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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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CAP. V. Von der Hagel-Feyer.
§. 1.

NAchdemmahlen es ein Uhralter Christlicher Gebrauch / daß in der Woche Vocem Jucunditatis oder Rogate eine gewisse Zeit ausgesetzet werde / In welcher GOtt der Allmächtige insonderheit um Gesegnung der lieben Feld-Früchte und Abwendung schädlichen Mißwachses durch Hagel / Ungewitter / Wasser-Fluten und dergleichen mit hertzlicher Andacht anzuruffen / So lassen Wir es billig dabey bewenden.

§. 2.

Und ist Unser gnädigster ernster Befehl / daß inskünfftige alle Jahr / auf den Montag post Vocem Jucunditatis in Städten und Dörffen ohn Unterscheid durchs gantze Land ein Bett-Tag gehalten werden.

§. 3.

Und nachdem des Morgens um 7. Uhr geleutet / die gautze Gemeine mit Kindern und Gesinde in der Kirchen sich versammlen solle.

§. 4.

Da denn erstlich soll gesungen werden / Vater Unser im Himmelreich.

Hernach ein Buß-Psalm.

Darauf trete der Priester vor den Altar und bete mit der gantzen Gemeinde kniend den 85. Psalm.

HErr / der du bist vormahls gnädig gewest deinem Lande / und hast die Gefangenen Jacob erlöset. Der du die Missethat vormahls vergeben hast deinem Volck / und alle ihre Sünde bedecket / Sela.

Der du vormahls hast allen Deinen Zorn aufgehaben / und dich gewendet von dem Grimm deines Zorns.

CAP. V. Von der Hagel-Feyer.
§. 1.

NAchdemmahlen es ein Uhralter Christlicher Gebrauch / daß in der Woche Vocem Jucunditatis oder Rogate eine gewisse Zeit ausgesetzet werde / In welcher GOtt der Allmächtige insonderheit um Gesegnung der lieben Feld-Früchte und Abwendung schädlichen Mißwachses durch Hagel / Ungewitter / Wasser-Fluten und dergleichen mit hertzlicher Andacht anzuruffen / So lassen Wir es billig dabey bewenden.

§. 2.

Und ist Unser gnädigster ernster Befehl / daß inskünfftige alle Jahr / auf den Montag post Vocem Jucunditatis in Städten und Dörffen ohn Unterscheid durchs gantze Land ein Bett-Tag gehalten werden.

§. 3.

Und nachdem des Morgens um 7. Uhr geleutet / die gautze Gemeine mit Kindern und Gesinde in der Kirchen sich versammlen solle.

§. 4.

Da denn erstlich soll gesungen werden / Vater Unser im Himmelreich.

Hernach ein Buß-Psalm.

Darauf trete der Priester vor den Altar und bete mit der gantzen Gemeinde kniend den 85. Psalm.

HErr / der du bist vormahls gnädig gewest deinem Lande / und hast die Gefangenen Jacob erlöset. Der du die Missethat vormahls vergeben hast deinem Volck / und alle ihre Sünde bedecket / Sela.

Der du vormahls hast allen Deinen Zorn aufgehaben / und dich gewendet von dem Grimm deines Zorns.

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[21/0025] CAP. V. Von der Hagel-Feyer. §. 1. NAchdemmahlen es ein Uhralter Christlicher Gebrauch / daß in der Woche Vocem Jucunditatis oder Rogate eine gewisse Zeit ausgesetzet werde / In welcher GOtt der Allmächtige insonderheit um Gesegnung der lieben Feld-Früchte und Abwendung schädlichen Mißwachses durch Hagel / Ungewitter / Wasser-Fluten und dergleichen mit hertzlicher Andacht anzuruffen / So lassen Wir es billig dabey bewenden. §. 2. Und ist Unser gnädigster ernster Befehl / daß inskünfftige alle Jahr / auf den Montag post Vocem Jucunditatis in Städten und Dörffen ohn Unterscheid durchs gantze Land ein Bett-Tag gehalten werden. §. 3. Und nachdem des Morgens um 7. Uhr geleutet / die gautze Gemeine mit Kindern und Gesinde in der Kirchen sich versammlen solle. §. 4. Da denn erstlich soll gesungen werden / Vater Unser im Himmelreich. Hernach ein Buß-Psalm. Darauf trete der Priester vor den Altar und bete mit der gantzen Gemeinde kniend den 85. Psalm. HErr / der du bist vormahls gnädig gewest deinem Lande / und hast die Gefangenen Jacob erlöset. Der du die Missethat vormahls vergeben hast deinem Volck / und alle ihre Sünde bedecket / Sela. Der du vormahls hast allen Deinen Zorn aufgehaben / und dich gewendet von dem Grimm deines Zorns.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/25>, abgerufen am 29.03.2024.