stunden fürm Altar abzulesen.
[Spaltenumbruch] KYrie Christe / Kyrie / Christe / [Spaltenumbruch] Eleison / Eleison / Eleison / Erhöre uns. HERR GOtt Vater im Himmel / Erbarm dich über uns. HERR GOtt Sohn der Welt Heyland / Erbarm dich über uns.

dir und dem heiligem Geiste lebet und regieret in gleicher Macht und Ehre / ein wahrer GOtt und Mensch / und unser Mittler / hochgelobet in Ewigkeit / Amen.

Zu mercken:

Daß die in vorgehendem Gebet gesetzten Wörter: Bürger-Meister und Raht allhier / nebenst der gantzen Bürgerschafft: allein in denen Städten gebrauchet werden sollen / welche mit Ober- und Unter-Gerichten versehen:

In denen übrigen aber / worinn die näheste Fürstliche Aemter die Ober- und Unter-Gerichte allein / oder zugleich mit verwalten / müssen die Wörter also lauten: Die Fürstlichen Beamten / Bürger-Meister und Raht allhier / nebest der gantzen Bürgerschafft / etc.

Auf den Dörffern in den Fürstlichen Aemtern: Die Fürstlichen Beamten / und die gantze Gemeinde allhier / etc.

Auf den Adelichen / oder anderer Gerichts-Herren Sitzen und Dörffern aber: Unsern Gerichts-Herren nebenst der gantzen Gemeinde allhier / etc.

Welches ein jeglicher Pastor in seinem Exemplar des Gebets zu ändern wissen wird.

Die Litaney.
Wie sie nach der Predigt von den Cantzeln / oder auch zuweilen in den Bet-Stunden fürm Altar abzulesen.
[Spaltenumbruch] KYrie Christe / Kyrie / Christe / [Spaltenumbruch] Eleison / Eleison / Eleison / Erhöre uns. HERR GOtt Vater im Himmel / Erbarm dich über uns. HERR GOtt Sohn der Welt Heyland / Erbarm dich über uns.
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[112/0116] dir und dem heiligem Geiste lebet und regieret in gleicher Macht und Ehre / ein wahrer GOtt und Mensch / und unser Mittler / hochgelobet in Ewigkeit / Amen. Zu mercken: Daß die in vorgehendem Gebet gesetzten Wörter: Bürger-Meister und Raht allhier / nebenst der gantzen Bürgerschafft: allein in denen Städten gebrauchet werden sollen / welche mit Ober- und Unter-Gerichten versehen: In denen übrigen aber / worinn die näheste Fürstliche Aemter die Ober- und Unter-Gerichte allein / oder zugleich mit verwalten / müssen die Wörter also lauten: Die Fürstlichen Beamten / Bürger-Meister und Raht allhier / nebest der gantzen Bürgerschafft / etc. Auf den Dörffern in den Fürstlichen Aemtern: Die Fürstlichen Beamten / und die gantze Gemeinde allhier / etc. Auf den Adelichen / oder anderer Gerichts-Herren Sitzen und Dörffern aber: Unsern Gerichts-Herren nebenst der gantzen Gemeinde allhier / etc. Welches ein jeglicher Pastor in seinem Exemplar des Gebets zu ändern wissen wird. Die Litaney. Wie sie nach der Predigt von den Cantzeln / oder auch zuweilen in den Bet-Stunden fürm Altar abzulesen. KYrie Christe / Kyrie / Christe / Eleison / Eleison / Eleison / Erhöre uns. HERR GOtt Vater im Himmel / Erbarm dich über uns. HERR GOtt Sohn der Welt Heyland / Erbarm dich über uns.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/116>, abgerufen am 29.03.2024.