Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite
Superintendentz Ordnung. Visitation Superintendentz bey der Kirchen.

DAmit nu die lehr Göttlichs Worts nach dem warhafften verstand der heiligen Prophetischen vnd Apostolischen schrifft / auch die Ritus Ecclesiae dester gleicher vnser Kirchen Ordnung gemeß / mit frembden verfürischen Irthumben vnuerfelscht / gefürt vnd getriben / darzu alle diener bey der Kirchen vnd Po litischen Emptern / in einem Christenlichen erbarn wesen / leben vnd Execution jrem beruff / vnd befohlen Amptungen nach erhalten / vnd der vnerbarkeit vnd lastern gewehrt werde / So haben wir inn vnserm Fürstenthumb / volgende Superintendentz vnd Visitation fürnehmen / vnd dieselbig in Fünff theil zerteilen / vnnd in jeden theil einen General seine Speciales Superintendentes / der gelegenheit nach / verordnen / vnd verzeichnen lassen / laut vnd inhalt derselbigen. Beuehlen vnd wöllen hierauff / das von vnserm Consistorio / dieselbig Superintendentz mit jren General vnd Special Superintendenten / in jrer außteilung versehen / vnd erhalten werde / mit gelerten / Gottfürchtigen / ehrnhafftigen / dapffern Mennern / die zu Gottes Wort / rechter / Prophetischen / Apostolischen / heiligen / Christenlichen / Catholischen Religion / vnd der Augspürgischen Confession auch Kirchen / ein sondern eyffer / darzu jre gute Testi-

Superintendentz Ordnung. Visitation Superintendentz bey der Kirchen.

DAmit nu die lehr Göttlichs Worts nach dem warhafften verstand der heiligen Prophetischen vnd Apostolischen schrifft / auch die Ritus Ecclesiae dester gleicher vnser Kirchen Ordnung gemeß / mit frembden verfürischen Irthumben vnuerfelscht / gefürt vñ getriben / darzu alle diener bey der Kirchen vñ Po litischen Emptern / in einem Christenlichen erbarn wesen / leben vnd Execution jrem beruff / vnd befohlen Amptungen nach erhalten / vnd der vnerbarkeit vnd lastern gewehrt werde / So haben wir inn vnserm Fürstenthumb / volgende Superintendentz vnd Visitation fürnehmen / vnd dieselbig in Fünff theil zerteilen / vnnd in jeden theil einen General seine Speciales Superintendentes / der gelegenheit nach / verordnen / vnd verzeichnen lassen / laut vnd inhalt derselbigen. Beuehlen vnd wöllen hierauff / das von vnserm Consistorio / dieselbig Superintendentz mit jren General vnd Special Superintendenten / in jrer außteilung versehen / vnd erhalten werde / mit gelerten / Gottfürchtigen / ehrnhafftigen / dapffern Mennern / die zu Gottes Wort / rechter / Prophetischen / Apostolischen / heiligen / Christenlichen / Catholischen Religion / vnd der Augspürgischen Confession auch Kirchen / ein sondern eyffer / darzu jre gute Testi-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0370" n="222"/>
      </div>
      <div>
        <head>Superintendentz Ordnung. Visitation Superintendentz bey der Kirchen.<lb/></head>
        <p>DAmit nu die lehr Göttlichs Worts nach dem warhafften verstand der heiligen Prophetischen vnd Apostolischen schrifft / auch die Ritus Ecclesiae dester gleicher vnser Kirchen Ordnung gemeß / mit frembden verfürischen Irthumben vnuerfelscht / gefürt vn&#x0303; getriben / darzu alle diener bey der Kirchen vn&#x0303; Po litischen Emptern / in einem Christenlichen erbarn wesen / leben vnd Execution jrem beruff / vnd befohlen Amptungen nach erhalten / vnd der vnerbarkeit vnd lastern gewehrt werde / So haben wir inn vnserm Fürstenthumb / volgende Superintendentz vnd Visitation fürnehmen / vnd dieselbig in Fünff theil zerteilen / vnnd in jeden theil einen General seine Speciales Superintendentes / der gelegenheit nach / verordnen / vnd verzeichnen lassen / laut vnd inhalt derselbigen. Beuehlen vnd wöllen hierauff / das von vnserm Consistorio / dieselbig Superintendentz mit jren General vnd Special Superintendenten / in jrer außteilung versehen / vnd erhalten werde / mit gelerten / Gottfürchtigen / ehrnhafftigen / dapffern Mennern / die zu Gottes Wort / rechter / Prophetischen / Apostolischen / heiligen / Christenlichen / Catholischen Religion / vnd der Augspürgischen Confession auch Kirchen / ein sondern eyffer / darzu jre gute Testi-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[222/0370] Superintendentz Ordnung. Visitation Superintendentz bey der Kirchen. DAmit nu die lehr Göttlichs Worts nach dem warhafften verstand der heiligen Prophetischen vnd Apostolischen schrifft / auch die Ritus Ecclesiae dester gleicher vnser Kirchen Ordnung gemeß / mit frembden verfürischen Irthumben vnuerfelscht / gefürt vñ getriben / darzu alle diener bey der Kirchen vñ Po litischen Emptern / in einem Christenlichen erbarn wesen / leben vnd Execution jrem beruff / vnd befohlen Amptungen nach erhalten / vnd der vnerbarkeit vnd lastern gewehrt werde / So haben wir inn vnserm Fürstenthumb / volgende Superintendentz vnd Visitation fürnehmen / vnd dieselbig in Fünff theil zerteilen / vnnd in jeden theil einen General seine Speciales Superintendentes / der gelegenheit nach / verordnen / vnd verzeichnen lassen / laut vnd inhalt derselbigen. Beuehlen vnd wöllen hierauff / das von vnserm Consistorio / dieselbig Superintendentz mit jren General vnd Special Superintendenten / in jrer außteilung versehen / vnd erhalten werde / mit gelerten / Gottfürchtigen / ehrnhafftigen / dapffern Mennern / die zu Gottes Wort / rechter / Prophetischen / Apostolischen / heiligen / Christenlichen / Catholischen Religion / vnd der Augspürgischen Confession auch Kirchen / ein sondern eyffer / darzu jre gute Testi-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/370
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/370>, abgerufen am 19.04.2024.