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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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gewissen / so noch mit dem Bapsthumb verwirret / möchten geergert vnd betrübet werden.

Letzlich / wenn die Forma Doctrinae also allenthalben geleutert vnd bewahret wirdt / so sind alle sachen vnd hendel in Ministerio Ecclesiastico viel leichter vnnd richtiger / Dann da jemandts zum Ministerio soll bestellet werden / so wirdt jm das Corpus doctrinae / mit angeheffter declaration / fürgelegt / Vnd nachdem er sich darauff erklert / wird er entwedder angenomen / oder abgeweiset. Vnd do darnach jemandt sich dem nicht gleichförmig / vnd gemeß verhalten würde / dürffte man nicht lang mit jm darüber disputiren / sondern man hette einen geweiseten process / de simplici & plano.

Es sollen aber nicht prolixae, integrae, & iustae explicationes alhie instituiret werden / Sondern / sollen nur sein zur anleitung / kurtze declarationes / von etlichen fürnehmen artickeln.

Von GOTt.

ES sollen die leute fleissig vermahnet werden / das sie jren GOTt / wie er in seinem Worte sich geoffenbaret / erkennen sollen lehrnen / denn inn demselbigen wahren erkendtniß

gewissen / so noch mit dem Bapsthumb verwirret / möchten geergert vnd betrübet werden.

Letzlich / wenn die Forma Doctrinae also allenthalben geleutert vnd bewahret wirdt / so sind alle sachen vnd hendel in Ministerio Ecclesiastico viel leichter vnnd richtiger / Dann da jemandts zum Ministerio soll bestellet werden / so wirdt jm das Corpus doctrinae / mit angeheffter declaration / fürgelegt / Vnd nachdem er sich darauff erklert / wird er entwedder angenomen / oder abgeweiset. Vnd do darnach jemandt sich dem nicht gleichförmig / vnd gemeß verhalten würde / dürffte man nicht lang mit jm darüber disputiren / sondern man hette einen geweiseten process / de simplici & plano.

Es sollen aber nicht prolixae, integrae, & iustae explicationes alhie instituiret werden / Sondern / sollen nur sein zur anleitung / kurtze declarationes / von etlichen fürnehmen artickeln.

Von GOTt.

ES sollen die leute fleissig vermahnet werden / das sie jren GOTt / wie er in seinem Worte sich geoffenbaret / erkennen sollen lehrnen / denn inn demselbigen wahren erkendtniß

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[0034] gewissen / so noch mit dem Bapsthumb verwirret / möchten geergert vnd betrübet werden. Letzlich / wenn die Forma Doctrinae also allenthalben geleutert vnd bewahret wirdt / so sind alle sachen vnd hendel in Ministerio Ecclesiastico viel leichter vnnd richtiger / Dann da jemandts zum Ministerio soll bestellet werden / so wirdt jm das Corpus doctrinae / mit angeheffter declaration / fürgelegt / Vnd nachdem er sich darauff erklert / wird er entwedder angenomen / oder abgeweiset. Vnd do darnach jemandt sich dem nicht gleichförmig / vnd gemeß verhalten würde / dürffte man nicht lang mit jm darüber disputiren / sondern man hette einen geweiseten process / de simplici & plano. Es sollen aber nicht prolixae, integrae, & iustae explicationes alhie instituiret werden / Sondern / sollen nur sein zur anleitung / kurtze declarationes / von etlichen fürnehmen artickeln. Von GOTt. ES sollen die leute fleissig vermahnet werden / das sie jren GOTt / wie er in seinem Worte sich geoffenbaret / erkennen sollen lehrnen / denn inn demselbigen wahren erkendtniß

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/34>, abgerufen am 28.03.2024.