Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

Bild:
<< vorherige Seite

werden / sondern daß ich mich zuvor mit wahrer Buß und rechtem Glauben bereite / und wenn dasselbige kömmt / so mache mich freudig und unverzagt zu dem zeitlichen Todt / der mir nur die Thür aufthut zum ewigen Leben. Und laß mich deinen Diener / alsdenn in Friede fahren / denn meine Augen haben deinen Heyland gesehen / welchen du bereitet hast / vor allen Völckern / ein Licht zu erleuchten die Heyden / und zum Preiß deines Volckes Israel. Gib daß mein letztes Wort sey / welches dein lieber Sohn am Creutz gesprochen: Vater / in deine Hände befehl ich meinen Geist: Und wenn ich nimmer reden kan / so erhöre doch mein letztes Seuffzen / durch JEsum Christum / Amen.

CAP. XIV. Wie mit den Krancken umgangen werden soll / welche in den letzten Zügen liegen.

WEnn der Krancke noch selbst reden / oder hören kan / soll der Pastor ihme kurtz und tröstlich zusprechen / oder nach Gelegenheit einruffen / etwa auf folgende masse:

1. Lieber Bruder (Schwester) ist euch von Hertzen leid / daß ihr den gütigen GOtt euren lieben frommen Vater / so offtmahls mit euren Sünden erzürnet habet / und begehret ihr von Hertzen Vergebung aller euer Sünde?

2. Glaubet ihr / daß der Sohn GOttes JEsus Christus / für euch eines bittern Todes gestorben ist / und euch mit seinem Blut erlöset hat?

werden / sondern daß ich mich zuvor mit wahrer Buß und rechtem Glauben bereite / und wenn dasselbige köm̃t / so mache mich freudig und unverzagt zu dem zeitlichen Todt / der mir nur die Thür aufthut zum ewigen Leben. Und laß mich deinen Diener / alsdenn in Friede fahren / denn meine Augen haben deinen Heyland gesehen / welchen du bereitet hast / vor allen Völckern / ein Licht zu erleuchten die Heyden / und zum Preiß deines Volckes Israel. Gib daß mein letztes Wort sey / welches dein lieber Sohn am Creutz gesprochen: Vater / in deine Hände befehl ich meinen Geist: Und wenn ich nimmer reden kan / so erhöre doch mein letztes Seuffzen / durch JEsum Christum / Amen.

CAP. XIV. Wie mit den Krancken umgangen werden soll / welche in den letzten Zügen liegen.

WEnn der Krancke noch selbst reden / oder hören kan / soll der Pastor ihme kurtz und tröstlich zusprechen / oder nach Gelegenheit einruffen / etwa auf folgende masse:

1. Lieber Bruder (Schwester) ist euch von Hertzen leid / daß ihr den gütigen GOtt euren lieben frommen Vater / so offtmahls mit euren Sünden erzürnet habet / und begehret ihr von Hertzen Vergebung aller euer Sünde?

2. Glaubet ihr / daß der Sohn GOttes JEsus Christus / für euch eines bittern Todes gestorben ist / und euch mit seinem Blut erlöset hat?

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0075" n="71"/>
werden / sondern daß ich mich zuvor mit wahrer Buß und rechtem Glauben bereite / und wenn       dasselbige köm&#x0303;t / so mache mich freudig und unverzagt zu dem zeitlichen Todt /       der mir nur die Thür aufthut zum ewigen Leben. Und laß mich deinen Diener / alsdenn in Friede       fahren / denn meine Augen haben deinen Heyland gesehen / welchen du bereitet hast / vor allen       Völckern / ein Licht zu erleuchten die Heyden / und zum Preiß deines Volckes Israel. Gib daß       mein letztes Wort sey / welches dein lieber Sohn am Creutz gesprochen: Vater / in deine Hände       befehl ich meinen Geist: Und wenn ich nimmer reden kan / so erhöre doch mein letztes Seuffzen /       durch JEsum Christum / Amen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>CAP. XIV. Wie mit den Krancken umgangen werden soll / welche in den letzten Zügen liegen.<lb/></head>
        <p>WEnn der Krancke noch selbst reden / oder hören kan / soll der Pastor ihme kurtz und       tröstlich zusprechen / oder nach Gelegenheit einruffen / etwa auf folgende masse:</p>
        <p>1. Lieber Bruder (Schwester) ist euch von Hertzen leid / daß ihr den gütigen GOtt euren       lieben frommen Vater / so offtmahls mit euren Sünden erzürnet habet / und begehret ihr von       Hertzen Vergebung aller euer Sünde?</p>
        <p>2. Glaubet ihr / daß der Sohn GOttes JEsus Christus / für euch eines bittern Todes gestorben       ist / und euch mit seinem Blut erlöset hat?</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[71/0075] werden / sondern daß ich mich zuvor mit wahrer Buß und rechtem Glauben bereite / und wenn dasselbige köm̃t / so mache mich freudig und unverzagt zu dem zeitlichen Todt / der mir nur die Thür aufthut zum ewigen Leben. Und laß mich deinen Diener / alsdenn in Friede fahren / denn meine Augen haben deinen Heyland gesehen / welchen du bereitet hast / vor allen Völckern / ein Licht zu erleuchten die Heyden / und zum Preiß deines Volckes Israel. Gib daß mein letztes Wort sey / welches dein lieber Sohn am Creutz gesprochen: Vater / in deine Hände befehl ich meinen Geist: Und wenn ich nimmer reden kan / so erhöre doch mein letztes Seuffzen / durch JEsum Christum / Amen. CAP. XIV. Wie mit den Krancken umgangen werden soll / welche in den letzten Zügen liegen. WEnn der Krancke noch selbst reden / oder hören kan / soll der Pastor ihme kurtz und tröstlich zusprechen / oder nach Gelegenheit einruffen / etwa auf folgende masse: 1. Lieber Bruder (Schwester) ist euch von Hertzen leid / daß ihr den gütigen GOtt euren lieben frommen Vater / so offtmahls mit euren Sünden erzürnet habet / und begehret ihr von Hertzen Vergebung aller euer Sünde? 2. Glaubet ihr / daß der Sohn GOttes JEsus Christus / für euch eines bittern Todes gestorben ist / und euch mit seinem Blut erlöset hat?

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/75
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/75>, abgerufen am 29.03.2024.