Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

wol gerahte. Vnd hette jemandt was darein zu sprechen / der thue es bey zeit / oder schweige hernach. GOTt gebe jnen seinen Segen.

Vnnd damit der Ehestandt desto ehrlicher gehalten werde / So ordnen wir / das die zusammenfügung der Personen / in Stedten vnd Dörffern / so Ehelich werden wöllen / öffentlich in der Kirchen geschehe / vor der Gemeine / welchs auff einen gelegenen Wercktag / nach gehaltener Predigt / geschehen mag. Vnd soll bey der Copulation Braut vnd Breutigams vngefehrlich nachuolgender Proceß gehalten werden.

Erstlich soll ein Pastor den Breutigam / vnd die Braut namhafftig nachmals auffpieten / auff volgende vnd dergleichen weise.

Es sein alhie gegenwertig N. vnd N. welche sich inn den Ehelichen Standt / nach Göttlichem willen zubegeben / bedacht sein / auch derowegen nach gebrauch diser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nochmals zum vberfluss auffgebotten haben / Ob jemandt were / der einrede hette / vnd gute

wol gerahte. Vnd hette jemandt was darein zu sprechen / der thue es bey zeit / oder schweige hernach. GOTt gebe jnen seinen Segen.

Vnnd damit der Ehestandt desto ehrlicher gehalten werde / So ordnen wir / das die zusammenfügung der Personen / in Stedten vnd Dörffern / so Ehelich werden wöllen / öffentlich in der Kirchen geschehe / vor der Gemeine / welchs auff einen gelegenen Wercktag / nach gehaltener Predigt / geschehen mag. Vnd soll bey der Copulation Braut vnd Breutigams vngefehrlich nachuolgender Proceß gehalten werden.

Erstlich soll ein Pastor den Breutigam / vnd die Braut namhafftig nachmals auffpieten / auff volgende vnd dergleichen weise.

Es sein alhie gegenwertig N. vnd N. welche sich inn den Ehelichen Standt / nach Göttlichem willen zubegeben / bedacht sein / auch derowegen nach gebrauch diser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nochmals zum vberfluss auffgebotten haben / Ob jemandt were / der einrede hette / vnd gute

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0241" n="97"/>
wol gerahte. Vnd hette jemandt was darein zu sprechen / der thue es bey zeit / oder schweige hernach. GOTt gebe jnen seinen Segen.</p>
        <p>Vnnd damit der Ehestandt desto ehrlicher gehalten werde / So ordnen wir / das die zusammenfügung der Personen / in Stedten vnd Dörffern / so Ehelich werden wöllen / öffentlich in der Kirchen geschehe / vor der Gemeine / welchs auff einen gelegenen Wercktag / nach gehaltener Predigt / geschehen mag. Vnd soll bey der Copulation Braut vnd Breutigams vngefehrlich nachuolgender Proceß gehalten werden.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Erstlich soll ein Pastor den Breutigam / vnd die Braut namhafftig nachmals auffpieten / auff volgende vnd dergleichen weise.<lb/></head>
        <p>Es sein alhie gegenwertig N. vnd N. welche sich inn den Ehelichen Standt / nach Göttlichem willen zubegeben / bedacht sein / auch derowegen nach gebrauch diser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nochmals zum vberfluss auffgebotten haben / Ob jemandt were / der einrede hette / vnd gute
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[97/0241] wol gerahte. Vnd hette jemandt was darein zu sprechen / der thue es bey zeit / oder schweige hernach. GOTt gebe jnen seinen Segen. Vnnd damit der Ehestandt desto ehrlicher gehalten werde / So ordnen wir / das die zusammenfügung der Personen / in Stedten vnd Dörffern / so Ehelich werden wöllen / öffentlich in der Kirchen geschehe / vor der Gemeine / welchs auff einen gelegenen Wercktag / nach gehaltener Predigt / geschehen mag. Vnd soll bey der Copulation Braut vnd Breutigams vngefehrlich nachuolgender Proceß gehalten werden. Erstlich soll ein Pastor den Breutigam / vnd die Braut namhafftig nachmals auffpieten / auff volgende vnd dergleichen weise. Es sein alhie gegenwertig N. vnd N. welche sich inn den Ehelichen Standt / nach Göttlichem willen zubegeben / bedacht sein / auch derowegen nach gebrauch diser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nochmals zum vberfluss auffgebotten haben / Ob jemandt were / der einrede hette / vnd gute

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/241
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/241>, abgerufen am 23.04.2024.