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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Auch keine Schrifften / Geschefften / Bücher / Ordnungen / Newerungen / Instructionen / oder andere ehehaffte sachen / jemanden frembden / dem solchs nicht gebürt oder zustünde / ausser seiner handt / ohne der Consistorialium vorwissen vnd erlauben / zustellen / zulesen oder abzuschreiben vergünnen / damit die geheimnussen one geoffenbart gehalten / auch der Kirchen verrichtung dest weniger vnrichtigkeit darauß eruolge.

Ordnung in Eesachen.

ALs wir auch befunden / das die notturfft erfordern wil / inn den Ehe / als hochwichtigen sachen / auch Gott dem Allmechtigen zu lob vnnd preiß / desgleichen zu fürderung des gemeinen nutzes / Christliche / rechtmessige / vnd billiche versehung zuthun / damit der heilig von Gott dem HERRN selbs eingesetzter Ehestandt / souiel müglich / vnd an vns ist / Christlichen / auch wie sich gebüret / angefangen vnd erhalten / Auch darzu allerley vngöttlichem / vnd vnerbarm we-

Auch keine Schrifften / Geschefften / Bücher / Ordnungen / Newerungen / Instructionen / oder andere ehehaffte sachen / jemanden frembden / dem solchs nicht gebürt oder zustünde / ausser seiner handt / ohne der Consistorialium vorwissen vnd erlauben / zustellen / zulesen oder abzuschreiben vergünnen / damit die geheimnussen one geoffenbart gehalten / auch der Kirchen verrichtung dest weniger vnrichtigkeit darauß eruolge.

Ordnung in Eesachen.

ALs wir auch befunden / das die notturfft erfordern wil / inn den Ehe / als hochwichtigen sachen / auch Gott dem Allmechtigen zu lob vnnd preiß / desgleichen zu fürderung des gemeinen nutzes / Christliche / rechtmessige / vnd billiche versehung zuthun / damit der heilig von Gott dem HERRN selbs eingesetzter Ehestandt / souiel müglich / vnd an vns ist / Christlichen / auch wie sich gebüret / angefangen vnd erhalten / Auch darzu allerley vngöttlichem / vnd vnerbarm we-

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[273/0421] Auch keine Schrifften / Geschefften / Bücher / Ordnungen / Newerungen / Instructionen / oder andere ehehaffte sachen / jemanden frembden / dem solchs nicht gebürt oder zustünde / ausser seiner handt / ohne der Consistorialium vorwissen vnd erlauben / zustellen / zulesen oder abzuschreiben vergünnen / damit die geheimnussen one geoffenbart gehalten / auch der Kirchen verrichtung dest weniger vnrichtigkeit darauß eruolge. Ordnung in Eesachen. ALs wir auch befunden / das die notturfft erfordern wil / inn den Ehe / als hochwichtigen sachen / auch Gott dem Allmechtigen zu lob vnnd preiß / desgleichen zu fürderung des gemeinen nutzes / Christliche / rechtmessige / vnd billiche versehung zuthun / damit der heilig von Gott dem HERRN selbs eingesetzter Ehestandt / souiel müglich / vnd an vns ist / Christlichen / auch wie sich gebüret / angefangen vnd erhalten / Auch darzu allerley vngöttlichem / vnd vnerbarm we-

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/421>, abgerufen am 19.04.2024.