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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Es sollen auch die Pfarrer nicht vnderlassen / die Krancken / nach derselbigen gelegenheit / da sie schwach vnd kleinmütig offt zubesuchen / vnnd sie mit GOTtes Wort trösten / das sie die Kranckheit mit gedult tragen / vnd den anfechtungen durch die gnad GOTtes ein wiederstandt thun mögen / Wie sich der Person gestalt nach / ein jeder Kirchendiener wol wirdt wissen zuuerhalten.

Von besuchung / erinnerung / vermanung / vnd trost der Gefangenen / so das leben verwircket haben.

ES ist ein grosser jammer gewesen / das man im Bapsthumb an etlichen örten / solche arme leute weder mit der Absolution / noch mit dareichung des Abendtmals des HERrn / getröstet hat / dadurch die arme leute in solche zweifelmutige gedancken getrieben sind / weil sie durch jre mißhandlungen den leiblichen Todt verdienet / als ob sie derhalben auch von GOTt verstossen / vnnd von aller Gemeinschafft der Christlichen Kirchen abgeschnitten weren.

Es sollen auch die Pfarrer nicht vnderlassen / die Krancken / nach derselbigen gelegenheit / da sie schwach vnd kleinmütig offt zubesuchen / vnnd sie mit GOTtes Wort trösten / das sie die Kranckheit mit gedult tragen / vnd den anfechtungen durch die gnad GOTtes ein wiederstandt thun mögen / Wie sich der Person gestalt nach / ein jeder Kirchendiener wol wirdt wissen zuuerhalten.

Von besuchung / erinnerung / vermanung / vnd trost der Gefangenen / so das leben verwircket haben.

ES ist ein grosser jammer gewesen / das man im Bapsthumb an etlichen örten / solche arme leute weder mit der Absolution / noch mit dareichung des Abendtmals des HERrn / getröstet hat / dadurch die arme leute in solche zweifelmutige gedancken getrieben sind / weil sie durch jre mißhandlungen den leiblichen Todt verdienet / als ob sie derhalben auch von GOTt verstossen / vnnd von aller Gemeinschafft der Christlichen Kirchen abgeschnitten weren.

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[113/0257] Es sollen auch die Pfarrer nicht vnderlassen / die Krancken / nach derselbigen gelegenheit / da sie schwach vnd kleinmütig offt zubesuchen / vnnd sie mit GOTtes Wort trösten / das sie die Kranckheit mit gedult tragen / vnd den anfechtungen durch die gnad GOTtes ein wiederstandt thun mögen / Wie sich der Person gestalt nach / ein jeder Kirchendiener wol wirdt wissen zuuerhalten. Von besuchung / erinnerung / vermanung / vnd trost der Gefangenen / so das leben verwircket haben. ES ist ein grosser jammer gewesen / das man im Bapsthumb an etlichen örten / solche arme leute weder mit der Absolution / noch mit dareichung des Abendtmals des HERrn / getröstet hat / dadurch die arme leute in solche zweifelmutige gedancken getrieben sind / weil sie durch jre mißhandlungen den leiblichen Todt verdienet / als ob sie derhalben auch von GOTt verstossen / vnnd von aller Gemeinschafft der Christlichen Kirchen abgeschnitten weren.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/257>, abgerufen am 29.03.2024.