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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Ob die Tauff nicht allein sey ein eusserlich Zeichen des jnnerlichen Tauffs / sonder sey auch ein mittel Werckzeug / dardurch wir in Christo von dem heiligen Geist wiedergeborn / vnd ernewert werden?

Ob man auch die Kinder Teuffen soll?

Von dem H. Abendtmal des Herrn Christi.

Ob das Brodt / vnd der Wein in dem Abendmal des HERrn Christi sey / laut seiner Wort / (Nemet hin vnd esset / Das ist mein Leib / Nemet hin vnd trincket / Das ist mein Blut / etc.) der recht vnd warhafftig Leib vnd Blut Christi / werde auch durch Wein vnd Brodt warhafftig / wesentlich vnd gegenwertig außgetheilet.

Ob das Brodt werde also in den Leib / vnd der Wein in das Blut Christi verwandelt / das da wider Brodt noch Wein / sondern allein die gestalt des Brodts vnd Weins bleibe?

Ob der vnwirdig auff den Leib vnd Blut Christi im Nachtmal empfahe?

Ob man aus dem Nachtmal Christi / sol ein Meß machen / darinn man den Leib vnd Blut Christi opffer für die Sünd der lebendigen vnd todten?

Ob man das Brodt vnd Wein für den Leib vnd Blut Christi halten sol / so man dabey kein verkündigung des todts Christi haltet / vnd es nicht nach der Einsetzung Christi / der Kirchen austeilet / sondern sperret es in ein Sacrament Heußlein / oder tregt es vmbher in einer Monstrantzen?

Ob die Tauff nicht allein sey ein eusserlich Zeichen des jnnerlichen Tauffs / sonder sey auch ein mittel Werckzeug / dardurch wir in Christo von dem heiligen Geist wiedergeborn / vnd ernewert werden?

Ob man auch die Kinder Teuffen soll?

Von dem H. Abendtmal des Herrn Christi.

Ob das Brodt / vnd der Wein in dem Abendmal des HERrn Christi sey / laut seiner Wort / (Nemet hin vnd esset / Das ist mein Leib / Nemet hin vnd trincket / Das ist mein Blut / etc.) der recht vnd warhafftig Leib vnd Blut Christi / werde auch durch Wein vnd Brodt warhafftig / wesentlich vnd gegenwertig außgetheilet.

Ob das Brodt werde also in den Leib / vnd der Wein in das Blut Christi verwandelt / das da wider Brodt noch Wein / sondern allein die gestalt des Brodts vnd Weins bleibe?

Ob der vnwirdig auff den Leib vnd Blut Christi im Nachtmal empfahe?

Ob man aus dem Nachtmal Christi / sol ein Meß machen / darinn man den Leib vnd Blut Christi opffer für die Sünd der lebendigen vnd todten?

Ob man das Brodt vnd Wein für den Leib vñ Blut Christi halten sol / so man dabey kein verkündigung des todts Christi haltet / vnd es nicht nach der Einsetzung Christi / der Kirchen austeilet / sondern sperret es in ein Sacrament Heußlein / oder tregt es vmbher in einer Monstrantzen?

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[194/0342] Ob die Tauff nicht allein sey ein eusserlich Zeichen des jnnerlichen Tauffs / sonder sey auch ein mittel Werckzeug / dardurch wir in Christo von dem heiligen Geist wiedergeborn / vnd ernewert werden? Ob man auch die Kinder Teuffen soll? Von dem H. Abendtmal des Herrn Christi. Ob das Brodt / vnd der Wein in dem Abendmal des HERrn Christi sey / laut seiner Wort / (Nemet hin vnd esset / Das ist mein Leib / Nemet hin vnd trincket / Das ist mein Blut / etc.) der recht vnd warhafftig Leib vnd Blut Christi / werde auch durch Wein vnd Brodt warhafftig / wesentlich vnd gegenwertig außgetheilet. Ob das Brodt werde also in den Leib / vnd der Wein in das Blut Christi verwandelt / das da wider Brodt noch Wein / sondern allein die gestalt des Brodts vnd Weins bleibe? Ob der vnwirdig auff den Leib vnd Blut Christi im Nachtmal empfahe? Ob man aus dem Nachtmal Christi / sol ein Meß machen / darinn man den Leib vnd Blut Christi opffer für die Sünd der lebendigen vnd todten? Ob man das Brodt vnd Wein für den Leib vñ Blut Christi halten sol / so man dabey kein verkündigung des todts Christi haltet / vnd es nicht nach der Einsetzung Christi / der Kirchen austeilet / sondern sperret es in ein Sacrament Heußlein / oder tregt es vmbher in einer Monstrantzen?

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/342>, abgerufen am 25.04.2024.