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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Roman. 5.

Der Todt ist durchgedrungen auff alle / etc.

Ex Epistol. ad Hebreos Cap. 11.

Es ist allen Menschen aufferlegt.

Ex Apocalypseos Cap 14.

Selig seind die im Herrn entschlaffen / etc.

Vnd andere dergleichen mehr Sprüche.

Vnd soll alßdann der Actus mit einer Christlichen Collect beschlossen werden.

Es soll auch zu zeiten / das Volck vermanet werden / sich gerne bey solcher versamblung vnd begrebnuß finden zulassen / damit ein jeder von seiner eigen schwacheit / vnnd sterblichem ende / vnd trost des ewigen lebens / erinnert werden möge.

Weil auch offtermals leute im Gottlosen leben also ersoffen sein / das sie vmb jrer muthwilligen Sünde willen / darin sie stecken / als Ehebruch / Hurerey / Dieberey / Wucherey / Haß / Neid / vnd dergleichen / sich viellieber der Predigt / des Göttlichen Worts / vnnd gebrauch der heiligen Sacramenta enthalten wöllen / denn sich bessern / vnd von jren Sünden ablassen / auch darüber

Roman. 5.

Der Todt ist durchgedrungen auff alle / etc.

Ex Epistol. ad Hebreos Cap. 11.

Es ist allen Menschen aufferlegt.

Ex Apocalypseos Cap 14.

Selig seind die im Herrn entschlaffen / etc.

Vnd andere dergleichen mehr Sprüche.

Vñ soll alßdann der Actus mit einer Christlichen Collect beschlossen werden.

Es soll auch zu zeiten / das Volck vermanet werden / sich gerne bey solcher versamblung vnd begrebnuß finden zulassen / damit ein jeder von seiner eigen schwacheit / vnnd sterblichem ende / vnd trost des ewigen lebens / erinnert werden möge.

Weil auch offtermals leute im Gottlosen leben also ersoffen sein / das sie vmb jrer muthwilligen Sünde willen / darin sie stecken / als Ehebruch / Hurerey / Dieberey / Wucherey / Haß / Neid / vnd dergleichen / sich viellieber der Predigt / des Göttlichen Worts / vnnd gebrauch der heiligen Sacramenta enthalten wöllen / denn sich bessern / vnd von jren Sünden ablassen / auch darüber

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[124/0268] Roman. 5. Der Todt ist durchgedrungen auff alle / etc. Ex Epistol. ad Hebreos Cap. 11. Es ist allen Menschen aufferlegt. Ex Apocalypseos Cap 14. Selig seind die im Herrn entschlaffen / etc. Vnd andere dergleichen mehr Sprüche. Vñ soll alßdann der Actus mit einer Christlichen Collect beschlossen werden. Es soll auch zu zeiten / das Volck vermanet werden / sich gerne bey solcher versamblung vnd begrebnuß finden zulassen / damit ein jeder von seiner eigen schwacheit / vnnd sterblichem ende / vnd trost des ewigen lebens / erinnert werden möge. Weil auch offtermals leute im Gottlosen leben also ersoffen sein / das sie vmb jrer muthwilligen Sünde willen / darin sie stecken / als Ehebruch / Hurerey / Dieberey / Wucherey / Haß / Neid / vnd dergleichen / sich viellieber der Predigt / des Göttlichen Worts / vnnd gebrauch der heiligen Sacramenta enthalten wöllen / denn sich bessern / vnd von jren Sünden ablassen / auch darüber

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/268>, abgerufen am 24.04.2024.