Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite
Von den Schulen.

DIe weil zu dem heiligen Predigampt / Weltlicher Oberkeit / zeitlichen Emptern / Regimenten / vnd Haußhaltung / rechtschaffene / weise / gelerte / geschickte / vnd Gottsfürchtige Menner gehören / Vnd dann die Schulen die rechten von Gott verordenten vnd beuohlenen Mittel sein / darinnen solche Leut aufferzogen mögen werden / wie auch in Rechten die Schulen vnnd Studiosi mit namhafften Priuilegijs begabet / versehen / vnd vns erinnern / die Schulen vnd Studien zuhaben / vnd zuerhalten / Derwegen vnsere Voreltern von jren zeitlichen gütern / an die Klöster vnd Stifften der Schul vnd Studien halben / ein namhaffts verwendt. Demnach vnnd damit in vnserm Fürstenthumb die Kinder von jugendt auff von jren Elementis, per gradus dest ehe vnd fürderlicher zu den nutzlichen sprachen / wie dann das Alt Testament inn Hebraischer / vnd das New Testament in Griechischer sprachen geschrieben sein / vnd dann von denselbigen zu rechter Theology / vnd andern hohen nottürfftigen Künsten / Regimenten / Emptern vnd Haußhaltungen gerahten vnnd

Von den Schulen.

DIe weil zu dem heiligen Predigampt / Weltlicher Oberkeit / zeitlichen Emptern / Regimenten / vnd Haußhaltung / rechtschaffene / weise / gelerte / geschickte / vnd Gottsfürchtige Menner gehören / Vnd dann die Schulen die rechten von Gott verordenten vnd beuohlenen Mittel sein / darinnen solche Leut aufferzogen mögen werden / wie auch in Rechten die Schulen vnnd Studiosi mit namhafften Priuilegijs begabet / versehen / vnd vns erinnern / die Schulen vnd Studien zuhaben / vnd zuerhalten / Derwegen vnsere Voreltern von jren zeitlichen gütern / an die Klöster vnd Stifften der Schul vnd Studien halben / ein namhaffts verwendt. Demnach vnnd damit in vnserm Fürstenthumb die Kinder von jugendt auff von jren Elementis, per gradus dest ehe vnd fürderlicher zu den nutzlichen sprachen / wie dann das Alt Testament inn Hebraischer / vnd das New Testament in Griechischer sprachen geschrieben sein / vnd dann von denselbigen zu rechter Theology / vnd andern hohen nottürfftigen Künsten / Regimenten / Emptern vnd Haußhaltungen gerahten vnnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0455" n="307"/>
      </div>
      <div>
        <head>Von den Schulen.<lb/></head>
        <p>DIe weil zu dem heiligen Predigampt / Weltlicher Oberkeit / zeitlichen Emptern / Regimenten / vnd Haußhaltung / rechtschaffene / weise / gelerte / geschickte / vnd Gottsfürchtige Menner gehören / Vnd dann die Schulen die rechten von Gott verordenten vnd beuohlenen Mittel sein / darinnen solche Leut aufferzogen mögen werden / wie auch in Rechten die Schulen vnnd Studiosi mit namhafften Priuilegijs begabet / versehen / vnd vns erinnern / die Schulen vnd Studien zuhaben / vnd zuerhalten / Derwegen vnsere Voreltern von jren zeitlichen gütern / an die Klöster vnd Stifften der Schul vnd Studien halben / ein namhaffts verwendt. Demnach vnnd damit in vnserm Fürstenthumb die Kinder von jugendt auff von jren Elementis, per gradus dest ehe vnd fürderlicher zu den nutzlichen sprachen / wie dann das Alt Testament inn Hebraischer / vnd das New Testament in Griechischer sprachen geschrieben sein / vnd dann von denselbigen zu rechter Theology / vnd andern hohen nottürfftigen Künsten / Regimenten / Emptern vnd Haußhaltungen gerahten vnnd
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[307/0455] Von den Schulen. DIe weil zu dem heiligen Predigampt / Weltlicher Oberkeit / zeitlichen Emptern / Regimenten / vnd Haußhaltung / rechtschaffene / weise / gelerte / geschickte / vnd Gottsfürchtige Menner gehören / Vnd dann die Schulen die rechten von Gott verordenten vnd beuohlenen Mittel sein / darinnen solche Leut aufferzogen mögen werden / wie auch in Rechten die Schulen vnnd Studiosi mit namhafften Priuilegijs begabet / versehen / vnd vns erinnern / die Schulen vnd Studien zuhaben / vnd zuerhalten / Derwegen vnsere Voreltern von jren zeitlichen gütern / an die Klöster vnd Stifften der Schul vnd Studien halben / ein namhaffts verwendt. Demnach vnnd damit in vnserm Fürstenthumb die Kinder von jugendt auff von jren Elementis, per gradus dest ehe vnd fürderlicher zu den nutzlichen sprachen / wie dann das Alt Testament inn Hebraischer / vnd das New Testament in Griechischer sprachen geschrieben sein / vnd dann von denselbigen zu rechter Theology / vnd andern hohen nottürfftigen Künsten / Regimenten / Emptern vnd Haußhaltungen gerahten vnnd

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/455
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/455>, abgerufen am 20.04.2024.