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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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bekennet es allhie für GOttes Angesicht / und in Gegenwärtigkeit der Gemeine / und saget Ja.

Dicat Ja.

N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtigen N. zu nehmen zu eurem Ehelichen Manne / mit ihme nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihme nicht zu scheiden / der Todt scheide euch dann; Ist solches eures Hertzens Wille und Meynung / so bekennet es allhie / und saget Ja.

Dicat Ja.
Hie lasse er Sie ein dem andern die Trau-Ringe geben / und füge ihre beyde rechte Hände zusammen / und spreche:

Was GOTT zusammen füget / soll der Mensch nicht scheiden.

Darnach spreche er vor allen in gemein:

Weil N. und N. sich untereinander zur Ehe begehren / und solches allhie für GOtt und dieser Christlichen Gemeine bekennen / sich auch darauf untereinander die Hände und Trau-Ringe gegeben haben / so spreche ich sie Ehelich zusammen im Nahmen des Vaters / des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen.

Darauf soll der Pfarrherr die neuen Eheleute anreden mit folgenden Worten:

Geliebte in Christo / beyde Braut und Bräutigam: Damit ihr in eurem bestetigtem Stande also leben möget / daß es GOtt gefällig / euch und männiglich besserlich seyn möge / so sollet ihr aus GOttes Wort vier Stücke hören / so Eheleuten zu wissen vonnöhten seyn.

bekennet es allhie für GOttes Angesicht / und in Gegenwärtigkeit der Gemeine / und saget Ja.

Dicat Ja.

N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtigen N. zu nehmen zu eurem Ehelichen Manne / mit ihme nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihme nicht zu scheiden / der Todt scheide euch dann; Ist solches eures Hertzens Wille und Meynung / so bekennet es allhie / und saget Ja.

Dicat Ja.
Hie lasse er Sie ein dem andern die Trau-Ringe geben / und füge ihre beyde rechte Hände zusammen / und spreche:

Was GOTT zusammen füget / soll der Mensch nicht scheiden.

Darnach spreche er vor allen in gemein:

Weil N. und N. sich untereinander zur Ehe begehren / und solches allhie für GOtt und dieser Christlichen Gemeine bekennen / sich auch darauf untereinander die Hände und Trau-Ringe gegeben haben / so spreche ich sie Ehelich zusammen im Nahmen des Vaters / des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen.

Darauf soll der Pfarrherr die neuen Eheleute anreden mit folgenden Worten:

Geliebte in Christo / beyde Braut und Bräutigam: Damit ihr in eurem bestetigtem Stande also leben möget / daß es GOtt gefällig / euch und männiglich besserlich seyn möge / so sollet ihr aus GOttes Wort vier Stücke hören / so Eheleuten zu wissen vonnöhten seyn.

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[36/0040] bekennet es allhie für GOttes Angesicht / und in Gegenwärtigkeit der Gemeine / und saget Ja. Dicat Ja. N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtigen N. zu nehmen zu eurem Ehelichen Manne / mit ihme nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihme nicht zu scheiden / der Todt scheide euch dann; Ist solches eures Hertzens Wille und Meynung / so bekennet es allhie / und saget Ja. Dicat Ja. Hie lasse er Sie ein dem andern die Trau-Ringe geben / und füge ihre beyde rechte Hände zusammen / und spreche: Was GOTT zusammen füget / soll der Mensch nicht scheiden. Darnach spreche er vor allen in gemein: Weil N. und N. sich untereinander zur Ehe begehren / und solches allhie für GOtt und dieser Christlichen Gemeine bekennen / sich auch darauf untereinander die Hände und Trau-Ringe gegeben haben / so spreche ich sie Ehelich zusammen im Nahmen des Vaters / des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen. Darauf soll der Pfarrherr die neuen Eheleute anreden mit folgenden Worten: Geliebte in Christo / beyde Braut und Bräutigam: Damit ihr in eurem bestetigtem Stande also leben möget / daß es GOtt gefällig / euch und männiglich besserlich seyn möge / so sollet ihr aus GOttes Wort vier Stücke hören / so Eheleuten zu wissen vonnöhten seyn.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/40>, abgerufen am 25.04.2024.